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Bewerbung für „Unternehmer-Ass 2023“ gestartet

Seit 2006 gibt es die Kür zum „Unternehmer-Ass“. BVK, Versicherungsmagazin und Institut Ritter vergeben den Award an die jeweils besten Versicherungsagenturen und Versicherungsmakler. Zum ersten Mal ist auch AssCompact mit an Bord. Die Bewerbungen für 2023 starten jetzt.

Versicherungsagenturen und Versicherungsmakler können sich ab sofort für den Wettbewerb „Unternehmer-Ass 2023“ bewerben. Der renommierte Preis zeichnet herausragende Leistungen von Unternehmerinnen und Unternehmern der Versicherungsvermittlung in Deutschland aus. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30.09.2023.

Der Award wird seit 2006 jährlich vergeben. Initiatoren in diesem Jahr sind der BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V., die Branchenmedien AssCompact und Versicherungsmagazin sowie die Institut Ritter GmbH. Unterstützung erhalten die Initiatoren von weiteren namhaften Partnern und Dienstleistern der Assekuranz, die sich für die Förderung von unternehmerischem Denken und Handeln sowie für die weitere Entwicklung in Vermittlung und Beratung einsetzen.

Die Bewertungskriterien

Der Award Unternehmer-Ass richtet sich an alle Agenturen und Maklerbetriebe in der Assekuranz, die mit ihrem Engagement und ihrer Innovationskraft überzeugen. Die Bewerber müssen ihren Firmensitz in Deutschland haben und mindestens fünf Jahre am Markt sein. Die Jury bewertet folgende Kriterien:

  • Unternehmensführung
  • Mitarbeiterführung
  • Zukunftsfähigkeit
  • Authentizität

Die Teilnahme am Award Unternehmer-Ass bietet eine Plattform, sich über das eigene Unternehmen Gedanken zu machen, es zu analysieren, den Austausch mit Kollegen zu forcieren und weiter an der Entwicklung des eigenen Geschäftsmodells zu arbeiten.

Auszeichnungen in zwei Kategorien

Die Preisträger werden in zwei Kategorien ausgezeichnet. Zum einen wird der Award Unternehmer-Ass an Agenturen der Exklusivorganisationen verliehen, zum anderen an Maklerbetriebe und Mehrfachagenten. Die Gewinner erhalten neben Trophäe und Urkunde auch die Einladung zu einem exklusiven Strategieworkshop des Instituts Ritter sowie einen Geldpreis.

Die Bewerbung für den Award Unternehmer-Ass 2023 ist kostenlos und online unter unternehmerass.de möglich. Dort finden sich auch weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen, der Jury und den bisherigen Preisträgern.

Verleihung auf der DKM 2023

Die Verleihung des Award Unternehmer-Ass findet im Jahr 2023 erstmals für die Kategorie Makler im Rahmen der DKM am 24.10.2023 in Dortmund statt. Die Verleihung des Awards in der Kategorie Agenturen erfolgt am 26.10.2023 in einem großen Online-Event.

 

EU-Kleinanlegerstrategie: Das meint die Branche dazu

Am 24.05.2023 hat die EU-Kommission ein Gesetzespaket zur Verbesserung des Kleinanlegerschutzes in Europa präsentiert. In der Folge äußerten Branchenvertreter ihre Ansichten zu der Entscheidung. AssCompact hat einige Stimmen zusammengefasst.

Die EU-Kommission hat ihre Strategie zur Verbesserung des Kleinanlegerschutzes vorgelegt (AssCompact berichtete: EU-Kommission präsentiert Maßnahmen für Kleinanlegerschutz). Nötig geworden seien die verschärften Vorschriften nach Auffassung der EU-Kommission, weil die Anleger in Europa Finanzdienstleistern nur wenig Vertrauen entgegenbringen und daher trotz hoher Sparbereitschaft im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich stark in Anlageprodukte investiert seien.

Geteiltes Echo in der Finanz- und Versicherungswirtschaft

Konkret will die EU-Kommission mit einem Gesetzespaket die Anleger unter anderem besser vor irreführender Werbung bei Anlageprodukten schützen, Kosten- und Ertragsausweise in einem detaillierten und regelmäßigen Umfang vorschreiben sowie Vertriebsanreize in der Finanzberatung stärker kontrollieren bzw. bei reinen Ausführungsgeschäften (execution only) sogar vollständig verbieten. Wenig überraschend daher, dass diese Vorschläge der EU-Kommission bei Vertretern der Finanz-, Versicherungs- und Vermittlerbranche auf ein geteiltes Echo gestoßen sind.

BDVM: Sorge bereitet „value for money“

Dass der Vorschlag der EU-Kommission kein generelles Provisionsverbot enthält, hält etwa der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) für eine gute Nachricht. Sorge bereitet dem BDVM dagegen die Tatsache, dass der provisionsbasierte Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten an das noch näher zu definierende Konzept des „value for money“ (angemessener Kundennutzen) gebunden werden soll. „Was dies für die Praxis bedeutet, kann noch nicht gesagt werden, zumal auch Konkretisierungen auf nachgelagerten Regulierungsstufen vorgesehen sind“, heißt es dazu vom BDVM.

BVK: EU soll nicht über das Ziel hinausschießen

Auch beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) begrüßte man, dass ein allgemeingültiges Provisionsverbot zunächst vom Tisch sei. „Allerdings müsse man bei der EU bedenken, nicht übers Ziel hinauszuschießen“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. So halte es der BVK zum Beispiel für unangemessen, strengere Regulierungen für alle Mitgliedstaaten vorzunehmen, obwohl nur bei einigen wenigen EU-Ländern Probleme aufgetaucht seien. „Vielmehr wäre es im Hinblick auf die Kosten und die Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer besser gewesen, die bereits bestehenden Regelwerke nachzuschärfen, anstatt neue Aufsichtsinstrumente implementieren zu wollen“, stellt der BVK klar.

AfW: EU-Entwurf ist in Teilen europarechtswidrig

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. (AfW) übte wiederum scharfe Kritik am Vorhaben der EU-Kommission, die IDD in einem wesentlichen Punkt zu ändern. Demnach sei laut AfW geplant, dass unabhängig agierende Vermittler – in Deutschland qua Gesetz also Versicherungsmaklerinnen und -makler – keine Provisionen mehr für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten erhalten sollen. „Das mögen einige vielleicht nach dem Motto akzeptieren: Es hätte ja noch viel schlimmer kommen können oder vielleicht ist es ja gar nicht so gemeint. Wir nicht! Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein soll“, moniert Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Der AfW stellt klar, dass diese Regelung Makler massiv im Wettbewerb diskriminieren würde und zudem europarechtswidrig sei.

GDV: Komplexere Regeln erschweren Vermögensaufbau

Die deutschen Versicherer bewerten die EU-Kleinanlegerstrategie überwiegend zurückhaltend. „Die gute Nachricht lautet: Ein generelles Provisionsverbot ist zunächst vom Tisch”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). „Das ist ein gutes Signal, weil ein generelles Provisionsverbot die Verbreitung der privaten Altersvorsorge stark hemmen würde. Das wäre kontraproduktiv in Zeiten, in denen wir in Deutschland um die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ringen.“

Insgesamt würden die Regeln für die Produktgestaltung und für die Vermittlung von Anlageprodukten rigider und komplexer, beurteilt der GDV das EU-Gesetzespaket. Das Ziel der EU-Kommission, als Teil der Kapitalmarktunion breite Bevölkerungsschichten an die Finanzmärkte zu bringen und ihnen den Vermögensaufbau zu erleichtern, werde so erschwert.

Laut GDV lägen aber auch Chancen im Vorhaben der EU-Kommission. Beispiele seien die Themen „finanzielle Verbraucherbildung“ und die digitale Bereitstellung der Verbraucherinformationen, die kurz und verständlich sein sollten.

BVI: EU-Vorschlag enthält Licht und Schatten

Der Vorschlag der EU-Kommission enthalte Licht und Schatten, meint auch der deutsche Fondsverband BVI. „Gut ist, dass Kleinanlegern der Zugang zu einem breiten Beratungsangebot erhalten bleibt. So können sie weiterhin einfach von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren und eine private Altersvorsorge aufbauen. Das Provisionsverbot im beratungsfreien Vertrieb lehnen wir jedoch ebenso ab wie die zusätzlichen Anforderungen an die Provisionsberatung. Diese Maßnahmen werden den seit MiFID II ohnehin schon sehr hohen Anlegerschutz nicht weiter steigern“, ordnet Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, ein. (as)

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Provisionsverbot: BVK kritisiert Vermittlerverbände scharf

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. veranstaltete am Freitagvormittag im Rahmen seiner Jahreshauptversammlung eine Pressekonferenz. Dabei äußerte sich Präsident Michael H. Heinz auch zur Provisionsdebatte – und fand deutliche Worte gegenüber den anderen Verbänden.

Es war wohl abzusehen, dass die Pressekonferenz der Jahreshauptversammlung des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) am Freitagvormittag, 12.05.2023, von genau einem Thema dominiert werden würde: natürlich das Provisionsverbot und die nach wie vor laufende Debatte darum. Und das, obwohl EU-Kommissarin McGuinness eigentlich unmissverständlich verkündet hatte, dass ein EU-weites Provisionsverbot vorerst nicht etabliert würde (AssCompact berichtete: EU-Kommission verzichtet auf Provisionsverbot – vorerst).

Doch wie es bei Problematiken, die viele Menschen – oder in diesem Fall eine ganze Branche – betreffen und bewegen, eben so ist: Es kursieren Gerüchte, Mutmaßungen, Statements, die für Unruhe sorgen. So äußerten sich der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und der VOTUM Verband unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e. V. (VOTUM) im Lauf der Woche sehr kritisch zu einem Auszug aus einem vorliegenden Entwurf der EU-Kleinanlegerstrategie, die am 24.05.2023 vorgestellt werden soll. So war es leicht vorhersehbar, dass BVK-Präsident Michael H. Heinz, Vizepräsident Gerald Archangeli sowie Geschäftsführerin und Rechtsanwältin Anja Kahlscheuer bei der Pressekonferenz hierzu Stellung beziehen mussten.

BVK-Präsident ermahnt EU-Kommission

Es dauerte nicht lange, bis Präsident Heinz begann, klare Statements zum Streitpunkt der „Vergütungssituation in Europa“ zum Besten zu geben. Er verstehe nicht, was die Kommission dazu bewogen hat, solch eine Diskussion vom Zaun zu brechen. Man sehe klar, dass sich nicht mit dem deutschen Markt beschäftigt wurde, wo hohe Kundenzufriedenheit herrsche und nur wenig Beschwerden eingehen würden. Wenn jemand im „fernen Brüssel“ glaube, solch einen erfolgreichen Markt „ausradieren“ zu können, dann zeige das, dass die Politik oft fernab der Realität sei. Es sei eine Angelegenheit, bei der man „wirklich langsam nur mit dem Kopf schütteln“ könne, so Heinz.

Bei einem Gespräch in Brüssel habe der BVK-Präsident einmal auf die Beschwerdestatistik des deutschen Ombudsmanns hingewiesen, bei dem grob etwa 250 Beschwerden pro Jahr eingehen würden, was keine Grundlage für das Vorhaben sei, Provisionen zu verbieten, weil „das schlecht ist und zu Missbrauch führt“, wie Brüssel das mache. Ihm sei daraufhin geantwortet worden, dass es der Politik egal sei, ob bei den Beschwerden eine 0, 250 oder 10.000 stehe. Dementsprechend sei die Diskussion rein politisch und ideologisch motiviert.

Verbände sehen Bedrohung in Kleinanlegerstrategie-Entwurf

Fast noch kritischer waren die Aussagen gegenüber dem Afw-Verband und VOTUM. Diese hatten sich in Pressemitteilungen auf einen Abschnitt aus einem kursierenden Entwurf der EU-Kleinanlegerstrategie bezogen und eine Gefahr für die Provisionsvergütung von Versicherungsmaklern ausgemacht – bislang war vonseiten der EU-Kommission nur von einem Provisionsverbot für Finanzberater die Rede, nicht aber von Maklern. In Artikel 30 Absatz 8 auf Seite 89 des Entwurfs heißt es laut AfW-Verband und VOTUM: „Member States shall require that, where an insurance intermediary informs the customer that advice is given on an independent basis, the intermediary shall: […] (b) not accept and retain fees, commissions or any monetary or non-monetary benefits paid or provided by any third party or a person acting on behalf of a third party in relation to the provision of the service to customers.“

Verkürzt übersetzt, laut AfW: Wer Kunden unabhängig berät, darf keine Gebühren, Provisionen oder andere monetäre oder nichtmonetäre Vorteile annehmen und einbehalten, die von einem Dritten oder einer Person, die im Namen eines Dritten handelt, im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung für Kunden gezahlt oder gewährt werden. Beide Verbände sind der Meinung, dass bei unveränderter Umsetzung dieser Regelung Makler für Vermittlungen in der Sparte Leben keine Provisionen mehr entgegennehmen dürfen.

BVK: Es wird „zu schnell geschossen“

Sowohl BVK-Präsident Heinz als auch Geschäftsführerin und Juristin Anja Kahlscheuer gehen derartige Aussagen eindeutig zu weit. In der Konferenz rügte Heinz zunächst die Verbände dafür, nach der Entscheidung von Mairead McGuinness, das Provisionsverbot vorerst nicht zu etablieren, zu glauben, sie hätten am Entscheidungsprozess mitgewirkt. Immer wenn er in Brüssel gewesen sei, habe er sich gefragt, wo die anderen Interessenvertreter denn seien. Doch kaum gebe es Berichte über den Verzicht auf ein Provisionsverbot, tauchen die ersten Pressemitteilungen der Verbände auf, in denen diese sich auf die Schulter klopfen.

Kahlscheuer ihrerseits hält die oben beschriebenen Statements von AfW und VOTUM ebenfalls lediglich für einen Schnellschuss – jedenfalls zum aktuellen Zeitpunkt. Noch werde in der englischen Vorlage von Artikel 30 Absatz 8 keine genaue Definition für „unabhängige Beratung“ gegeben. Dementsprechend sehe die Rechtsanwältin derzeit keinen Sinn darin, dem Abschnitt gleich „Makler“ zu entnehmen. Außerdem handle es sich lediglich um ein vorliegendes „Papier“, nicht einmal um einen Entwurf. Laut Kahlscheuer werde man beim BVK auf den Entwurf am 24. Mai warten. Stand jetzt und mit den vorher im Text beschriebenen Erläuterungen sei es ihrer Ansicht nach zweifelhaft, dass die Regelung sich auf Makler beziehe. Es sei völlig falsch und auch gefährlich, dies als gegeben zu präsentieren.

Präsident Heinz klang, als seien die AfW- und VOTUM-Aussagen für ihn fast schon unanständig. Denn bei so einem Thema verbiete es sich, mit derartigem Populismus für Unsicherheit in der Branche zu sorgen. Heinz hätte wohl gerne noch mehr gesagt, befolgte aber seinen eigenen, kurz zuvor geäußerten Rat: „Manchmal ist es wirklich besser, sich zurückzuhalten.“ (mki)

Bild: © freeman83 – stock.adobe.com ; © Victor Lucas – stock.adobe.com

 

EU-Provisionsverbot: Mehr Klarheit ab Ende Mai

Die EU-Kommission will sich voraussichtlich am 24.05.2023 mit der EU-Kleinanlegerstrategie und damit auch mit einem möglichen EU-weit geltenden Provisionsverbot befassen. Vermittlerverbände fordern nochmals eindringlich den Stopp des Vorhabens.

Anmerkung der Redaktion: Einige Stunden nach Veröffentlichung dieser Meldung verkündete die EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness den vorläufigen Verzicht auf ein Provisionsverbot. Mehr Information dazu hat AssCompact (EU-Kommission verzichtet auf Provisionsverbot – vorerst) zusammengefasst.

Ende Mai 2023 wird voraussichtlich mehr Klarheit in Sachen eines EU-weit geltenden Provisionsverbots herrschen. Wie die EU-Kommission nun veröffentlicht hat, wird sie sich am 24.05.2023 mit der EU-Kleinanlegerstrategie befassen, in deren Zusammenhang auch die Einführung eines Provisionsverbots im Bereich der Finanzanlagenvermittlung steht. Damit naht nun langsam eine Entscheidung in dieser innerhalb der Finanz- und Versicherungsbranche mitunter kontrovers geführten Debatte (AssCompact berichtete Ifa kritisiert EU-Kleinanlegerstudie zu Provisionsverbot, Würde ein Provisionsverbot eine höhere Rendite einbringen? und EU-Provisionsverbot: Bundesregierung gibt sich uneinig). Ursprünglich war bereits für den 03.05.2023 eine Entscheidung durch die EU-Kommission darüber geplant.

Verbände erneuern bekannte Positionen

Angesichts der nun näher rückenden Entscheidung hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) in einem gemeinsamen Brief EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) dazu aufgerufen, das Vorhaben zu stoppen. BVK-Präsident Michael H. Heinz und BDVM-Präsident Thomas Haukje erneuerten darin ihre bekannten Positionen. So ermögliche demzufolge die Provisionsvermittlung erst allen Verbrauchern den Zugang zu Dienstleistungen und Beratung durch qualifizierte Vermittler in den Bereichen Altersvorsorge, Sparen, Investitionen und versicherungsbasierte Anlageprodukte.

Provisionsverbot gefährdet Entscheidungsfreiheit für Verbraucher

„Wir sind der Meinung, dass ein Provisionsverbot nicht verhältnismäßig wäre und die Besonderheiten und/oder Unterschiede zwischen den verschiedenen EU-Märkten und Anlageprodukten nicht berücksichtigen würde. Ein solches Verbot würde für viele Verbraucher – insbesondere für kleinere Sparer – eine Beratungslücke schaffen“, schreiben die beiden Vermittlerverbände weiter. Außerdem weisen sie darauf hin, dass in Deutschland die Provisionsvermittlung seit vielen Jahrzehnten etabliert sei, wohingegen die Honorarberatung bisher nicht angenommen werde. BVK und BDVM geben der EU-Kommissionspräsidentin daher zu bedenken, dass es auch aus wettbewerblicher Sicht kein alleiniges Vergütungssystem geben sollte. Denn gerade die Koexistenz verschiedener Systeme beinhalte eine Freiheit für Verbraucher, sich auf transparenter Basis zu entscheiden, welchem sie den Vorzug geben. (as)

Bild: © Min Chiu – stock.adobe.com

 

Glückwunsch von Michael H. Heinz zu 25 Jahren AssCompact

In diesem Jahr feiert AssCompact Jubiläum: Das Fachmagazin für die Finanz- und Versicherungsbranche erschien vor 25 Jahren zum ersten Mal. Unter den Gratulanten befindet sich auch Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK).

„AssCompact hat sich in den letzten 25 Jahren als führendes Fachmagazin für die Finanz- und Versicherungsbranche etabliert. In bewährter und ansprechender Weise haben Sie in dieser Zeit stets kompetent über die Ver­sicherungs- und Vermittlerbranche informiert. Der Markt für unabhängige Vermittler ist in den letzten Jahren durch zunehmende Konsolidierungen stark in Bewegung geraten. Deshalb ist es besonders wichtig, sich in diesen Zeiten gegenseitig mit Impulsen zu befruchten. Die im letzten Jahr gegründeten und wechselseitig besetzten Maklerbeiräte bei AssCompact und BVK sind Ausdruck unserer intensiven langjährigen Kooperation. Im Namen des BVK wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg als medialer Leuchtturm der Versicherungs- und Vermittlerbranche.“

Weitere Informationen zum 25-jährigen Jubiläum von AssCompact finden sich hier.

Bild: © BVK

 

EU-Provisionsverbot: Bundesregierung gibt sich uneinig

In der Ampelkoalition ist die Meinungsbildung bezüglich eines drohenden EU-Provisionsverbotes noch nicht abgeschlossen. Das hat die Bundesregierung der Unions-Bundestagsfraktion geantwortet. Doch im Dokument finden sich auch Argumente gegen das Vorhaben, heißt es vom BVK.

„Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen.“ Diesem Verweis begegnet man in der nun vorliegenden Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 20/5905 vom 03.03.2023) auf eine Kleine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion zum drohenden EU-Verbot provisionsbasierter Anlageberatung (AssCompact berichtete: Provisionsverbot: Unionsfraktion hakt bei Bundesregierung nach) häufiger. Zum Beispiel bei der Frage, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass die Provisionsvergütung eingeschränkt werden sollte. Oder bei der Frage, ob es die Bundesregierung für sinnvoll hält, trotz der negativen Erfahrungen in Großbritannien (AssCompact berichtete: Das sind die Folgen des Provisionsverbots in Großbritannien) ein Provisionsverbot einzuführen. Häufig lautet die Antwort: „Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen.“

Keine gemeinsame Position in der Ampel

Doch was hat die Bundesregierung überhaupt zur Frage 4 geantwortet? Die Frage der Unions-Bundestagsfraktion lautete sinngemäß: „Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber einer Abschaffung der Provisionsberatung und in welcher Form wurde diese Position gegenüber der EU-Kommission vertreten?“ Und die knappe Antwort der Bundesregierung ist: „Die Meinungsbildung der Bundesregierung ist zu dieser Frage noch nicht abgeschlossen.“ Punkt. Die Bundesregierung ist sich in dieser so bedeutsamen Frage für unabhängige Versicherungs- und Finanzberater uneins. Es scheint also weiterhin unterschiedliche Auffassungen in der Positionierung zu einem möglichen EU-Provisionsverbot zwischen den Ampelparteien aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu geben. Zu einer gemeinsamen Position haben sich die Regierungsparteien jedenfalls in den rund fünf Wochen seit Eingang der Kleinen Anfrage nicht durchringen können. Oder mit anderen Worten: Es herrscht Streit.

Jede Anlageberatung hat besondere Vor- und Nachteile

Doch der Blick ins Dokument zeigt durchaus auch Argumente, die gegen ein EU-weit geltendes Provisionsverbot sprechen, meint etwa Michael H. Heinz, Präsident beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK). Denn zum einen liegen der Bundesregierung und der BaFin laut Antwortschreiben keine Erkenntnisse vor, nach denen die Provisionen in Deutschland systematisch zu einer für den Verbraucher unvorteilhaften Beratung führen. Zum anderen wird eingeräumt, dass jede Anlageberatung unabhängig vom Vergütungsmodell Vor- und Nachteile hat. „Das entspricht der Position des BVK, dass letztlich der Verbraucher entscheiden soll, welche Vergütungsart er bevorzugt“, betont Heinz.

Beispiel Niederlande ist nicht auf den deutschen Markt übertragbar

Und auch das stets von Verbraucherschützern angeführte bestehende Zuwendungsverbot in den Niederlanden sei „nicht zuletzt aus strukturellen Unterschieden im System der Altersvorsorge“ nicht unmittelbar auf den deutschen Markt übertragbar, schreibt die Bundesregierung. Der dortige Anstieg des beratungsfreien Geschäfts werde aus Sicht des Verbraucherschutzes von der BaFin laut Bundesregierung kritisch gesehen, da dieses ein niedrigeres regulatorisches Schutzniveau biete und besondere Finanzkompetenz bei den Kleinanlegern erfordere. Und grundsätzlich solle aus Sicht der Bundesregierung auch jeder Kleinanleger Zugang zu persönlicher Beratung haben können. Daher fordert der BVK von der Bundesregierung, diese Positionen auch gegenüber der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness klar zu vertreten, damit diese ihre Pläne über ein EU-weit geltendes EU-Provisionsverbot wieder ad acta lege. Die Bundesregierung würde dazu sagen: „Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen.“ (as)

Bild: © Cagkan – stock.adobe.com

 

BVK aktualisiert Checkliste zur Nachhaltigkeit

Der BVK hat seine Checkliste zur Nachhaltigkeit im Versicherungsvermittlervertrieb überarbeitet. Sie soll Vermittler dabei unterstützen, ihre Position zum Thema Nachhaltigkeit zu entwickeln und zu überprüfen, ob und wie sie den verschiedenen Regulatorien nachkommen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hat eine aktualisierte Version seiner Checkliste zur Nachhaltigkeit im Versicherungsvermittlerbetrieb veröffentlicht. Der Verband sehe das Thema Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb als zentral und zukunftsweisend an und motiviere alle Vermittler, sich der Aufgabe offensiv und aufgeschlossen anzunehmen, so der BVK in einer Mitteilung.

Die Checkliste wurde im Rahmen des Inkrafttretens der verpflichtenden Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Verkauf von Versicherungsanlageprodukten im August 2022 veröffentlicht (AssCompact berichtete). Sie wird laufend an neue Anforderungen angepasst. „Sie führt die Leser durch verständliche Fragen und hilft ihnen durch die eigene Beantwortung zu überprüfen, ob und wie sie den verschiedenen Regulatoriken (EU-Transparenzverordnung, IDD, RTS) entsprechen, die inzwischen zur Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb in Kraft sind“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Orientierung für Positionierung zum Thema Nachhaltigkeit

Neben der Orientierung zu den regulatorischen Anforderungen soll die Checkliste Vermittler unterstützen, eine eigene Positionierung zum Thema Nachhaltigkeit zu entwickeln und diese entsprechend umzusetzen. In Tabellenform wird für Nutzer aufgegliedert, was zu tun ist, wenn sie entweder eine defensive Nachhaltigkeitsstrategie, eine Impact-orientierte Nachhaltigkeitsstrategie oder keine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen. Die Checkliste wurde in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund erarbeitet. (js)

Die Checkliste zur Nachhaltigkeit im Versicherungsvermittlervertrieb steht hier zum Download zur Verfügung.

Bild: © Parradee – stock.adobe.com

 

DORA für Vermittler abgewendet

Die Europäische Kommission verabschiedete 2022 ein Regelungswerk zur Sicherstellung der Widerstandskraft gegen Cyberattacken in Versicherungs- und Finanzwirtschaft. Für Vermittlerbetriebe hätten die Vorschriften eine unverhältnismäßige Belastung bedeutet. Dagegen intervenierte u. a. der BVK – mit Erfolg.

<h5>Ein Artikel von Anja C. Kahlscheuer, Geschäftsführerin und Rechtsanwältin beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.</h5><p>Das Europäische Parlament verabschiedete am 10.11.2022 den sogenannten Digital Operational Resilience Act (kurz: DORA). Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes stimmten mit 556 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen für das neue gesetzliche Regelungswerk zur digitalen operativen Belastbarkeit im Finanzsektor. Die neue Verordnung, die unmittelbar in allen europäischen Mitgliedsstaaten gilt, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf, wurde im Zuge des sogenannten digitalen Finanzpaketes in Angriff genommen. </p><h5>Unverhältnismäßige Belastung für Versicherungsvermittler</h5><p>Kurze Vorgeschichte: Die Europäische Union legte im Herbst 2020 ein Regelungswerk zur digitalen operativen Belastbarkeit im Finanzsektor vor. Damit sollen zukünftig Cyber-Angriffe vermieden und eine Verbesserung der Aufsicht über ausgelagerte IT-Dienste erreicht werden. Geplant waren ca. 100 digitale Sicherheits- und Berichtsanforderungen, um die Risiken in der Informations- und Kommunikationstechnologie zu mindern. Im Vorschlag der Europäischen Kommission fielen zunächst die Versicherungsvermittler uneingeschränkt in den Anwendungsbereich von DORA. Dieses hätte zu einer unverhältnismäßigen Belastung für viele Versicherungsvermittler geführt, aber auch zu großen bürokratischen und finanziellen Hürden. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat sich daher selbst sowie über seinen europäischen Dachverband der Vermittler – BIPAR – gegen die Einbeziehung von Versicherungsvermittlern in den Anwendungsbereich von DORA eingesetzt. </p><p>Auch wenn das grundsätzliche Ziel von DORA, nämlich die digitale operative Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors zu erhöhen, begrüßt werden kann, war es nach Ansicht des BVK nicht operativ und finanziell tragbar, dass diese Anforderungen von DORA für alle Versicherungs- und Finanzvermittler zu übernehmen sind. Die Regulierungsarchitektur von DORA sei nicht an den Versicherungsvertriebssektor angepasst und die verhältnismäßige Anwendung der zahlreichen und detaillierten Anforderungen sei in der Praxis nur schwer zu gewährleisten. Diese Botschaft wurde an die Abgeordneten des Rates und der Kommission weitergeleitet. Der BVK hat sich daher zum einen in Arbeitspapieren an die Europäische Kommission gewandt, zum anderen aber auch die Mitglieder des Wirtschafts- und Währungsausschusses (ECON-Ausschuss) angeschrieben und seine Bedenken angebracht. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Verdoppelung der Anforderungen--><h5>Verdoppelung der Anforderungen</h5><p>Im Wesentlichen wurde vorgetragen, dass die Versicherungsvermittler bereits ausreichend durch die derzeitige EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD und die Datenschutzgrundverordnung erfasst seien und bereits dadurch IT-sicherheitsrelevante Pflichten tragen müssten. Kritisiert wurde zudem, dass kleine und mittelgroße Unternehmen vollumfänglich in den Anwendungsbereich von DORA aufgenommen werden. Der Anwendungsbereich von DORA sei viel zu weit gefasst. Er betreffe große Finanzunternehmen und gleichfalls auch Versicherungsvermittler oder nebenberufliche Vermittler, so wie sie in der IDD definiert seien. Dies würde in vielen Fällen zu einer Verdopplung von Anforderungen führen, die bereits heute für die Versicherungsvermittler gelten. Im Übrigen würden die Verpflichtungen von DORA für viele Vermittler zu weiteren bürokratischen Hürden führen, die in keinem proportionalen Verhältnis zum Risiko stehen. </p><h5>Einwände trugen Früchte</h5><p>Ein weiterer Kritikpunkt: Die Mehrzahl der Versicherungsvermittler hat kein eigenes IT-System, im Gegenteil, die meisten Vermittler benutzen die Software des Versicherungsunternehmens, das sie vertreten. Auch sei die digitale Vernetzung und Gefährdung eines großen Banken- und Versicherungsunternehmens kaum mit einer Versicherungsagentur zu vergleichen. Es sei daher im Weiteren der Gedanke der Verhältnismäßigkeit besonders zu berücksichtigen.</p><p>Diese Kritikpunkte trugen Früchte. Im neuen Entwurf, der nunmehr auch verabschiedet wurde, sind Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, so wie sie in der IDD definiert sind, bei denen es sich um Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen handelt, aus dem Anwendungsbereich von DORA gemäß Artikel 2 Nr. 3e und Artikel 3 herausgenommen worden.</p><p>Für große Kreditinstitute oder größere Versicherungsvermittler gelten die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit. Hier stehen noch weitere Diskussionen an, welche Auslegung im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit letztendlich heranzuziehen sind. Eine weitere berufspolitische Interessenvertretung auf nationaler sowie europäischer Ebene wird also weiter vonnöten sein. </p><h5>Relevanz für Versicherungsvermittler</h5><p>Für Versicherungsvermittler bedeutet dies nun: Versicherungsvermittler mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro fallen nicht in den Anwendungsbereich von DORA. Verfügen Versicherungsvermittler über mehr als 250 Mitarbeiter und liegt ihr Jahresumsatz oder ihre Bilanzsumme über den oben erwähnten Beträgen, fallen sie grundsätzlich in den Anwendungsbereich von DORA. Die Anwendung muss sich jedoch an Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit orientieren. Ihre Ausarbeitung wird in den nächsten Monaten noch ausgeführt werden müssen.</p><p>Es zeigt sich, dass durch eine beharrliche Interessenvertretung und Einflussnahme auf die entsprechenden Gremien im Gesetzgebungsverfahren Einfluss genommen werden kann. Es ist daher wichtig, die politische Arbeit in Brüssel frühzeitig zu starten und die Belange der Versicherungsvermittler dort vorzubringen.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2023, S. 102 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © 1stGallery – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E27CA7AE-1C6B-4FC6-80A5-5D30A27860F1"></div>

 
Ein Artikel von
Anja C. Kahlscheuer

Provisionsverbot: Unionsfraktion hakt bei Bundesregierung nach

In die Debatte um ein EU-weit geltendes Provisionsverbot hat sich nun auch die Bundespolitik eingeschaltet. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung verlangt nämlich die CDU/CSU-Fraktion eine Stellungnahme von den Ampelparteien. Unterstützung erhält die Unionsfraktion dabei vom BVK.

Die Diskussion um ein mögliches EU-weit geltendes Provisionsverbot (AssCompact berichtete: Die Debatte um ein Provisionsverbot ist zurück) hat nun auch das politische Berlin erreicht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion interessiert sich nämlich für eine Einschätzung der Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP über dieses Regulierungsvorhaben der EU. Durch eine sogenannte Kleine Anfrage haben CDU/CSU nun die Bundesregierung dazu aufgefordert, zu den Äußerungen der zuständigen EU-Kommissarin Mairead McGuinness Stellung zu beziehen. Durch Kleine Anfragen können Fraktionen oder Abgeordnete schriftlich von der Bundesregierung Auskunft bzw. eine Stellungnahme über bestimmte Sachverhalte verlangen.

Das will die CDU/CSU-Fraktion genau wissen

Nach dem Willen der EU-Finanzkommissarin soll im Zuge der neuen EU-Kleinanlegerstrategie auch ein Verbot von Anlageberatungen auf Provisionsbasis verankert werden können. Konkret wird die Regierung daher von der Unionsfraktion gefragt, ob ihr Erkenntnisse vorliegen, wie sich ein mögliches Verbot der provisionsgestützten Anlageberatung auf die Entwicklung der privaten Altersvorsorge bei Kleinanlegern und Anlegern aus dem Niedriglohnsektor in Deutschland auswirken würde. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach der Marktstellung von Honorarberatern in Deutschland und nach den Auswirkungen der Einführung eines Provisionsdeckels von 2,5% zum 01.07.2022.

Parlamentarier sprechen sich für ein Nebeneinander der Systeme aus

Über die Hälfte aller Investitionen von Kunden lägen unter 5.000 Euro bei einer Einmalanlage beziehungsweise unter 100 Euro bei monatlicher Sparrate, merkten die Parlamentarier in der Vorbemerkung ihrer Kleinen Anfrage an. Überdies betrage das Finanzvermögen deutscher Haushalte im Durchschnitt etwa 16.900 Euro. Daher machen sich die CDU/CSU-Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage bereits dafür stark, dass ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen zielführend sei. Denn, so die Bundestagsabgeordneten, eine Honorarberatung sei für Kunden bei Anlagebeträgen bis 25.000 Euro teurer als eine provisionsbasierte Beratung.

BVK: Provisionsverbot hat verheerende Konsequenzen für Europa

Beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat man die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion unterdessen sehr begrüßt. „Mit dieser Anfrage soll die Position der Bundesregierung zu den EU-Plänen, Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlagen zu verbieten, klargestellt werden“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Laut Heinz hätte die Initiative für ein EU-weites Provisionsverbot verheerende Konsequenzen für den Versicherungs- und Finanzplatz Deutschlands und Europas. Und als größte Volkswirtschaft der EU und seinen 84 Millionen Einwohnern habe Deutschland eine bedeutende Rolle, so Heinz. „Zwar haben sich Teile der Bundesregierung wie der Bundesfinanzminister bereits gegen die Pläne der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness ausgesprochen. Wir fordern aber eine abgestimmte Gegenposition der gesamten Bundesregierung als ein gutes und starkes Signal an die EU-Kommission“, stellt der Verbandspräsident klar. (as)

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LV-Merkblatt der BaFin: Das sagen die Vermittlerverbände dazu

Die BaFin hat ihr Merkblatt über eine verschärfte Prüfung der Vertriebspraxis bei Lebensversicherungen zur Konsultation gestellt. Mehrere Vermittlerverbände haben nun eine Stellungnahme dazu abgeben. Was also loben sie und was wird daran scharf kritisiert?

<p>Die nationale Finanz- und Versicherungsaufsicht BaFin hat im Herbst ein „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen“ vorgelegt und zur Diskussion gestellt (AssCompact <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/lebensversicherung-bafin-r%C3%BCc…; target="_blank" >berichtete</a>). Mit den neuen Leitlinien will die Aufsichtsbehörde „sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungen Kundinnen und Kunden einen angemessenen Nutzen bieten und Interessenkonflikte beim Vertrieb dieser Produkte vermieden werden“. Die Marktteilnehmer waren aufgerufen, zum dem Text bis zum 15.01.2023 ihre Stellungnahmen einzureichen. Diese Möglichkeit haben einige Branchenverbände genutzt.</p><h5>BDVM: Hochwertige Beratung fördert Verbraucherschutz</h5><p>Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) befürwortet grundsätzlich das Ziel, einen angemessenen Kundennutzen bei der Vermittlung von Versicherungslösungen in den Vordergrund zu stellen und monetäre Fehlanreize zu vermeiden, wie es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes heißt, die AssCompact vorliegt. Allerdings könne die Bewertung der Geeignetheit eines Produkts aufgrund ihrer Vielzahl und der Vielschichtigkeit der Produktarten nicht pauschal erfolgen, moniert der Verband. Vielmehr könne die Geeignetheit in der Regel nur nach einer individuellen, qualifizierten Beratung festgestellt werden, womit sich der Verband wohl gegen eine standardisierte Regelung durch ein aufsichtsbehördliches Merkblatt wehrt. Außerdem stellt die BDVM-Stellungnahme klar, dass eine so verstandene hochwertige Beratung mit einer angemessenen Vergütung und damit auch mit Kosten verbunden sei. Und eine gute Beratung und Betreuung würden grundsätzlich zu einem besseren Produktverständnis und und auch zu einer geringeren Stornowahrscheinlichkeit führen.</p><h5>BDVM wünscht Nachbesserungen</h5><p>Mit Blick auf die im Merkblatt angedeutete Festlegung von Produkt- bzw. Kostenvorgaben fordert der BDVM Nachbesserungen. Insbesondere solle nach Verbandsauffassung eine stärkere Berücksichtigung des Zielmarktes sowie eine differenziertere Betrachtung der Kostenblöcke erfolgen. Beim Punkt „Zielmarkt“ solle eine Aufteilung in in private und betriebliche Altersversorgung erfolgen. Denn die beiden Vorsorgelösungen würden sich in sehr vielen Aspekten wie der durchschnittlichen Vertragslaufzeit, der Stornoquoten oder der Abschluss- und Verwaltungskosten unterscheiden. Und beim Punkt „Kostenblöcke“ schlägt der BDVM eine Aufteilung in </p><ul><li>Kosten durch Beratung und Betreuung beim Vermittler</li><li>Kosten der Verwaltung beim Versicherer und </li><li>Produktkosten</li></ul><p>vor. „Mit dieser Differenzierung würde eine zielgerichtetere Erfassung und Kontrolle der einzelnen Kosten ermöglicht und eine zu starke Kostenbelastung des Produktes reduziert“, schreibt der BDVM in seiner Stellungnahme an die BaFin.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||BVK verweist auf die bereits bestehende Qualitätssicherung--><h5>BVK verweist auf die bereits bestehende Qualitätssicherung</h5><p>Neben dem BDVM haben sich weitere Vermittlerverbände mit einer Stellungnahme zum Merkblatt an die BaFin gewandt. Zum Thema Stornierungsverhalten merkt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) an, dass nicht jeder Vertragsstorno als Beleg für eine eingeschränkte Beratungsqualität des Vermittlers herangezogen werden könne. Mit Verweis auf die niedrigen Beschwerdquoten beim Versicherungsombudsmann erläutert der BVK, dass längst nahezu alle Lebensversicherer Qualitätskriterien, wie die Stornoquote, Weiterbildungsmaßnahmen oder auch die Agenturvertragsdauer für eine kundenorientierte Verhaltenssteuerung im Vertrieb umsetzen würden. Daher befürchtet der BVK, dass mit dem von der BaFin verfolgten Veröffentlichung eines Merkblattes ein weiterer Eingriff in die Privatautonomie der Vermittler erfolge.</p><h5>AfW befürchtet Eingriff in die Vergütungsstrukturen</h5><p>Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) begrüßt zwar, dass die ursprünglich geplanten Aufsichtsstandards inklusive einer Provisionsbeschränkung ausbleiben, befürchtet aber einen Eingriff in die Vergütungsstrukturen am Markt durch die Hintertür. Besonders schwer wiegt der AfW-Auffassung nach, dass das Merkblatt eine faktische Pflicht zu Provisionssenkungen durch ein Exekutivorgan auf unterster Ebene, also noch unterhalb eines BaFin-Rundschreibens oder einer Auslegungsentscheidung, vorsieht. Für ein solches Vorgehen sieht der AfW allerdings keine gesetzliche Grundlage gegeben.</p><h5>VOTUM wirft BaFin eine Mogelpackung vor</h5><p>Der Vermittlerverband VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. (VOTUM) wirft der BaFin mit dem Merkblatt eine Mogelpackung vor. Denn „unter dem Vorwand, den Versicherungsgesellschaften Anleitungen für ihre Produktentwicklungsprozesse zu geben, werden nahezu ausschließlich Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung formuliert“, heißt es in der VOTUM-Stellungnahme. Außerdem macht sich dieser Verband für eine ganzheitliche Lösung auf europäischer Ebene stark und kritisiert den nun von der BaFin eingeschlagenen „deutschen Sonderweg“.</p><h5>BFV: Kundennutzen nicht nur auf den Renditeaspekt beschränken</h5><p>Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) kritisiert, dass sich die BaFin in ihrem Merkblatt zur Beurteilung des Kundennutzens einzig auf den Renditeaspekt beschränkt. Dieses Vorgehen greife zu kurz, so der BFV. Denn es gäbe weitere Aspekte, die den Kundennutzen ausmachen, insbesondere die Beratung, Vermittlung und Betreuung. Außerdem würde laut BFV jede weitere Regulierung, Auflage und Forderung zu weiterem Personalbedarf und somit zu höheren Kosten führen, mit negativen Folgen für die Rendite der Produkte.</p><h5>BDV: Das Beratungsangebot würde sich verknappen</h5><p>Der Bund der Deutschen Vermögensberater e. V. (BDV) moniert unterdessen, dass eine Mindestrendite von 2% nach Kosten die fondsgebundene Lebensversicherung privilegieren würde. Der BDV weist daraufhin, dass dieses Produkt allerdings nicht immer im Einklang mit den Kundeninteressen stehe. Außerdem müsste die staatliche Förderung für Lebensversicherungen wie Steuervorteile und Zulagen, anders als im Merkblatt angelegt, bei der Rendite aus Kundensicht mitberücksichtigt werden. Der BDV warnt daher davor, dass sich das Beratungsangebot stark verknappen werde, und Kunden nicht mehr in der Breite vorsorgen oder die falschen Verträge abschließen würden. (as)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © fotogestoeber – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/205694CF-8E1C-4F55-A5DC-9509FF17146A"></div>