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bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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KMU in Not: BVK appelliert an Industrieversicherer

Der BVK hat eine mangelnde Zeichnungsbereitschaft der Feuer-Industrie-Versicherer gegenüber klein- und mittelständischen Unternehmen festgestellt. Das könnte bei den betroffenen Unternehmen teils die Insolvenz bedeuten. Der Verband hat daher einen dringlichen Appell an die Versicherer gerichtet.

Schon seit geraumer Zeit beobachtet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) eine mangelnde Zeichnungsbereitschaft der Feuer-Industrie-Versicherer gegenüber klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU). Dies berichtete das BVK-Präsidium auf seinem jährlich in Berlin stattfindenden Pressedialog. Der BVK hat daher an die Versicherer appelliert, ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und sie ermuntert, wieder mutig diejenige Risikobereitschaft zu zeigen wie es bereits in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.

Deckungsnotstand könne dramatische Ausmaße annehmen

Demnach ergab eine aktuelle Abfrage des BVK unter Industriemaklern in vielen Branchen einen „als dramatisch zu bezeichnenden Zeichnungsnotstand“. Dies betreffe insbesondere die Branchen Recycling, Galvanik, Holzverarbeitung sowie die Lebensmittel und Fleischverarbeitung. Aber auch große landwirtschaftliche Betriebe würden zunehmend keinen ausreichenden Versicherungsschutz mehr erhalten, erklärte BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Doch den heute teilweise kritischen Betriebsarten der KMU sollte nicht mit Abwehrhaltungen der Versicherer begegnet werden“, fordert Vollmer daher weiter.

Dieser Deckungsnotstand könne für die KMU dramatische Ausmaße bis hin zur Insolvenz annehmen. Denn viele Unternehmen müssten Banken für die Gewährung von Kreditlinien Deckungszusagen der Versicherer vorlegen. Bestehe aber kein Deckungsschutz, stellen die Banken das Darlehen fällig, so dass die Unternehmen drohen, in die Insolvenz zu gehen.

Gründe für die fehlende Zeichnungsbereitschaft

Die Gründe für die mangelnde Deckungsbereitschaft sieht der BVK in komplexer werdenden Risikolagen der Unternehmen. Die zunehmenden gesetzliche Auflagen wie das Lieferkettengesetz, Umweltauflagen, Nachhaltigkeitsvorgaben, usw. führen zu neuartigen betrieblichen Risiken, für die Erfahrungswerte und Risikokalkulationen fehlten. Auch im Bereich der Cybersicherheit und Datenverarbeitung bestünden unkalkulierbare Risiken, die die Deckungsbereitschaft der Versicherer nicht gerade förderten.

Eine weitere wesentliche Ursache sieht der BVK auch darin, dass sich die Versicherer in der Risikobetrachtung zu oft vereinfacht auf ihre Algorithmen verlassen würden. Hier sollten die Versicherer der Expertise ihrer Underwriter in Kooperation mit den professionell agierenden Industrie-Versicherungsmakler vertrauen. Zudem sei es zunehmend fragwürdig, dass viele Versicherer ihre Kunden je nach Wirtschaftsbranchen in Schubladen stecken und sie mit einem Zeichnungsverbot konfrontieren, anstatt sie individuell mit ihren jeweiligen Risiken und Schadenhistorien zu betrachten und geeignete Maßnahmen zum Brandschutz mit ihnen zu diskutieren.

Versicherern mangle es zunehmend an Underwirting-Kompetenz

Aber auch ein demografisches Problem kommt erschwerend hinzu. Denn viele erfahrene Underwriter sind in Rente oder auf dem Weg dahin. Hier wird für den BVK ein Mangel an qualifizierten Kräften sichtbar, zunehmend fehle bei den Versicherern die Underwriting-Kompetenz in der Feuer-Industrie-Versicherung. Daher müssten die Versicherer noch mehr auf ihre Algorithmen setzen. Somit laufe ein IT-gestützter Automatismus, der aber in der Praxis häufig als grobschlächtiger „Rasenmäher“ funktioniere und die KMU so „im Regen stehen“ lasse. (as)

Bild: © Shawn Hempel

 

BVK-Präsident zu Berufsbild, Provision und Politikbetrieb

Abschlusscourtage im Bereich Leben, Nachwuchsmangel, Unternehmertum und anstehende Reform in der privaten Altersvorsorge: Themen, die Berufsbild und Business von Vermittlern mit Wucht betreffen. Wie unterstützt der BVK dabei die Makler? Bundesverdienstkreuzträger Michael H. Heinz im AssCompact Interview.

Interview mit Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V.
Herr Heinz, Sie haben kürzlich das Bundesverdienstkreuz erhalten. Was bedeutet Ihnen diese Auszeichnung?

Ich bin zutiefst geehrt und bewegt über diese hohe Auszeichnung. Diese Ehrung erfüllt mich mit großer Dankbarkeit und Demut. Sie ist nicht nur eine Anerkennung meiner Arbeit, sondern vielmehr auch eine Würdigung all jener, die mich auf meinem Weg begleitet und unterstützt haben. Der Verdienstorden ist für mich ein Ansporn, weiterhin mit voller Kraft für die Werte einzutreten, die uns alle verbinden.

In der Branche sorgte zuletzt die Diskussion um einen freiwilligen Provisionsdeckel bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten zugunsten einer Erhöhung der laufenden Provision für Schlagzeilen. Was daran sehen Sie positiv?

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) freut sich, dass der Bundesverbandes Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) seinen Vorstoß zur Begrenzung der Abschlussprovision bei einer zusätzlich höheren laufenden Vergütung nun eingeordnet hat. Dass dies keine Forderung nach einem gesetzlichen Deckel beinhaltet, begrüßen wir. Auch wir präferieren grundsätzlich eine stärkere Verlagerung der Courtagen von Abschluss- hin zu Betreuungs­courtagen.

Der BVK teilt zudem weiterhin die Sorge des BDVM, dass die Branche insgesamt noch zu wenig gegen einzelne Vergütungsexzesse vorgeht und daher auch vor dem Hintergrund der RIS auf Bewährung ist. Die BaFin hat jedoch im Rahmen der Wohlverhaltensaufsicht bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten bereits ein adäquates Mittel, um Fehlanreizen im Vertrieb entgegenzuwirken.

Daher plädiert der BVK weiter dafür, die wenigen Ausreißer zu sanktionieren und nicht alle Versicherungsvermittler gleichermaßen. Eine Deckelung von Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen auf 25 Promille der Bruttobeitragssumme sehen wir ordnungspolitisch weiterhin kritisch.

Wie positioniert sich denn der BVK generell zu einem freiwilligen Branchenstandard?

Eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ innerhalb der Branche bei Abschlussprovisionen ist ein schwieriges Thema. Wir sehen den Vorschlag des BDVM skeptisch. Wir glauben nicht, dass ein freiwilliger Branchenstandard in der Form, für die sich der BDVM aktuell starkmacht, umsetzbar ist. Die Interessen innerhalb der Verbändelandschaft sind zu unterschiedlich, um einen solchen Standard zu etablieren.

Können Sie das näher erläutern? Was sind die Knackpunkte?

Eine Schwierigkeit ist die Vielzahl an kleinen Verbänden, die teilweise nur wenigen Mitgliedern dienen und oft eigene Interessen verfolgen. Diese Kleinstverbände würden sich schwerlich auf einen gemeinsamen Standard einigen können. Zudem sehen wir auch, dass große Finanzdienstleister und Endkundenvertriebe einfach andere Interessen verfolgen. Diese verschiedenen Akteure unter einen Hut zu bringen, ist meiner Auffassung nach nahezu unmöglich​, das schaffen wir hierzulande eher nicht.

Was schlägt statt­dessen der BVK vor, um dieses Problem zu lösen?

Wir setzen uns dafür ein, dass die politischen Entscheidungsträger die Vielfalt der Vermittlerlandschaft besser verstehen und berücksichtigen. Einer der großen Vorteile des BVK ist, dass wir alle Vermittlertypen unter einem Dach vereinen – dazu gehören Versicherungsmakler, Mehrfachagenten und Vertreter. Diese Struktur ermöglicht es uns, die unterschiedlichen Interessen aller Vermittlertypen zu berücksichtigen und gegenüber den politischen Entscheidungsträgern gezielt anzusprechen. Im Übrigen sind wir auch der größte Maklerverband, was uns zusätzliche Stärke und Einfluss verleiht.

Wie setzt der BVK diese Stärke und diesen Einfluss konkret ein?

Wir sind in der Lage, effektiv auf politischer Ebene zu agieren und die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten. Unsere langjährige Erfahrung und die enge Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern helfen uns dabei. Mit der Eröffnung eines Büros in Brüssel – übrigens als einziger deutscher Vermittlerverband – haben wir unsere Interessenvertretung nochmals deutlich geschärft. Diese Repräsentanz ermöglicht uns den direkten Zugang zu europäischen politischen Entscheidungsprozessen, sodass wir die Anliegen der Vermittler auf EU-Ebene sehr effektiv einbringen können. So haben wir im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie intensive Lobbyarbeit geleistet, um auf die negativen Folgen eines Provisionsverbotes hinzuweisen und um die politischen Entscheidungsträger davon zu überzeugen, die bestehende Provisionsstruktur beizubehalten. Dies hat dazu beigetragen, dass Vermittler weiterhin eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten​. Wir wissen genau, was wo wann im politischen Betrieb passiert.

Abschlussprovisionen sind gerade für Makler-Start-ups entscheidend, nun stehen sie zur Diskussion. Wie will denn der BVK mehr Menschen für den Beruf des Versicherungsmaklers begeistern?

Ich habe auch meine starken Zweifel, ob eine Beschneidung unserer Vergütungen für Berufsinteressenten attraktiv wäre. Schließlich will man ja als junger Mensch nicht ewig mit geringen Erträgen nach Hause kommen, sondern sich seinen Wohlstand erarbeiten. Unser langfristiger Ansatz, um mehr Nachwuchs für den Beruf zu begeistern, besteht aus mehreren Bausteinen: erstens eine Stärkung des Berufsbildes. Zweitens, die gesellschaftliche Wahrnehmung durch professionelle Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Drittens durch die Qualifizierung der Vermittler durch Weiterbildung. Viertens einem klaren Bekenntnis zum ehrbaren Kaufmann. Und fünftens durch eine kontinuierliche Nachwuchsförderung über die BVK-Junioren. Allerdings brauchen wir hierbei einen langen Atem und auch die Unterstützung der Versicherer.

Berufsbild und ein starkes Unternehmertum sind eng miteinander verknüpft. Wie steht es um die Kultur des Unternehmertums hierzulande im Allgemeinen und im Besonderen in der Vermittler­branche?

Allgemein haben es Unternehmer aufgrund bürokratischer Hemmnisse nicht einfach in Deutschland. Daher fordern wir schon lange, Bürokratisierung und Überregulierung zurückzufahren.

Wir haben viele gut ausgebildete Vermittler in Deutschland, insbesondere auch beim Nachwuchs. Wir sehen auch im Rahmen unserer Kommission für Betriebswirtschaft und unternehmerische Entwicklung, die mein Präsidiumskollege Andreas Vollmer leitet, eine zunehmende Professionalisierung im Bereich Unternehmertum. Dies zeigen unter anderem unsere BVK-Strukturanalyse und die Ergebnisse des Betriebsvergleichs. Auch im Rahmen unseres Engagements beim Award UnternehmerAss beobachten wir eine zunehmende Spezialisierung und Professionalisierung der Betriebe. Dies freut uns sehr und ist ein Erfolg unserer langjährigen Arbeit.

Der BVK sieht sich als größter Verband für Makler. Zuletzt hat er neue Dienstleistungen für die Maklerschaft angekündigt? Warum erst jetzt?

Schon seit Jahren bieten wir viele dieser Leistungen an, zum Beispiel Prüfung von Courtagezusagen und Rechtsberatung und vieles mehr. Wir reagieren mit den zusätzlichen Dienstleistungen auf die Konsolidierungswelle im sich ändernden Maklermarkt. Da ist in den letzten Jahren einiges in Bewegung geraten. Das erweiterte Dienstleistungsspektrum ist unter anderem ein konkretes Ergebnis des gegründeten Maklerbeirats.

Zudem steht es nun durch eine Satzungsänderung auch Pools und Verbünden offen, dem BVK beizutreten. Und mit dem Maklerverbund CHARTA ist dem BVK bereits zum 01.08.2024 der erste Verbund beigetreten. Wir sind zuversichtlich, dass weitere folgen werden und damit die Zahl der Makler im BVK deutlich wachsen wird.

Worauf fokussiert sich das neue Leistungsspektrum und inwiefern kann es zur Stärkung des Berufsbildes/Unternehmertums beitragen?

Ein Schwerpunkt liegt auf rechtlichen Aspekten, die beim Kauf O oder Verkauf eines Maklerbestands auftreten können. Angefangen bei Ausgangsfragen, die bei der Existenzgründung eines Vermittlerbetriebes auftreten können, also von gesellschaftsrechtlichen Fragen bei der Gründung eines Unternehmens, über Detailfragen zum Arbeitsrecht im Rahmen einer solchen Unternehmensveränderung bis hin zu erbrechtlichen Angelegenheiten und der Überprüfung von Übernahmeverträgen bietet der BVK – wie gewohnt – eine individuelle und persönliche Beratung ohne Zusatzkosten für seine Mitglieder an.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Beratung zur Orientierung im komplexen System der Pools und Verbünde. Immer mehr Vermittler suchen nach Alternativen zur Ausschließlichkeitsvertretung oder möchten sich als Makler einem Pool oder Verbund anschließen, um den steigenden Anforderungen und administrativen Aufgaben gerecht zu werden. Hierbei unterstützt der BVK seine Mitglieder bei Fragen zu Vertragsbedingungen und hilft anhand von bestimmten Kriterien wie Status im Innenverhältnis, Bestandsverwertung beim Ausstieg, Vorhandensein eines kostenlosen oder kostenpflichtigen Maklerverwaltungsprogramms und vielen weiteren Aspekten, eine Orientierung im Labyrinth der Pools und Verbünde zu geben. Diese Beratung findet immer unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche des Mitglieds statt. Diese neuen Beratungsangebote werden ergänzt durch Workshops, Online-Kurse und Fachartikel, die gezielt auf die Bedürfnisse von Maklern zugeschnitten sind.

Auch die Courtagezusagen seitens der Anbieter sind ein Streitpunkt für Makler. Bietet der BVK auch hierzu Beratung an?

Selbstverständlich. Und ein besonderes Highlight ist die Möglichkeit, bei rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Courtagezusagen den Rechtsschutz des BVK zur Prozesskostenübernahme in Anspruch zu nehmen. Diese Kombination aus individueller Beratung und rechtlicher Unterstützung ist einzigartig und steht den Mitgliedern im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Verfügung, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Darüber hinaus bietet der BVK weiterhin bewährte, rechtsberatende Dienstleistungen für seine Mitglieder an. Dazu gehören die Prüfung von Vereinbarungen, Hilfe bei der Ausgestaltung von Maklerverträgen, Beratung bei Haftungsfragen und eine kostenlose Beratung zum Absicherungsbedarf über den Verbandsmakler im BVK-Rahmenvertrag zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der BVK bleibt damit auch in Zeiten des Wandels nah am Markt und setzt sein Engagement dafür ein, seine Mitglieder bestmöglich zu unterstützen – sei es beim Einstieg, Umstieg oder Ausstieg aus der Maklerbranche.

Spannend wird die Reform der Altersvorsorge der dritten Schicht. Wie es scheint, sollen Garantien wegfallen und ein Altersvorsorgedepot kommen. Sieht nicht gut aus für die Interessen der Versicherungswirtschaft, oder?

Leider waren wir in der Fokusgruppe Altersvorsorge nicht direkt vertreten. Wir haben daher auf anderem Wege unsere Expertise eingebracht. Trotzdem war die Ausrichtung der Fokusgruppe damit schon stark vorgeprägt mit vielen Verbraucherschützern und vermeintlichen Experten, die noch nie einen Kunden direkt beraten haben.

Nun bleibt es abzuwarten, ob die Regierung sich auf Basis der Ergebnisse auf eine Reform verständigen kann. Obwohl wir grundsätzliche Reformen insbesondere bei Riester fordern, haben wir beim aktuellen Zustand der Koalition erhebliche Zweifel, ob ein Konsens der Ampel bei diesem Thema möglich sein wird. Unsere fachliche Kritik haben wir zudem wiederholt vorgebracht.

Für die Versicherungsbranche saß der GDV am Verhandlungstisch, und damit die größte Interessenvertretung hierzulande. Hat sich die Branche zu sehr überrumpeln lassen?

Dass dies für die Versicherungswirtschaft nicht optimal gelaufen ist, haben wir bereits kundgetan. Der GDV war der einzige Vertreter aus der Versicherungswirtschaft in der Fokusgruppe. Die Fondsbranche konnte hier offenbar punkten. Allerdings ist dies angesichts von derzeit eher marktwirtschaftlichen Ideen nicht verwunderlich, was sich unter anderem auch an der Idee zur Aktienrente zeigt.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 09/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Michael H. Heinz, BVK bzw. © ARAMYAN – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Michael H. Heinz

Das fordert der BVK zum Einsatz von KI in Vermittlerbetrieben

Der BVK hat ein Positionspapier zur Nutzung von KI bei Vermittlern und Versicherern vorgelegt. Darin hat der Verband einige Forderungen formuliert, um die Potenziale auszuschöpfen, aber auch vertrauensvoll damit umzugehen und die Risiken zu reflektieren. KI dürfe menschliche Beratung nicht ersetzen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat zur Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Vermittler- und Versicherungsbranche Stellung bezogen. So erkennt der Verband die transformative Kraft der KI an. Potenzial sieht der BVK beim KI-Einsatz vor allem zur Effizienzsteigerung bei der Schadenregulierung, Kundenberatung und Prämiengestaltung sowie zur Kostensenkung. Zugleich weist der BVK aber auch darauf hin, dass die Anwendung KI-gestützter Tätigkeiten aktuell noch mit erheblichen Risiken, insbesondere mit rechtlichem Hintergrund, verbunden sei, und ruft in seinem Positionspapier zu einem vertrauensvollen KI-Einsatz auf.

Nutzung von KI nach Governance-Prinzipien

„In unseren Positionen zur Nutzung der KI formulieren wir sieben Forderungen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Diese reichen von einem ethisch geleiteten Umgang, regulatorischen Rahmenbedingungen wie dem AI-Act der Europäischen Kommission, der Anerkennung und Nutzung von Innovationspotenzialen, bis zur Reflexion der Risiken von KI-Systemen.

Wir bestehen auch darauf, dass KI verantwortungsvoll und nach Governance-Prinzipien eingesetzt wird, ohne von ihrem zukunftsweisenden Charakter abzusehen.“ Der Verband wirbt für eine breite Unterstützung dieser Prinzipien innerhalb der Branche und spricht sich für einen Dialog zwischen Versicherern, Vermittlern, Aufsichtsbehörden und politischen Entscheidungsträgern aus, um die Vorteile von KI zu maximieren und die Risiken zu minimieren.

Der BVK beruft sich auf die Governance-Prinzipien der EIOPA für einen ethischen und vertrauenswürdigen Einsatz der KI als Leitlinie. Dabei geht es um Prinzipien der Verhältnismäßigkeit, Fairness und Nichtdiskriminierung, der Transparenz und Erklärbarkeit, der Datenverwaltung, Sicherheit und Integrität, der Robustheit und Leistungsfähigkeit sowie schließlich um das Prinzip der menschlichen Aufsicht.

Letzte Verantwortung sollte beim Menschen liegen

In diesem Zusammenhang appelliert der BVK, dass Grundsätze der menschlichen Aufsicht über das maschinelle Lernen von KI-Systemen, ihre Leistungsfähigkeit sowie die Sicherheit und Integrität der Datenverwaltung erfüllt sein müssten. „Schließlich sollte die letzte Entscheidung und Verantwortung zur Nutzung von KI immer Menschen obliegen“, so Heinz weiter.

KI darf menschliche Beratung nicht ersetzen, nur unterstützen

Die im Positionspapier genannten Aspekte decken Bereiche wie „Ethik und Vertrauen“ oder „Herausforderungen und Risiken“ sowie „Vorteile und Potenziale“ ab. Was Letztere angeht, schreibt der BVK unter anderem: „Vermittlerbetriebe können und sollen durch den Einsatz von KI eine Steigerung der Effizienz, Problemlösungs-Kreativität und Innovationsfähigkeit erlangen.“ KI könne dabei helfen, den Wissenstransfer sicherzustellen.

Im Bereich der regulatorischen Rahmenbedingungen fordert der Verband, dass KI nicht dazu führen dürfe, dass durch Implementierung KI-gefütterter Daten neue Möglichkeiten der Vertriebssteuerung entstehen. Weiter heißt es im Positionspapier: „KI kann und darf eine menschliche Beratung nicht ersetzen, sondern nur unterstützen." Der BVK stehe für die Aussage „Kein Vertrieb ohne Beratung!".

Abschließend unterstreicht der BVK, mit dem Positionspapier verdeutliche das Engagement des Verbands, die Nutzung von KI in der Versicherungsbranche zu optimieren, die gesellschaftlichen Anforderungen zu erfüllen und eine nachhaltige digitale Transformation voranzutreiben.

Alle Forderungen finden sich im KI-Positionspapier des BVK. (tik)

Bild: © blackdiamond67 – stock.adobe.com

 

Bundesverdienstkreuz für BVK-Präsident Michael H. Heinz

Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, hat das Bundesverdienstkreuz erhalten. Mit dieser Ehrung wird sein langjähriges Engagement für die Versicherungswirtschaft und die Interessen der Versicherungskaufleute gewürdigt.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dem Präsidenten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Damit wird das langjährige Engagement von Heinz für die deutsche Versicherungswirtschaft und die Interessen der Versicherungskaufleute gewürdigt.

Das Bundesverdienstkreuz wurde Heinz am 26.08.2024 in seiner Heimatstadt Siegen durch den Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein, Andreas Müller, ausgehändigt. Heinz hat es für sein Eintreten für die Belange der mittelständischen Wirtschaft und seinen ehrenamtlichen Einsatz als BVK-Präsident sowie als Präsident des Bundesverbands der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) erhalten.

Heinz ist seit 1997 Präsidiumsmitglied des BVK und seit 2004 dessen Präsident. In seiner Amtszeit habe er maßgeblich zur Stärkung und Weiterentwicklung des BVK beigetragen, wie es vom Verband dazu heißt. Unter seiner Führung habe sich der BVK zu einer bedeutenden Stimme in der Branche und der Politik entwickelt und zu einem der führenden Vermittlerverbände in Deutschland. (tik)

Bild: Michael H. Heinz mit Landrat Andreas Müller (l.); © BVK

 

BVK-Präsidium einstimmig wiedergewählt

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat sein Präsidium einstimmig wiedergewählt. Präsident Michael H. Heinz und Vizepräsident Andreas Vollmer sind somit für vier weitere Jahre im Amt.

Am 23.05.2024 wurden der bisherige Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, und der BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer von den Delegierten in Berlin einstimmig für eine weitere vierjährige Amtszeit wiedergewählt.

Heinz ist im BVK zuständig für die Grundsatzfragen, die strategische Ausrichtung und Reformen des BVK, Satzungsfragen, Mittelstandspolitik, die Öffentlichkeitsarbeit sowie für das Verbandsmarketing und die Mitgliederwerbung. Die fünfte Wiederzahl zum BVK-Präsidenten erfülle Heinz „mit großem Stolz und großer Freude“, wird in einer Mitteilung zitiert. „Mit dieser solidarischen Unterstützung unseres gesamten Verbandes werde ich mich kraftvoll für die Anerkennung des sozialpolitischen Auftrags unseres Berufstands einsetzen und seine Interessen auf nationaler und europäischer Bühne vertreten.“

BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer ist seinerseits zuständig für Betriebswirtschaft/unternehmerische Entwicklung, Makler und Mehrfachagenten, Schadenversicherung, Normung und Standardisierung, Vermögenschadenhaftpflichtversicherung und Tarifvertragsangelegenheiten. Zudem verantwortet er als Schatzmeister die Finanzen des Verbandes. Auch er freut sich über seine dritte Wiederwahl: „Ich danke den Delegierten für das in mich gesetzte Vertrauen und freue mich, meine Aufgaben und Projekte für den BVK, seine Mitglieder und insbesondere in den Maklern und Mehrfachagenten im Verband weiterverfolgen zu können. Im Hinblick auf den Maklermarkt stehen wir in den nächsten Jahren durch die demografische Entwicklung vor großen Veränderungen, die einen starken Berufs- und Interessenverband nötiger denn je machen.“

Der BVK wird neben Michael H. Heinz und Andreas Vollmer weiterhin von den in diesem Jahr nicht zur Wahl stehenden BVK-Vizepräsidenten Gerald Archangeli und Marco Seuffert sowie BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele. (mki)

Bild: © BVK

 

BVK: Altersvorsorgereform und EU-Kleinanlegerstrategie im Fokus

Wie steht die Vermittlerschaft zur Reform der privaten Altersvorsorge? Welchen Einfluss könnte die kommende Europawahl auf den Fortgang der EU-Kleinanlegerstrategie und eventuelle Provisionsverbote haben? Fragen, mit denen sich der BVK auf seiner Jahrespressekonferenz beschäftigte.

Auf ihrer jährlichen Pressekonferenz griffen der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) Michael H. Heinz und BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli u. a. Fragen der privaten Altersvorsorgereform sowie der im Juni anstehenden Europawahl auf und legten die Antworten aus Verbands- und Vermittlersicht dar.

Was erwartet die Vermittlerbranche von der Reform der privaten Altersvorsorge? Was ist nötig und möglich, um der Altersabsicherung wieder neuen Schwung zu verleihen? Und wie wird sich die bevorstehende Europawahl auf den Fortgang der EU-Kleinanlegerstrategie und eventuelle Provisionsverbote auswirken? Dazu hatten die kürzlich einstimmig zum Präsidenten und Vize-Präsidenten wiedergewählten Heinz und Archangeli Neuigkeiten zu berichten.

Berater als Teil der Lösung

In der Jahresmitgliederversammlung wurde der Leitantrag „Vermittler sind als qualifizierte Berater Teil der Lösung des sozialpolitischen Auftrags der Altersvorsorge in Europa!“ bereits vorgestellt und ebenfalls einstimmig angenommen. Darin geht es laut einer BVK-Pressemitteilung um die „komplexe Situation, in denen die Versicherungsvermittler derzeit ihre Kundendienstleistungen erbringen“. Sie sei gekennzeichnet durch die interessenpolitische Auseinandersetzung im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie und die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Rente sowie die Reform der privaten Altersvorsorge. Vermittler seien zudem auch von den Entwicklungen im Rahmen der künstlichen Intelligenz betroffen.

Zufriedenheit mit aktuellem Stand bei Provisionsverbot

Bekanntermaßen steht der BVK in der Debatte um die EU-Kleinanlegerstrategie für eine Koexistenz von Provisions- und Honorarvergütung. Provisionsverbote – auch partielle – lehnt der Verband ab. Die zurückgenommenen Pläne eines Provisionsverbots verbucht der BVK als einen großen Erfolg für sich, wie auf der Pressekonferenz mitgeteilt wurde. Jetzt werde man sehen, wie es zukünftig weiter geht. Heinz wies aber in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es in der Branche mitunter „Vertriebssituationen“ und „gewisse Verwerfungen“ gebe, die sie nicht gutheißen würden.

Berufsstand Makler und die Parteienlandschaft

Im Rahmen der Europawahl hatte der BVK im Vorfeld den im Bundestag vertretenen Parteien Fragen zukommen lassen, die für die Vermittlerschaft interessant sind. Am ehesten finde man Unterstützung für Vermittler und den Berufsstand, aber auch, was etwa die Courtage-Diskussion angeht, laut Heinz bei CDU und FDP. SPD, Grüne und Linke seien hier eher für ein Provisionsverbot, die AfD sei dagegen.

Erwartungen an Reform der privaten Altersvorsorge

Außerdem hält der Bundesverband eine Reform gesetzlicher und privater Altersvorsorge für nötig. Der Leitantrag spricht sich für eine moderate und gleichzeitige Anhebung des Renteneintrittsalters und des Beitragssatzes sowie eine Anpassung des Rentenniveaus aus. Auch diverse Vorschläge zur Reform der Riester-Rente unterbreitet der BVK. Demnach sollte die Riester-Rente unter anderem entbürokratisiert, für Selbstständige geöffnet und durch den Verzicht auf Garantien renditestärker gestaltet werden.

Lieber IHKs als BaFin

Zur Frage, wer den Berufsstand beaufsichtigen soll, herrscht die Meinung, dass dies die Industrie- und Handelskammern weiterführen sollten. Pläne zur Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden abgelehnt, vor allem, da sie für Vermittler mit Kostensteigerungen verbunden wären, allerdings ohne einen Mehrwert für Kunden, wie es heißt.

Neue Leistungen für Makler im BVK-Portfolio

Bekannt gegeben wurden außerdem einige neue Leistungen, die der BVK Maklern bietet. Die Leistungen des BVK umfassen unter anderem rechtliche und betriebswirtschaftliche Prüfungen bei der Existenzgründung, beim Kauf oder Verkauf von Maklerbeständen und bei der Anbindung an Maklerpools bis hin zur Klärung von gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Fragen im Zuge der Gründung von Maklerunternehmen. Mitglieder des BVK erhalten eine persönliche und individuelle Beratung von spezialisierten Beratern des Verbandes. Darüber hinaus beinhaltet das Angebot Online-Workshops, Veranstaltungen und Fachbeiträge in seiner Verbandszeitschrift „VersicherungsVermittlung“ zur Orientierung im Markt der Pools und Verbünde. Komplettiert werde dieses umfassende BVK-Angebot, so Heinz, durch einen im Mitgliedsbeitrag inkludierten Rechtsschutz bei rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Courtagezusagen.

Neu gegründet wurde vor Kurzem ein Maklerbeirat, in dem externe Branchenkenner ohne Mitgliedschaft im BVK, etwa Dienstleister, Großunternehmen, Wissenschaftler, und auch kleinere Maklerunternehmen, das Präsidium beraten und Vorschläge einreichen. (lg)

Bild: © Eakrin – stock.adobe.com

 

Provisionsverbot im Bundestag: Die Branche im Clinch mit der Politik

Am Mittwoch fand eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags zur EU-Kleinanlegerstrategie statt. Anwesend bei der Diskussion, in der es auch um das Thema Provisionsverbot ging, waren u. a. der BVK, der BVI, der GDV und auch die ING.

Das Thema Provisionsverbot lässt sich dieser Tage wieder häufiger blicken – dieses Mal auch im politischen Berlin. Denn dort fand am Mittwoch, 21.02.2024, eine öffentliche Anhörung zur EU-Kleinanlegerstrategie statt. Die Bundestagsfraktionen luden zur Anhörung verschiedene Ökonomen ein, um über diverse Fragestellungen aus der Strategie zu diskutieren. Schwerpunktmäßig ging es um ein Provisionsverbot für Banken und Versicherungen bei beratungsfreien Anlagen. Es kam jedoch auch zur Sprache, wie dieses „partielle Provisionsverbot“ bspw. Versicherungsmakler betreffen könnte.

Der Deutsche Bundestag hat in seinem Newsletter „heute im bundestag“ die Debatte zusammengefasst und auch die Teilnehmer veröffentlichten bereits im Vorfeld ihre Stellungnahmen, die sie am Mittwoch in Berlin äußerten. Einigkeit herrschte bei der Diskussion unter den Ökonomen gewiss keine.

Provisionsverbot soll Ertrag für Kleinanleger steigern

Steffen Sebastian, Professor für Immobilienfinanzierung an der Uni Regensburg, der auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen war, verwies auf Studien, denen zufolge insbesondere Sparer mit kleinen und mittleren Einkommen von einer Regulierung der Provisionen im Finanzvertrieb profitieren würden, und nannte eine Ertragserhöhung von 2%. Ein marktwirtschaftlicher Ansatz werde „immer ein Provisionsverbot begünstigen“, so Sebastian.

Auch die Vertreterin der EU-Kommission, Dr. Andrea Liesenfeld, teilte diese Sicht. Die Kosten in Deutschland seien derzeit höher als in anderen Ländern, in denen bereits ein Provisionsverbot bestehe. Als Positivbeispiele wurden hier die Niederlande und das Vereinigte Königreich genannt: „Das Provisionsverbot führt zu niedrigeren Kosten und damit zu höheren Renditen für den Kleinanleger“, hieß es von der EU-Kommission.

Keine höheren Renditen, günstigere Angebote

Doch genau hier setzt der Widerspruch mehrerer Diskussionsteilnehmer an. Der Fondsverband BVI führte seinerseits eine eigene Studie an, die zeigen soll, dass ein Provisionsverbot nicht zu höheren Renditen für Privatanleger führe und sogar verhindere, dass diese sich stärker an den Kapitalmärkten beteiligen. Die Studie fertigte der BVI aus Basis öffentlich verfügbarerer Daten der Europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde zur Entwicklung des Geldvermögens im Zeitraum von Anfang 1999 bis 2023 an.

Zwar begrüßt der BVI in seiner Stellungnahme die Intention der EU-Kommission, die Beteiligung der Kleinanleger an den Kapitalmärkten zu stärken. Doch der Vorschlag der Kommission weise inhaltlich erhebliche Schwächen auf, sei in weiten Teilen unverhältnismäßig und vielfach auch ungeeignet, die genannten Ziele zu erreichen – teilweise wirke er sogar kontraproduktiv. So kritisiert der BVI auch das vorgeschlagene Provisionsverbot im beratungsfreien Geschäft. Denn in diesem seien keine relevanten Interessenkonflikte zu befürchten.

ING gegen Provisionsverbot im beratungsfreien Geschäft

Primär beeinträchtigt durch ein Provisionsverbot beim beratungsfreien Geschäft gelten Neobroker wie Trade Republic oder Scalable Capital, da deren Geschäftsmodell zu einem großen Teil auf Einnahmen daraus basiert – es nennt sich auch „Payment for order flow“. Gerne vergessen wird dabei jedoch, dass auch Direktbanken wie die ING kostenlose Sparpläne auf börsengehandelte Indexfonds (ETFs) anbietet, die von Kunden in der Regel ohne jegliche Beratung genutzt werden.

Da verwundert es wohl nur bedingt, dass auch die Frankfurter Bank nicht viel vom Provisionsverbot für beratungsfreie Produkte hält und im Bundestag auf ebensolche ETFs verwies. Diese seien besonders günstig und für Anleger leicht zu verstehen. Der ING-Vertreter erläuterte, dass das Angebot von kostengünstigen ETFs „in Deutschland einzigartig“ sei und breite Bevölkerungsschichten über sie Zugang zum Kapitalmarkt fänden.

Das sagen BVK und GDV

Im Vorfeld zur Anhörung hatte Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), AssCompact bereits die Pläne für Mittwoch erläutert, teilgenommen hat letztlich jedoch BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele. Dieser schloss sich dem BVI und der ING an, begrüßte, dass „ein generelles Provisionsverbot vom Tisch“ sei, lehnte aber auch ein teilweises Provisionsverbot ab. Denn auch auf den Märkten, auf denen Beratung nicht über Provisionen im Vertrieb, sondern über fixe Honorare stattfände, gebe es Intransparenz – bspw. im Bereich der juristischen Beratung.

Wie der Stellungnahme des BVK jedoch zu entnehmen ist, sprach Eichele sich für mehr Rechtssicherheit im Artikel 30 Abs. 5 der EU-Kleinanlegerstrategie aus. Hier brauche es eine dringende Klarstellung, um „unnötige Diskussionen in diesem Bereich“ zu vermeiden, drohende Provisionsverbote für Makler zu verhindern und damit letztlich den Zugang zum Finanzmarkt für EU-Bürger nicht einzuschränken.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) macht sich derweil in seiner Stellungnahme für die Koexistenz der Vergütungsmodelle stark. Zurzeit hätten die Menschen die Wahl, ob sie Versicherungen direkt beim Versicherer kaufen, Honorare an einen Berater zahlen oder die Vergütung des Vermittlers dem Versicherer überlassen. Diese Wahlmöglichkeit solle erhalten bleiben, denn ein partielles Provisionsverbot würde europaweit dazu führen, dass unabhängige Beratung nur noch gewährt werden kann, wenn der Kunde sie aus der eigenen Tasche bezahlt. Die Praxis, so der GDV, zeige jedoch, dass große Teile der Bevölkerung dazu nicht in der Lage oder nicht gewillt seien. Das partielle Verbot würde den Zugang zu unabhängiger Beratung also erschweren.

So geht es weiter

Wie sich die Debatte um ein Provisionsverbot und die EU-Kleinanlegerstrategie weiterentwickelt, ist noch nicht sicher. Am 20.03.2024 gibt es eine Abstimmung über die Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments zur EU-Kleinanlegerstrategie. Laut GDV strebe die belgische Ratspräsidentschaft an, noch vor Ende ihrer Amtszeit eine sogenannte „Allgemeine Ausrichtung“ im Rat zu erreichen. Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass vor den Europawahlen noch genügend Zeit für Trilogverhandlungen bleibt. (mki)

Bild: © Photocreo Bednarek – stock.adobe.com

 

Provision & Co.: Das fordert der BVK vom Gesetzgeber

Am Mittwoch steht im Finanzausschuss des Bundestags eine Anhörung mit dem Thema „Kapitalmarkt für Kleinanleger“ auf der Agenda. Im Mittelpunkt: die EU-Kleinanlegerstrategie. Auch der BVK nimmt daran teil. Im Interview mit AssCompact verrät Präsident Michael H. Heinz die Pläne des BVK für die Anhörung.

Interview mit Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK)
Herr Heinz, der BVK nimmt als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung des Bundestags zur EU-Kleinanlegerstrategie (RIS) teil. Können Sie uns einen Einblick geben, wie der Verband sich auf die Teilnahme an der öffentlichen Anhörung im Bundestag vorbereitet?

Wir bereiten uns durch unsere juristische Rechtsexpertise im Hause sowie durch unsere intensive Zusammenarbeit und dem Austausch mit dem europäischen Dachverband der Vermittler BIPAR auf die Anhörung vor.

Was ist das Ziel dieser Anhörung? Und was erwartet man sich beim BVK durch die Mitwirkung?

Das Ziel der Anhörung ist, den Abgeordneten, die eine Vielzahl von komplexen Gesetzen zum gesellschaftlichen Zusammenleben zu entscheiden haben, tiefere Einblicke in das Projekt der EU-Kleinanlegerstrategie zu geben sowie die wirtschaftlichen und vertrieblichen Konsequenzen aus verschiedenen Sichtweisen aufzuzeigen. Damit wird letztlich die Entscheidungsexpertise der politischen Entscheidungsträger unterstützt.

Der BVK ist hier als führender Vermittlerverband zu Recht als einer von zehn Sachverständigen eingeladen worden, um seine konstruktive Kritik an der EU-Kleinanlegerstrategie vorzubringen. Wir erwarten, dass die Mitglieder des Finanzausschusses unsere Punkte in ihrer politischen Arbeit im Kontext der RIS würdigen und berücksichtigen.

Welche Kernforderungen – Stichwort „Bürokratie“ und „einseitige Kostenfokussierung“ in der reformierten EU-Kleinanlegerstrategie – wird der BVK vertreten?

Wie Sie schon in Ihrer Frage äußern, sind wir gegen eine einseitige Kostenfokussierung in der RIS. Stattdessen sollten die Kosten im Verhältnis zu der zu erwartenden Rendite und Produktqualität gesetzt werden. Schließlich ignoriert ein zu starres und aufgezwungenes Kostenkorsett die anderen Qualitätsmerkmale der Versicherungsprodukte.

Stichwort „Bürokratie“: Wir sind dafür, dass die RIS nur eine Mindestharmonisierung in den EU-Staaten etabliert. Damit hätten die Mitgliedsstaaten weiterhin Freiräume, die ihren jeweiligen nationalen Finanz- und Versicherungsmärkten besser entsprechen, und müssten hier nicht weitere Gesetze zur Umsetzung verabschieden. Hier sollte also dem Subsidiaritätsprinzip der EU mehr entsprochen werden, wonach die Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung zuständig wären.

In diesem Zusammenhang sehen wir es als problematisch an, dass die RIS viele Regelungen als Verwaltungsakte auf der sogenannten Level-2 und -3-Rechtsebene definiert, die später behördlich von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA für die nationalen Märkte angeordnet werden können und damit zu mehr Bürokratie führen.

Daneben bleibt die Frage nach der Deutung des Begriffs „unabhängige Beratung“ im Zusammenhang mit einem partiellen Provisionsverbot nach wie vor unklar. Wofür macht sich der BVK in seiner Stellungnahme stark?

Der BVK setzt sich als führender Vermittlerverband für eine rechtliche Klarstellung des Artikels 30 Absatz 5 der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ein. Hier ist eine dringende Klarstellung wichtig, um unnötige Diskussionen in diesem Bereich zu vermeiden und drohende Provisionsverbote für Makler zu verhindern, und damit letztlich den Zugang zum Finanzmarkt für EU-Bürger nicht einzuschränken, wenn diese nur über ein Honorarsystem Beratungsleistungen erhalten.

Welche Rolle spielt eine solche Anhörung überhaupt im EU-Gesetzgebungsprozess?

Die Anhörung dient dem Zweck, das Parlament und die Bundesregierung aufzufordern, die von den eingeladenen Sachverständigen geäußerten Kritikpunkte zu berücksichtigen und sie in den europäischen Gesetzgebungsprozess einzubringen.

Welche konkreten Schritte plant der BVK, um sicherzustellen, dass die Interessen der Versicherungsmakler im weiteren Verlauf der Diskussionen zur EU-Kleinanlegerstrategie berücksichtigt werden?

Wir werden zusammen mit unserem europäischen Dachverband der Vermittler BIPAR den Gesetzgebungsprozess eng begleiten. Darüber hinaus werden wir verschiedene Gespräche mit EU-Parlamentariern führen und unsere bewährte Interessenvertretung intensivieren, um die RIS im Sinne der deutschen Vermittlerschaft zu gestalten. Wichtig ist, den Entscheidungsträgern zu vermitteln, dass die Vermittler nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung bei der Umsetzung der RIS sind.

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Aktienrente aufgeschoben: Branche setzt auf private Altersvorsorge

Finanzminister Lindner muss nach dem Karlsruher Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 die Haushaltskosten etwas umorganisieren. Damit entfallen 2023 auch 10 Mrd. Euro Ausgaben für die Aktienrente. Die Versicherungsbranche hat sich auf Nachfrage von AssCompact geäußert.

Das am 15.11.2023 gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht weite Kreise. In Karlsruhe hatte man an jenem Tag die Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts 2021 festgestellt und damit eindeutig geregelt, dass Notlagenkreditermächtigungen lediglich für das Notlagenjahr zur Verfügung stehen und anschließend verfallen. Speziell davon betroffen sind der Klima- und Transformationsfonds (KTF), der nun über 60 Mrd. Euro weniger Rücklagen verfügt, der Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie, dessen Sondervermögen zum Ende des Jahres 2023 aufgelöst wird, sowie das Sondervermögen Aufbauhilfe 2021, dessen Mittel 2023 nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

Um dem Urteil gerecht zu werden, hat das Kabinett am Montag, 27.11.2023, einen Nachtragshaushalt 2023 beschlossen, über den das Finanzministerium auf seiner Website informiert. Und auch wenn man etwas suchen muss – bei den Haushaltsanpassungen steht auch ein Eintrag zur Aktienrente, einem der wichtigsten Vorhaben der Freien Demokraten (FDP).

Aktienrente wird verschoben

„Schuldenregelneutrale Minderausgaben durch Wegfall des Darlehens an das Generationenkapital im Jahr 2023 (10 Mrd. Euro)“ – oder etwas verständlicher: Der Bund wird in diesem Jahr anders als geplant keine 10 Mrd. Euro an sogenanntem Generationenkapital in einen von einer unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung verwalteten Fonds investieren, der die gesetzliche Rente mithilfe des Kapitalmarkts finanzieren soll.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Die FDP betont derweil, wie es in mehreren Medien übereinstimmend heißt, dass das Projekt trotzdem noch umgesetzt würde. Die Einzahlung der 10 Mrd. Euro sei lediglich verschoben worden, da es in der Koalition noch keine Einigung auf das Rentenpaket gebe. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seien sich weitgehend einig, doch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stelle sich noch gegen das Vorhaben.

Das sagt die Branche zur Verschiebung der Aktienrente

Auf Nachfrage von AssCompact haben sich auch einige Vertreter der Versicherungsbranche zur Verschiebung der Aktienrente geäußert. Ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sagte AssCompact, dass grundsätzlich jede Entlastung künftiger Generationen willkommen und es daher „im Prinzip richtig“ sei, zur Finanzierung der gesetzlichen Rente neben laufenden Beiträgen und Steuern auch auf den Kapitalmarkt zu setzen. „Für ein gutes Leben im Alter wird die gesetzliche Rente aber wohl auch dann nicht ausreichen“, so der GDV-Sprecher. Die Versicherungswirtschaft setze daher vor allem auf die dringend notwendige grundlegende Reform der geförderten privaten Altersvorsorge.

BVK: Politik in der Pflicht

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) nutzt auf Nachfrage von AssCompact die Gunst der Stunde, um die Politik in Sachen privater und betrieblicher Altersvorsorge in die Pflicht zu nehmen. BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Wir sehen die große Gefahr, dass wichtige Reformen auch in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt werden. Wir setzen uns weiter für eine reformierte Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge ein. Die derzeitige Haushaltssituation zeigt, dass sich die Bürger nicht allein auf staatliche Vorhaben verlassen sollten, sondern privat vorsorgen müssen.“

Der BVK befürchtet, dass ein weiterer Reformstau ein fatales Signal für die Altersvorsorge aussendet. „Die Rentenlücke der Bürger wird weiterwachsen und die Menschen sehnen sich nach adäquaten Möglichkeiten, vorzusorgen. Die Politik muss jetzt für die private und betriebliche Altersvorsorge die notwendigen Rahmenbedingungen und Impulse schaffen, um zukünftige Altersarmut zu verhindern“, erklärt Heinz.

„Politisch ein ungutes Signal“

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung e. V. (AfW), findet, dass die bisher erst vorgesehenen 10 Mrd. bis 12 Mrd. Euro, die dann jährlich zugeführt werden sollen, ein „Nice-to-have“ gewesen wären, die jedoch erst in ferner Zukunft überhaupt Auswirkungen auf die Stabilität der gesetzlichen Rente hätten. Mit 10 Mrd. Euro komme die gesetzliche Rente heute etwa zehn Tage weit. Die vorläufige Streichung werde dementsprechend nicht auffallen.

Die vorläufig erfolgte Streichung halte Wirth für „nachvollziehbar, schade und zumindest politisch ein ungutes Signal – aber nicht für dramatisch und wirkmächtig. Viel wichtiger für die Stabilisierung der gesetzlichen Rente wäre sowieso, endlich an die drei Haltelinien zu gehen – Rentenniveau, Beitragssatz, Rentenalter. Betriebliche Altersvorsorge ist und bleibt – unabhängig von der aktuellen Entscheidung – von höchster Relevanz“.

Fondsbranche äußert sich

Auch in der Fondsbranche regen sich langsam die Stimmen. Christoph Quiring, Head of Workplace Investing bei Fidelity International, teilte Folgendes mit: „Die Entscheidung, das Generationenkapital zu verschieben, ist ein herber Rückschlag für die Generationengerechtigkeit in unserem Land und verschiebt das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Rentenansprüche weiter in die Zukunft. Es sendet ein schlechtes Signal an die junge Generation.“

Zustimmung vom VdK

Positiv aufgenommen wurde die Streichung der 10 Mrd. Euro dagegen vom Sozialverband VdK, wie aus einer am Mittwochmorgen veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht. Präsidentin Verena Bentele: "Selbst ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre es in diesen unsicheren Zeiten unverantwortlich gewesen, 10 Mrd. [Euro] zusätzliche Schulden aufzunehmen und auf dem Aktienmarkt zu parken." Zuallererst finanziere sich die gesetzliche Rente aus den Beiträgen der hart arbeitenden Menschen, weshalb die Bundesregierung jetzt, statt an die Börse zu gehen, in die Beschäftigten investieren und sich um gute und bezahlte Arbeit kümmern solle. "Staatliches Zocken am Aktienmarkt" sichere nicht langfristig die Rente.

Bentele empfiehlt der Bundesregierung, sich ganz von den Plänen des Generationenkapitals zu verabschieden und den Weg frei für das Rentenpaket II mit einer solide finanzierten Anhebung des allgemeinen Rentenniveaus zu machen, in dem alle Kürzungsfaktoren aus der Rentenformel gestrichen werden und die Renten wieder eins zu eins den Löhnen folgen müssten. (mki)

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