AssCompact suche
Home

Franke & Bornberg Research GmbH

1486

Rating: Versicherer setzen im „BU-Dreikampf“ Maßstäbe

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat die Ergebnisse seines diesjährigen BU-Unternehmensratings veröffentlicht. Erneut haben sich nur vier Unternehmen dem „anspruchsvollen Verfahren“ gestellt. Wie sie im Rating abgeschnitten haben.

Seit 2004 untersucht das Analysehaus Franke und Bornberg mit dem BU-Unternehmensrating die Antrags- und Leistungspraxis sowie die Stabilität mehrerer Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Zum wiederholten Male haben sich nur vier Versicherer dem Verfahren gestellt. Die Generali, HDI und NÜRNBERGER sind seit Anfang an dabei, die ERGO Vorsorge kam im Jahr 2007 hinzu.

Dass weiterhin nur wenige Gesellschaften an dem freiwilligen Rating teilnehmen, überrascht Michael Franke, den geschäftsführenden Gesellschafter von Franke und Bornberg, nicht. Die Teilnahme erfordere Transparenz auch in „sensiblen Bereichen“, beispielsweise aus internen Daten und Berichten.

Mehrere Faktoren spielen in der BU eine Rolle

Kunden wollen bei einem Unternehmen versichert sein, das „Prämienstabilität bietet und in der Leistungsregulierung ein zuverlässiger und fairer Partner ist“, so Franke und Bornberg. Ein guter BU-Tarif allein garantiere dabei nicht, dass der BU-Schutz hält, was er verspricht. „Stabiles BU-Geschäft erfordert eine adäquate Risikoprüfung und intelligentes Controlling“, betont Franke. „Beides bewahrt das Versichertenkollektiv vor nicht sachgerechten Lasten und sinkenden Überschüssen. Auf der anderen Seite erwarten Versicherte zurecht, dass ihr Antrag auf BU-Leistungen fair, professionell und zügig bearbeitet wird. Die Regulierung ist der Lackmustest für jeden BU-Vertrag.“

Gesamtergebnis setzt sich aus drei Teilbereichen zusammen

Für das Rating nutzt Franke und Bornberg ausschließlich selbst erhobene Daten. Diese werden bei den Unternehmen vot Ort geprüft und verifiziert, schreibt das Analysehaus. Das Fundament des Ratings bilden dabei über 500 Einzelpositionen. Diese werden in die drei Bereiche Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase, Kundenorientierung in der Leistungsregulierung und Stabilität des BU-Geschäfts aufgeteilt. Letzterer Bereich fließt mit 50% in die Gesamtwertung ein, die anderen beiden mit jeweils 25%.

In den Teilbereich „Stabilität“ fließen dabei auch die Ergebnisse des map-reports „Stabilitätsrating BU“ ein. Der Prüfprozess für das Rating umfasst dabei alle Arbeitsschritte der Risiko- und Leistungsprüfung, so Franke und Bornberg. Für den aktuellen Zyklus wurde der Prozess um zwei wichtige Parameter erweitert: Quoten für Gerichtsprozesse und Gutachten.

Alle teilnehmenden Versicherer mit Höchstbewertung

Alle vier Versicherer können die Höchstnote FFF+ („hervorragend“) erreichen. Diese wird nur dann vergeben, wenn die Unternehmen mindestens 80% der maximalen Punktzahl erreicht, zwei von drei Teilbereichen mindestens bei 80% liegen und kein Bereich unter 75% liegt. Die Bewertung der Einzelbereiche können der Grafik entnommen werden.

 

Rating: Versicherer setzen im „BU-Dreikampf“ Maßstäbe

 

Alle Teilnehmer zeichnen sich durch „herausragende Leistungen“ aus, schreibt das Analysehaus, ein Ergebnis von Entschlossenheit, Disziplin und nachhaltigen Anstrengungen der Anbieter. „Wer im BU-Dreikampf aus Antrag, Schaden und Stabilität auf höchstem Niveau bestehen will, braucht Ehrgeiz, Geduld und Engagement, um seine Fähigkeiten und Prozesse zu perfektionieren“, so Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg. Die Ergebnisse der Teilnehmer können andere Versicherer dazu motivieren, zu ihnen aufzuschließen. (js)

Bild: © tanapat – stock.adobe.com

 

Die besten Rententarife laut Franke und Bornberg

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat in ihrem Altersvorsorgerating 2024 alle drei Schichten der kapitalgedeckten Altersversorgung untersucht und die besten Rententarife ausgearbeitet. Privatrenten der dritten Schicht stellen den größten Teil der insgesamt 872 untersuchten Tarife. Erstmals werden auch Produkte mit Einmalbeitrag bewertet.

Franke und Bornberg nimmt sich die private Altersvorsorge zur Brust. Diese ist für viele Menschen alternativlos, schreibt die Ratingagentur in ihrer Mitteilung zum Altersvorsorgerating 2024, welches am Dienstag veröffentlicht wurde. Trotzdem aber kämpft die private Rentenversicherung mit schrumpfendem Neugeschäft. 2023 kamen demnach 4,4% weniger Verträge in die Bücher als im Jahr zuvor. Für das laufende Geschäftsjahr ist keine Trendwende in Sicht. Es mangele bis zum Anstieg des Höchstrechnungszinses von 0,25% auf 1% im Januar 2025 an Impulsen, so Franke und Bornberg.

Kommt die Klassik zurück?

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer des Ratinghauses, erläutert, dass ein höherer Rechnungszins Produkte zur Altersversorgung auf den ersten Blick attraktiver machen würde. Er glaube aber trotzdem nicht an eine Renaissance der alten Klassiktarife: „Garantien sind teuer. Sie müssen für die gesamte Laufzeit finanzierbar sein und schränken den Spielraum in der Kapitalanlage ein. Diese schmerzliche Erfahrung haben viele Versicherer gemacht. Für Kunden gehen Garantien zulasten ihrer Rendite. Deshalb werden Hybridtarife und fondsgebundene Versicherungen der Klassik auch in Zukunft den Rang ablaufen.“

Neues Rating für Rentenversicherungen mit Einmalbeitrag

Mit im Paket des Altersvorsorgeratings ist diesmal eine Auswertung von Rentenversicherungen mit Einmalbeitrag. Laut Franke solle man hier bei der Qualität und der Stabilität besser zweimal hinsehen, da es um viel Geld gehe, das auf einmal angelegt wird. Spätere Korrekturen seien meist mit Verlust verbunden. Das neue Rating unterstützt die faktenbasierte Auswahl von Rentenversicherungen mit Einmalzahlung. Die Basis liefert das Rating für Produkte mit laufendem Beitrag. Der Schwerpunkt liegt aber auf Kriterien, die für Einmalbeitragskunden von besonderem Interesse sind.

Das ist neu im Altersvorsorgerating

Da das Leben nicht immer nach Plan verläuft, verleiht Franke und Bornberg Flexibilität im Rentenbezug nun mehr Gewicht. Extrapunkte gibt es für Tarife mit Innovationsklausel. Diese ebnet Versicherten den Zugang zu allen Rentenbezugsarten, die ihr Versicherer vor Rentenbeginn bietet. Für Hybrid-Produkte gewichtet das Rating die finanzielle Sicherheit stärker als zuvor. Dafür zieht Franke und Bornberg die Ergebnisse des map-Reports heran.

Weniger Punkte gibt es für die Kriterien Beitragszahlung, Serviceleistungen und Verwaltungsgebühren. Damit bleiben Relevanz und Gewichtung einzelner Aspekte in einem ausgewogenen Verhältnis.

Das Altersvorsorgerating im Detail

Das Altersvorsorgerating 2024 untersucht alle drei Schichten der Altersversorgung. In Summe sind das 872 Tarife von 55 Anbietern. Abhängig von Garantien und Kapitalanlage unterscheidet es Klassik, neue Klassik, Index, beitragsorientierte Hybride, garantieorientierte Hybride und Fonds. Für das Rating verwendet Franke und Bornberg insgesamt 63 Kriterien. Die meisten Kriterien umfasst der Kriterienkatalog für beitragsorientierte Hybride (50), die wenigsten Tarife der neuen Klassik mit 33 Kriterien.

Bei geförderten Produkten schrumpft das Angebot, Tarife der dritten Schicht (Privatrente) boomen derweil. Hier haben Vermittler und Verbraucher aktuell die Wahl aus 268 Tarifen. Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit erläutert, dass in der dritten Schicht die Musik spiele und Produktentwickler ihre Stärken voll ausspielen könnten. Andererseits erfordere die größere Gestaltungsfreiheit eine besonders akribische Analyse von Stärken und Schwächen im Bedingungswerk, so Wedekind.

 

Die besten Rententarife laut Franke und Bornberg

 

Die mit Abstand größte Gruppe bilden fondsgebundene Rentenversicherungen (111 Tarife oder 41% aller Privatrenten mit laufendem Beitrag), gefolgt von garantieorientierten Hybriden (60 Tarife). Die relativ gesehen meisten Bestnoten „FFF+“ bei Produkten mit laufendem Beitrag erhielten mit 46 die fondsgebundenen Rentenversicherungen (41,44%) gefolgt von Indexpolicen mit vier Tarifen mit FFF+ (23,53%). Auf Platz 3 folgen dann gleich die garantieorientierten Hybride mit 12 Tarifen bzw. 20% der analysierten garantieorientierten Hybridprodukte. 73,33% der analysierten garantieorientierten Hybridtarife erhielten außerdem die zweitbeste Note „FFF“ und auch bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen fuhr mit 37,84% ein beachtlicher Teil der analysierten Produkte ein „FFF“ ein.

 

Die besten Rententarife laut Franke und Bornberg

 

Die Kategorien „Garantieorientierte Hybride“ und „Fonds“ konnten dementsprechend mit vielen qualitativ hochwertigen Tarifen punkten. Beim Konzept Klassik jedoch befindet sich bei denen mit laufenden Beiträgen kein einziges Produkt in der höchsten Ratingklasse. Oft kommen sie nicht über ein „Ausreichend“ hinaus.

Fazit und Ausblick

Franke und Bornberg resümiert, dass es nicht an der Qualität liege, wenn private Rententarife derzeit unter mangelnder Nachfrage leiden. Vor allem Fondstarife und hybride Produkte überzeugen mit klugen Konzepten und kundenfreundlichen Bedingungen. Die meisten Gesellschaften setzen auf Nachhaltigkeit und bieten eine breite Auswahl an nachhaltigen Fonds. Viele stufen ihr Sicherungsvermögen zudem nach Art. 8 SFDR (Transparenzverordnung) ein. Ein höherer Rechnungszins werde die Nachfrage moderat beflügeln, findet Franke und Bornberg. Für einen Turboanstieg reiche der Anstieg um 0,75 Prozentpunkte allerdings nicht. Zudem würden Garantien den Spielraum in der Kapitalanlage einschränken.

Bei Riester-Verträgen helfe der neue Rechnungszins, die geförderte Mindestbeitragsgarantie zu erfüllen. Manche Versicherer würden Franke und Bornberg zufolge Riester jetzt wieder einführen oder die Einführung prüfen. Auch könnten die geplanten Neuerungen für die geförderte Altersvorsorge auch Produkten der ersten und zweiten Schicht zu mehr Bedeutung verhelfen. Durch das bevorstehende Ampel-Aus jedoch sind die weiteren Aussichten hierauf unsicher. (mki)

Die genauere Aufschlüsselung des Altersvorsorgeratings gibt es hier und hier.

Bild: © pek – stock.adobe.com

 

Kfz-Rating: Jeder vierte Tarif höchstens mit Note „befriedigend“

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat pünktlich zur Kfz-Wechselsaison sein diesjähriges Rating zur Kfz-Versicherung vorgelegt. Während beinahe ein Viertel der Tarife die Bestnote erzielen kann, kommt jeder vierte auch nur höchstens auf die Note „befriedigend“. Wo klaffen laut den Analysten Lücken?

Es ist Kfz-Wechselsaison und der Versicherungsschutz wird teurer. Laut einer Analyse des Vergleichsportals Verivox lagen die Preise Ende September durchschnittlich rund 20% über denen des Vorjahres. Die Prämienerhöhungen dürften so manchen Versicherten dazu anregen, sich auf die Suche nach einem neuen Tarif zu machen.

Dabei ergibt sich oft der Eindruck, es dreht sich in der Kfz-Versicherung nur um die Höhe der Prämie, schreibt das Analysehaus Franke und Bornberg, das rechtzeitig zur Wechselsaison sein diesjähriges Kfz-Rating veröffentlicht hat. Das ist zu kurz gedacht, so Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg. „Denn im Schadenfall ist ein schwacher Kfz-Tarif fast immer zu teuer“, so Franke.

Neue Features im Bereich Elektromobilität im Fokus

Seit 2016 analysiert Franke und Bornberg den Kfz-Versicherungsmarkt. Für das diesjährige Rating wurden 367 Tarife bzw. Tarifvarianten von 79 Versicherern nach 73 Kriterien analysiert. Ausgangspunkt für das Rating ist die Kombination von Haftpflicht, Vollkasko- und Teilkaskotarifen sowie Zusatzbausteinen. In letzter Zeit beobachten die Analysten Fortschritte vor allem im Bereich der Elektromobilität. Im Blick sind insbesondere neue Features wie die Kostenübernahme für Lagerung in einem Wassercontainer, Zustandsdiagnostik des Akkus, Ein- und Ausbaukosten des Akkus und Kurzschlussschäden, aber auch bessere Leistungen bei Schäden durch Tierbiss.

Hälfte der Tarife hervorragend oder sehr gut, jeder vierte höchstens befriedigend

Die Ratingergebnisse zeigen: Die Qualität der erhältlichen Tarife steigt: 23,4% der Tarife können im aktuellen Jahrgang die Bestnote FFF+ („hervorragend“) erhalten – ein Anstieg von 3% gegenüber dem Vorjahr. Jeder vierte Tarif (25,3%) kann die Note FFF („sehr gut“) einfahren, ähnlich wie 2023. Als „gut“ (FF+) werden 22,6% der Tarife eingestuft.

Kfz-Rating: Jeder vierte Tarif höchstens mit Note „befriedigend“

Doch auch in der unteren Hälfte der Bewertungsskala sind noch gut ein Viertel der Tarife zu finden: 5,4% erreichen die Note FF („befriedigend“), mehr als jeder fünfte Tarif (22,9%) bekommt sogar mit F+ nur eine „ausreichende“ Bewertung. 0,3% der Tarife schneiden „mangelhaft“ ab (F), die Note „ungenügend“ erhält keiner der Tarife (siehe Grafik).

Wo sind die Lücken im Versicherungsschutz?

Wo haben die Tarife, die die Analysten nicht überzeugen, Lücken? In den Teilkaskotarifen ist oft der unzureichende Schutz bei Unfällen mit Tieren der entscheidende Grund, so Franke und Bornberg. Wenn es um E-Fahrzeuge geht, sind es oft fehlende Leistungen bei Kurzschluss an der Verkabelung, Zustandsdiagnostik des Akkus oder bei der Lagerung im Wassercontainer, die die Bewertungen nach unten ziehen. Im Bereich Vollkasko kommt es zu Punktabzügen, wenn Tarife Brems-, Betriebs- oder Bruchschäden, Schäden beim Transport auf einer Fähre oder Parkschäden nicht oder nicht ausreichend abdecken. Die Hürde, an der Haftpflichttarife häufig scheitern, ist der Mindeststandard beim Kriterium „Führen fremder Fahrzeuge“ (Stichwort Mallorca-Police), so das Analysehaus.

Nicht nur Preise, sondern auch Leistungen vergleichen

Preissteigerungen sind ärgerlich, so viel ist klar. Aber Versicherte sollten nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen vergleichen. „Wer sich für einen Basistarif anstelle eines Komfort- oder Premiumtarifs entscheidet, nimmt Lücken in Kauf“, warnt Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken. „Manche davon sind zu verkraften. So spielt eine kundenfreundliche Frist zur Neupreisentschädigung meist keine Rolle mehr, wenn das Auto älter als zwei Jahre ist. Und manchmal ist Teilkasko statt Vollkasko vollkommen ausreichend.“

Auch Änderungen beim Selbstbehalt können Einfluss auf Prämien haben – im Schadenfall sollte dieser aber die finanziellen Möglichkeiten nicht überstrapazieren. Auch andere harte und weiche Tarifmerkmale sind einen Blick wert, bevor der Versicherungswechsel vollzogen wird.

Prämien werden auch im Jahr 2025 vermutlich weiter klettern. Doch steigende Preise dürfen den Blick auf Qualität nicht verstellen, so die Analysten. Es gebe „sehr gute oder sogar hervorragende Kfz-Tarife im Markt“. Aber: Ein schlechter Tarif ist fast immer zu teuer. (js)

Die Ergebnisse des Franke und Bornberg Kfz-Ratings 2024 können hier eingesehen werden.

Bild: © Jo Panuwat D – stock.adobe.com

 

PKV-Bilanzrating bringt neuen Spitzenreiter hervor

Äußere Einflüsse wie steigende Gesundheitskosten und teure Behandlungsmethoden wirken sich auf das Geschäft der PKV-Anbieter aus. Es zeichnet sich zunehmend eine Spaltung der Unternehmen ab, wie das aktuelle map-rating von Franke und Bornberg zeigt, welches auch einen neuen Spitzenreiter hervorbringt.

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat im Rahmen des map-report 935 Bilanzkennzahlen der privaten Krankenversicherer untersucht. Die aktuelle Auflage zeigt den starken Einfluss von externen Herausforderungen auf die Unternehmen, schreiben die Analysten. Das führt dazu, dass die Versicherer zunehmend auseinanderdriften und sich in schrumpfende, stagnierende und wachsende Unternehmen unterteilen.

Die Grundlage des Ratings bilden zehn relevante Bilanzkennzahlen, die als Fünfjahresdurchschnitte berechnet und bewertet werden. Für diese Auflage wurden die Jahre 2019 bis 2023 als Berechnungsgrundlage genutzt. Zusätzlich wird zur Einordnung der Ergebnisse das Rating durch eine vollständige Bilanzanalyse ergänzt.

Neuer Spitzenreiter

Der Blick auf die aktuellen Zahlen bringt eine Neuverteilung der Spitzenpositionen mit sich. Mit einem Ergebnis von 274 von 300 möglichen Punkten (91,3%) konnte sich die LVM erstmals die Spitzenposition sichern. Das Unternehmen war auch schon in den Vorjahren ein „hartnäckiger Thronanwärter“ gewesen, schafft es aber dieses Jahr erstmals ganz oben auf das Siegerpodest. Mit nur einem Punkt weniger (273 Punkte bzw. 91%) liegt die Universa auf Platz 2. Der Sieger der vergangenen Jahre, die Alte Oldenburger, liegt mit einer Bewertung von 272 Punkten bzw. 90,7% auf dem dritten Rang.

 

PKV-Bilanzrating bringt neuen Spitzenreiter hervor

 

Neben den drei höchstplatzierten Gesellschaften erreichen auch die Signal Iduna sowie die VGH Provinzial die Bewertung „mmm+“ für hervorragende Bilanzdaten. Um diese Bewertung zu erhalten, muss ein Versicherer mindestens 85% der Punkte erzielen. Die Bewertung „mmm“ für sehr gute Ergebnisse (mindestens 75%) erhalten die folgenden Gesellschaften: Inter, Hallesche, Allianz, Gothaer, Münchener Verein, Landeskrankenhilfe, Continentale und R+V (siehe Grafik).

Hälfte der untersuchten Unternehmen mit Bestandswachstum

Ein Blick auf die Zahlen verrät, dass es der Branche weiterhin schwerfällt, den natürlichen Bestandsabrieb zu kompensieren, schreiben die Analysten. In der Vollversicherung waren Ende 2023 0,06% mehr Versicherte als im Vorjahr, die Anzahl stieg auf 8.709.853 Personen. „Nicht besonders spektakulär, aber wenigstens ein Bestandszuwachs in der Vollkostenversicherung. Und zwar der erste seit zwölf Jahren“, kommentiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.

15 der 30 analysierten Versicherer konnten die Bestände im Vorjahr ausbauen. Die Versicherer mit den höchsten Gewinnen in absoluten Werten sind die Debeka, gefolgt von der ARAG, HanseMerkur und Barmenia. Die größten Verluste musste die DKV, Allianz, Continentale und die Bayerische Beamtenkranken hinnehmen.

Die Versicherer mit dem höchsten Beitragszuwachs

Die Beitragseinnahmen wuchsen 2023 mit einem Plus von 3,1% weniger stark als im Vorjahr (3,8%). Die Versicherer mit den höchsten Zuwächsen waren im Jahr 2023 die ARAG (+16,9%), Concordia (+13,8%) sowie die Mecklenburgische (+11,2%) und die Nürnberger (+11,1%). Die Debeka und Continentale mussten rückläufige Beitragseinnahmen hinnehmen.

Neben Kündigungen, Neuabschlüssen und Tarifwechseln innerhalb der privaten Krankenversicherung haben auch andere Faktoren wie Übertritte von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung, Geburten, Todesfälle sowie Prämienanpassungen Auswirkungen auf die Entwicklung der Beitragseinnahmen.

Schadenaufwendungen steigen deutlich an

Die Schadenaufwendungen stiegen im Jahr 2023 um 3,06 Mrd. Euro auf 36,01 Mrd. Euro an. Due durchschnittliche Schadenquote stieg damit von 78,1% auf 82%. „Da die Beitragseinnahmen weniger stark stiegen als der um 9,1% erhöhte Schadenaufwand, verwundert es nicht, dass das Gros der Branche höhere Schadenquoten als im Vorjahr aufweist“, so Reinhard Klages, Verantwortlicher des map-report.

Die Reserven sind auf dem Weg der Besserung. Zum Jahresende 2023 betrugen die Bewertungsreserven der Kapitalanlagen insgesamt -9,86 Mrd. Euro. Damit stiegen sie im Vergleich zum Vorjahr, als sie bei -21,77 Mrd. Euro lagen. Die Bewertungsreservequote erhöhte sich im Marktdurchschnitt von -6,3% auf -2,7%. Trotzdem lagen die Quoten aller Anbieter weiterhin im negativen Bereich, Ausnahmen bildeten hier lediglich die Allianz, FAMK, Inter und die Universa.

Angestiegen ist im Vergleich zum Vorjahr auch die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen. Zudem verzeichneten die Kapitalanlagen und Altersrückstellungen ein „robustes Wachstum“.

Unternehmen müssen sich an veränderte Marktbedingungen anpassen

Zusammenfassend stellen die steigenden Gesundheitskosten, vor allem durch teure neue Behandlungsmethoden und Medikamente, ein Risiko für die Beitragsstabilität der PKV-Unternehmen dar, schreiben die Analysten. Versicherer müssten Wege finden, Kosten zu kontrollieren und gleichzeitig weiterhin hochwertige Leistungen zu gewährleisten.

Sie müssen sich an die veränderten Marktbedingungen anpassen und die Bedürfnisse ihrer Versicherten erfüllen – u. a. von Bedeutung seien die fortlaufende Optimierung digitaler Gesundheitslösungen, innovative Ansätze für Präventionsangebote, langfristige finanzielle Stabilität sowie nachhaltige Kundenbindung. (js)

Bild: © Юлия Завалишина – stock.adobe.com

 

Franke und Bornberg kürt die besten PKV-Tarife

Auch in diesem Jahr hat das Analysehaus Franke und Bornberg die PKV-Vollversicherungen unter die Lupe genommen. Insgesamt 845 ausgewählte Tarifkombinationen wurden untersucht. Die Höchstnote erhalten nur 5% aller Angebote. Von 31 Gesellschaften haben 7 einen Spitzentarif im Portfolio.

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat sein PKV-Rating aktualisiert. Bausteine und Kombinationsmöglichkeiten würden für ein „riesiges“ Angebot sorgen, so die Analysten. Für das Rating hat Franke und Bornberg 845 ausgewählte Tarifkombinationen, sogenannte Kerntarife, von 31 Versicherern beleuchtet. Im Vorgängerrating waren es mit 739 noch etwas weniger.

Im vergangenen Jahr wurde der Kriterienkatalog grundlegend überarbeitet. Wurden die Tarife zuvor noch in eine der drei Kategorien Grundschutz, Standardschutz und Topschutz eingeordnet, sind nun alle Tarife nach einheitlichen Anforderungen bewertet. Der Kriterienkatalog bleibt auch 2024 unverändert. Das Analysehaus hat die Tarife in 15 Untersuchungsbereichen mit 104 Detailkriterien bewertet.

Qualität leicht gestiegen, Innovationen sind Mangelware

Wie die Ergebnisse zeigen, hat sich die Qualität leicht erhöht. Gegenüber dem Erstrating aus dem Jahr 2010 zeige die Qualität bei Aspekten wie ambulante Psychotherapie ebenso wie bei Erstattungsgrenzen für Zahnbehandlung und -ersatz deutlich nach oben, wie es von den Analysten heißt. Doch in letzter Zeit gebe es wenig Neues. „Innovationen sind in der privaten Krankenversicherung aktuell Mangelware“, betont Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Dies sei unter anderem auf die Ausgaben für Versicherungsleistungen zurückzuführen. Da bleibe wenig Spielraum für neue Features und bessere Leistungen, so Franke weiter.

5% aller Angebote mit Bestwertung

Insgesamt 40 von 845 PKV-Tarifangeboten und damit 4,7% können im aktuellen Rating die Höchstnote FFF+ (hervorragend) einheimsen. Zum Vergleich: Im PKV-Rating 2023 waren es mit 2% noch etwas weniger. Doch wie die Analysten anführen, sei diese leichte Zunahme gegenüber dem Vorjahr bei genauerem Hinsehen vor allem auf ein einziges sehr modular aufgebautes neues Tarifwerk zurückzuführen.

Für 156 Tarife und damit 18,5% gibt es die Note FFF (sehr gut). 23,9% der Tarife bzw. 202 erreichen die Bewertung FF+ (gut). 447 und damit gut die Hälfte der PKV-Tarife die Note FF (befriedigend).

Die Versicherer mit den besten PKV-Tarifen

Sieben Gesellschaften bieten Kunden mindestens eine Tarifkonstellation mit der Bestwertung FFF+, also hervorragend (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Allianz
  • Barmenia
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse
  • DKV
  • Hallesche
  • SDK
  • UKV

Daneben haben folgende Anbieter mindestens eine Tarifkonstellation mit der Note FFF (sehr gut) im Angebot:

  • Allianz
  • ARAG
  • AXA
  • Barmenia
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse
  • Continentale
  • Debeka
  • DKV
  • Generali
  • HanseMerkur
  • NÜRNBERGER
  • R+V
  • SDK
  • SIGNAL IDUNA
  • UKV
  • uniVersa
  • Württembergische
Garantierte Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Versicherungsjahre

Was den Preis für eine PKV angeht, setzen die Kunden unterschiedliche Prioritäten: „Gutverdienende Angestellte sichern sich gern bestmögliche Leistungen, während Selbstständige oft eher preissensibel sind“, berichtet Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken bei Franke und Bornberg. Dem Wunsch nach bezahlbaren Leistungen würden Versicherer mit Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit begegnen. Insgesamt drei Gesellschaften haben in den vergangenen Monaten laut Franke und Bornberg neue Tarife gestartet – allesamt mit garantierter Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Versicherungsjahre. „Dieses Feature verbindet die Interessen von Versicherern und Versicherten“, so Monke weiter.

Top-Tarife kosten derzeit rund 700 bis 900 Euro im Monat

Nach Auswertungen von Franke und Bornberg kommen Top-Tarife derzeit auf rund 700 bis 900 Euro im Monat – bei Abschluss im Alter von 35 Jahren und inklusive einer Pflegepflichtversicherung. In Zukunft dürften die Prämien aber sehr wahrscheinlich steigen. „Hohe Schadenaufwendungen sorgen in der Mathematik für Sorgenfalten. Der PKV-Verband warnt bereits vor einer schwierigen Beitragsanpassungsrunde und setzt auf vorhandene Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen, um den erforderlichen Beitragsanstieg abzumildern. Die Versicherer stimmen sich gerade mit ihren Treuhändern über künftige Beiträge ab. Die nächsten Monate werden also spannend“, so Monke.

Eine Übersicht der Tarife im PKV-Rating 2024 gibt es hier. (tik)

Lesen Sie auch:

Bild: © Jevjenijs – stock.adobe.com

 

Private Cyberversicherung „von den Versicherern vernachlässigt“?

Die private Cyberversicherung wurde vor einigen Jahren bei den Versicherern als kleine, aber feine Neuerung entdeckt. Seit Einführung der ersten Tarife vor zehn Jahren hat das Interesse an dem Produkt nachgelassen, was sich auch im ersten Rating von Franke und Bornberg 2021 widerspiegelte. Doch wie sieht es drei Jahre später aus?

Das Thema der Cyberversicherung wird in Zeiten der Digitalisierung immer relevanter, da viele sowohl private als auch dienstliche Aspekte des Lebens in der digitalen Welt stattfinden. Für Unternehmen und für Privatpersonen ist es, so formuliert es die Ratingagentur Franke und Bornberg in einem neuen Blogbeitrag mit einem aktuellen Cyberversicherungsrating, eine „Horrorvorstellung“, wenn das Online-Konto gehackt, der Computer von einem Virus befallen oder sensible Daten gestohlen wurden. Und digitale Risiken dürften in Zukunft weiter zunehmen. Eine private Cyberversicherung kann hier eine wertvolle Absicherung bieten, so das Analysehaus.

Grob gesprochen enthalten Cyberversicherungen Hilfe nach Vorfällen wie Datenklau (Phishing), Cybermobbing, Schadsoftware (Malware), Identitätsmissbrauch beim Online-Banking oder Betrug beim Online-Shopping. Zum finanziellen Schutz gehören beispielsweise die Übernahme von Kosten für die Wiederherstellung von Daten, die Reparatur von Geräten sowie Rechtsberatung. Darüber hinaus können sie Support bei Prävention und Krisenbewältigung bieten sowie Unterstützung bei der Wiederbeschaffung von Daten oder dem Löschen missbräuchlicher Websites leisten.

Was denken Verbraucher über den Internetschutz?

Franke und Bornberg nimmt Bezug auf einen kürzlich erschienen Report des Rückversicherers Munich Re, der die wachsende Bedeutung von Cyberversicherungen für Privatpersonen angesichts der zunehmenden Cyberbedrohungen betont. In dem „Global Cyber Risk and Insurance Survey 2024“ heißt es, dass den Internetnutzern die Risiken mittlerweile bekannt seien und die Akzeptanz für private Cyberversicherung langsam, aber stetig steige. Zudem gebe es eine ausreichende Zahlungsbereitschaft für den Abschluss einer solchen Versicherung, teilweise seien die Umfrageteilnehmer bereit, etwa 20 Euro im Monat zu bezahlen. Versicherungen in Deutschland seien, so Franke und Bornberg, in der Regel günstiger und bereits ab 5 Euro Monatsbeitrag zu bekommen.

Trotzdem habe sich der Internetschutz für Privatpersonen in Deutschland bislang nicht umfassend etabliert. Ein Blick auf die Produktlandschaft zeige zudem, dass die Versicherer ihre Tarife nur wenig weiterentwickeln würden. Im Gegensatz dazu fordert Munich Re die Erstversicherer sogar nachdrücklich auf, innovativ zu bleiben und gezielte Aufklärungsarbeit zu leisten, um die bestehenden Lücken im Verständnis und in der Akzeptanz zu schließen.

Welche Daten gibt es zur privaten Cyberversicherung?

Franke und Bornberg führt weiterhin aus, dass es kaum Kennzahlen und Informationen zur Cyberversicherung gebe – auch Musterbedingungen vonseiten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) suche man vergeblich. Im Privatbereich stelle der GDV lediglich Musterbausteine für Cyber-Assistance-Leistungen zur Verfügung. Eine Statistik zur Anzahl der Verträge führe der GDV jedoch nicht, und entsprechende Daten würden gar nicht erst erhoben, mahnt Franke und Bornberg an. Grund hierfür sei, dass die Entwicklung der privaten Cyberversicherungen sehr heterogen und daher nicht ohne Weiteres einzuordnen sei.

Die BaFin und Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass mancher Cyberschutz bereits in gängigeren Versicherungsverträgen mit abgesichert sei. Franke und Bornberg merkt jedoch an, dass der Deckungsumfang in diesen Verträgen sorgfältig geprüft werden sollte, da Leistungen, Entschädigungssummen und die Anzahl der abgedeckten Vorfälle pro Jahr möglicherweise begrenzt seien.

Cyberversicherungen im Rating

Aus den genannten Gründen und weil so gut wie alle Personen digital aktiv sind, lohnt es sich laut Franke und Bornberg, einen Blick auf die privaten Cyberversicherungen und ihre Leistungen zu werfen. Eine Bewertung der am Markt angebotenen Tarife sei nicht ganz einfach: „Private Cyberversicherungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif deutlich“, erläutert Geschäftsführer Michael Franke. Seit 2021 führt die Agentur ein Rating für private Cyberversicherungen. „Der Vergleich der Tarife ist schwierig, aber umso wichtiger ist eine objektive Bewertung. Nur so lässt sich die notwendige Transparenz schaffen.“

Im Rahmen des Ratings wurden insgesamt 20 Tarife von 15 Versicherern analysiert. Zehn davon erreichten die Bewertung FF+ („gut“), fünf ein FF („befriedigend“), einer ein F („mangelhaft“) und vier ein F- („ungenügend“). Ein „sehr gut“ (FFF) und ein „hervorragend“ (FFF+) konnten nicht vergeben werden. Knapp unterhalb der FFF-Bewertung positioniert sich lediglich die VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover mit ihrem Cyberschutz und Cyberrechtsschutz. Dieser öffentliche Versicherer habe laut der Ratingagentur als einer der wenigen Anbieter kürzlich Neuerungen implementiert, darunter die Integration von Cyberpräventionsmaßnahmen sowie psychologischer Beratung für Themen wie Spiel-, Handy- und Online-Sucht.

 

Private Cyberversicherung „von den Versicherern vernachlässigt“?

 

Was waren die Kriterien?

Für das Rating wurden insgesamt 68 Detailkriterien festgelegt. Am stärksten gewichten die Analysten die Aspekte „Konto-/ Daten-/ Identitätsmissbrauch“, „Daten- und Geräterettung nach Cyber-Attacken“ sowie „Verlust bei Interneteinkäufen“. Um die Höchstbewertung FFF+ zu erreichen, wäre es für Franke und Bornberg etwa erforderlich, dass der Versicherungsschutz mindestens folgende Aspekte abdeckt: Pharming (Umleitung auf betrügerische Website), Phishing und Skimming (Betrug im Zusammenhang mit Zahlungskarten) bis zu einer Leistungshöhe von mindestens 15.000 Euro. Dieselbe Summe müsste auch für Verluste aus betrugsbehafteten Interneteinkäufen oder -verkäufen gewährleistet sein. Neben weiteren Leistungen würde ein optimaler Tarif auch für die Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen im Internet aufkommen.

Fazit

Abschließend ordnet Franke und Bornberg die Ergebnisse ein und merkt an, dass die Bestrebungen der Versicherer im Bereich der privaten Cyberversicherungen insgesamt zurückhaltend seien. Viele Tarife würden erhebliche Schwächen aufweisen, wobei vier der untersuchten Tarife sogar mit einem klaren „ungenügend“ bewertet wurden. Diese Schwächen äußerten sich beispielsweise darin, dass der Missbrauch von Konten, Daten oder Identitäten nicht versichert ist oder dass zwar die Datenrettung abgedeckt wird, jedoch nicht die Wiederherstellung der Geräte. Darüber hinaus würden häufig auch umfassende Leistungen zur Cyberhaftplicht und Cyberrechtsschutz vollständig fehlen.

Michael Franke schließt damit, dass die Landschaft der privaten Cyberversicherungen „nicht nur unübersichtlich“ bleibe, sondern auch von den Versicherern trotz steigender Risiken vernachlässigt werde. (mki)

Die einzelnen Ergebnisse des Ratings gibt es hier.

Bild: © Vital – stock.adobe.com

 

BU-Versicherung: Das spricht gegen Verzicht auf konkrete Verweisung

Der Verzicht auf die konkrete Verweisung könnte negative Auswirkungen haben, meint Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg. AssCompact hat mit dem Pionier des BU-Ratings darüber gesprochen, warum er die Neuerung skeptisch sieht und welche Folgen sie für das Versichertenkollektiv haben könnte.

Interview mit Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg
Herr Franke, Sie haben ausführlich zum Thema „Verzicht auf die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ recherchiert und Gespräche mit Rückversicherern und Rechtswissenschaftlern geführt. Warum ist eine qualifizierte Beratung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) so wichtig?

Eine qualifizierte Beratung ist essenziell, da sie sicherstellt, dass die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Kunden im Mittelpunkt stehen. Das beginnt mit einer gründlichen Ermittlung der Kundenwünsche, um das passende Produkt zu identifizieren. Mich hat insbesondere die Frage interessiert, ob der Verzicht auf die konkrete Verweisung von Maklern dabei zu berücksichtigen ist. Und wenn ja, in welcher Weise.

Fangen wir mit grundsätzlichen Überlegungen zum Beratungsgespräch an. Der BU-Markt befindet sich schon viele Jahre in einem Leistungswettbewerb. Wie steht es um die finanzielle Realisierbarkeit einer BU für viele Kunden?

Das ist ein heikles Thema. Viele Kunden schließen BU-Verträge mit pauschalen Rentenhöhen von 500 oder 1.000 Euro ab, was in der Realität oft nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten. Hier sehen wir eine Diskrepanz zwischen der idealen Absicherung und den finanziellen Möglichkeiten der Kunden. Diese Diskrepanz kann sich durch den Verzicht auf die konkrete Verweisung noch verschärfen. Wir sehen aber auch Schwächen in der Beratung, denn zu niedrige BU-Renten bringen kaum Vorteile. Es sei denn, man sieht die Entlastung der Sozialsysteme als einen Vorteil an.

Sie spielen auf die Anrechnung der BU-Rente auf beispielsweise das Bürgergeld an?

Richtig. Bei solch niedrigen Renten wird offensichtlich keine Szenariobetrachtung angestellt und die Anrechenbarkeit von BU-Renten auf die Sozialleistungen außen vorgelassen. Diese Diskrepanz führt regelmäßig zu einer mangelhaften Absicherung, die nicht nur die Kunden in eine schwierige Lage bringen, sondern für Makler auch Haftungsprobleme mit sich bringen kann.

Gibt es Alternativen zur BU, die vielleicht kostengünstiger sind?

Ja, die Grundfähigkeitsversicherung und die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Vor allem die private EU wird zu selten in Betracht gezogen. Sie ist für viele eine kostengünstigere Option, bietet aber dennoch eine wichtige Absicherung. Beispielsweise ist die Psyche vergleichbar gut abgesichert wie bei der BU. Der Schwerpunkt sollte auf einer Beratung liegen, die die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigt und den Kunden über die Konsequenzen seiner Entscheidungen informiert.

Haben Sie eine Faustformel für das Verhältnis von Absicherungsqualität und Absicherungshöhe?

Allerdings. Der neuralgische Punkt ist die Anrechenbarkeit der BU-Rente auf die Sozialleistungen. Daher macht eine Absicherung der Arbeitskraft erst ab einer bestimmten Rentenhöhe Sinn. Diese Höhe muss im Einzelfall errechnet werden, aber in jedem Fall muss sich auch nach Anrechnung auf Sozialleistungen eine spürbare Verbesserung der finanziellen Absicherung im Leistungsfall ergeben. Wenn das Budget für eine ausreichend hohe BU-Rente nicht ausreicht, dann ist beispielsweise eine private EU in angemessener Höhe der bessere Rat. Auch wenn die Leistungen erst bei einem entsprechenden Erkrankungsgrad greifen.

Der Versicherer HDI etwa launchte zu Beginn dieses Jahres eine Neuerung in seinen BU-Bedingungswerken, nämlich der Verzicht auf die konkrete Verweisung. AssCompact hatte darüber kürzlich mit HDI und einem Rechtsexperten gesprochen. Welche Implikationen hat diese Neuerung in der BU aus Ihrer Sicht?

Auf den ersten Blick stellt der Verzicht eine Leistungserweiterung dar, was aus Kundensicht zu begrüßen wäre und damit auch für Makler eine Rolle spielt. Immerhin ist es entscheidend, dass Kunden die bestmögliche Option für ihre Situation wählen können.

Welche Gründe könnten einen Versicherer dazu bewegt haben, auf diese Klausel zu verzichten?

Der Verzicht auf die konkrete Verweisung könnte darauf abzielen, den Versicherten mehr Sicherheit zu bieten und ihnen im Leistungsfall weniger Hürden aufzuerlegen. Allerdings stellt sich die Frage, ob dies tatsächlich die Motivation war und ob dieser Verzicht dem Versicherungsgedanken und Bedarf entspricht. Und nicht zu vernachlässigen ist auch die Frage, ob dadurch möglicherweise die Beiträge aller Versicherten beeinflusst werden.

Was genau meinen Sie mit „ob dieser Verzicht dem Versicherungsgedanken entspricht“?

Der grundlegende Gedanke einer Versicherung ist es, finanzielle Risiken abzusichern, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen. Wenn nun Versicherte durch den Verzicht auf die konkrete Verweisung seitens des Versicherers in die Lage versetzt werden, sowohl eine BU-Rente als auch volles Erwerbseinkommen zu erzielen, könnte dies dazu führen, dass die Versicherungsleistung nicht mehr nur zur Absicherung eines Einkommensverlusts, sondern zur finanziellen Besserstellung dient. Dies könnte das Versicherungsprinzip auf den Kopf stellen und dazu führen, dass die Beiträge aller Versicherten dafür verwendet werden, um wenigen einen nicht am Bedarf orientierten Vorteil zu verschaffen.

Welche Risiken sehen Sie in Bezug auf die Stabilität der Versicherungsbeiträge?

Auch wenn Rechnungsgrundlagen fehlen, kann als gesichert angesehen werden, dass ein Verzicht auf die konkrete Verweisung nicht kostenneutral ist. Wenn Versicherer also die Beiträge nicht entsprechend anpassen, könnte dies den Druck auf die Überschüsse erhöhen und zu Anpassungen der Zahlbeiträge führen. Dies würde alle Versicherten betreffen, auch jene, die von dieser Regelung nicht profitieren. Langfristig könnte dies die finanzielle Stabilität des Versicherungsportfolios gefährden.

Wie beurteilen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Zumutbarkeit einer konkreten Verweisung?

Die Zumutbarkeit ist ein zentrales Kriterium bei der konkreten Verweisung. Gerichtsurteile haben festgelegt, dass eine konkrete Verweisung nur erfolgen kann, wenn durch Versicherte freiwillig eine andere Tätigkeit aufgenommen wird, die in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht vergleichbar mit der vorherigen Tätigkeit ist. Es gibt also in solchen Fällen keinen Bedarf mehr für eine zusätzliche Rentenzahlung und zudem kann kein Versicherer Leistungsempfänger zu der Aufnahme einer Tätigkeit zwingen. Die aktuellen Versicherungsbedingungen berücksichtigen diese Rahmenbedingungen, um eine faire Behandlung der Versicherten zu gewährleisten.

Was wäre Ihre Empfehlung an Versicherer im Umgang mit diesem Thema?

Versicherer sollten sorgfältig abwägen, ob ein Verzicht auf die konkrete Verweisung im Einklang mit dem Versicherungsgedanken steht und wie sich dies auf die Beitragsstabilität auswirkt. Da es weder einen Bedarf für eine solchen Schritt noch belastbare Rechnungsgrundlagen gibt, ist ein solcher Schritt von vornherein infrage zu stellen. Konsequenterweise müssten die Versicherer auch ihre Annahmerichtlinien anpassen, denn bestimmte Berufe oder Zielgruppen sind in diesem Szenario kaum noch versicherbar.

An welche Zielgruppen denken Sie dabei?

Einen nicht geringen Anteil im Neugeschäft vieler Versicherer machen beispielsweise Schüler, Studenten und Auszubildende aus. Man denke nur an solche Fälle, in denen Auszubildende beispielsweise aufgrund von Allergien ihre Ausbildung nicht fortsetzen können. Ebenso könnten Studenten aufgrund von Prüfungsängsten nicht in der Lage sein, ihr Studium zu beenden. Bei der heutigen Tätigkeitsdefinition von diesen Zielgruppen ist es im Extremfall denkbar, dass der Versicherer während der kompletten Leistungsdauer, zumindest aber über viele Jahre, die Renten zahlen muss, während die Versicherten einen anderen Berufsweg einschlagen und die Rente als Zubrot zum Einkommen erhalten. Bisher stellte die vergleichsweise niedrige versicherbare Rente ein Sicherheitsnetz für das Versichertenkollektiv dar. Mit dem Verzicht auf konkrete Verweisung ist dieses Netz verschwunden.

Abschließend noch die Ausgangsfrage: Sehen Sie Makler in der Pflicht, Anbieter mit Verzicht auf konkrete Verweisung zu bevorzugen?

Diese Pflicht sehe ich schon deshalb nicht, da wir hier nicht über einen Bedarf bzw. ein versichertes Interesse reden. Das Ziel der BU-Beratung ist üblicherweise, einen Einkommensverlust bei Verlust oder Beeinträchtigung der Arbeitskraft abzusichern. Mit diesem Bedarf hat der Verzicht auf konkrete Verweisung aber – wie vorhin ausgeführt – nichts zu tun. Ein Haftungsrisiko sehe ich vielmehr in den Fällen, in denen eine Rente zu niedrig abgeschlossen wird, ohne auf die Konsequenzen hinzuweisen.

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg hat zum Thema bereits spannende Gespräche mit Bettina Bredow, Head of Claims Life & Health – für Continental Europe und Israel bei der MunichRe (Podcast Episode 1), mit Fabian von Löbbecke, Vorstand HDI Lebensversicherung AG (Podcast Episode 2) und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Rechtswissenschaftler, Humboldt-Universität zu Berlin (Podcast Episode 3) geführt.

Bild Newsletter: © pixelkorn –stock.adobe.com; Porträtfoto: © Franke und Bornberg

 

Franke und Bornberg: Unfalltarife werden immer leistungsfähiger

Die Tarifqualität in der Unfallversicherung steigt von Jahr zu Jahr. Das ist das Fazit der Ratingagentur Franke und Bornberg, die ihr aktuelles Rating in der Unfallversicherung vorgelegt hat. Trotzdem erhält weniger als jeder zehnte Tarif die Höchstnote. Die Mehrheit ist im oberen Mittelfeld zu finden.

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat die aktuelle Ausgabe ihres Ratings zur privaten Unfallversicherung veröffentlicht. Schon gleich zu Beginn haben die Analysten gute Nachrichten: Unfallversicherungen leisten mehr denn je. Laut Franke und Bornberg hat sich die Tarifqualität seit dem Erstrating im Jahr 2011 stetig verbessert. Der kleine Wermutstropfen: Für Versicherer und Verbraucher wird es dadurch zunehmend komplex, den geeignetsten Tarif zu finden.

Neuerungen in der aktuellen Auflage

Für das diesjährige Rating hat das Analysehaus einige Änderungen vorgenommen. Das liegt unter anderem an der gestiegenen Qualität. „Unfalltarife sind mittlerweile so leistungsfähig, dass wir auf die Unterteilung in Grund- und Topschutz verzichten können“, kommentiert Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Der neue Ansatz orientiert sich dabei am bisherigen Topschutz-Niveau.

Zudem unterscheidet das aktuelle Rating nicht mehr zwischen Tarifen mit und ohne Gesundheitsprüfung. Bisher hatten Tarife mit Gesundheitsprüfung in der Regel einen höheren Mitwirkungsanteil – also einen prozentual festgelegten Prozentsatz, bis zu dem Versicherer auf eine Leistungskürzung verzichten, wenn eine Vorerkrankung die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls verschlimmern. „Da inzwischen auch Tarife ohne Gesundheitsfragen hohe Mitwirkungsanteile vorsehen, bewerten wir jetzt alle Unfalltarife in einer einzigen Gruppe und nach einheitlichen Kriterien“, so Franke.

Eine weitere Anpassung: Die Analysten haben einige Punkte zum „erweiterten Unfallbegriff“ klarer gefasst. Darunter fallen beispielsweise die Aspekte Eintrittswege und Stoffe. Hier seien allerdings „verlässliche Standards“ nötig, denn Versicherer seien beim erweiterten Unfallbegriff bislang „recht kreativ unterwegs“. „Das macht einen aussagekräftigen Vergleich für Vermittler nicht leichter“, sagt Franke.

Etwa jeder zehnte Tarif mit Topnote

Für die diesjährige Auflage des Ratings wurden insgesamt 417 Tarife von 76 Versicherern analysiert. Ungefähr jeder zehnte davon (9,6% bzw. 40 Tarife) erhielt die Höchstnote FFF+ (hervorragend). Fast die Hälfte der untersuchten Tarife wurden mit FFF (sehr gut) bzw. FF+ (gut) bewertet (siehe Grafik).

 

Franke und Bornberg: Unfalltarife werden immer leistungsfähiger

 

Rund jeder dritte Tarif tummelt sich im unteren Mittelfeld. Knapp 16% der Tarife sind als mangelhaft (F) oder sogar ungenügend (F-) bewertet worden.

Versicherer, die mit mindestens einem Tarif die Bestnote FFF+ erhalten haben, sind (in alphabetischer Reihenfolge): Alte Leipziger, Baloise, die Bayerische, Die Haftpflichtkasse, Gothaer, HanseMerkur, IDEAL, INTER, Interlloyd, Janitor, RheinLand, Rhion, Stuttgarter, VGH, VHV und WWK.

Verfehlen der Mindeststandards resultieren in niedrigerer Ratingklasse

Neben einer bestimmten Punkteanzahl muss ein Tarif auch bestimmte Mindeststandards erreichen, sonst wird er, unabhängig von den erreichten Punkten, eine Ratingklasse niedriger eingestuft. Für die Bestnote FFF+ beispielsweise müssen Tarife neben 85% der möglichen erreichbaren Punkte auch einen leistungsschädlichen Mitwirkungsanteil von mindestens 75% aufweisen und unter anderem die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz übernehmen, wenn natürliche Zähne bei einem Unfall beschädigt werden.

Erste Nachhaltigkeitsansätze zu beobachten

Neben Leistungen untersucht das Analysehaus als Teil ihrer Ratings auch den Bereich Nachhaltigkeit. Auf den ersten Blick gebe es abgesehen von Kapitalanlage und umweltbewusstem Geschäftsbetrieb kaum Hebel für Nachhaltigkeit in der Unfallversicherung, so die Analysten. Doch nun könne man bei ersten Versicherern interessante Ansätze beobachten, wie etwa doppelte Leistung, wenn der Unfall im Ehrenamt, als Nothelfer oder als Helfer von Hilfsorganisationen passiert. „Nachhaltigkeit ist mehr als Umweltschutz“, kommentiert Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken. „Wir begrüßen es, wenn Unfalltarife zunehmend soziale Aspekte aufgreifen.“

Die anteilige Kostenübernahme für Biolebensmittel oder -kosmetik bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit falle dagegen eher in die „bemerkenswert kreative“ Kategorie, so die Analysten.

Neue Tarife sind besser als alte

Für die Zukunft erwartet Franke und Bornberg eine weitere Verbesserung der Qualität. Für Verbraucher und Vermittler bedeute dies, dass sich eine Prüfung von länger bestehenden Verträgen lohnt. Manchmal sei ein Neuabschluss die richtige Wahl, auch im Sinne eines besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses. „Ob hilfreiche Assistance-Leistungen, umfangreiche Erweiterungen des Unfallbegriffs, Sofortleistungen oder Updategarantieren – diese Features machen aus einem Standardprodukt maßgeschneiderten Schutz. Ältere Tarife können da oft nicht mithalten“, resümiert Monke. (js)

Das aktuelle Rating zur privaten Unfallversicherung von Franke und Bornberg kann hier eingesehen werden.

Bild: © patrapee5413 – stock.adobe.com

 

Rating der besten Krankenversicherungen für Beamte

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat eine neue Auswertung hervorgebracht: private Krankenversicherungen für Beamte. Im Ergebnis zeigt sich, dass sich zwar schon etwas am Markt tue, viele Tarife allerdings in die Jahre gekommen seien. Es gibt also ordentlich Luft nach oben.

Beamte und deren Angehörige sind eine sehr wichtige Zielgruppe für die private Krankenversicherung. Denn während sich Beamte im Dienst befinden, übernimmt der Staat bei Krankheit i. d. R. 50% der Behandlungskosten, bei Ruheständlern 70% – die Lücke zwischen den Leistungen des Dienstherrn und den Gesamtkosten schließen Beamte meist mit privatem Versicherungsschutz. Die AssCompact AWARD Studie zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bestätigt, dass es sich bei Beamten um eine wesentliche Zielgruppe handelt: Immerhin 22% der vermittelten privaten Krankenversicherungstarife werden laut Angaben der Teilnehmer der AssCompact Studie an Beamte bzw. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vermittelt.

Vor diesem Hintergrund hat das Analysehaus Franke und Bornberg eine neue Untersuchung veröffentlicht: Ein Rating von privaten Krankenversicherungen mit Fokus auf Beamten. Aktuell engagieren sich 28 Krankenversicherer in diesem Marktsegment – mit unterschiedlicher Intensität. Laut Franke-und-Bornberg-Geschäftsführer Michael Franke wirke die Tariflandschaft für Beamte auf den ersten Blick etwas behäbig. Viele Tarifwerke seien in die Jahre gekommen und hätten schon etwas Staub angesetzt. Es wirke fast, als würden sich manche Versicherer nicht ernsthaft um Beamte bemühen und wenigen Platzhirschen das Feld kampflos überlassen. Der Markt gerate jedoch langsam in Bewegung, so Franke, denn zwei Krankenversicherer hätten neue, moderne Beamtentarife auf den Markt gebracht, um die Zielgruppe anzugreifen, was sich auch zum Startsignal für andere Versicherer entwickeln könnte.

Tarifbausteine über Tarifbausteine

PKV-Tarife für Beamte bestehen häufig aus mehreren Tarifbausteinen, um vollständigen Schutz zu generieren – laut Franke und Bornberg gerne auch einmal zehn oder mehr. Seit 2009 müssen Beamte zusätzlich zur Beihilfe eine Krankenversicherung abschließen, in der PKV häufig Beihilfetarife genannt. Das führe jedoch in die Irre, denn diese Tarife übernehmen gerade jenen Anteil, der von der Beihilfe nicht gedeckt ist. Passender, wenngleich etwas sperriger, ist der Begriff Beihilferestkostenversicherung. Diese biete, so die Ratingagentur, Tarifbausteine für ambulante und stationäre Leistungen, die wiederum in Tarife mit Unterbringung im Mehrbett-, Zweibett- oder Einzelzimmer unterteilt sind. Weiterhin kommen Bausteine zur Zahnversorgung dazu. Und weil die Beihilfe im Ruhestand von 50 auf 70% steigt, splitten Versicherer die Leistungen i. d. R. in einen Baustein mit 30% sowie einen weiteren mit 20% Erstattung – der 20%-Baustein fällt später weg.

Komplett ist der Schutz mit einem Beihilferestkostentarif jedoch noch nicht, denn der Dienstherr erkennt nicht sämtliche Kosten als beihilfefähig an. So würden Beamte z. B. bei bestimmten Zahnarztleistungen auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, weil nur 40% der Aufwendungen für Material- und Laborkosten beihilfefähig sind, schildert Franke und Bornberg. Ein zusätzlicher Beihilfeergänzungstarif schließt diese Lücke und kompensiert außerdem auf Wunsch fehlende Wahlleistungen im Bereich der stationären Beihilfe.

Das Ratingverfahren

Die Experten von Franke und Bornberg haben sich auf 912 Tarife bzw. Tarifkombinationen konzentriert und leistungsgleiche Konstellationen aussortiert. Die möglichen Bausteinkombinationen lagen bei rund 13.000. Für die höchste Bewertungsstufe FFF+ (hervorragend) muss ein Beamtentarif 45 Mindeststandards erfüllen. Für die Note FFF (sehr gut) sind es noch 43 Standards. Zu den wichtigsten Qualitätsforderungen zählt, dass ein Tarif den tatsächlichen Restkostensatz ohne versteckte Eigenbeteiligungen abdeckt. Abschläge werden mit Punktabzug geahndet.

Nicht immer liefert die Beihilfe das Maß aller Dinge, so das Analysehaus, z. B. mit Blick auf die Gebührenordnung. Für die Top-Note FFF+ verlangt das Rating deshalb freie Arztwahl und Erstattung oberhalb der Höchstsätze der GOÄ bzw. GOZ (ambulant, stationär und zahn). Vorsorgeleistungen müssen für ein FFF+ ebenfalls über das gesetzliche Maß hinaus erstattet werden. Insgesamt vergleicht das Rating Tarife nach 16 Kriterien mit 126 Detailkriterien. Dabei entfällt ein Viertel der maximalen Punkte auf erstattungsfähige Leistungen für ambulante Behandlungen. Für die wichtigen Leistungen zur Ergänzung der Beihilfeseite wurden spezielle Kriterien eingeführt.

Die besten Krankenversicherungen für Beamte

Von den 912 untersuchten PKV-Tarifen erreichen nur 18 (2%) die Höchstnote FFF+ (hervorragend). 55 (6%) erhalten FFF (sehr gut). Die überwältigende Mehrheit ist bei FF+ und FF angesiedelt, nämlich 417 (45,7%) bzw. 422 (46,3%). Eine schlechtere Bewertung gab es nicht.

Vier Versicherer bieten mindestens eine Tariflinie, die in der Konstellation mit Wahlleistung ein Einbettzimmer im Krankenhaus und Beihilfeergänzungstarif mit der Höchstnote FFF+ (hervorragend) ausgezeichnet wird: Barmenia mit der Tariflinie „Genau Für Sie“, DBV/AXA mit der Tariflinie „B-U“, Signal Iduna (Marke Deutscher Ring) mit der Tariflinie „BK“ und Hallesche mit der Tariflinie „CAZ“. DBV (35,2%), Barmenia (17,6%) und die Signal Iduna Gruppe (7,7%) sind auch die Top-3-Anbieter der privaten Krankenvollversicherungen bei Beamten bei den Teilnehmern der AssCompact AWARD Studie zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

Hohe Anforderungen

Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken bei Franke und Bornberg, erläutert die hohen Anforderungen, die die Agentur an die Tarifqualität im neuen Rating stellt. Diese liege darin begründet, dass auch Beamte hohe Ansprüche an ihre Krankenversicherung stellen würden – bedingt durch ihre gehobene soziale Stellung, aber auch durch die besonders hohen Belastungen, denen einige Berufsgruppen ausgesetzt sind. „Zweibettzimmer-Tarife sehen wir daher nicht in der absoluten Spitzengruppe, die Anforderung liegt hier auf der Einbringung im Einbettzimmer. Und für Tarife mit abgespeckten Leistungen, die etwa Selbstständige nachfragen, gibt es bei Beamten nur geringe Erfolgsaussichten. Wir erkennen darin jedenfalls keinen erfolgversprechenden Trend.“ (mki)

Bild: © andreaobzerova – stock.adobe.com

 

Luft nach oben bei der privaten Haftpflicht

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat ein neues Rating zur privaten Haftpflichtversicherung veröffentlicht. Fazit: Ein positiver Trend zu mehr Qualität ist zwar erkennbar, aber: da geht mehr. Weniger als ein Fünftel der Tarife erhalten die Bestnote. Gute Nachrichten gibt es beim Thema Nachhaltigkeit.

Seit 2015 analysiert Franke und Bornberg die Versicherungsbedingungen von privaten Haftpflichtversicherungen (PHV). Jetzt hat das Analysehaus erneut eine aktuelle Auswertung veröffentlicht. Fast 48 Millionen Menschen stehen in Deutschland unter dem Schutz einer solchen Versicherung, wodurch Transparenz für eine informierte Kaufentscheidung unverzichtbar sei, so Franke und Bornberg.

Laut Geschäftsführer Michael Franke hätten die Versicherer ihre Tarifwerke spürbar modernisiert, weswegen schlechte Leistungen vorwiegend bei veralteten Tarifgenerationen zu finden seien. Allerdings setzen Versicherer in der Regel auf ein mehrstufiges Tarifsystem. Die preisgünstige Basisvariante decke meist nur das Pflichtprogramm ab, Topvarianten dagegen würden zahlreiche weitere Features bieten. Wichtig ist hierbei grundsätzlich der Bedarf des Versicherten, denn auch positiv bewertete Tarife decken nicht alle gleich gut ab, weswegen Versicherungsschutz „von der Stange bei der PHV selten eine gute Idee“ sei, so Franke.

Die besten PHV-Tarife 2024

Für das PHV-Rating haben die Tarifexperten von Franke und Bornberg 316 Tarife und Tarifvarianten von 96 Haftpflichtversicherern untersucht. Das Rating unterscheidet zwischen Produkten für Singles und Familien. Von 308 Single-Tarifen erhalten 52 (17%) die Höchstnote „hervorragend“ FFF+. Von 316 PHV-Tarifen für Familien können sich aktuell 45 (14%) für FFF+ qualifizieren. Im Vergleich zum PHV-Rating 2023 wächst der Anteil der Bestnote geringfügig um 3 (Single) bzw. 2 (Familie) Prozentpunkte. Einige Tarife mit der Note FFF scheitern an der Bestnote FFF+, weil sie Mindeststandards verfehlen. Das betrifft häufig fehlenden Schadenersatzrechtsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung sowie unzureichende Regelungen für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen.

Am unteren Ende der Bewertungsskala gibt es im Vergleich zu 2023 kaum Fortschritte. Die Noten F+, F und F- (ausreichend, mangelhaft und ungenügend) erhalten in der Kategorie Familie 51 Tarife (16%). In der Kategorie Single sind es 44 Tarife (14%). In dieser Gruppe zeigen sich häufig Schwächen beim Schutz für deliktunfähige Mitversicherte, selbstständige Tätigkeiten, Schäden an Sachen von Arbeitskollegen oder Arbeitgebern, Verlust von beruflichen Schlüsseln sowie beim Schadenersatzrechtsschutz.

Preislich liegen die Top-Tarife für Familien bei rund 70 Euro im Jahr und gehen bis ca. 150 Euro. Bei Single-Tarifen reicht die Spanne von rund 50 Euro bis 120 Euro jährlich. Das Preisniveau bleibt damit gegenüber dem Vorjahr konstant.

Best-Leistungsgarantie: Nicht immer das Gelbe vom Ei

Seit einiger Zeit beobachtet Franke und Bornberg einen Anstieg von Tarifen mit einer sogenannten Best-Leistungsgarantie. Dieses Versprechen sei der Ratingagentur jedoch nicht immer so wertvoll, wie es auf den ersten Blick scheinen mag, so Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken. „Viele Versicherer bieten ein nach Leistung gestaffeltes Tarifwerk. Bei der besten Variante ist das Feature ‚Best-Leistungsgarantie‘ meist enthalten oder kann als Zusatzleistung hinzugewählt werden. Das klingt nach einem automatischen Anspruch auf Leistung aus dem besten Tarif am Markt. Aber ganz so schön ist die Welt dann doch nicht.“

Denn im Schadenfall müsse der Versicherte erst einmal wissen, dass es einen besseren Tarif gebe und dies nachweisen. Zudem formulierten manche Versicherer Ausnahmen von der Regel, zum Beispiel bei Auslandsschäden, Cyberschäden sowie bei Schäden, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen. Oft erlösche die Garantie auch, falls der Versicherer die fragliche Leistung in einem anderen Tarif oder Zusatzbaustein selbst anbiete.

Wie PHV-Tarife nachhaltiger werden

Bei der Nachhaltigkeit tue sich laut Franke und Bornberg etwas. In der Privathaftplicht gehe es dabei in der Regel um „nachhaltigen Schadenersatz“. So übernehmen Versicherer, manchmal anteilig, Mehrkosten für eine nachhaltige Beschaffung oder Reparatur. Das betreffe etwa energieeffizientere Geräte, Produkte mit Umweltsiegel und Reparatur statt Ersatz.

Schlanke Schadenregulierung und effiziente Prozesse machen PHV-Tarife ebenfalls ein Stück nachhaltiger.

Fazit und Ausblick

Für Franke und Bornberg kann die PHV „mehr als jemals zuvor“. Trotzdem lohne sich ein kritischer Blick, denn jeder siebte Tarif sei nur ausreichend oder noch schlechter. Die Best-Leistungsgarantie garantiere nicht in jedem Fall Bestleistungen. Nachhaltigkeit halte langsam, aber sicher Einzug in die PHV-Bedingungen. Je stärker das Feature nachgefragt wird, umso schneller werde sich der Wandel vollziehen. (mki)

Bild: © virtua73 – stock.adobe.com