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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

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IVFP-Rating: Die Basisrente ist besser als ihr Ruf

Nach Ansicht des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) wird die Basisrente oft im falschen Licht gesehen. Sie sei im Gegenteil durchaus für viele Zielgruppen sinnvoll. Im Vertrieb müsse allerdings der Langlebigkeitsaspekt mehr herausgehoben werden. Das Institut hat soeben ein Basisrenten-Rating veröffentlicht.

<p>Es gebe zu viele falsche Erwartungen an die Basisrente, hei&szlig;t es in einem aktuellen Ratingbericht des Instituts f&uuml;r Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Die Basisrente sei in Anlehnung an die gesetzliche Rente entwickelt worden. In der Presse werde sie aber permanent mit einer Kapitalmarktanlage verglichen. Das werde dem Wesen der Basisrente aber nicht gerecht. &bdquo;Ja, es stimmt. Die Basisrente muss &uuml;berdacht werden&ldquo;, erkl&auml;rt IVFP-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Frank Nobis bei Vorstellung des Ratings. &bdquo;Aber nicht das Produkt an sich, sondern ihr Verkaufsansatz.&ldquo; Die Basisrente sichere das Langlebigkeitsrisiko ab, genau wie die gesetzliche Rente. Das k&ouml;nne kein Auszahlplan oder Aktienfonds leisten. Der Aspekt der Langlebigkeit sei aber in Vergessenheit geraten. Es liege an den Beratern, diesen ihren Kunden wieder n&auml;herzubringen.</p>
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Selbstst&auml;ndige sind nicht die einzige Zielgruppe</h5>
<p>Das IVFP wird nicht m&uuml;de zu betonen, dass die Basisrente f&uuml;r viele Zielgruppen ein ideales Vorsorgeprodukt ist und trotzdem weit hinter ihren Verkaufszahlen zur&uuml;ckbleibt. So eigne sie sich eben nicht nur f&uuml;r Selbstst&auml;ndige, sondern auch f&uuml;r Besserverdiener. Zudem k&ouml;nne sie gerade jetzt ein echtes Steuersparmodell f&uuml;r die Generation 50plus sein, argumentiert das Institut. Im Jahr 2016 k&ouml;nnten 82% der Beitr&auml;ge steuerlich abgesetzt werden, j&auml;hrlich steigend. &bdquo;Der positive Steuer-Zins-Effekt, als Differenz zwischen Steuerentlastung des Beitrags und Rentenbesteuerung, gilt immer noch und wird immer besser&ldquo;, betont Nobis.</p>
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Wer am besten abschneidet</h5>
<p>Aktuell hat das IVFP 112 Basisrenten-Tarife von 53 Versicherern auf 81 Kriterien hin untersucht. Bewertet wurden in dem Rating vier Teilbereiche, und zwar die Unternehmensqualit&auml;t, die Rendite, die Flexibilit&auml;t sowie Transparenz/Service zusammen. Die Einteilung bei der Bewertung erfolgte in vier Kategorien.</p>
<p>Bei den klassischen Produkten liegen demnach Europa, Allianz und Debeka vorne. Bei den fondsgebundenen Tarifen mit Beitragserhaltsgarantie belegen die Pl&auml;tze 1 bis 3 Stuttgarter, Allianz und ALTE LEIPZIGER. Bei den fondsgebundenen Tarifen ohne Beitragsgarantie positionierten sich dort Europa, Allianz und Stuttgarter. In der vierten Kategorie der Indexpolicen schnitten in dem Rating Allianz, Stuttgarter und VOLKSWOHL BUND am besten ab. (bh)</p>
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Die privaten Rentenversicherungen mit den besten Noten

37 Versicherungsgesellschaften bieten aktuell noch die klassische Lebensversicherung an. Im vergangenen Jahr waren es noch 50. Die Zahl fondsgebundener Policen sowie Indexpolicen hat sich dagegen verdreifacht. In einem kürzlich erschienenen Rating wurden die verschiedenen Kategorien untersucht. Ein Versicherer findet sich dabei immer auf dem Spitzenplatz.

<p>Immer weniger Versicherungsgesellschaften halten an der klassischen Lebensversicherung fest. Im Laufe der vergangenen zw&ouml;lf Monate haben sich laut Analyse des Instituts f&uuml;r Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) 13 Versicherer dazu entschieden, die Klassiktarife nicht mehr anzubieten. Im Gegensatz dazu sei die Anzahl an Alternativen zu den Klassikprodukten um das Dreifache gestiegen.</p>
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Alternativprodukte n&auml;hern sich der 40%-Marke</h5>
<p>So gibt es heute etwa neben der klassischen privaten Rentenversicherung mit lebenslanger Zinsgarantie zahlreiche neue Angebote mit flexiblen Garantien. Letztere machen mittlerweile 37% aller Neuabschl&uuml;sse aus. Der Anteil von fondsgebundenen Produkten und Indexpolicen ist damit seit 2013 deutlich angestiegen. Vor drei Jahren betrug er noch 24%, wie das IVFP aufzeigt.</p>
<p>Die unterschiedlichen Produktvarianten hat das IVFP k&uuml;rzlich untersucht. Insgesamt waren das 147 Tarife von 56 Anbietern. Die Einteilung erfolgte in die Kategorien klassisch, fondsgebunden mit und fondsgebunden ohne Beitragserhaltsgarantie sowie Indexpolicen. Bewertet wurden die Teilbereiche Unternehmensqualit&auml;t, Rendite, Flexibilit&auml;t und Transparenz/Service.</p>
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Allianz liegt vorne</h5>
<p>Auf dem Spitzenplatz der vier Kategorien findet sich jeweils die Allianz, die vor allem durch das gute Abschneiden bei der Unternehmensqualit&auml;t &uuml;berzeugt. Dreimal erreicht der Marktf&uuml;hrer die Note 1,2. F&uuml;r die Allianz PrivatRente IndexSelect vergibt das IVFP eine 1,1. Ihr folgen die Index-Renten der Stuttgarter und der N&Uuml;RNBERGER jeweils mit einer Note von 1,3.</p>
<p>Bei den Klassiktarifen teilt sich die Allianz den Spitzenplatz mit der Europa Versicherung. Beide erhielten die Note 1,2. Im Teilbereich Rendite zeigt sich der Direktversicherer im Rating als Mustersch&uuml;ler und bekommt daf&uuml;r eine 1,0. Die ALTE LEIPZIGER erh&auml;lt in dieser Kategorie gesamt die Note 1,4 und schneidet damit ebenfalls sehr gut ab.</p>
<p>In der Kategorie fondsgebunden mit Beitragsgarantie folgen den Allianz-Produkten die Angebote der ALTEN LEIPZIGER und der Stuttgarter (jeweils Note 1,3). Und in der Kategorie fondsgebunden ohne Beitragsgarantie liegt die ALTE LEIPZIGER mit 1,3 auf Platz 2 und die Europa auf Platz 3 mit einer Gesamtbewertung von 1,4. (bh)</p>
<p>Alle Ergebnisse des Ratings finden sich <a href="http://www.ivfp.de/wp-content/uploads/2016/04/Privatrenten-Rating2016.p…; target="_blank">hier.</a></p>
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Mit digitalisierten Prozessen und Anwendungen Arbeitsabläufe optimieren

Die Digitalisierung hält Einzug im Beratungsprozess der Makler. Neben optimierten Arbeitsabläufen und Kosteneinsparungen kommt hierbei auch der vertriebliche Aspekt nicht zu kurz. So können Apps als „digitale Helfer“ bei der Veranschaulichung von Versorgungslücken unterstützen und damit den Einstieg in das Beratungsgespräch erleichtern.

<p>Das Thema Digitalisierung ist derzeit in aller Munde. Im Allgemeinen versteht man darunter die Optimierung von Prozessen durch den intelligenten Einsatz von Software. Solche Prozesse k&ouml;nnen dabei unterschiedlicher Natur sein: sei es die App-gest&uuml;tzte Kundenansprache im Vertrieb, die Automatisierung wiederkehrender Arbeiten oder die Organisation unternehmensinterner Informations-Flows. Die Digitalisierung bietet unbestritten ein enormes Potenzial, eingefahrene Abl&auml;ufe zu optimieren. Dies hilft Zeit und Geld zu sparen. Allerdings f&uuml;hrt nicht jedes IT-Projekt zum gew&uuml;nschten Erfolg. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere durch die Kombination von Fach- und IT-Know-how optimale L&ouml;sungen entstehen k&ouml;nnen. Dazu nachfolgend ein paar ausgew&auml;hlte Beispiele aus der Praxis:</p>
<h3>
Medienbr&uuml;che vermeiden</h3>
<p>Ein Kernaspekt im Bereich Digitalisierung ist die Vermeidung von Medienbr&uuml;chen oder anders gesagt, eine einmal gesammelte Information muss jederzeit verf&uuml;gbar, wiederauffindbar und digital weiterzuverarbeiten sein. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die M&ouml;glichkeit, ein digital erzeugtes Dokument auch digital zu unterschreiben und anschlie&szlig;end weiterzuleiten oder an entsprechender Stelle aufzubewahren.</p>
<p>H&auml;ufig m&uuml;ssen Vertr&auml;ge oder Beratungsprotokolle eingescannt und anschlie&szlig;end archiviert werden. Die M&ouml;glichkeit, eine digitale Unterschrift zu leisten, spart diesen Arbeitsschritt komplett. Allerdings muss die eingesetzte L&ouml;sung zur digitalen Unterschrift sicherstellen, dass ein einmal unterschriebenes Dokument nachfolgend nicht mehr ge&auml;ndert werden kann, damit die geleistete Signatur als rechtssicher gilt. An dieser Anforderung scheitern allerdings viele Freeware-Apps, die in den einschl&auml;gigen Stores erh&auml;ltlich sind. Um diese Anforderungen auch im Versicherungsbereich umsetzen zu k&ouml;nnen, kooperiert das Institut f&uuml;r Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) mit der Signotec GmbH, dem f&uuml;hrenden Anbieter rund um das Thema digitale Unterschrift. Im Rahmen dieser Kooperation wird die Einf&uuml;hrung der digitalen Unterschrift durch das IVFP derzeit bereits bei einigen Versicherungsgesellschaften umgesetzt.</p>
<h3>
Mit Apps Digitalisierungseffekte erzielen</h3>
<p>Ein weiteres Beispiel f&uuml;r die Digitalisierung von Beratungsprozessen ist die Entwicklung von Apps. Gerade die M&ouml;glichkeit, &uuml;berall und jederzeit Informationen abrufen zu k&ouml;nnen, machen diese kleinen Anwendungen so beliebt. Durch den Einsatz von Apps k&ouml;nnen bei einem ersten Beratungskontakt Problemfelder schnell und anschaulich erkl&auml;rt werden. Bisher wurden im Vertrieb beispielsweise Papp-Drehscheiben als &bdquo;Bedarfswecker&ldquo; verwendet. An dieser Stelle des Beratungsprozesses kann man durch den Einsatz einer App einen Digitalisierungseffekt erzielen, welcher gleich mehrere Probleme l&ouml;st. Zum einen k&ouml;nnen in der App Tausende Szenarien mit dem Originaltarifrechner abgebildet werden, wohingegen die Papp-Drehscheiben nur Platz f&uuml;r ein paar Dutzend bieten. Zum anderen k&ouml;nnen die abgebildeten Werte durch Updates sehr leicht an gesetzliche oder tarifliche &Auml;nderungen angepasst werden. Schlie&szlig;lich k&ouml;nnen die ermittelten Daten per E-Mail digital weitergeleitet werden und dienen somit als Grundlage f&uuml;r das sp&auml;tere Beratungsgespr&auml;ch. Richtig eingesetzt, kann durch diese Vorgehensweise der Einstieg im Beratungsgespr&auml;ch deutlich schneller erfolgen.</p>
<h3>
&bdquo;Spielfaktor&ldquo; der Apps nutzen</h3>
<p>Nicht zu untersch&auml;tzen ist auch der Faktor, dass eine App einem einfachen und verst&auml;ndlichen Aufbau folgt und zum Spielen einl&auml;dt. Ein Beispiel: Der Rentenl&uuml;cken-Rechner in der vom IVFP entwickelten VorsorgeAPP motiviert dazu, so lange den monatlichen Beitrag zu erh&ouml;hen, bis die Versorgungsl&uuml;cke komplett geschlossen ist. Die App bietet Beratern somit eine kleine, praktische und moderne L&ouml;sung, Kunden noch besser auf die Notwendigkeit privater Altersvorsorge hinzuweisen.</p>
<h3>
Kosteneinsparungen durch Digitalisierung</h3>
<p>Oftmals reicht schon eine kleine Idee aus, um Kosteneinsparungen durch Digitalisierung zu erzielen. Besonders bei T&auml;tigkeiten mit hohem manuellem Aufwand oder Arbeitsabl&auml;ufen, die sich stark auf den Einsatz von Excel bzw. Access st&uuml;tzen, kann eine ma&szlig;geschneiderte Softwareanwendung enorme Kostenersparnisse in Form von Zeitgewinn freisetzen. Denn Excel- oder Access-L&ouml;sungen sind f&uuml;r den Vertrieb nicht immer optimal in den Beratungsprozess einzubinden. Zudem kann es zu Problemen bei der Aktualisierung bzw. Verteilung der Updates geben. Gerade im Bereich des bAV-Vertriebs m&uuml;ssen oftmals massenhaft individuelle Angebote und Antr&auml;ge generiert werden. Diese langwierige, monotone Arbeit kann genauso gut von einer Softwarel&ouml;sung ausgef&uuml;hrt werden. Das IVFP hat dazu eine Anwendung entwickelt, die bereits bei mehreren Versicherungsgesellschaften sehr erfolgreich im Einsatz ist und eine wesentliche Aufwandsersparnis im Betrieb und Vertrieb des Versicherers darstellt.</p>
<p>Weitere Beispiele f&uuml;r die Kostenersparnis durch Digitalisierung findet man auch im Bereich des Controllings. Dort existieren h&auml;ufig Listen und &Uuml;bersichten f&uuml;r das Reporting, die noch nicht &uuml;ber eine Webanwendung auf einer Datenbank laufen und somit nicht in die IT-Infrastruktur integriert sind. In diesem Zusammenhang hat das IVFP eine Controllingdatenbank mit entsprechender Webanwendung entwickelt, die bundesweit im gesamten Filialnetz einer gro&szlig;en Gesch&auml;ftsbank im Einsatz ist und die das Reporting der WpHG-Beratungsb&ouml;gen in einem automatisierten Verfahren gegen&uuml;ber der BaFin erf&uuml;llt.</p>
<h3>
Digitalisierung steht erst am Anfang</h3>
<p>Beispiele f&uuml;r die erfolgreiche Optimierung von Arbeitsabl&auml;ufen und Vertriebsaktionen durch digitalisierte Prozesse und Anwendungen gibt es also schon. Dies alles ist jedoch nur der Anfang &ndash; weitere zukunftsweisende Projekte wie zum Beispiel der interaktive Beratungsprozess zwischen Kunde und Berater befinden sich aktuell beim IVFP in der Entwicklung.</p>
<p class="zoombild">
<div class="zoomImage">
<a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto"><img alt="Mit digitalisierten Prozessen und Anwendungen Arbeitsabläufe optimieren" height="190" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54" /></a></div>
<p class="bu"><b>Rentenl&uuml;cken-Rechner</b></p>
<p class="bu">Beispiel &bdquo;Spielfaktor&ldquo;: Ein Rentenl&uuml;cken-Rechner motiviert dazu, so lange den monatlichen Beitrag zu erh&ouml;hen, bis die Versorgungsl&uuml;cke komplett geschlossen ist.&nbsp; Quelle: IVFP</p>
<p>Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2016, Seite 90 f.</p>
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Ein Artikel von
Von Prof. Michael Hauer

bAV: Fünf Reformvorschläge für eine „schwarze Null“

Eine Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung von Prof. Thomas Dommermuth im Auftrag von Fidelity International liefert konkrete Reformvorschläge für die Gestaltung einer starken bAV in Deutschland. Anfangs müsse der Staat dafür zwar investieren, langfristig finanziere sich diese Reform für den Fiskus aber selbst.

<p>Deutschland braucht eine umfassende Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Für diese Reform muss der Staat zwar anfangs investieren, langfristig finanziert sich die Reform für den Fiskus aber selbst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVF) von Prof. Thomas Dommermuth im Auftrag von Fidelity International. Die Studie liefert konkrete Reformvorschläge für die Gestaltung einer starken und bAV in Deutschland. Die fünf zentralen Reformvorschläge sind: </p><ul><li>1. Einführung eines Opt-Outs in der Entgeltumwandlung (ergänzt durch freiwillige Arbeitgeberzuschüsse) </li><li>2. Weiterentwicklung der bAV als Beitragszusage </li><li>3. Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung beseitigen </li><li>4. Belastung der bAV durch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren </li><li>5. Abzinsungssatz in der Steuerbilanz anpassen </li></ul><p>Prof. Thomas Dommermuth zufolge bildet ein gesetzliches Opt-Out in der Entgeltumwandlung den Rahmen für eine Reform, der eine höhere Beteiligung sicherstellt. Das zeigt das Beispiel Großbritannien. Seitdem die britische Regierung im Oktober 2012 ein Opt-Out eingeführt hat, stieg die Durchdringungsquote der bAV von rund 50% auf mehr als 90% bei Neuabschlüssen an. Laut Studie könnte auch in Deutschland eine gesteigerte Teilnahmequote sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer von 80 bis 90% innerhalb von zwei Jahren nach Einführung eines Opt-Outs erreicht werden. </p><h5>Arbeitgeber: Befreiung von Risiken, Arbeitnehmer: Höhere Leistungen aus der bAV nötig </h5><p>Die Studie führt weiter aus, dass sich die bAV für Unternehmen nach derzeitiger Gesetzeslage, vor allem im Falle klassischer Leistungszusagen bei einer ungünstigen Entwicklung der Zinssätze, zu einem unkalkulierbaren Risiko entwickeln könne. Eine Beitragszusage, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen vereinbaren, mache die bAV für Arbeitgeber kalkulierbarer und mindere die Risiken. Denn der Arbeitgeber garantiere für den Erhalt des eingezahlten Kapitals zum Auszahlungszeitpunkt, mache aber keine darüber hinausgehenden Zusagen. Auch eine Anpassung des Abzinsungssatzes in der Steuerbilanz an den der Handelsbilanz würde die Bereitschaft der Unternehmen zur Neugestaltung der bAV positiv beeinflussen. </p><p>Für Arbeitnehmer müsse sich Sparen für das Alter lohnen. In der Ansparphase müsse die bAV dafür mehr Rendite erzielen. Die Gestaltung der bAV als Beitragszusage ermögliche einen höheren Aktienanteil in der Anlage und damit die Teilhabe am weltweiten Wirtschaftswachstum. Dies eröffne deutlich höhere Renditechancen als festverzinsliche Wertpapiere. In der Auszahlungsphase seien, so die Studie, zwei Punkte essenziell, damit aus der bAV mehr Netto übrigbleibe: die Beseitigung der Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung sowie die Reduktion der Belastung von bAV-Leistungen durch die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung. </p><h5>Fiskus: Nicht zum Nulltarif, aber mit schwarzer Null </h5><p>Natürlich müsse der Staat für eine umfassende Reform der bAV zunächst investieren, aber diese Investition zahle sich aus. Langfristig würde eine höhere Beteiligung an der bAV zu zusätzlichen Einnahmen führen. Diese unterteilen sich in unmittelbare Einnahmen aus nachgelagerten Steuern, Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Minderbelastung durch gesetzliche Rentenzahlungen und in mittelbare Einnahmen aus Umsatz-, sonstigen Verbrauchs- und Unternehmenssteuern. </p><p>Die Kosten-Nutzen-Berechnung der Untersuchung von Prof. Thomas Dommermuth erfolgt dabei in drei Schritten (die relevanten Nettoinvestitionen und Einnahmen des Staates werden nach finanzmathematischen Grundsätzen in einen konstanten jährlichen Betrag ab 2016 umgerechnet.):</p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title=""><img typeof="foaf:Image" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; width="200" height="36" alt="bAV: Fünf Reformvorschläge für eine „schwarze Null“" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Im ersten Schritt wird die Einzahlungsphase bis zum Jahr 2050 betrachtet. Aufgrund von Mindereinnahmen, bestehend aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, belaufen sich die Investitionen in diesem Betrachtungszeitraum auf rund 9,2 Mrd. Euro jährlich. </p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title=""><img typeof="foaf:Image" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; width="200" height="33" alt="bAV: Fünf Reformvorschläge für eine „schwarze Null“" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Im zweiten Schritt wird ein erweiterter Zeitraum bis 2080 betrachtet. Dies erlaubt die Berücksichtigung der unmittelbaren Einnahmen, die in der Auszahlungsphase aufgrund der höheren Rentenleistungen zum Tragen kommen. In diesem Betrachtungszeitraum reduzieren sich die Mindereinnahmen des Staates auf rund 1,9 Mrd. Euro jährlich. </p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title=""><img typeof="foaf:Image" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; width="200" height="41" alt="bAV: Fünf Reformvorschläge für eine „schwarze Null“" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Im dritten Schritt berücksichtigt Prof. Thomas Dommermuth auch die reformbedingten mittelbaren Mehreinnahmen des Staates über den gesamten Betrachtungszeitraum hinweg. Diese werden sich voraussichtlich aus dem zu erwartenden Mehrkonsum in Form höherer Umsatz-, Verbrauchs- und Unternehmenssteuern ergeben. Sie betragen insgesamt rund 1,9 Mrd. Euro pro Jahr. Ein Großteil dieser mittelbaren Einnahmen ergibt sich erst ab 2050 aus dem zu erwartenden höheren Konsum. </p><p>In der Saldierung von Mindereinnahmen der Sozialversicherungen und Mehreinnahmen durch Steuern ist im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2080 ein durchschnittliches jährliches Plus von 50 Mio. Euro, also quasi eine „schwarze Null“, zu erwarten. Eine umfassende Reform der bAV würde langfristig also keine zusätzlichen Kosten für den Staat verursachen, sondern sich selbst finanzieren. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B6645DD1-689E-453D-87E6-5D2C80FD76A2"></div>

 

Die wichtigsten Produktmerkmale bei Kinderrentenversicherungen

Kinderrentenversicherungen sind umstritten, Verbraucherschützer raten häufig davon ab. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) dagegen meint, sie können trotzdem attraktiv sein und hat in einem Rating untersucht, auf welche Produktmerkmale es ankommt.

<p>Rentenversicherungen geraten in der Niedrigzinsphase unter Druck. Das gilt umso mehr f&uuml;r Kinderrentenversicherungen. Die Policen haben aber auch Vorteile, meint das IVFP im Zusammenhang mit einem neuen Rating. &bdquo;Kinderrentenversicherungen, vor allem fondsgebundene, haben den Vorteil, dass sie neben der Kapitalbildung gleichzeitig die M&ouml;glichkeit zur Absicherung bieten&ldquo;, sagt Frank Nobis, IVFP-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer, &bdquo;auf diese Weise werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.&ldquo; Er kommt zu dem Schluss, Sicherheit und Sparen &ndash; im Versicherungsmantel abgeltungssteuerfrei gesch&uuml;tzt &ndash; &uuml;ber einen langen Zeitraum durch den Zinseszinseffekt gepusht, sei eine gar nicht so schlechte Kombination.</p>
<p>Das IVFP hat Kinderrentenversicherungen untersucht und dabei die wichtigsten Produktmerkmale herausgearbeitet. Besonders wichtig sei bei Kinderpolicen die Flexibilit&auml;t. Wichtige Bestandteile eines Vertrags seien flexible Zuzahlungen, Kapitalentnahmen und Beitragspausen. Auch sei eine Vertrags&uuml;bernahme ab 18 durch das Kind sinnvoll, ebenso die Versorgerabsicherung oder die Option auf Schulunf&auml;higkeit oder Unfallversicherung f&uuml;r das Kind. Andererseits sollte diese Flexibilit&auml;t nicht teuer bezahlt werden m&uuml;ssen. &bdquo;Noch immer gibt es Anbieter, die bei einer Kapitalentnahme hohe Geb&uuml;hren verlangen&ldquo;, so Nobis. &bdquo;Gerade bei Kinderrentenprodukten darf das nicht sein, da hier sehr lange Laufzeiten vorliegen und die Wahrscheinlichkeit, der Kapitalentnahme dementsprechend hoch ist.&ldquo; Auch darauf gelte es deshalb bei der Produktauswahl zu achten.</p>
<p>Weiterhin sollte man beim Abschluss beachten, welche Optionen die Produkte bieten, so das IVFP weiter. Die M&ouml;glichkeit, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitspr&uuml;fung zu erh&ouml;hen, also die sogenannte Nachversicherungsgarantie, sei eines dieser besonderen Features.</p>
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65 Tarife im Test</h5>
<p>Unter der Lupe standen beim IVFP-Rating 65 Tarife von 25 Anbietern. Demnach erhielt der Tarif der EUROPA mit 1,2 die beste Note in der Kategorie der klassischen Lebensversicherung. Bei den fondsgebundenen Tarifen mit Beitragsgarantie schneiden Allianz, Stuttgarter und ALTE LEIPZIGER mit der Note 1,3 am besten ab. Bei den fondsgebundenen Tarifen ohne Beitragsgarantie erreicht die Allianz ebenfalls eine 1,3 und liegt damit vor ihren Mitbewerbern. Und der Marktf&uuml;hrer liegt auch im Bereich der neuen Klassik und der Indexpolicen vorne. In der Kategorie &bdquo;Index&ldquo; kommt er sogar auf eine 1,1. (bh)</p>
<p>Alle Ergebnisse finden sich <a href="http://www.vorsorge-finanzplanung.de/files/ivfp/Kinderrenten-Rating2015…; target="_blank">hier</a>.</p>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DF22AF75-C133-4586-A4D2-37F2B8888E3F"></div>

 

Diskussion um Artikel „Explosionsgefahr in deutschen Bilanzen“

Um den AssCompact-Artikel „Explosionsgefahr in deutschen Bilanzen“ von Prof. Dr. Thomas Dommermuth ist eine Diskussion entfacht. bAV-Fachberater Uwe Hummel widersprach insofern, dass das Problem einer Pensionszusage auf der Aktiv- und nicht auf der Passivseite läge. Es folgt eine Dublik von Prof. Dr. Dommermuth.

<p>Es ist immer erfreulich, wenn &ouml;ffentlich vorgetragene Meinungs&auml;u&szlig;erungen eine Diskussion in Gang setzen. Auf diese Weise k&ouml;nnen Problembereiche von unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, was &ndash; bei seri&ouml;ser Diskussion &ndash; im Idealfall zu einer optimierten Erkenntnis, eventuell sogar zu einer verbesserten politischen Willensbildung beitragen kann.</p>
<p>Die von bAV-Fachberater, Uwe Hummel, am 29.04.2015 ver&ouml;ffentlichte Replik zu dem in AssCompact erschienen Aufsatz <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/explosionsgefahr-deutschen-bilanz…; target="_blank">&bdquo;Explosionsgefahr in deutschen Bilanzen&ldquo;</a>, ist in diesem Sinne erfreulich, kann aber dem eingangs vorgetragenen Idealbild leider nur unvollst&auml;ndig gen&uuml;gen.</p>
<p>Die Replik von Fachberater Hummel erweckt den Eindruck, dass nicht die Pensionsr&uuml;ckstellungsbildung in deutschen Bilanzen das Problem sei, sondern die zu geringe Ausstattung mit plan assets auf der Aktivseite. Diese Aussage w&auml;re richtig, wenn sie in der Praxis funktionieren w&uuml;rde. Genau dies ist aber nicht der Fall: Unmittelbare Pensionszusagen weisen regelm&auml;&szlig;ig ganz gravierende Deckungsl&uuml;cken auf und das gilt nicht nur f&uuml;r die inhabergef&uuml;hrten KMU, sondern auch f&uuml;r die ganz gro&szlig;en Unternehmen. In meinem Artikel &bdquo;Explosionsgefahr in deutschen Bilanzen&ldquo; wies ich darauf hin, dass die R&uuml;ckdeckungsquote der 30 Dax-Konzerne Ende 2014 basierend auf IAS 19 trotz der hervorragenden Durchschnittsrendite des Planverm&ouml;gens von &uuml;ber 7% im Schnitt auf ca. 55% sank, w&auml;hrend sie noch ein Jahr zuvor &uuml;ber 65% betrug. Die 50 MDax Unternehmen kamen gerade einmal auf 45% und die KMU lagen im Schnitt noch deutlich darunter.</p>
<p>Nat&uuml;rlich ist es richtig, dass mit einer Schlie&szlig;ung jener L&uuml;cken seit Einf&uuml;hrung des Saldierungsgebotes zun&auml;chst in der IFRS-Bilanzierung und dann in &sect; 246 Abs. 2 Satz 2 HGB die Explosionsgefahr in der jeweiligen Handels- und der Konzernbilanz beseitigt w&auml;re &ndash; diese Erkenntnis ist nicht neu und auch von zahlreichen anderen Experten, die es neben Herrn Hummel tats&auml;chlich gibt, schon vor vielen Jahren erkannt worden(&bdquo;der R&uuml;ckdeckende wird belohnt!&ldquo;). Dennoch haben die allermeisten Unternehmen auf derartige gut gemeinte Ratschl&auml;ge aus dem Vertriebslager aus unterschiedlichen Gr&uuml;nden (z.B. Aufstockung einer R&uuml;ckdeckung zu teuer, Steuerersparnisse aufgrund von &sect; 6a zu niedrig, R&uuml;ckdeckung nicht gew&uuml;nscht oder sie erwies sich als Fehlinvestition) nicht oder nur unvollkommen reagiert; die daraus resultierenden gravierenden Unterdeckungen sind nun einmal leider nicht wegzudiskutieren. Zur&uuml;ck bleiben enorme ungewisse Verbindlichkeiten (R&uuml;ckstellungen) in deutschen Bilanzen, die aufgrund der dramatischen Zinsr&uuml;ckg&auml;nge geradezu explodiert sind.</p>
<p>Diese Explosion war so gro&szlig;, dass sie bei den 30 Dax-Konzernen die bereits vorhandenen Deckungsl&uuml;cken trotz der o.e. traumhaften Durchschnittsrendite der plan assets noch vergr&ouml;&szlig;ert hat. Ohne Zweifel hat bAV-Fachberater Hummel Recht, wenn er eine Ausweitung der Aktivwerte fordert; aber dieser Prozess, der schon bisher nicht befriedigend funktioniert hat, weil er auf der Freiwilligkeit des jeweiligen Unternehmens beruht, ist nun doppelt schwer geworden: Zum einen weil die Sollgr&ouml;&szlig;e, Pensionsr&uuml;ckstellung, explodiert ist und sich der Deckungsbedarf dadurch noch erheblich vergr&ouml;&szlig;ert hat und zum anderen, weil verzinsliche Neu-Kapitalanlagen gleichzeitig v&ouml;llig unrentabel geworden sind.</p>
<p>Das Problem wird &uuml;brigens dadurch noch intensiviert, dass &sect; 6a EStG viel zu niedrige Pensionsr&uuml;ckstellungen f&uuml;r die Steuerbilanz kodifiziert, deren Konsequenz viel zu niedrige Steuerersparnisse sind. Dadurch fehlt ein wesentlicher Anreiz, ein seri&ouml;ses R&uuml;ckdeckungsvolumen aufzubauen.</p>
<p>Solange wir es also nicht hinkriegen, ausreichende R&uuml;ckdeckungsquoten in Deutschland zu erzeugen, so lange kommt das Problem der unmittelbaren Pensionszusagen weiterhin von der Passivseite!</p>
<p>Lesen Sie auch:</p>
<p><a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/explosionsgefahr-deutschen-bilanze…; target="_blank">&bdquo;Explosionsgefahr in deutschen Bilanzen&ldquo;</a></p>
<p><a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/%E2%80%9Edas-problem-einer-pension…; target="_blank">&bdquo;Das Problem einer Pensionszusage liegt auf der Aktiv-, nicht auf der Passivseite&ldquo;</a></p>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B143B694-4FF3-4820-9616-F22CAF6019BF"></div>

 
Ein Artikel von
Prof. Dr. Thomas Dommermuth

IVFP-Rating ermittelt die führenden Privatrenten-Anbieter

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat zum sechsten Mal private Rentenversicherungstarife untersucht und geratet. Betrachtet wurde dabei auch, wie sich das LVRG auf die Produkte ausgewirkt hat.

<p>Das LVRG hat die Altersvorsorgeprodukte verändert. Im neuen IVFP-Rating wurde deshalb analysiert, wie die Versicherungsbranche auf die Veränderungen reagiert hat. Untersucht wurden 159 Tarife von 58 Anbietern. Die Einteilung erfolgte in die Kategorien klassisch, fondsgebunden mit und fondsgebunden ohne Beitragserhaltsgarantie sowie in die Kategorie Comfort. Alle Tarife wurden anhand von bis zu 90 Kriterien untersucht. Zu den führenden Anbietern im Rating zu privaten Rentenversicherungen insgesamt zählen demnach in diesem Jahr neben Alte Leipziger, Allianz, Europa und PB Lebensversicherung auch Nürnberger, Stuttgarter und Bayern-Lebensversicherung. </p><h5>Höhere Rückkaufswerte nach den ersten fünf Jahren</h5><p>Die Rater haben unter anderem auch untersucht, wie sich die Absenkung des Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 Promille ausgewirkt hat und was die Reduzierung der Kosten für die Rückkaufswerte der Produkte bedeutet. So sind vor allem nach den ersten fünf Versicherungsjahren die Rückkaufswerte im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Dies gilt für die prognostizierten Werte der klassischen wie der fondsgebundenen Produkte (ohne Beitragserhaltsgarantie). Uneinheitlich dagegen ist das Bild der prognostizierten Rückkaufswerte nach 20 Jahren. Die möglichen Ursachen dafür können nach IVFP-Ansicht vielfältig sein, Kostenstruktur der Produkte und die lange Laufzeit lassen darauf wenige Rückschlüsse zu. </p><h5>Mehr Index- und Fondspolicen</h5><p>Die IVFP-Analysten kommen zudem zu dem Schluss, dass aufgrund des Niedrigzinses, Index- und Fondspolicen immer mehr zu empfehlen seien. Um die Kostenbelastung zu senken, würden ETFs dabei eine günstige Alternative sein. Knapp 42% der Versicherer bieten demnach diese kostenreduzierte Anlage in ihrem Produktportfolio an, über 90% davon ETFs mit einer Totalkostenquote unter 0,30% p.a. 24% der Versicherer stellen dem Verbraucher dabei mehr als vier unterschiedliche ETFs zur Verfügung. Zu den Spitzenreitern gehören hier laut IVFP-Rating die Bayern-Lebensversicherung, Cosmos und Stuttgarter. </p><h5>Umsetzung der Informationspflichten </h5><p>Im ersten Verhaltenskodex des GDV wird auf eine standardisierte und transparente Darstellung von Produktmerkmalen im Interesse der Kunden hingewiesen. Bei der IVFP-Untersuchung der Darstellung der Effektivkosten bot sich die Gelegenheit, diesen Grundsatz genauer zu betrachten. Das Ergebnis: Es erfolgt bei 65% der klassischen Tarife und bei 60% der fondsgebundenen Tarife eine Preis-Leistungs-Darstellung gemäß der GDV Empfehlungen (R-2134–2014 und R-1505–2010). Zu den besten Anbietern zählen hier die Allianz, Stuttgarter und HDI. (bh)</p><p>Die Ergebnisse des IVFP-Privatrenten-Ratings 2015 geht es <a target="_blank" href="http://www.vorsorge-finanzplanung.de/LinkClick.aspx?fileticket=cY%2bCC2…; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F546E904-402C-4ABA-9356-757FEBC8647A"></div>

 

Jungmakler-Webinar zur Vorsorgeberatung der Zukunft: Mehr Umsatz, weniger Haftung

Der Jungmakler-Award geht auch in diesem Jahr wieder in eine neue Runde. Für Bewerber und Interessenten des Nachwuchspreises findet am 13.05.2015 ein Webinar zur Vorsorgeberatung der Zukunft statt.

<p>Das Thema der Altersvorsorgeplanung ist auf Seiten des ganz normalen Versicherungsmaklers als auch auf Seiten der Endkunden nicht unbedingt das Beliebteste. Im schlimmsten Falle entstehen Versorgungslücken aufgrund des Beratungsgespräches. Im 3. Jungmakler-Webinar am 13.05.2015 lernen die Teilnehmer von Frank Nobis, Geschäftsführer Institut für Vorsorge und Finanzplanung, worauf es ankommt und wie Sie die optimale Altersversorgung detailliert planen und gestalten.</p><h5>Inhalte:</h5><ul><li>Wo liegen die aktuellen Anforderungen an einen jungen Makler? (tiefergehend am Beispiel der Altersvorsorge) </li><li>Wie funktioniert Vorsorgeberatung in Zeiten niedriger Zinsen?</li><li>Und wie zeige ich es eigentlich dem Kunden?</li></ul><h5>Spezial:</h5><ul><li>Vorstellung IVFP-Special ausschließlich für Jungmakler-Bewerber</li></ul><h5>Termin:</h5><ul><li>13.05.2015 von 11.00 bis 12.00 Uhr</li></ul><p>Teilnahmeberechtigt sind alle Bewerber und Interessenten des Jungmakler Awards. Anmeldung per Mail an Karin Jelitto (jelitto@jungmakler.de) oder <a target="_blank" href="http://www.jungmakler.de/2015&quot; target="_blank" >direkt bewerben für den Jungmakler Award 2015</a>. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F9F19642-E8EA-41DD-91E8-B6290248839C"></div>

 

Explosionsgefahr in deutschen Bilanzen

Ihre Pensionsrückstellungen werden vielen deutschen Unternehmen zur Belastung. Schuld daran ist der niedrige Marktzins. Damit dies nicht zur Katastrophe führt, sind ­gesetzliche Maßnahmen notwendig.

<p>Pensionsr&uuml;ckstellungen entwickeln sich zu bilanziellem Dynamit. Im Jahresabschluss eines Unternehmens sorgen sie f&uuml;r zwei Probleme gleichzeitig: Sie mindern in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den Gewinn (in Konzernbilanzen unter Umst&auml;nden nur teilweise) und damit das Eigenkapital des Unternehmens (in Konzernbilanzen unter Umst&auml;nden ohne den Umweg &uuml;ber die GuV) und vergr&ouml;&szlig;ern gleichzeitig die Schulden: Das Eigenkapital (EK) sinkt in dem Ausma&szlig;, wie sich die ungewissen Verbindlichkeiten vermehren. Dies wirkt sich gravierend, weil von zwei Seiten, auf die Eigenkapitalquote aus, jene Bilanzkennziffer, die eine &shy;erhebliche Rolle beim Rating des Unternehmens spielt; im Rahmen von Basel III sind davon auch die KMU betroffen. Die Bank erh&ouml;ht deshalb unter Umst&auml;nden den Darlehenszins oder dreht den Kredithahn ganz oder teilweise zu und es er&shy;geben sich negative Folgen f&uuml;r den Unternehmenswert. Und noch schlimmer: Es kann zur Insolvenz kommen, wenn das Eigenkapital aufgezehrt ist und &Uuml;berschuldung eintritt. Banken, Rating-Agenturen und der Kapitalmarkt sehen Pensionsr&uuml;ckstellungen daher mit Argwohn.</p>
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Pensionsr&uuml;ckstellungen als Risiko f&uuml;r das &shy;Unternehmen</h3>
<p>Jenes Misstrauen hat in den letzten Jahren ganz erheblich &shy;zugenommen: Grund daf&uuml;r ist eine ge&auml;nderte Sichtweise, die insbesondere nach 2004 mit neuen Regeln zur Konzernbilanzierung im Rahmen von IFRS auch in Deutschland Einzug &shy;gehalten hat, welche mehr Realit&auml;tsn&auml;he f&uuml;r den Bilanzleser zum Ziel hatte. Wurden Pensionsr&uuml;ckstellungen bis dahin als Innenfinanzierung angesehen und von den Banken teilweise dem Eigenkapital zugeordnet, stuft man sie seither kon&shy;sequent als Belastungen und Risiken f&uuml;r das jeweilige Unternehmen ein. Dass sie tats&auml;chlich einen erheblichen Innen&shy;finanzierungsbeitrag leisten, indem sie &ndash; insoweit, wie sie den Gewinn mindern &ndash; Aussch&uuml;ttungen, Entnahmen und Steuerzahlungen verhindern bzw. aufschieben, wird dabei ausgeblendet. Was zun&auml;chst mit IFRS f&uuml;r Konzernbilanzen begann, wurde 2010 mit der Reform des Handelsgesetzbuches (HGB) durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) auf die Einzelbilanzen deutscher Unternehmen ausgedehnt.</p>
<p>IFRS und BilMoG brachten dar&uuml;ber hinaus eine ganz gravierende Versch&auml;rfung der Bombe mit sich, die sich mittlerweile als reines TNT erweist: Die Abh&auml;ngigkeit der H&ouml;he der Pensionsr&uuml;ckstellungen vom Marktzins. Vor Inkrafttreten jener Reformen durften die Konzerne und Firmen die Betriebsrentenlasten n&auml;mlich mit einem im Steuerrecht gesetzlich festgelegten Rechnungszins von 6% berechnen, der f&uuml;r die Steuerbilanz noch heute gilt. Seither werden jene Zinss&auml;tze zugrunde gelegt, die die Bundesbank extra f&uuml;r die Handelsbilanz monatlich &shy;ermittelt und die f&uuml;r die Konzernbilanz aus der Rendite f&uuml;r AA-geratete Unternehmensanleihen abgeleitet werden.</p>
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Niedrigzinsen werden zur &shy;Belastung</h3>
<p>Das Problem: Sinkende Zinsen erh&ouml;hen den R&uuml;ckstellungsbetrag. Besonders gro&szlig; ist das Problem in den Konzernbilanzen, denn hier ist mit dem &shy;aktuell g&uuml;ltigen Zinssatz zu rechnen, welcher zum 28.02.2015 f&uuml;r einen &shy;gemischten Bestand von Rentnern und Anw&auml;rtern 1,60% betr&auml;gt. Exakt ein Jahr zuvor lag der Satz mit 3,34% mehr als doppelt so hoch; mehr als eine Halbierung in &shy;einem Jahr wirkt sich geradezu dramatisch auf die Pensionsr&uuml;ckstellungen aus. F&uuml;r die Handelsbilanzen der KMU ist das Problem momentan noch ein wenig ged&auml;mpft, da deren Rechnungszins als &bdquo;durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Gesch&auml;ftsjahre&ldquo; zu ermitteln ist und daher langsamer absinkt; der aktuell g&uuml;ltige Satz bel&auml;uft sich zum 28.2.2015 auf 4,43% und lag ein Jahr zuvor bei 4,85%. Im Gegensatz zu den Konzernbilanzen nach IFRS geht die erhebliche R&uuml;ckstellungszuf&uuml;hrung in den KMU-Bilanzen nach HGB allerdings zu 100% als Aufwand in die GuV und mindert daher das Jahresergebnis in voller H&ouml;he; Verluste sind daher die h&auml;ufige Folge. Au&szlig;erdem spielt die Altersstruktur eine Rolle: Je mehr junge Mitarbeiter und je weniger Rentner, desto st&auml;rker die Auswirkungen einer Rechnungszinssenkung.</p>
<p>So ist es wenig verwunderlich, dass die Unternehmensberatung Towers Watson die aktuellen Pensionsr&uuml;ckstellungen der 30 Dax-Konzerne Ende 2014 auf insgesamt 391,7 Mrd. Euro beziffert, w&auml;hrend es ein Jahr zuvor noch ca. 300 Mrd. Euro waren. Einen solch dramatischen Anstieg hat es noch nie gegeben. Dadurch waren Ende 2014 im Schnitt der 30 Dax-Konzerne auch nur ca. 55% der Pensionsverpflichtungen r&uuml;ckgedeckt (bei den 50 M-Dax- Unternehmen: 45%); noch ein Jahr zuvor lag die Quote bei &uuml;ber 65%. Auch dies ein einmaliger Rekordr&uuml;ckgang, der selbst von der hervorragenden Durchschnittsrendite jenes Planverm&ouml;gens von &uuml;ber 7% (!) nicht aufgehalten werden konnte; bei Thyssen und der Lufthansa macht der ungedeckte Teil ihrer Pensions&shy;verpflichtungen sage und schreibe 70% ihres B&ouml;rsenwertes aus. Wie eingangs dargestellt, zehrt jene Entwicklung das Eigenkapital der Unternehmen auf. 2015 wird die Belastung f&uuml;r die 30 Dax-&shy;Unternehmen rund 80 Mrd. Euro ausmachen; im Schnitt sinkt das Eigenkapital dadurch um rund 10%. Ein bedeutender Mittelst&auml;ndler aus dem Kreditgewerbe, der nicht genannt werden m&ouml;chte, klagte gegen&uuml;ber dem Autor, dass seine Pensionsr&uuml;ckstellungen, die 2013 nach moderatem Wachstum noch rund 40 Mio. Euro betrugen, 2015 auf 80 Mio. Euro explodieren werden. Das sehr solide Unternehmen, welches ca. 750 Mitarbeiter &shy;besch&auml;ftigt und eines der gr&ouml;&szlig;ten seines Branchensegmentes in Deutschland ist, kommt damit an die absolute Grenze seiner Belastbarkeit.</p>
<p>Wem es bis jetzt noch nicht klar ist: Die Bewertung der Pensionsr&uuml;ckstellungen mit den niedrigen, stichtagsorientierten Marktzinsen gef&auml;hrdet die deutsche Wirtschaft massiv und das Gesetz sieht keine M&ouml;glichkeit vor, den vom Zinsr&uuml;ckgang bewirkten Anstieg der R&uuml;ckstellungen zeitlich zu verteilen. Was jetzt schon f&uuml;r die Dax-Konzerne gilt, rollt auch auf die KMU zu und wahrscheinlich sogar noch st&auml;rker, denn deren Deckungsgrad durch Planverm&ouml;gen liegt bei der H&auml;lfte der KMU unter 25%. Sollte sich der Zinstrend jedoch umkehren, kommen die KMU auch erst viel sp&auml;ter als die Konzerne aus dem Dilemma wieder heraus. Das Thema bleibt uns also noch sehr lange erhalten.</p>
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Gesetzliche &Auml;nderungen notwendig</h3>
<p>Erst jetzt darauf zu reagieren, ist f&uuml;r die Unternehmen allerdings zu sp&auml;t. Daher ist der Gesetzgeber gefragt! Die drohende Kettenreaktion und der GAU k&ouml;nnen nur durch gesetzliche &Auml;nderungen bei der Bewertung von Pensionsr&uuml;ckstellungen verhindert werden. Daf&uuml;r gibt es gute Argumente:</p>
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Die Bewertung k&uuml;nftiger ungewisser Belastungen mit einem fiktiven Zins ist lediglich eine Momentaufnahme am betreffenden Bilanzstichtag, die bei Rentenbeginn unter Umst&auml;nden v&ouml;llig anders aussieht. Im Extremfall kann sie dazu &shy;f&uuml;hren, dass ein Unternehmen durch die drastische Erh&ouml;hung seiner Pensionsr&uuml;ckstellungen &uuml;berschuldet ist und &shy;Insolvenz anmelden muss, obwohl es noch keine Empf&auml;nger laufender Renten, sondern lediglich Anw&auml;rter in seinem Bestand hat. Das Beispiel zeigt: Es entspricht gerade nicht dem Prinzip kaufm&auml;nnischer Vorsicht, langfristige Verpflichtungen mit einem lediglich an einem bestimmten Bilanzstichtag oder an wenigen Stichtagen geltenden (durchschnittlichen) Zinssatz zu bewerten.</li>
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<ul>
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Der in Konzern- und Handelsbilanzen zur Bewertung von Pensionsr&uuml;ckstellungen anzusetzende Rechnungszins ist eine pauschale, fiktive Gr&ouml;&szlig;e, die mit der Verzinsungssituation im betreffenden Unternehmen ohnehin nichts zu tun hat. R&uuml;ckstellungen sind n&auml;mlich auch heute, nach Inkrafttreten <span class="textabschluss">O </span>des IFRS und des BilMoG, noch immer eine Form der Innenfinanzierung. Sie mindern den Gewinn der Handels- und der Steuerbilanz und verhindern dadurch insoweit Aussch&uuml;ttungen, Entnahmen und Steuerzahlungen. Derartig gebundene Gelder werden entweder zur Rendite des betreffenden Unternehmens angelegt, in Planverm&ouml;gen investiert oder zur Tilgung von hochverzinslichen Verbindlichkeiten genutzt, aber grunds&auml;tzlich nicht zum pauschalen Zinssatz, den IFRS und HGB vorgeben. Meist ist die Verzinsung jener Innenfinanzierung daher h&ouml;her als die pauschalen Rechnungszinsen.</li>
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<ul>
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Jene pauschalen Rechnungszinsen, die IFRS und HGB vorschreiben, sind selbst schon sehr unterschiedlich konzipiert. W&auml;hrend in der Konzernbilanz die jeweils aktuelle Rendite f&uuml;r AA-geratete Unternehmensanleihen zur Anwendung kommt, benutzt das HGB &uuml;ber die R&uuml;ckstellungsabzinsungsverordnung den um einen Aufschlag &shy;erh&ouml;hten Zinssatz nach der Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve im Schnitt der vergangenen sieben Gesch&auml;ftsjahre. Die daraus resultierenden unterschiedlichen Pensionsr&uuml;ckstellungen entsprechen bei Weitem nicht dem Barwert, den ein Versicherer als echte marktorientierte Deckungsr&uuml;ckstellung in seiner Bilanz ansetzen muss, und l&uuml;gen sich daher ohnehin in die eigene Tasche, indem sie eine nicht vorhandene Exaktheit vort&auml;uschen. Somit sollte man mit einer gesetzlich reformierten R&uuml;ckstellungsbewertung lieber ungef&auml;hr richtig liegen als exakt falsch.</li>
</ul>
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Ganz absurd wird es, wenn man einen Blick in die Steuerbilanz wirft: F&uuml;r deren Pensionsr&uuml;ckstellungen schreibt &sect; 6a des Einkommensteuergesetzes n&auml;mlich einen Zinssatz von 6% gesetzlich und zeitlich konstant seit 1982 (!) vor: hoher Zins, niedrige R&uuml;ckstellung, wenig Steuern sparen. Ein Schuft, wer B&ouml;ses dabei denkt. Zwar haben Konzern-, Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Zielsetzungen. Die enormen Differenzen zwischen beiden kann man auf Dauer den Firmen jedoch nicht vermitteln. Bei Personengesellschaften ist es besonders krass: Die handelsbilanzielle Gewinnabsenkung verhindert die Entnahmen, die notwendig w&auml;ren, um die Einkommensteuer der Gesellschafter zu finanzieren. Sehr interessant ist dabei auch, wie das Bundesfinanzministerium die starren 6% rechtfertigt, denn dieses &shy;Argument findet sich bereits eingangs im vorliegenden Beitrag: Bei Pensionsr&uuml;ckstellungen handele &shy;es sich regelm&auml;&szlig;ig um sehr langfris&shy;tige Verpflichtungen. Hierf&uuml;r sei ein h&ouml;herer Zinssatz gerechtfertigt, da der langfristige Kapitalmarktzins in der Regel &uuml;ber dem kurzfristigen liege; die erhebliche Differenz sei innerhalb des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers.</li>
</ul>
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Planbarkeit f&uuml;r Unternehmen</h3>
<p>Vor Inkrafttreten von IFRS und BilMoG durften die Unternehmen zur Bewertung von Pensionsr&uuml;ckstellungen in ihrer Handelsbilanz eine Zinsbandbreite zwischen 3% und 6% optional nutzen. Eine R&uuml;ckkehr zu dieser fr&uuml;heren M&ouml;glichkeit ist sinnvoll. Sie ist &shy;gesetzlich denkbar zum Wohle der deutschen Wirtschaft; schlie&szlig;lich hat eine erleichterte Interpretation des &shy;&sect; 341b HGB nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 auch dazu beigetragen, dass Versicherer einen erheblichen Teil ihrer Wertverluste auf Kapitalanlagen nicht abschreiben mussten. Was damals f&uuml;r eine bestimmte Branche zul&auml;ssig und zu ihrem Erhalt notwendig war, muss zur Vermeidung &shy;eines Desasters f&uuml;r alle Unternehmen erst recht m&ouml;glich sein.</p>
<p>Denkbar ist aber auch, die bisherigen Regelungen zu belassen und eine Zinsschranke von zum Beispiel 4,5% ein&shy;zuf&uuml;hren, die ein Absinken des Rechnungszinses unter diesen Wert unm&ouml;glich macht.</p>
<p>Unternehmen brauchen Planbarkeit, denn ihre unternehmerischen Risiken sind gro&szlig; genug. Kommen nun zu den rein unternehmerischen Risiken noch andere hinzu, die sie absolut nicht absch&auml;tzen k&ouml;nnen, die dar&uuml;ber hinaus pauschaler Natur und im Zeitablauf schwankend sind und sich ohne materielle Auswirkungen wieder verfl&uuml;chtigen k&ouml;nnen, so ist es die Pflicht des Gesetzgebers, die deutsche Wirtschaft davor zu sch&uuml;tzen. Eine &Auml;nderung der gegenw&auml;rtigen Rechtslage erscheint daher dringend geboten.</p>
<p>Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2015, Seite 44ff.</p>
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Ein Artikel von
Prof. Dr. Thomas Dommermuth

Pflegerentenversicherungen werden immer besser

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat zum dritten Mal in Folge Pflegerentenprodukte analysiert. Demnach hat sich der Leistungsumfang der Tarife weiter verbessert. Insbesondere beim Thema Demenz gibt es Fortschritte. Ein Versicherer hängt im Ranking die Wettbewerber ab.

<p>Das Institut f&uuml;r Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) stellte in seiner aktuellen Pflegerentenuntersuchung fest, dass heute deutlich mehr Leistungen in den Tarifen enthalten sind als noch beim ersten Rating im Jahr 2012. So bieten inzwischen &uuml;ber 90% der Tarife Assistance-Leistungen an. Auch enthalten mittlerweile knapp 80% der Tarife eine Sofortleistung, die einem Kunden im Leistungsfall einmalig eine bestimmte Beitragssumme zur Verf&uuml;gung stellt. Als Beispiele daf&uuml;r f&uuml;hrt das IVFP neue leben, Stuttgarter und IDEAL an. Bei den Absicherungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Hinterbliebene bieten knapp 70% eine Leistung f&uuml;r Hinterbliebene vor Eintritt der Pflegebed&uuml;rftigkeit an, nach Eintritt der Pflegebed&uuml;rftigkeit sind es nur ca. 30%, unter anderem N&Uuml;RNBERGER und Swiss Life.</p>
<p>Nicht so verbreitet ist das Thema der Wiedereingliederungshilfe. Nur etwa 27% der Tarife bieten Betroffenen unterst&uuml;tzende Ma&szlig;nahmen, einen Weg zur&uuml;ck in ein unabh&auml;ngiges Leben zu finden, darunter VOLKSWOHL BUND und Basler.</p>
<h5>
Deutliche Bewegung beim Thema Demenz</h5>
<p>Bei einigen Pflegerentenprodukten sind im Bereich der Demenzleistung gro&szlig;e Ver&auml;nderungen vorgenommen worden, so das IVFP. Markt&uuml;blich sei zwar noch immer eine Leistung erst bei mittelschweren kognitiven Leistungseinbu&szlig;en, allerdings gebe es neuerdings auch Anbieter, die bereits bei eingeschr&auml;nkter Alltagskompetenz leisten. Auch die M&ouml;glichkeit, die Leistungsh&ouml;he individuell in den Pflegestufen festzulegen, habe sich von rund der H&auml;lfte der Anbieter auf 72% erh&ouml;ht (ausgenommen sind die Tarife, die nur Pflegestufe III absichern).</p>
<h5>
IDEAL gewinnt in allen Kategorien</h5>
<p>Neben den allgemeinen Erkenntnissen ermittelten die Analysten auch einen Testsieger. Dabei betrachtete das Unternehmen 74 Tarife von 14 Anbietern. Die Einteilung der Tarife richtet sich dabei nach der Absicherung der Pflegestufe: Kategorie &bdquo;Basis&ldquo; entspricht demnach der Absicherung der Pflegestufe III, Kategorie &bdquo;Komfort&ldquo; Pflegestufe II + III, Kategorie &bdquo;Exklusiv&ldquo; Pflegestufe I, II + III. Au&szlig;erdem differenziert das Institut wieder zwischen Tarifen mit laufendem Beitrag und Einmalbeitrag. Untersucht wurden die Kriterien Unternehmenssicherheit, Preis-Leistung, Flexibilit&auml;t, Transparenz und Service. Erstmalig liegt ein Versicherer mit seinem Tarifen in einem IVFP-Rating in allen Kategorien auf dem ersten Rang. Hier zeige sich die langj&auml;hrige Erfahrung der IDEAL auf dem Themengebiet der Pflegeabsicherung, erkl&auml;rt das IVFP zum Ergebnis. Zurich und VOLKSWOHL BUND schaffen ebenfalls in allen Kategorien den Sprung auf das Podest.</p>
<p><a href="http://www.vorsorge-finanzplanung.de/LinkClick.aspx?fileticket=tkJ2ZLHe…; target="_blank">Hier stehen die Ergebnisse online zur Verf&uuml;gung.</a></p>
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