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Finfluencer sind laut BaFin keine Anlageberater

Die BaFin hat ein aktualisiertes Merkblatt zur Anlageberatung veröffentlicht, in dem auch festgehalten wird, wie Finfluencer aufsichtsrechtlich einzuordnen sind. Das Merkblatt sorgt für Diskussionsbedarf, vor allem bei den Vermittlerverbänden BVK und AfW.

Finfluencer, also Influencer, die in ihrem Content Informationen zu finanziellen Themen aufbereiten, sind in der Beraterbranche ein kontroverses Thema. Hintergrund ist, dass sie vor allem bei jüngeren Menschen, vornehmlich Generation Y und Z, mittlerweile vermehrt als Informationsquelle dienen (wie auch die BaFin letztes Jahr in einer eigenen Studie ausgewertet hat), viele davon aber gar keine entsprechende Ausbildung gemacht haben. Auch sprechen Finfluencer in ihren Inhalten Empfehlungen aus, die dann über Affiliate-Links durchgeführt werden können und somit zu einer Vergütung für den Finfluencer führen.

Aus regulatorischer Sicht dürften diese Umstände dafür sorgen, einmal genauer hinzuschauen – und das hat die BaFin wohl auch getan. Mittlerweile hat sie ein aktualisiertes Merkblatt zum Thema Anlageberatung herausgebracht, welches auch Finfluencer beinhaltet und diese entsprechend einstuft.

Finfluencer sind keine Anlageberater

Das Merkblatt der BaFin ist sehr ausführlich, die Kernpunkte sind aber folgende: Eine Anlageberatung liegt dann vor, wenn eine „persönliche“ Empfehlung ausgesprochen wird, sie muss also laut BaFin „entweder auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder zumindest als für den Anleger geeignet dargestellt werden“. Auch muss sich die Empfehlung auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, gegenüber Kunden oder deren Vertreter ausgesprochen werden, und außerdem nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

Der für das Thema Finfluencer springende Punkt ist folgender Abschnitt des Merkblatts: „So genannte Finfluencer werden den Tatbestand der Anlageberatung regelmäßig nicht erfüllen, da es sich mangels unmittelbaren Kontakts zu den Followern nicht um eine ‚Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden‘ handeln wird, die Empfehlung aber insbesondere nicht auf eine ‚Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt‘ oder als ‚für ihn geeignet dargestellt‘ sein wird. Darüber hinaus wird eine Anlageberatung hier regelmäßig ausscheiden, da Finluencer ihre Empfehlungen üblicherweise ‚ausschließlich über ‚Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit‘ bekannt geben.“

BVK kritisiert BaFin-Einschätzung

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat sich in der Folge zu dem Merkblatt der BaFin kritisch geäußert. Dass Finfluencer mangels individueller Empfehlungen und mangels direkten Kontakts zu ihren Followern nicht als Anlageberater einzustufen sind und demnach auch nicht deren strengen Regularien unterliegen, greife zu kurz und „verkennt die tatsächliche Einflussnahme von Finfluencern auf die Anlageentscheidungen insbesondere junger Anleger“, so Präsident Michael H. Heinz im Statement des Vermittlerverbands. Der BVK beruft sich dabei auch auf die eigens von der BaFin erstellte und oben bereits angesprochene Studie aus dem Jahr 2024, die zeigt, dass viele Menschen im Alter von 18 bis 45 Jahren soziale Medien als primäre Informationsquelle für Finanzentscheidungen nutzen. Finfluencer spielen dabei eine zentrale Rolle und beeinflussen maßgeblich die Investitionsentscheidungen dieser Altersgruppe, so der BVK.

Heinz: „Es kann nicht sein, dass professionelle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler strengen Regularien unterliegen, während Finfluencer mit oftmals fragwürdigen Empfehlungen Millionen von Anlegern beeinflussen – ohne jede Kontrolle. Die BaFin verpasst hier eine wichtige Gelegenheit, Verbraucher besser zu schützen.“

Indem die BaFin Finfluencer von der Anlageberatung ausnimmt, entstehe eine regulatorische Lücke, die „potenziell gefährliche Folgen für unerfahrene Anleger“ haben könne, findet der BVK. Ohne angemessene Aufsicht bestehe das Risiko, dass Finfluencer unqualifizierte oder gar irreführende Ratschläge erteilen, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen könnten. Der BVK setze sich satzungsgemäß dafür ein, „den Berufsstand von ungeeigneten Personen freizuhalten“

AfW: „Richtig, aber…“

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seine Ansichten zur BaFin-Einschätzung ebenfalls abgegeben – und geht dabei nicht ganz so kritisch mit ihr um, sieht aber stattdessen die Politik in der Pflicht. Denn laut AfW setzt die BaFin als Exekutivorgan lediglich bestehende Gesetze um. Entscheidend seien daher nicht die Bewertung durch die Aufsichtsbehörde, sondern die gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst.

„Die BaFin kann sich nicht einfach auf Wunsch über die geltende Rechtslage hinwegsetzen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Solange keine individuelle Beratung, Empfehlung oder Vermittlung erfolgt, greifen die aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht – unabhängig davon, ob die Aussagen auf TikTok, von Verbraucherzentralen oder bei Stern TV von Hermann-Josef Tenhagen von Finanztip und dem selbsternannten Versicherungsberater Ron Perduss stammen. Das BaFin-Merkblatt ist in diesem Punkt völlig korrekt und gesetzeskonform“, so Wirth.

Dennoch sieht der AfW Handlungsbedarf. Das Thema sei in Berlin und Brüssel platziert, „und wir erwarten im Laufe der Legislaturperioden entsprechende Ergebnisse der Gesetzgeber“, meldet Wirth. Sobald der Gesetzgeber klare Vorgaben schafft, liege es an den zuständigen Aufsichtsorganen, diese konsequent umzusetzen. (mki)

 

BVK beruft neuen Geschäftsführer

Pünktlich zu seinem zehnjährigen Dienstjubiläum beim Verband hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute Dominik Hoffmann zum Geschäftsführer ernannt. Mit der Ernennung will das BVK-Präsidium die Leistungen des 42-Jährigen für den Verband würdigen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat Dominik Hoffmann zum 01.02.2025 zum Geschäftsführer ernannt. Die Ernennung erfolgt pünktlich zum zehnjährigen Dienstjubiläum des 42-Jährigen für den Verband.

Hoffmann begann seine Karriere beim BVK im Jahr 2015 als Referent des Hauptgeschäftsführers. Seitdem hat er mehrere Funktionen für den Verband ausgeführt. Zuletzt war er als Chefredakteur der VersicherungsVermittlung verantwortlich für die Bereiche Kommunikation, Presse und Marketing.

Mit Hoffmann bekommt der Verband einen „außerordentlich engagierten, kundigen und hochmotivierten Leistungsträger“ als Geschäftsführer des Verbandes, wird BVK-Präsident Michael H. Heinz in der Pressemitteilung zitiert. (js)

Bild: © BVK

 

Versicherer-Insolvenzen: Bedeutung der Finanzstärke für Makler

Das jüngste Insolvenzgeschehen lässt die Finanzstärke der Versicherer in den Fokus rücken. Denn die finanzielle Stabilität stellt die vertraglich zugesicherte Schadenregulierung sicher. Zuletzt hat die Finanzstärke des Versicherers bei Maklern als Auswahlkriterium an Relevanz gewonnen. Ihre Bewertung stellt Makler vor Probleme.

Ende November 2024 meldete der Cyberversicherer Cogitanda Insolvenz an, Anfang Januar 2025 der Versicherer und White-Label-Anbieter ELEMENT. Die Fälle zeigen deutlich: Die Finanzstärke eines Versicherers spielt eine entscheidende Rolle, sowohl für unabhängige Vermittler als auch für Versicherungsnehmer. Insbesondere bei sogenannten Vertrauensgütern, wie es also bei Vorsorgelösungen und Versicherungsschutz von Hab und Gut der Fall ist.

In der Beratung ihrer Kunden sollten Versicherungsmakler daher neben der Produktqualität auch auf die finanzielle Stabilität eines Anbieters achten. Schließlich hängen die angebotene Schadendeckung sowie eine ausreichende und vertraglich zugesicherte Schadenregulierung entscheidend davon ab. Und im Falle einer Insolvenz zahlt der Anbieter womöglich nicht mehr für entstandene Schäden. Tritt dieser Fall ein, müssen Versicherungsmakler ihre Kunden darüber informieren und ihnen schnellstmöglich Ersatzdeckungen anbieten, damit keine Versicherungslücken für die Kunden bestehen. „Eine umfassende Beratung und Dokumentation ist hier sehr wichtig“, empfehlen Vermittlerverbände.

Ausreichende Datenlage ist ein Problem

Als treuhänderischer Sachwalter des Kunden hat der Makler die generelle Pflicht über alle Umstände für die angestrebte Schadendeckung aufzuklären. „Die Pflichten des Maklers gehen bei der Beratung eines Kunden sogar so weit, die Finanzkraft eines Versicherers zu überprüfen, um nicht selbst später in eine Haftungsfalle zu geraten“, stellt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) klar. Konkret bedeutet diese Aufgabe, dass Makler dazu verpflichtet sind, die Veröffentlichungen der Versicherungsaufsicht BaFin und weitere Pressemeldungen zu verfolgen, und zwar nicht nur beim Abschluss eines Neuvertrages, sondern auch „für die Überprüfung des Versicherungsschutzes eines laufenden Vertrages“, heißt es vom BVK.

Doch dabei existiert eine Schwierigkeit. Denn eine ausreichende Datenlage über die Solvenz der Versicherer, ihre Eigenkapitalausstattung oder ihre Umsatzrentabilität ist in der Tat ein Problem für Vermittler, bestätigt der BVK auf AssCompact-Nachfrage. Ein gewisses Maß an Orientierung und Sicherheit bieten seriöse Ratings, die zur Bewertung der Produktgeber zur Verfügung stehen. Insbesondere sogenannte Finanzstärkeratings helfen unabhängigen Versicherungsvermittlern bei der Beurteilung der jeweiligen Anbieter. Neben den klassischen Ratings großer Ratingagenturen gibt es auch Unternehmensbewertungen, die die Interessen des Verbrauchers, also die des Versicherungsnehmers, in den Vordergrund stellen. Zu nennen sind hier zum Beispiel der map-report von den Analysten bei Franke und Bornberg sowie die Ratings von MORGEN & MORGEN.

Unter Maklern gewann die Finanzstärke an Bedeutung

Die Versicherungsmakler selbst schenken der Bewertung der Finanzstärke eines Versicherers von Jahr zu Jahr mehr Bedeutung. Das belegt eine Auswertung der AssCompact AWARD-Studien, die das Fachmagazin AssCompact regelmäßig unter Versicherungsmaklern und Mehrfachagenten durchführt. Das Leistungskriterium „Finanzstärke/finanzielle Stabilität“ hat demzufolge zwischen den Jahren 2021 und 2024 für die Studienteilnehmer an Einflussstärke bei der Gesamtbeurteilung eines Anbieters an Stellenwert gewonnen. Und auch bei den Rangplatzierungen innerhalb aller Leistungskriterien kletterte die Finanzstärke zuletzt nach oben. „Besonders in den Bereichen bAV, Private Vorsorge und BU gehört die Finanzstärke im Jahr 2024 zu den zentralen Leistungskriterien, was den Bedeutungszuwachs im Vergleich zu anderen Kriterien verdeutlicht“, stellt Dr. Mario Kaiser, Leiter AssCompact Studien, fest.

Finanzstärke der Versicherer: Solide, aber unter Druck

Wie ist es also derzeit um die Finanzstärke unter den Versicherern bestellt? Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen wie Inflation und konjunktureller Flaute sowie den jüngsten Insolvenzfällen Cogitanda und ELEMENT bewerten Branchenanalysten die finanzielle Stabilität bei den Versicherern als solide. Sowohl Franke und Bornberg als auch MORGEN & MORGEN bescheinigen den Sparten mit langlaufenden Versicherungsverträgen wie den Lebens- und Krankenversicherern hierzulande eine stabile Finanzstärke. Risiken durch das steigende Zinsniveau oder Liquiditätsengpässe durch den Abfluss von Kundengeldern bei Lebensversicherern hätten sich bislang nicht bewahrheitet, resümiert Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.

Dagegen lägen für die Kranken- und Sachversicherer die Herausforderungen weniger in der konjunkturellen Entwicklung, sondern vielmehr im Management der steigenden Schadenaufwendungen. Bei den Krankenversicherern führte das zuletzt zu kräftigen Beitragserhöhungen. Auch deswegen, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet seien, die Beiträge zu erhöhen, sobald die Ausgaben um ein gewisses Maß steigen, erklärt Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating beim Ratinghaus MORGEN & MORGEN.

Die Sachversicherer sehen sich wiederum vermehrt mit witterungsbedingten Schadenereignissen etwa durch Starkregen konfrontiert. Diese seien laut Franke und Bornberg zwar regional begrenzt, aber trotzdem sehr schadenträchtig. Allerdings: Im Bereich der Sachversicherung spielt angesammeltes Kapital keine so große Rolle – hier wird vor allem nach der Combined Ratio geschaut, also ob die Prämien auskömmlich sind, erläutert Saal. Zusätzlich komme dem Rückversicherer eine größere Bedeutung zu. „Außerdem können die Kunden können hier in der Regel flexibler auf etwaige Probleme des Versicherers reagieren und zu anderen Anbietern wechseln“, ergänzt Michael Franke.

Versicherer-Insolvenzen sind vergleichsweise selten

Die gute Nachricht ist: Im deutschen Versicherungsmarkt gibt es vergleichsweise wenig Insolvenzen. Das liege auch daran, dass die Versicherungsaufsicht die Kapitalstärke der Anbieter genau beobachte. Und für den Bereich der Lebensversicherer existiere beispielsweise die Auffanggesellschaft Protektor, die im Falle einer Insolvenz die Versicherungsbestände übernimmt. „Sollte sich eine Schieflage abzeichnen, wird häufig rechtzeitig reagiert und mit Run-off oder Fusionen Schlimmeres verhindert“, beschwichtigt Saal. Abgesehen davon sind Versicherer gemäß § 125 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dazu verpflichtet, ein sogenanntes Sicherungsvermögen zu bilden. Dieses diene dazu, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Ansprüche der Kund/-innen im Schadenfall ungeachtet der Insolvenz des Versicherers zu decken. Das aber schütze Makler nicht davor, die Finanzstärke des Anbieters als wichtiges Auswahlkriterium zu vernachlässigen. (as)

 

Das fordern die Branchenverbände von der Politik

Nur noch wenige Wochen, dann steht die Bundestagswahl an – und Baustellen gibt es in Deutschland aktuell genug. Dementsprechend hat auch die Versicherungsbranche ihre Meinungen zu den aktuellen Wahlversprechen der Parteien.

Wie hält es die Versicherungsbranche mit den aktuellen Problemen, die Deutschland plagen? Da gibt es die bröckelnde Wirtschaft, die immer mehr in Schieflage kommende Rente, der stetige Drang nach Bürokratieabbau und, nicht zu vergessen, das Gesundheitssystem. Einige dieser Baustellen gibt es schon eine geraume Zeit – und nicht nur das. Man wusste auch noch davon. Aber Politik und Gesetze sind eben schwierig, deshalb lassen Lösungen, die auch einen wirklichen Effekt haben, gerne einmal auf sich warten.

Vielleicht wird es ja nach der anstehenden Bundestagswahl am 23.02.2025 besser. Der daraus resultierenden Regierung stehen mit den oben genannten jedoch einige Mammutaufgaben bevor. Pläne gibt es einige, wie aus den Wahlprogrammen der Parteien hervorgeht. Die zur Altersvorsorge hat der BVK zusammengefasst. Und was sagt die Versicherungsbranche dazu? Der BVK, der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) sowie die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) und ihr spezailisierter Zweigverein, das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e. V. (IVS), haben sich geäußert.

DAV und IVS wollen Zukunftsfestigkeit

Der DAV-Vorsitzende Dr. Maximilian Happacher verweist in dem Positionspapier auf die Notwendigkeit, bei zahlreichen Themen in der kommenden Legislaturperiode zu Entscheidungen zu kommen: „In diesem Wahlkampf geht es darum, unser Land auf allen Ebenen zukunftsfest und sicher aufzustellen und dabei wirtschaftliche ebenso wie private Risiken beherrschbar zu machen. Wir erwarten von der kommenden Bundesregierung tragfähige Antworten auf die drängendsten Herausforderungen. Ganz besonders zu Themen, die den Wohlstand, die Gesundheit, die soziale Absicherung und die Sicherheit der Bevölkerung betreffen.“

Ganz besonders dringend seien Reformen der Alterssicherungs- und Gesundheitssysteme sowie der Pflege. Laut Happacher brauche es eine stärkere Kapitaldeckung und reformierte Beitragsanpassungsmechanismen, um die Zukunft des Gesundheitssystems zu sichern. Denn nur so könnten Versorgungssicherheit und Beitragsstabilität trotz steigender Kosten und demografischer Herausforderungen gewährleistet werden.

Der IVS-Vorsitzende Stefan Oecking fordert außerdem eine Stärkung der Alterssicherung: „Das Thema zahlt darüber hinaus auf ein anderes ein. Nämlich auf den hohen Finanzbedarf im Alter, der in einer alternden Gesellschaft auch von Pflegekosten beeinflusst wird. Um die Menschen in den kommenden Jahrzehnten zu wappnen, braucht es eine umfassende Reform aller drei Säulen der Alterssicherung. Wichtig ist, dass alle staatlichen Maßnahmen auf lebenslange Zahlungsströme hinauslaufen müssen, die ausschließlich in der Risikogemeinschaft mit vielen anderen zu gewährleisten sind, und dass es gleichzeitig in den Säulen 2 und 3 genügend Ausgestaltungsspielräume für Renditen am Kapitalmarkt geben muss.“

PKV-Verband warnt vor höherer Belastung der Versicherten

Apropos Zukunft des Gesundheitssystems: Auch der PKV-Verband hat sich geäußert, in erster Linie zum Vorstoß der Grünen für höhere Einnahmen der Kranken- und Pflegeversicherung – und sich dabei klar gegen eine stärkere Belastung der Beitragszahler ausgesprochen. Jede neue Leistungsausweitung in der Kranken- und Pflegeversicherung und jede Erhöhung der Beitragssätze und der Bemessungsgrenzen sei „lebensbedrohlich für die Arbeitsplätze in Deutschland“, warnte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) in Berlin. Denn auf ihnen laste ohnehin schon eine der weltweit höchsten Abgabequoten.

„Für eine verantwortliche Gesundheitspolitik in der nächsten Wahlperiode bedeutet all das: Priorität muss sein, mit den vorhandenen Einnahmen auszukommen“, so Reuther. Für eine finanzielle Entlastung der Kranken- und Pflegeversicherung gebe es sehr konkrete Ansatzpunkte, etwa eine verringerte Mehrwertsteuer für Arzneimittel oder die Befreiung der Pflegeversicherung von den versicherungsfremden Milliardenausgaben für die Rentenbeiträge von Pflegepersonen, die aus dem Etat des Sozialministeriums bezahlt werden müssten.

Und auch der PKV-Verband ruft nach mehr Kapitaldeckung: „Um die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in unserer alternden Gesellschaft zu sichern, brauchen wir auch mehr Eigenvorsorge. Mittel- und langfristig brauchen wir deutlich mehr Kapitaldeckung, um für die Versorgung der Babyboomer auch finanziell gerüstet zu sein, ohne die Jüngeren zu überfordern“, sagt Reuther. Je mehr Versicherte sich in der PKV daran beteiligen, die kapitalgedeckte Demografie-Vorsorge für die eigenen Gesundheitskosten im Alter anzusparen, desto stabiler sei die Finanzierung des Gesundheitswesens.

BVK fordert Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute listet ebenfalls einige Forderungen seinerseits auf, zu denen er sich auch bei einer Kundgebung am 29.01.2025 um 13 Uhr vor dem Brandenburger Tor in Berlin am bundesweiten „Wirtschaftswarntag“ bekennen wird. Diese Aktion zielt darauf ab, ein deutliches Signal an die Politik zu senden, nämlich: „Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer kritischen Lage“, so heißt es in der Mitteilung des BVK.

Die Forderungen des BVK und der teilnehmenden Wirtschaftsverbände sind weniger bürokratische Vorgaben, eine geringere Steuerbelastung, nicht noch weiter steigende Sozialabgaben, niedrigere Energiekosten und ein flexibleres Arbeitsrecht. (mki)

 

Bundestagswahl: Die Pläne der Parteien zur Altersvorsorge

Die Reformen der verschiedenen Säulen der Altersvorsorge in Deutschland liegen seit dem Ampel-Aus auf Eis. Welche Pläne wird das politische Berlin nach der Bundestagswahl am 23. Februar verfolgen? Der Vermittlerverband BVK hat die Wahlprogramme der einzelnen Parteien gescannt und die Punkte zur Altersvorsorge zusammengefasst.

Es hat schlicht und ergreifend nicht sollen sein. In Berlin gab es im Herbst letzten Jahres mehrere Vorsätze, um die Säulen der deutschen Altersvorsorge, wenn nicht gänzlich auszutauschen, zumindest zu stützen. Aber nach dem Rauswurf von Christian Lindner (FDP) aus dem Finanzministerium am 06.11.2024 und dem kurz darauffolgenden Aus der Ampel-Koalition war beim Betriebsrentenstärkungsgesetz II, dem Rentenpaket II und dem Altersvorsorgedepot schnell Schicht im Schacht.

Doch der deutschen Rente geht es nun mal nicht gut und sie braucht Lösungen. Dementsprechend steht vor der Bundestagswahl am 23.02.2025 die Altersvorsorge stark im Fokus der Parteien. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich die Programme der einzelnen Parteien zur Brust genommen und auf mehrere wesentliche Punkte zusammengefasst – darunter auch deren Pläne zur Altersvorsorge. Das haben CDU/CSU, Grüne, SPD und Co. vor.

„Frühstart-Rente“ der CDU/CSU

Laut den Plänen der Union sollen junge Menschen möglichst früh selbst kapitalgedeckt vorsorgen. „Deshalb werden wir für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen“, heißt es in der Zusammenfassung des Union-Programms des BVK. Der in dieser Zeit angesparte Betrag könne durch private Einzahlungen ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt weiter bespart werden. Die „Frühstart-Rente“ entfalte erst so durch eine renditeorientierte, kapitalgedeckte Anlage ohne Garantien ihren vollen Effekt. Die Erträge aus dem Depot sollen außerdem bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.

Für Selbstständige, die nicht anderweitig ausreichend abgesichert sind, will die CDU/CSU eine verbindliche Altersvorsorge einführen.

Auf der gesetzlichen Seite plant die Union, an der bestehenden Regelung zum Renteneintrittsalter festzuhalten. Die Regelung für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren soll beibehalten werden. Rentenkürzungen werde es keine geben.

48% sicher bei der SPD

Die Sozialdemokraten wollen ihrerseits das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft bei mindestens 48% sichern. Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren werde mit der SPD auch künftig zwei Jahre früher möglich bleiben, denn gerade Menschen, die früh zu arbeiten begonnen haben, hätten sich dies verdient.

Bei der privaten Altersvorsorge will die SPD nur eine staatliche Förderung für solche neuen Produkte zulassen, deren Kosten transparent und gedeckelt sind. Die staatliche Förderung soll differenziert ausgestaltet und auf kleine und mittlere Einkommensbezieher konzentriert werden, die sich sonst gar keine oder nur eine geringe private Altersvorsorge leisten können, so die SPD in ihrem Programm.

Grüne planen Bürger:innenfonds

Auch das Bündnis 90/Die Grünen wollen das gesetzliche Rentenniveau bei mindestens 48% halten. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen sollen gefördert werden durch gleiche Löhne, gute Kinderbetreuung, flexible Arbeitszeitmodelle, das Rückkehrrecht in Vollzeit und eine „faire Verteilung von Sorgearbeit“. Und auch mit der Anhebung des Mindestlohns und einem Abbau von prekärer Beschäftigung, insbesondere Minijobs, wollen die Grünen die Renten stärken.

Weiterhin soll, um alle drei Säulen zu stützen, ein „Bürger:innenfonds“ eingerichtet werden, wodurch in der gesetzlichen Rentenversicherung der Einstieg in eine „notwendige ergänzende Kapitaldeckung“ geschaffen werden soll. Mit den daraus resultierenden Erträgen planen die Grünen, geringe und mittlere Renten zu stärken, was insbesondere Frauen und Menschen in Ostdeutschland unterstütze.

Mithilfe des Bürger:innenfonds soll auch die private und die betriebliche Altersvorsorge gefördert werden. „Dafür werden wir die Freibeträge für Kleinsparer:innen erhöhen, sie dynamisch an die Inflation anpassen und die öffentliche Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen fokussieren. Den Bürger:innenfonds öffnen wir als fairen und transparenten Weg auch für die betriebliche Altersversorgung, damit noch mehr Beschäftigte, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, von Betriebsrenten profitieren.“

„Land der Aktionäre“

Die FDP will Deutschland von einem „Land der Sparer“ zu einem „Land der Aktionäre“ machen, heißt es im Programm. Die finanzielle Bildung soll in der Breite der Gesellschaft verbessert werden, um eine Kultur des langfristigen Investierens zu fördern. So wollen die Freien Demokraten attraktive Anlagebedingungen für Kleinanleger generieren. Das Nebeneinander von Honorar- und Provisionsberatung befürwortet die FDP.

Ebenfalls soll, wie in Schweden, ein kleiner Teil der Rentenbeiträge in einem unabhängig verwalteten Fonds angelegt werden, sodass „wir besser gegen das Risiko einer alternden Gesellschaft geschützt sind, die Rentenbeiträge finanzierbar bleiben und die Menschen stärker von den Chancen einer kapitalgedeckten Altersvorsorge profitieren“.

Schließlich fordert die FDP die Einführung eines steuerlich geförderten Altersvorsorgedepots, welches den langfristigen Vermögensaufbau für alle ermöglicht. Und auch in der betrieblichen Altersvorsorge müssten laut FDP höhere Aktienanteile ermöglicht werden. Die reine Beitragszusage soll allen Betrieben ermöglicht werden, vor allem Kleinstbetrieben, die bisher vor Haftungsrisiken zurückschrecken würden.

AfD will Renten erhöhen

Die AfD plant ihrerseits eine „signifikante“ Erhöhung der Renten, auch für „unsere derzeitigen Senioren, die in einem langen Arbeitsleben unser Land und unseren Wohlstand aufgebaut haben“. Das fernere Ziel sei es, in mehreren Schritten das durchschnittliche Rentenniveau der westeuropäischen Länder zu erreichen, das derzeit bei gut 70% des letzten Nettoeinkommens liege. Der Rentenversicherung sollen mehr Beitragszahler zugeführt werden, die Verrentung flexibler und gerechter gestaltet und Anreize für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit gesetzt werden, bspw. durch die Limitierung von Verbeamtungen auf lediglich diejenigen, die „mit Hoheitsaufgaben betraut sind“, und durch die Einbeziehung von Politikern in die gesetzliche Rentenversicherung.

Weiterhin plant die AfD eine erweiterte steuerliche Absetzbarkeit für die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge. Angesetzt ist eine Erhöhung des Sparerfreibetrags von 1.000 auf 2.400 Euro. Die Partei will steigende Rentenbeiträge durch sinkende Steuern für Menschen und Unternehmen ausgleichen.

Linke sieht „Gerechtigkeitsproblem“

Die Linke ist ihrerseits der Meinung, dass die Rente in Deutschland kein Demografieproblem, sondern ein Gerechtigkeitsproblem habe: „Für ein gerechtes Rentensystem zahlen alle Menschen mit Erwerbseinkommen – auch Beamt*innen, Selbstständige, Freiberufler*innen, Manager*innen und Abgeordnete – in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung ein. Das Rentenniveau kann dann steigen“, schreibt sie in ihrem Programm. Betriebsrenten sollen mindestens zu 50% vom Arbeitgeber finanziert sein.

Das Rentenniveau will die Linke wieder auf 53% anheben sowie die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln.

Die Rente erst ab 67 bedeute Rentenkürzungen für alle, insbesondere in Berufen, in denen Beschäftigte nicht so lange durchhalten können. Daher fordert die Partei eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Wer 40 Jahre lang gearbeitet und selbst Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.

BSW: Rentenreform wie in Österreich

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will ein System wie in Österreich: „Langjährig Versicherte erhalten in Österreich laut Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Schnitt 823 Euro mehr Rente im Monat“, was für „unser Land“ ein Armutszeugnis sei. Daher sollten auch in Deutschland alle Erwerbstätigen, auch alle Bundestagsabgeordneten und Bundesminister, verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlen. In einem ersten Schritt sollen die Renten für alle als Ausgleich für die Inflation um 120 Euro pro Monat steigen. Weiterhin fordert das BSW nach 40 Versicherungsjahren eine Mindestrente von 1.500 Euro sowie ein Stufenmodell mit einer Mindestrente von 1.300 Euro nach 30 Versicherungsjahren und 1.200 Euro nach 15 Jahren. (mki)

 

Nach Ampel-Aus: Was wird aus der privaten Altersvorsorgereform?

Die Altersvorsorge in Deutschland sah in den nächsten Monaten „eigentlich“ einige Reformen auf sich zukommen – durch das Altersvorsorgedepot, die geplante Riester-Reform und auch das Rentenpaket II. Doch in Berlin hat’s gekracht: Christian Lindner ist als Finanzminister entlassen worden. Was wird nun aus den Reformen? So schätzt die Branche die Lage ein.

Der 06.11.2024 dürfte auf politischer Ebene wohl einer der denkwürdigsten Tage der jüngsten Vergangenheit sein, zumindest aus deutscher Sicht. Nach dem Aufstehen bekam der interessierte Bürger auf der Nachrichten-App seiner Wahl zunächst zu lesen, dass es in den USA wohl stark nach einem Wahlsieg der Republikaner in den USA aussieht – nie für unmöglich befunden, aber für manch einen dennoch überraschend. Tatsächlich aber kam der nächste Paukenschlag für viele noch vor der Schlafenszeit, und zwar aus Berlin.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat am Mittwochabend den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier um die Entlassung des amtierenden Finanzministers, Christian Lindner (FDP), gebeten und in einer Pressekonferenz kurz nach 21 Uhr auch die Gründe dafür genannt: Egoismus, Verantwortungslosigkeit, kleinkariertes politisches Taktieren usw. Ernsthafte Regierungsarbeit sei mit Lindner so nicht möglich gewesen. Lindners Nachfolger steht mehreren Medienberichten zufolge, die sich auf Regierungssprecher Steffen Hebestreit berufen, auch schon fest: Jörg Kukies (SPD), Staatssekretär im Kanzleramt.

Es hatte schon an den Tagen zuvor gehörig zwischen den Koalitionspartnern gekrieselt, vorrangig aufgrund der heißen Diskussion über den Bundeshaushalt 2025. Eine Lösung hat man offensichtlich nicht gefunden. Im Rahmen dieser Entwicklungen will Scholz nun im Januar 2025 die Vertrauensfrage stellen – vorher jedoch noch alle Gesetzentwürfe zur Abstimmung stellen, die „keinerlei Aufschub“ dulden. Bei der Aufzählung, um welche es sich dabei handelt, nannte Scholz u. a. auch die Stabilisierung der gesetzlichen Rente, womit das Rentenpaket II gemeint sein dürfte. Hierfür zeichnet neben Lindner auch Scholz‘ Parteikollege und Arbeitsminister Hubertus Heil verantwortlich. Was in der Aufzählung fehlt: das Altersvorsorgedepot und die Riester-Reform, die vornehmlich das Finanzministerium unter Lindner im Lauf des Jahres ins Rollen gebracht hatte. Wie geht es nun mit den Altersvorsorgereformen in Deutschland ob dieser Entwicklungen weiter? AssCompact hat bei Experten und Branchen-Playern nachgefragt.

Was plant die Politik?

Gut wäre es zunächst einmal, wenn man wüsste, was mit beiden Reformen denn nun eigentlich sicher geplant ist. Denn wie oben bereits geschildert: Der Bundeskanzler bezog sich in seiner Rede in Sachen Altersvorsorge lediglich auf das Rentenpaket II, das Altersvorsorgedepot und die Riester-Reform wurden nicht erwähnt. Das Bundespresseamt um Regierungssprecher Steffen Hebestreit reagierte bis Redaktionsschluss nicht auf eine AssCompact Nachfrage dahingehend – und auch das Finanzministerium entgegnete schlicht, dass man die Geschehnisse derzeit nicht kommentieren könne. Das Bundesarbeitsministerium konnte bis Redaktionsschluss ebenfalls nicht mit einer Antwort dienen.

Einziger „Lichtblick“: tagesschau.de meldete am Donnerstagnachmittag, dass FDP-Fraktionschef Christian Dürr im ARD-Morgenmagazin mitgeteilt habe, dass die FDP Projekte, an denen sie mitgearbeitet hat, nicht fallen lassen wolle.

Was sagt die Branche?

Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM), hält sich auf Nachfrage mit Spekulationen zum weiteren Verlauf bei der Altersvorsorgereform zurück. Als förderlich für die Altersvorsorge befindet er die Geschehnisse in Berlin jedoch keineswegs und betont: „Der BDVM bedauert, dass mit dem Aus der Bundes-Ampel die dringend erforderliche Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge ins Stocken gerät.“

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist nicht optimistischer gestimmt – im Gegenteil. In einer Pressemitteilung des Vermittlerverbands heißt es, dass man durch den „Bruch der Ampel-Regierung die Interessenwahrung der Vermittlerschaft sowie die Reform der privaten Altersvorsorge in einer kritischen Lage“ sehe. Präsident Michael H. Heinz betont, dass der BVK sehr skeptisch sei, ob Scholz‘ Plan, mit einer Minderheitsregierung die noch ausstehenden Gesetzesvorhaben bis Jahresende im Bundestag zu verabschieden, funktionieren werde. Da Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) eine sofortige Vertrauensfrage und Neuwahlen fordert, sei dies sogar eher unwahrscheinlich.

Auch befürchte der BVK Unsicherheiten hinsichtlich der Interimsbesetzung des Finanzministeriums im Hinblick auf die anstehenden Trilog-Verhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie sowie der Neubesetzung der EU-Finanzkommissarin. Diese Konstellation könne „im Hinblick auf die Diskussion zu Provisionsbeschränkungen in den nächsten Monaten eine Zitterpartie für die Vermittlerschaft in Deutschland“ bedeuten.

Und auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW (AfW) meldete sich zu Wort. Dieser sieht die aktuellen Entwicklungen ebenfalls mit Sorge. Grundsätzlich sei der Referentenentwurf des Finanzministeriums von vielen Seiten, auch innerhalb der Versicherungs- und Finanzbranche, positiv aufgenommen worden. Er sei eine „echte Chance“ für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge gewesen. Nun sei jedoch mehr als fraglich, ob es bis zur Amtsübernahme einer neuen Regierung überhaupt noch zu einer Umsetzung des Entwurfs kommen wird.

Der Makler als Ansprechpartner in der Unsicherheit

Was macht man nun als Makler mit dieser Unsicherheit? Prinzipiell sind attraktive Vorsorgeangebote sowohl aus Verbrauchersicht als auch aus Maklersicht wünschenswert – und auch eine staatliche Förderung kann hierzu etwas beitragen. Doch Adrian Schmidt vom schwäbischen Maklerhaus KÄPSELE, Finalist beim Jungmakler Award 2023 und 2024, sieht die Sache recht pragmatisch, auch wenn es „sich hart anhört: Die Unsicherheit der Politik bringt die Leute dazu, sich nach unabhängigen Alternativen umzusehen, und hier sind wir als Makler Ansprechpartner. Je mehr die Regierung es nicht auf die Reihe bekommt, neue gesetzliche Lösungen zu schaffen, desto besser für uns als Makler, weil immer mehr Bürger sich auf die private Vorsorge konzentrieren.“

Wie es politisch mit dem Altersvorsorgedepot weiter geht, ist auch für Schmidt schwierig zu beurteilen. Grundsätzlich hält er auch Lindners Nachfolger Jörg Kukies vor dem Hintergrund seiner Laufbahn für durchaus geeignet, das Vorhaben voranzutreiben, allerdings sei die anstehende Neuwahl ein klares Hindernis: „Gute Entscheidungen benötigen Konstanz innerhalb der Regierung und langfristiges Denken durch alle Beteiligten. Solange eigene Machtgeplänkel im Vordergrund stehen, sind die Vorschläge und Ideen erstmal nur Parolen, die einen weiteren Weg zur Umsetzung haben.“

„Ein bis zwei Jahre“ bis zur nächsten Reform

Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), sieht die Reformen für den Moment vom Tisch. Auf AssCompact Nachfrage geht er davon aus, dass die CDU/CSU die Gesetze nicht unterstützen wird, um Druck auf Scholz auszuüben, wenn der Kanzler die Vertrauensfrage nicht gleich nächste Woche stellen sollte. Daher rechne Hauer nicht mehr damit, dass die Gesetze verabschiedet werden.

Dass die Reform der privaten Altersvorsorge somit im Moment „auf Eis“ liegt, betrachtet der IVFP-Chef kritisch. Denn sie hätte die notwendige Sicherheit und Klarheit in diesem Bereich gebracht. Jetzt werde es wahrscheinlich ein bis zwei Jahre dauern, bis die nächste Reform durchgeführt wird und bis dahin bestehe die Gefahr einer gewissen Verunsicherung der Menschen mit der Folge einer Verdrängung des Problems.

Nichtsdestotrotz: Die Versicherungsbranche biete, so Hauer, nach wie vor sehr gut passende Lösungen für die Altersvorsorge, wie die ungeförderte private Rentenversicherung der dritten Schicht, die betriebliche Altersversorgung in der zweiten Schicht und der Basisrente in der ersten Schicht. Was Hauer zufolge allerdings noch fehlt: der Weckruf von der Politik zur Dringlichkeit der Altersvorsorge.

Wie bei politischen Ereignissen und Vorhaben also oft üblich: Was mit den Altersvorsorgereformen passiert, ist nicht klar. Auf der Kippe stehen die Gesetzentwürfe allemal. Und auch wann die Vertrauensfrage kommt, ist nicht sicher. Es heißt also: abwarten, beobachten und mit allem rechnen – auch mit zwei wegweisenden politischen Ereignissen an einem Tag. (mki)

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BVK und BDVM zu AV-Reform und Kleinanlegerstrategie

Bei der Auftakt-Pressekonferenz auf der DKM 2024 kamen wieder einige Branchenthemen auf den Tisch – besonders diskutiert: die private Altersvorsorgereform, aber natürlich auch das vorerst abgewendete Provisionsverbot, das aber wohl bald schon wieder diskutiert werden dürfte.

Die DKM 2024 hat am Dienstag, 29.10.2024, auf dem Dortmunder Messegelände wieder ihre Pforten geöffnet. Traditionell startete die Messe mit der Auftakt-Pressekonferenz des Veranstalters, der bbg Betriebsberatungs GmbH, die wieder der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) begleitete. Und: Erstmals vertreten war in diesem Jahr bei der Konferenz auch der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM).

bbg-Geschäftsführerin Dr. Lisa Knörrer hieß die Gäste zur Eröffnung der Pressekonferenz herzlich willkommen auf der Leitmesse und erwähnte neben einigen Zahlen zur Messe (256 Aussteller auf einer Nettoquadratmeterfläche von 6857 m² bei insgesamt 278 Programmpunkten) auch die im letzten Jahr debütierten Kongresse „Young DKM“ und „Femsurance“, die positiv aufgenommen worden waren und auf der DKM 2024 stärker in den Fokus rücken. Ebenfalls neu ist ein eigener Kongress zur neuen AssCompact Trendstudie, die die Entwicklung des Maklermarktes im Hinblick auf Maklerpools und Verbünde bis 2030 untersucht und in Zusammenarbeit mit Oliver Wyman erstellt wurde.

Der BVK und der BDVM nutzten derweil die Konferenz, um über wichtige, branchenrelevante Themen und ihre Standpunkte dazu zu sprechen. Die zwei Schwerpunkte dabei: die EU-Kleinanlegerstrategie und das in dem Zusammenhang viel diskutierte, aber mittlerweile abgewendete Provisionsverbot für Versicherungsvermittler, sowie die aktuelle Debatte um die Reform der privaten Altersvorsorge.

BVK mit Lob und Kritik für die Altersvorsorgereform

BVK-Vizepräsident Marco Seuffert befasste sich auf der Konferenz mit den Plänen der Bundesregierung zur Altersvorsorgereform, also der Neuaufstellung der Riester-Rente mit einer Garantie von 80%, und dem Altersvorsorgedepot mit einem Auszahlplan bis Vollendung des 85. Lebensjahres – eine viel diskutierte Regelung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Versicherungsbranche die lebenslange Rente hoch im Kurs steht.

Prinzipiell lobt Seuffert die Vorschläge der Ampel, die Geldanlage bei der privaten Vorsorge auch staatlich zu fördern und sie so attraktiver für die Bürger zu machen. Es gebe allerdings einige kritisch zu beachtende Punkte, z. B. die Förderung von Einzelaktien. Seuffert mache sich Sorgen um insbesondere die jungen Anleger, die in die aktuell gehypten Aktien investieren könnten – und das im Rahmen eines staatlich geförderten Depots.

Auch sei ein wesentlicher Kritikpunkt, dass die Beratung nicht ausreichend berücksichtigt werde und vorneweg gesetzt sein müsse. Man müsse, so Seuffert, mit den Menschen darüber reden, wie hoch die Kosten im Alter sein werden und sie darüber aufklären, dass das zum Leben notwendige Geld monatlich zur Verfügung stehe. Eine staatlich geförderte Altersvorsorge solle demzufolge nicht ohne Beratung stattfinden.

Kleinanlegerstrategie: Provisionsverbot erfolgreich abgewendet … oder?

BVK-Präsident Michael H. Heinz ließ außerdem die EU-Kleinanlegerstrategie nicht unerwähnt, in der längere Zeit ein Provisionsverbot, potenziell auch für Versicherungsmakler, vorgesehen war. Doch dieses wurde erfolgreich abgewendet durch den Einsatz des BVK und aller Mitstreiter. Heinz selbst sei mittlerweile viele Male in Brüssel unterwegs gewesen, denn man müsse dort vor Ort sein, um ab und an die nötigen Gespräche zu führen. Das Provisionsverbot bzw. die Kleinanlegerstrategie sei „abgeräumt“ worden, was Heinz selbst vor einem Jahr so noch nicht gedacht hätte. Aktuell herrsche dahingehend dort Stillstand, was jedoch sicher nicht zehn Jahre so bleiben werde – ein Provisionsverbot sei ein ideologisch getriebenes Unterfangen und man werde sicher in Brüssel immer wieder einen Blick auf die Nachbarländer werfen, in denen bereits Provisionsverbote in der Vermittlung eingeführt wurden.

Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand beim BDVM, ergänzte zur Kleinanlegerstrategie, dass es zwar stimme, dass ein Provisionsverbot bei der Versicherungsvermittlung zwar aktuell nicht mehr enthalten sei, das Thema aber dennoch „in den Köpfen drin“ sei. Maria Luís Albuquerque, die Nachfolgerin von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness, habe bereits verkündet, dass das, was in der EU-Kleinanlegerstrategie derzeit steht, nicht reiche, und sich für einen größeren Anteil an „Low-Cost-Investment-Products“ ausgesprochen. Das Thema werde also virulent bleiben, solange die im Raum anwesenden noch in dieser Branche arbeiten. (mki)

Bild: v. l. n. r.: Marco Seuffert, Vizepräsident BVK; Julie Schellack, Vizepräsidentin BDVM; Thomas Billerbeck, Präsident BDVM; Dr. Lisa Knörrer, Geschäftsführerin bbg; Bernhard Gause, Geschäftsführender Vorstand BDVM; Katrin Taepke, Marketing & Unternehmenskommunikation bbg; Gerald Archangeli, Vizepräsident BVK; Michael H. Heinz, Präsident BVK; © DKM

 

EU-Provisionsverbot für Versicherungsmakler vom Tisch

Sowohl der BVK als auch der BDVM haben nun ihre Jahrespressegespräche hinter sich. Im großen Maße thematisiert wurde ein Provisionsverbot bzw. die EU-Kleinanlegerstrategie nicht. Beide Verbände sind der Meinung, es ist vom Tisch. Der BDVM positioniert sich bei seinem Gespräch wiederum klar, was „Unabhängigkeit“ eigentlich heißt.

2023 war die EU-Kleinanlegerstrategie und ein damit einhergehendes Provisionsverbot für Finanzanlagenvermittler und potenziell auch Makler das Branchenthema schlechthin: Profitieren die Renditen von Verbrauchern tatsächlich von einem Verbot des provisionsbasierten Vergütungsmodells? Bei welchen Produkten und für welche Vermittler soll ein Provisionsverbot gelten? Das waren die dominanten Fragen.

In der Zwischenzeit hat sich viel getan – auch in den vielen Entwurfsversionen der EU-Kleinanlegerstrategie. Das generelle Provisionsverbot bei der Finanzanlagenvermittlung ist aus der Kleinanlegerstrategie gewichen, stattdessen liegt der Fokus jetzt auf einem anderen Aspekt, nämlich: Darf ein Makler bzw. Vermittler sich und seine Dienstleistung als unabhängig bezeichnen, wenn er über Provisionen vergütet wird?

Praktisch kein Thema mehr für Verbände

Ende September hielt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) seinen jährlich stattfindenden Pressedialog ab. Der BVK-Präsident Michael H. Heinz verkündete dort, dass man sich mit seiner Position fast vollständig durchsetzen konnte und das „drohende Provisionsverbot für Versicherungsmakler“ weitgehend abwenden konnte. Der Verband sieht im Provisionsverbot also folglich keine Gefahr mehr.

Und ganz ähnlich verhielt es sich beim Jahrespressegespräch des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM), das am 10. Oktober in Hamburg stattfand. Auf Nachfrage von AssCompact bestätigte BDVM-Präsident Thomas Billerbeck, dass man die Gefahr eines Provisionsverbots für Makler im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie als „vom Tisch“ betrachte. Dr. Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand, pflichtete Billerbeck bei und verwies darauf, dass sich ein Provisionsverbot für Makler bzw. Vermittler in der aktuellen Fassung der EU-Kleinanlegerstrategie auch nicht mehr finde.

Die Unabhängigkeit des Maklers

Auf der Debatte um das Provisionsverbot fußt jedoch ein anderer Streitpunkt, der jetzt umso mehr diskutiert wird: Berät ein provisionsvergüteter Makler unabhängig? Im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie kann es nun nämlich so kommen, dass ein Makler darauf hinweisen muss, dass er in diesem Fall nicht unabhängig berät – einem Provisionsverbot für Makler würde man so aus dem Weg gehen. Der BVK hatte bei seinem Pressedialog klargestellt: Es gehe dabei nicht um den Unabhängigkeitsstatus des Maklers selbst, sondern lediglich um den Unabhängigkeitsstatus seiner Dienstleistung.

Ein emotionaler Streitpunkt, wie Dr. Bernhard Gause beim BDVM-Gespräch zugibt. Einem Makler bzw. seiner Dienstleistung seine Unabhängigkeit abzusprechen, weil er mit Provisionen vergütet wird, basiere auf „absurden Verbraucherschutzgedanken“. Unabhängigkeit komme dann zur Sprache, wenn man von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis spreche. In seinem offiziellen Statement zum BDVM-Jahrespressegespräch sieht das auch Präsident Billerbeck so: „Anders als beim Versicherungsvertreter auf Seiten eines Versicherers kann und muss der Makler aus einer Vielzahl von Angeboten im Markt wählen und haftet nach dem ‚Sachwalterurteil‘. Gerade das macht ihn unabhängig, nicht die Art der Vergütung.“

Provisionsdeckel im Leben-Bereich?

Billerbeck bestärkt außerdem nochmals die Forderungen eines Provisionsdeckels bei der Abschlussvergütung in Höhe von 25 Promille, die der BDVM im Juni geäußert hatte. In dem Fall läge der Fokus dann verstärkt auf Bestandscourtagen. AssCompact hatte sich damals bei den Jungmaklern umgehört, die darauf hingewiesen hatten, dass der Start in die Branche bei geringeren Abschlusscourtagen schwerer fallen könnte. Auf Nachfrage zu dieser Kritik erwidert Marcus Wetzel, Geschäftsführer der Martens & Prahl Pensionsmanagement GmbH, dass es zu derartigen Startschwierigkeiten eigentlich nicht kommen sollte, wenn das Geschäftsmodell entsprechend auf Bestandscourtagen aufbaue.

BDVM-Präsident Billerbeck merkte an, es könne seiner Meinung nach nicht sein, dass die Existenzgründung von der einmaligen Abschlusscourtage finanziert werde. Das Nachwuchsproblem in der Branche werde nicht über Abschlusscourtagen im Leben-Bereich geklärt, sondern an anderen Stellen wie etwa durch ein besseres Branchenimage.

BDVM-Makler blicken optimistisch in die Zukunft

Dr. Bernhard Gause stellte zum Abschluss der Sitzung noch einige Ergebnisse aus dem neuen BDVM-Stimmungsbarometer vor. Daran haben dieses Jahr 149 Mitglieder teilgenommen, woraus sich Gause zufolge durchaus einige Trends ablesen lassen könnten. 98% der Teilnehmer bewerten ihre Geschäftslage in den ersten acht Monaten des Jahres 2024 positiv, im Vorjahr waren es 96,4%. Grund dafür seien unter anderem steigende Courtage-Einnahmen bei 85,7% der teilnehmenden Unternehmen. Allerdings fallen die gesteigerten Courtage-Einnahmen moderat aus: 51% der Mitgliedsunternehmen geben an, die Steigerung sei unter 10%.

Hohe Unzufriedenheit unter den BDVM-Maklern gibt es dem Stimmungsbarometer zufolge bei der Geschwindigkeit und der Qualität der Schadenbearbeitung der Versicherer: Mehr als ein Drittel der Befragten (36,9%) vergaben hier die Note 5, die Note 6 sogar 11,4%. Nur etwa die Hälfte der Teilnehmenden kann sich mit einer Note 4 oder besser anfreunden. Die Anmerkungen der Makler seien drastisch: „Explosion der Bearbeitungszeiten/an der Grenze zur Serviceverweigerung“. Es werde jedoch auch darauf hingewiesen, dass es sehr große Unterschiede bei den Versicherungsunternehmen gebe. (mki)

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Altersvorsorgereform: So reagiert die Branche

Der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge liegt vor. Am Montag wurde er vorgelegt. Kernpunkte: Details zum Altersvorsorgedepot sowie zu einigen Upgrades zur Riester-Rente. Viele Branchenvertreter haben bereits erste Einschätzungen veröffentlicht – auf Nachfrage von AssCompact auch der BDVM.

Die Bundesregierung knöpft sich nun anscheinend ernsthaft die dritte Säule der Altersvorsorge vor: die private. Am Montag wurde der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt. Die wichtigsten Punkte sind zum einen das viel diskutierte staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Jeder eigens angesparte Euro soll mit 20 ct vom Staat gefördert werden – bis zu einer jährlichen Maximalanlage von 3.000 Euro. Ab 2023 soll dieser Betrag auf 3.500 Euro erhöht werden. Außerdem sind für Eltern mit Kindern unter 18 Jahren, Geringverdiener und Berufseinsteiger zusätzliche Förderungen geplant. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert, also nur bei der Auszahlungsphase, nicht aber in der Ansparphase.

Auch bei der Riester-Rente soll es einige Veränderungen geben: Eine Erhöhung des jährlichen Sonderausgabenabzugs von 2.100 Euro auf 3.500 Euro, und außerdem mehr Wahlmöglichkeiten bei der Garantie. Neben einem 100%-igen Garantiekapital sind dann auch Produkte mit einer 80%-igen Garantie angedacht. Und: Die Verrentungspflicht soll abgeschafft werden, sodass Riester-Sparer einen Auszahlungsplan wählen können, der bis zum 85. Lebensjahr läuft.

Die Meinungen aus der Branche sind erwartungsgemäß vielschichtig. Bereits am Montagnachmittag wurde erste Statements von Branchenvertretern zu den Reformplänen veröffentlicht. AssCompact hat die wichtigsten zusammengefasst.

Begrüßungen über Begrüßungen

Eine gerne gewählte Formulierung bei der Beurteilung politischer Initiativen, bei denen zumindest die Idee gut zu sein scheint, ist die der „Begrüßung“. Denn diese haben gleich mehrere Verbände nach der Vorstellung des Entwurfs zur Altersvorsorgereform geäußert, so z. B. der Fondsverband BVI, der den Entwurf laut einer Pressemitteilung zum Thema „begrüßt“. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter sieht darin einen großen Wurf, der einen Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge bedeute. „Das bisherige, weltweit längst überholte Mantra, dass Altersvorsorge 100% Beitragsgarantie und eine Leibrente umfassen muss, gilt nicht mehr. Das ist revolutionär und macht die Altersvorsorge für die Sparer attraktiv, weil sie renditestärker anlegen können. Ein wichtiger Schritt sei dementsprechend die Wahlfreiheit in der Auszahlphase, mit der die Bürger „endlich Wahlfreiheit statt gesetzlichen Zwang“ hätten.

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält sich mit seiner „Begrüßung“ nicht zurück und „begrüßt“ den Entwurf. Insbesondere unterstütze er das Ziel der Reform, die geförderte private Altersvorsorge flexibler, transparenter und renditestärker zu machen, um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen. Die vom BVI gelobte Wahlfreiheit bei der Auszahlungsphase bei Garantieprodukten sieht der BVK allerdings skeptisch, da so keine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos erfolgen muss. Aus BVK-Sicht sollte daher zwingend eine vorherige Beratung erfolgen, um sicherzustellen, dass die monatlichen Fixkosten im Alter auch dauerhaft abgesichert werden und die Verbraucher vor Grundsicherungsbedarf im hohen Alter geschützt werden.

Das sagen AfW und BDVM

In eine ganz ähnliche Kerbe schlagen die Äußerungen des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Dieser „begrüßt“ ebenfalls den Gesetzentwurf, da mit dem darin enthaltenen Altersvorsorgedepot eine renditestarke und flexible Alternative zu bisherigen Fördervarianten geschaffen werde, die insbesondere jüngere Sparer anspreche. Und auch die flexiblere Gestaltung der Auszahlungsphase mit Optionen für Leibrenten oder Auszahlungspläne bis zum 85. Lebensjahr befindet der AfW für eine „wichtige Neuerung, die den Bedürfnissen nach mehr Flexibilität in der Altersvorsorge Rechnung trägt“. Allerdings halte es der Verband für problematisch, wenn es geplant sein sollte, dass Verbraucher Anlageentscheidungen beim vorgesehenen Referenzdepot ohne qualifizierte Beratung treffen könnten. Daher werde man sich weiter für verbindliche Beratungsstandards einsetzen, um sicherzustellen, dass Verbraucher über eventuelle Risiken und die Chancen ihrer Anlagewahl umfassend aufgeklärt werden.

Auf Nachfrage von AssCompact hat sich auch Dr. Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand beim Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler, geäußert – und er bzw. der BDVM „begrüßt“ die Flexibilisierung der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die erweiterte Produktauswahl könne mehr Menschen von der Notwendigkeit zur Eigenvorsorge überzeugen, werde aber gleichzeitig den Beratungsaufwand für Versicherungsmakler erhöhen, so Gause. Die Mitglieder des BDVM werden demnach ihre Kunden individuell mit Blick auf die Höhe möglicher Garantien und die Länge von Rentenzahlungen beraten und begleiten.

Lebenslange Absicherung die „Stärke“ der Lebensversicherung

Die Versicherer „begrüßen“ den Vorschlag zur Modernisierung ebenfalls, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) noch am Montag mitteilte. Sie unterstützen den Vorschlag, einfache und transparente Produkte mit lebenslanger Auszahlgarantie zu fördern, sowie ein beitragsproportionales Fördersystem einzuführen. Zu der Auswahlmöglichkeit aus drei Garantiestufen, 100%, 80% und ohne Garantie, sagt Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „Die Balance von Sicherheit und Rendite ist weiterhin wichtig. Die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sind jedoch unterschiedlich. Daher ist der optionale Wegfall der vollen Beitragsgarantie richtig und wurde lange von uns gefordert.“

Die größte Kritik lässt der GDV an dem potenziellen Wegfall der Verrentungspflicht. Denn so wie die Reform gestaltet ist, bleibe die lebenslange Absicherung „auf der Strecke: Altersvorsorge ist mehr als Vermögensaufbau. Die lebenslange Absicherung ist die Stärke der Lebensversicherung“.

Ähnlich sieht es auch Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Lebensversicherung, der die „überfällige Reform“ einerseits – richtig – „begrüßt“. Deutschland brauche eine attraktive steuerlich geförderte private Absicherung neben der gesetzlichen Rente. Bader halte jedoch die Wahlmöglichkeit für Auszahlpläne bis zum 85. Lebensjahr für falsch: „Für mich sollte eine staatlich geförderte Altersvorsorge zwingend eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Alles andere ist ein fahrlässiger Umgang mit Steuergeldern. Das Langlebigkeitsrisiko muss abgesichert sein.“ Auch beim Altersvorsorgedepot fehle es Bader an Sicherungsmechanismen. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt sollte eine gewisse Grundabsicherung bieten, da Totalverluste, wie zuletzt beispielsweise bei bestimmten Russland-Fonds, leider nie völlig auszuschließen seien.

Die Verbände wollen weiter den Entwurf prüfen und auch zeitnah und fristgerecht Stellungnahmen abgeben. Befassen will sich das Kabinett mit dem Entwurf am 13.11.2024. (mki)

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BVK bietet Beratungstool zur Digitalen Rentenübersicht

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) stellt Vermittlern ein Beratungstool zur Verfügung, das ergänzend zur Digitalen Rentenübersicht die Wirkung und den Nutzen der Plattform vorstellt. Vermittler können damit Lücken in der Altersvorsorge ihrer Kunden anschaulich darstellen.

Das Beratungstool zur Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) bietet der BVK auf seiner Webseite. Vermittlern würden damit eine effiziente Möglichkeit erhalten, den Vorsorge- und Handlungsbedarf ihrer Kunden neutral und anschaulich darzulegen, wie es vom Verband dazu heißt.

Das Programm verwendet die Daten des neuen Rentenportals der Deutschen Rentenversicherung, das bereits im Pilotbetrieb läuft und an die bis zum Jahresende alle Versorgungsträger angeschlossen sein werden. „Damit eröffnen wir den Vermittlern frühzeitig die Möglichkeit, als Ergänzung zu dem wichtigen Impuls der DRÜ auch die Versorgungslücken in der Altersvorsorge anschaulich darzustellen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Das Tool verfügt neben einer Schnellberechnung auch über eine Detailberechnung, die ausschließlich im BVK-Mitgliederbereich aufrufbar ist. Diese ermögliche auch die Einbeziehung vieler zusätzlicher Parameter wie des Sozialversicherungsstatus oder möglicher Auswirkungen eines vorgezogenen Renteneintritts, wie der BVK weiter mitteilt. (tik)

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