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Umar Choudhry Journalist

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Bundesbank befreit Makler von Meldepflichten

Die Bundesbank hat im April 2014 eine Ausnahmeregelung aufgehoben, die auf die Reform des Außenwirtschaftsgesetzes im Juni 2013 zurückzuführen ist. Nach dieser mussten Makler bei grenzüberschreitenden Zahlungen zwischen Versicherern und Kunden der Bundesbank solche Transaktionen melden. Nun sind die Versicherer meldepflichtig. Was für die Makler die Arbeit erleichtert, stellt die Versicherer vor „erhebliche rechtliche und praktische Probleme“, beklagt der GDV.

<p>Das Außenwirtschaftsrecht regelt nicht nur die Ein- und Ausfuhr von Kleidern, Werkzeugmaschinen und Saatgut. In einem solchen Fall beträfen die Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Makler und Versicherer nicht. Die Assekuranz kommt jedoch dann ins Spiel, wenn es um grenzüberschreitende Zahlungen geht. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts vom 06.06.2013 ist das AWG von 1961 abgelöst worden. Damit hielten sich das AWG sowie die AWV mehr als fünfzig Jahre. Von der Reform sind auch Versicherer und Makler betroffen. In Kapitel sieben der aktuellen AWV sind die Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr geregelt. Die Deutsche Bundesbank hat Anfang April hierzu ihre „Erläuterungen und Auslegungen“ bekanntgegeben. Sie ist nämlich für die statistischen Meldungen im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland zuständig, wie auch für die Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik. </p><p>Die neun Seiten umfassende Interpretation der Bundesbank fasst die neuen Meldebestimmungen nach der AWV zusammen. Bereits in den „Allgemeinen Hinweisen“ des ersten Kapitels findet sich eine neue Vorschrift, die die Makler betrifft. An einem Beispiel erläutert die Bundesbank die „zahlungstechnische Weiterleitung“ von Forderungen: ein inländischer Versicherungsmakler leitet Prämien- oder Schadenszahlungen zwischen einem inländischem Versicherer und einem ausländischen Kunden weiter. In solchen Fällen ist in Zukunft nur der inländische Versicherer gegenüber der Bundesbank verpflichtet, solche Zahlungen der Zentralbank der Bundesrepublik zu melden. Bisher waren nämlich inländische Makler bei der Weiterleitung von grenzüberschreitenden Zahlungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern der Bundesbank gegenüber selbst meldepflichtig. Die Versicherer dagegen genossen eine „Ausnahmeregelung“ (Bundesbank), die sie von der Meldepflicht befreite. </p><h5>Der „durchlaufende Posten“</h5><p>Dieser Ausnahme hat die Bundesbank eine Ende gesetzt. Nun sind also die Versicherer meldepflichtig, wenn der Makler Zahlungen des Kunden als „durchlaufenden Posten“ nur weiterleitet – also keine eigenen Kosten wie Provisionen oder Gebühren verrechnet (Kapitel IV. Hinweise für Versicherungsunternehmen). Was für die Makler die Arbeit erleichtert, stellt die Versicherungsunternehmen vor „erhebliche rechtliche und praktische Probleme“, beklagt der GDV die Aufhebung der Meldebefreiung. Die neue Bürde möchte der Verband nicht einfach auf sich Sitzen lassen. Er ist bereits mit der Bundesbank im Gespräch, um sich für seine Mitglieder für eine „konstruktive Lösung sowie auch für ausreichende Übergangsfristen“ einzusetzen. Tatsächlich können die Versicherungsunternehmen derzeit in vielen Fällen nicht korrekt und rechtzeitig an die Bundesbank melden, bestätigt der GDV. </p><p>Grund dafür sei, so der Verband, dass die Versicherer auf die Zulieferung der Zahlungsinformationen durch den Makler angewiesen seien. Häufig sei mit den Maklern jedoch eine quartalsweise Abrechnung vertraglich vereinbart. Um die von der Bundesbank geforderte monatliche Meldung sicherstellen zu können, müssten dem GDV zufolge erst die Verträge mit Maklern geändert werden. „Aufgrund der Unabhängigkeit der Makler hat der Versicherer jedoch darauf keinen Rechtsanspruch“, so der GDV. Für die Versicherer sei es auch nicht ohne Weiteres möglich, aus den gesammelten Zahlungsinformationen der Makler die meldepflichtigen Bestandteile herauszufiltern und zuzuordnen. </p><h5>Versicherer vor „tiefgreifenden Anpassungen</h5><p>Denn Makler leiteten in der Praxis häufig nicht die einzelnen Zahlungen weiter, sondern verrechneten über den Abrechnungszeitraum alle ein- und ausgehenden Zahlungen. „Sie überweisen also nur den Saldobetrag aller inländischen und ausländischen Kunden – wohingegen für die Meldung der Versicherer an die Bundesbank nur die Zahlungen an und von ausländischen Kunden relevant sind“, argumentiert der GDV. Schließlich bringe die Aufhebung der Ausnahme auch Software-Probleme mit sich. Mit den aktuellen Software-Lösungen seien die neuen Meldepflichten nicht zu erfüllen. Die nötigen IT-Anpassungen wären „sehr tiefgreifend“ und bedürften deshalb „erheblicher Anpassungszeit“. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><p><a href="http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Service/Meldewesen/Auss…; target="_blank" >Erläuterungen und Auslegungen der Deutschen Bundesbank</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1ADC4270-BF8E-4BBA-B90F-E9D8B5CF6A4D"></div>

 

Ratenzahlung: Verbraucherzentrale scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Ein Zuschlag aufgrund einer monatlichen statt einer jährlichen Zahlungsweise ist keine Kreditgewährung, urteilte der BGH vor einem Jahr. Doch trotz des höchstrichterlichen Spruchs aus Karlsruhe kämpfte die Verbraucherzentrale Hamburg mit einer Verfassungsbeschwerde weiter gegen die Zuschläge bei einer unterjährigen Beitragszahlung. Doch das Bundesverfassungsgericht hat nun auch die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.

<p>&bdquo;Damit sind alle rechtlichen M&ouml;glichkeiten ausgesch&ouml;pft.&ldquo; Tats&auml;chlich hatten die Verbrauchersch&uuml;tzer seit mehr als vier Jahren mit vielerlei Mitteln versucht, die Sache f&uuml;r sich zu entscheiden &ndash; vergeblich. Es geht um die sogenannten &bdquo;Teilzahlungszuschl&auml;ge&ldquo;, zum Beispiel in Renten- und Lebensversicherungen, aber auch in Kfz-Policen. Kunden, die ihre Pr&auml;mien nicht j&auml;hrlich im Voraus zahlen, berechnen die Versicherer n&auml;mlich einen Zuschlag f&uuml;r die monatliche, quartalsweise oder halbj&auml;hrliche Zahlungsweise. Hierin sehen die Verbrauchersch&uuml;tzer eine Verletzung der Formvorschriften. Sie forderten die Versicherer auf, den Effektivzins anzugeben, der durch die unterj&auml;hrige Beitragszahlung entstehe. Die vertraglich vereinbarte unterj&auml;hrige Zahlungsweise von Versicherungspr&auml;mien stellt jedoch keine Kreditgew&auml;hrung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs dar, stellte am 06.02.2013 der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klar.</p>
<h5>
&bdquo;Ein sch&ouml;ner Extra-Gewinn f&uuml;r die Branche&ldquo;</h5>
<p>Mit diesem h&ouml;chstrichterlichen Spruch aus Karlsruhe h&auml;tte die Angelegenheit eigentlich ein Ende finden k&ouml;nnen. Eigentlich &ndash; denn die Verbraucherzentrale Hamburg legte beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde ein. Diese richtete sich gegen die Zur&uuml;ckweisung der Revision, die der BGH durch Beschluss in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen einen Versicherer entschieden hatte. &bdquo;Wir meinen, dass der Europ&auml;ische Gerichtshof h&auml;tte befragt werden m&uuml;ssen, weil wir wegen der Nichtangabe des Effektivzinses europ&auml;isches Recht verletzt sehen&ldquo;, begr&uuml;ndete die Verbraucherschutz-Organisation ihren Schritt. Zuvor, also nach dem f&uuml;r die Assekuranz positiven BGH-Urteil, hatte die Verbraucherzentrale die eingelegten Revisionen in f&uuml;nf Verfahren &ndash; &bdquo;mehr als z&auml;hneknirschend&ldquo; &ndash; schon von sich aus zur&uuml;ckgenommen.</p>
<p>Am Laufen waren demnach nur noch zwei Verfahren. Und in beiden F&auml;llen unterlag nun die Verbraucherzentrale Hamburg. &bdquo;In dem noch offenen Verfahren hat nun der BGH unsere &sbquo;Nichtzulassungsbeschwerde&rsquo; zur&uuml;ckgewiesen&ldquo;, geben die Verbrauchersch&uuml;tzer auf ihrer Internetseite bekannt. Auch &bdquo;in dem noch offenen Verfahren wurde unsere Verfassungsbeschwerde zur&uuml;ckgewiesen&ldquo;, gesteht die Organisation ein, womit nun &bdquo;alle rechtlichen M&ouml;glichkeiten ausgesch&ouml;pft&ldquo; seien.</p>
<p>Die Versicherer k&ouml;nnten sich nun &bdquo;die H&auml;nde reiben&ldquo;. Sie m&uuml;ssten ihre Kunden nicht &uuml;ber die wirklichen Kosten der monatlichen, quartalsweisen oder halbj&auml;hrlichen Teilzahlungen einer Jahrespr&auml;mie informieren, so die Verbraucherzentrale. &bdquo;Weil die Kostenangaben irref&uuml;hrend&ldquo; seien, k&ouml;nnten die Verbraucher die &bdquo;wirkliche H&ouml;he der Entgelte gar nicht erkennen, zahlen sie aber gleichwohl in dem irrigen Glauben, es ginge ja nur um 2 oder 3 % p.a. Echte Zinsen von bis zu 14% effektiv pro Jahr sind somit ein sch&ouml;ner Extra-Gewinn f&uuml;r die Branche&ldquo;, emp&ouml;ren sich die Verbrauchersch&uuml;tzer.</p>
<h5>
Ruf nach dem Gesetzgeber</h5>
<p>Nach der juristischen Niederlage rufen die Verbrauchersch&uuml;tzer jetzt nach der Politik. &bdquo;Wir fordern den Gesetzgeber auf, gesetzlich klarzustellen, dass die Kosten der ratierlichen Zahlungen einer Versicherungs-Jahrespr&auml;mie als Effektivzins im Angebot anzugeben sind&ldquo;, lautet das Ziel. Eine &bdquo;fortgesetzte T&auml;uschung der Verbraucher, die &uuml;ber die Kosten dieser Teilzahlung gar nicht oder falsch informiert&ldquo; w&uuml;rden, &bdquo;halten wir f&uuml;r unertr&auml;glich&ldquo;. M&uuml;ndige Verbraucher h&auml;tten einen Anspruch auf klare und richtige Preisangaben. Vorerst empfiehlt die Organisation die Zahlweise auf j&auml;hrliche Zahlungen umzustellen, um die &bdquo;teuren&ldquo; Teilzahlungszuschl&auml;ge zu vermeiden.</p>
<p>Text: Umar Choudhry</p>
<p>BGH, Urteil vom 6. Februar 2013, IV ZR 230/12, LG Karlsruhe, AG Maulbronn</p>
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Kfz-Ersatzteilmarkt bleibt zum Missfallen der Versicherer in der Hand der Autohersteller

Viele Auto-Ersatzteile dürfen nur von den Autoherstellern selbst verkauft werden. Das missfällt den Kfz-Versicherern, die in diesem „Monopol“ einen Kostentreiber sehen, dessen Spirale sie am liebsten mit ihrem Schadensmanagement begegnen würden. Die Assekuranz setzte deshalb ihre Hoffnung auf die Novelle des EU-Designschutzes. Doch der Anlauf zur Reform, eine Reparaturklausel einzuführen, ist Ende Mai gescheitert – unter anderem am Widerstand Deutschlands im EU-Ministerrat.

<p>Im Kfz-Ersatzteilemarkt spielen die Auto-Versicherer l&auml;ngst eine bedeutende Rolle. Es geht um viel Geld, das die Versicherer f&uuml;r Ersatzteile bei Haftpflicht- und Kaskosch&auml;den in die Hand nehmen. So verwunderte es nicht, dass im M&auml;rz vergangenen Jahres ein breites B&uuml;ndnis von Verb&auml;nden einen &bdquo;freien Wettbewerb bei sichtbaren Kfz-Ersatzteilen&ldquo; forderte, bei der auch Vertreter der Versicherungswirtschaft aktiv waren. Hinter der Forderung steckt das Bem&uuml;hen, den sogenannten &bdquo;Designschutz&ldquo; f&uuml;r sichtbare Karosserie-Ersatzteile auszunehmen. Die Autohersteller lassen ihr Fahrzeug-Design, also die Erscheinungsform bzw. das Aussehen, n&auml;mlich rechtlich sch&uuml;tzen. Das ist verst&auml;ndlich, haben Ingenieure und Konstrukteure doch jahrelang an den Modellen gearbeitet: aus schn&ouml;den Blech wird ansehnliche Kunst. Eine wichtige Rolle spielen die gewerblichen Schutzrechte auch im Kampf gegen Produktpiraterie, und zwar international.</p>
<p>So umfasst der Teileschutz &ndash; Muster- und Patentschutz &ndash; Details von Au&szlig;enspiegeln, Sto&szlig;stangen, Kotfl&uuml;geln, Motorhauben, Scheinwerfern, Blechen oder T&uuml;ren. Also auch jene Teile, die sehr oft bei Unfallsch&auml;den betroffen sind und f&uuml;r die die Assekuranz mit ihren Beitr&auml;gen aufkommen muss. Genau diese sichtbaren Teile m&ouml;chten m&auml;chtige Verb&auml;nde und Unternehmen in eine sogenannte &bdquo;Reparaturklausel&ldquo; einbinden. Denn der Designschutz erlaubt es den Herstellern, ihre gesch&uuml;tzten Ersatzteile quasi exklusiv zu vertreiben. Hersteller und H&auml;ndler von Teilen d&uuml;rfen diese Ersatzteile somit nicht selbst verkaufen.</p>
<p>Die Autohersteller sehen im Patent- und Designschutz eine &bdquo;unverzichtbare Grundlage f&uuml;r die Produktvermarktung&ldquo;. &bdquo;Ein neuer Anlass oder Sachstand, die Rechtslage in Deutschland der EU zu &auml;ndern, besteht [...] nicht&ldquo;, hei&szlig;t es in der Stellungnahme des Verbandes der Automobilindustrie (VDA). Die Produktion von Ersatzteilen habe, so der VDA, eine &bdquo;gro&szlig;e wirtschaftliche Bedeutung f&uuml;r die Automobilhersteller [...].&ldquo;</p>
<h5>
&bdquo;Reparaturklausel&ldquo; als Kompromiss?</h5>
<p>&bdquo;Designschutz f&uuml;r Auto-Ersatzteile muss fallen&ldquo;, forderten 2013 &ouml;ffentlichkeitswirksam der Automobilclub ADAC, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA), der europ&auml;ische Verband der Kfz-Teilehersteller (CLEPA), der Bundesverband Gro&szlig;handel, Au&szlig;enhandel, Dienstleistungen (BGA), der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und Vertreter der Versicherungswirtschaft. Diese Verb&auml;ndeallianz sieht im Kfz-Ersatzteil-Markt &bdquo;nicht l&auml;nger hinnehmbare Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen&ldquo;. Die Bundesregierung solle &bdquo;entschieden und rasch&ldquo; f&uuml;r eine Liberalisierung eintreten. Einen Ausweg aus den verschiedenen Interessen sollte eine europaweite Einf&uuml;hrung der Reparaturklausel bringen. Diese Klausel, so der Vorschlag der Verb&auml;nde, sollte in das europ&auml;ische Designrecht (98/71/EG) eingebunden werden.</p>
<p>Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Jahre 2007 existierte auch schon. Und drei Jahre vorher, also 2004, hat die EU-Kommission eine Novelle der Designschutzrichtlinie vorgelegt (Artikel 14). Mit der Lockerung h&auml;tten sich die Autohersteller ihr bislang noch alleiniges Verkaufsrecht mit weiteren Dienstleistern teilen m&uuml;ssen. Der ADAC hat vergangenes Jahr in einem Preisvergleich festgestellt, dass die Kosten f&uuml;r Autofahrer &bdquo;sp&uuml;rbar sinken k&ouml;nnten, g&auml;be es echten Wettbewerb im Markt f&uuml;r sichtbare Kfz-Ersatzteile&ldquo;. W&auml;hrend die Preise f&uuml;r nicht sichtbare Ersatzteile &bdquo;unter der Motorhaube&ldquo; in den vergangenen Jahren um zw&ouml;lf Prozent gestiegen seien, h&auml;tten die Preise f&uuml;r sichtbare Ersatzteile im gleichen Zeitraum um 40 Prozent zugelegt.</p>
<p>Die Verbraucher d&uuml;rften beim Kauf von erforderlichen Ersatzteilen &bdquo;nicht l&auml;nger von den Herstellern &uuml;ber Geb&uuml;hr abgezockt werden&ldquo;, so der ADAC. Auf eine &bdquo;bereits heute zu hohe Kostenbelastung f&uuml;r die Verbraucher&ldquo; wies Wirtschaftsrechtsexperte Roland Stuhr vom Verbraucherzentrale Bundesverband hin. &bdquo;Es ist Verbrauchern kaum zu vermitteln, warum sie neben steigenden Kfz- und Benzinpreisen auch noch &uuml;berteuerte Preise f&uuml;r sichtbare Ersatzteile zahlen m&uuml;ssen&ldquo;. Und das nur, weil der Gesetzgeber den Verbrauchern keine Wahlfreiheit einr&auml;ume und die Automobilhersteller ihre Monopolstellung ausnutzten.</p>
<p>Die &bdquo;Monopolisierung des Ersatzteilemarktes&ldquo; stelle auch viele Servicebetriebe in Deutschland vor Probleme, wie Wilhelm H&uuml;lsdonk, Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks (ZDK), sagte. &bdquo;Bereits heute k&ouml;nnen nicht-sichtbare Ersatzteile &ndash; und das sind etwa 75 Prozent des Teilevolumens &ndash; im freien Teilemarkt bezogen werden&ldquo;. Dazu geh&ouml;rten auch besonders sicherheitsrelevante Ersatzteile f&uuml;r Bremsen, Kupplung, Lenkung und andere. &bdquo;Darum setzen wir uns daf&uuml;r ein, dass eine Werkstatt auch bei den Teilen, die dem Designschutz unterliegen, die freie Bezugswahl hat&ldquo;, so H&uuml;lsdonk. Durch den Designschutz werde weder Produktpiraterie verhindert noch Qualit&auml;tssicherung betrieben, so H&uuml;lsdonk. Denn bei Designfragen gehe es eben nicht um die strukturelle Beschaffenheit wie Material oder Passgenauigkeit, sondern nur um die &auml;u&szlig;ere Form.</p>
<h5>
Sieg f&uuml;r die Autokonzerne</h5>
<p>GVA-Pr&auml;sident Hartmut R&ouml;hl wies als Vertreter des freien Kfz-Teilehandels in Deutschland darauf hin, dass die Fahrzeughersteller in ihrem Festhalten am Designschutz im Ersatzteilbereich v&ouml;llig isoliert seien. &bdquo;Selbst die eigenen Zulieferer aus der Kfz-Teileindustrie fordern die Einf&uuml;hrung der Reparaturklausel&ldquo;. Des Weiteren sei sich auch die Wissenschaft einig, wie Studien renommierter Institute ergeben h&auml;tten.</p>
<p>Doch all das Bem&uuml;hen um eine Reform hat nicht die erhoffte Wirkung erzielt. Am Ende haben sich die Autohersteller durchgesetzt. Am 21. Mai dieses Jahres hat die Europ&auml;ische Kommission den Entwurf zur Neufassung der EU-Designrichtlinie 98/71/EG offiziell zur&uuml;ckgezogen. So lautet das Ergebnis: Es bleibt alles wie gehabt. Dazu trugen zwei L&auml;nder bei: Frankreich und Deutschland. Die Vertreter beider L&auml;nder &ndash; je nach Standpunkt &bdquo;S&uuml;ndenb&ouml;cke&ldquo; oder &bdquo;Unschuldsl&auml;mmer&ldquo; &ndash; haben sich in der abschlie&szlig;enden Entscheidung gegen die EU-Designschutznovelle ausgesprochen.</p>
<h5>
Neuer Anlauf f&uuml;r die Designschutz-Novelle?</h5>
<p>Tats&auml;chlich nutzten in den vergangenen Jahren EU-Mitgliedstaaten die Liberalisierungsoption im EU-Designrecht und f&uuml;hrten die Reparaturklausel ein. Aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten ist das Ergebnis jedoch ein Flickenteppich. Diesen wollten die Bef&uuml;rworter der Reparaturklausel durch eine gesamteurop&auml;ische Regelung aufl&ouml;sen. &bdquo;In Deutschland k&ouml;nnen die Fahrzeughersteller Dank der Position der Bundesregierung weiterhin de jure ein Monopol bei Kfz-Ersatzteilen genie&szlig;en&ldquo;, beklagt denn der GVA. Rudiment&auml;re Ans&auml;tze von Wettbewerb gebe es hierzulande nur aufgrund einer unverbindlichen Erkl&auml;rung von Vertretern deutscher Fahrzeughersteller, ihre Designrechte nicht wettbewerbseinschr&auml;nkend wahrzunehmen.</p>
<p>&bdquo;Eine Zusage, die wiederholt gebrochen wurde und juristisch letztlich nichts wert ist&ldquo;, so GVA-Pr&auml;sident R&ouml;hl. W&auml;hrend der Vertrieb von karosserieintegrierten Ersatzteilen z.B. in Italien, Spanien, Polen, Gro&szlig;britannien und Benelux als Gesch&auml;ft ehrbarer Kaufm&auml;nner gelte, sei selbiger in Deutschland ein Straftatbestand&ldquo;, sagt R&ouml;hl. Er zeigt sich dennoch sicher, dass die europaweite Reparaturklausel einen neuen Anlauf nehmen werde. &bdquo;Die &uuml;berzeugenden Argumente f&uuml;r die Einf&uuml;hrung einer Reparaturklausel, die von Verbrauchersch&uuml;tzern und Automobilclubs sowie von Vertretern der Versicherungswirtschaft und des mittelst&auml;ndisch gepr&auml;gten freien Kfz-Teilemarktes vorgelegt wurden und wissenschaftlich untermauert seien, w&uuml;rden sich letztlich durchsetzen, prognostiziert der Verband. Die Zeit f&uuml;r industriepolitisch motivierte, nationale Alleing&auml;nge werde sich in einem immer st&auml;rker integrierten Europa zwangsl&auml;ufig dem Ende zuneigen.</p>
<p>Text: Umar Choudhry</p>
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Reiserücktritts-Versicherung: Streit um den Reisebeginn

Endet der Versicherungsschutz einer Reiserücktritts-Versicherung beim Online Check-In? Das Amtsgericht München hatte sich mit der Frage zu befassen, zu welchem Zeitpunkt eine Reise als noch nicht oder schon angetreten gilt. Geklagt hatte ein Kunde, weil er, kurz nachdem er eingecheckt hatte, so schwer erkrankte, dass er den Flug stornierte. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen

<p>Sommer, Sonne, Santo Domingo: Von Frankfurt aus in die Hauptstadt der Dominikanischen Republik wollte ein Düsseldorfer Ende April des vergangenen Jahres verreisen. Mit im Reisegepäck hatte er auch eine Reiserücktritts-Versicherung, die er bei einer Münchener Versicherung abgeschlossen hatte. Am Reisetag, es war der Vormittag des 28.04.2013, nutzte der Kunde das Angebot der Fluggesellschaft zum sogenannten Online Check-In. Kurz nachdem er eingecheckt hatte, erkrankte der Mann aber so schwer, dass er nicht mehr flugfähig war. Er stornierte deshalb den Flug bei der Fluggesellschaft.
Im Glauben, die Reisekosten von seinem Reiserücktritts-Versicherer zu bekommen, wandte sich der Kunde an seine Assekuranz. Diese weigerte sich jedoch zu zahlen.</p><p>Denn, so das Argument des Versicherers, der Versicherungsschutz beginne nach den Versicherungsbedingungen der Reiserücktritts-Versicherung nämlich mit der Buchung der Reise. Und er ende entsprechend mit dem Antritt der Reise. Da der Kunde nach Ansicht des Versicherers mit dem Einchecken die Flugreise bereits angetreten habe, sei damit der Versicherungsschutz geendet. Der Kunde war mit dieser Ablehnung nicht einverstanden und klagte. Er trug vor, dass er den Flug aus medizinischen Gründen nicht habe antreten können. </p><h5>Die Absicht allein reicht nicht...

</h5><p>Der Richter gab dem Düsseldorfer Kläger schließlich Recht. Das klassische Check-In-Verfahren am Flugschalter im Abfertigungsgebäude eines Flughafens diene der Kontrolle von Unterlagen, wie zum Beispiel Pass oder Visum, jedoch vorrangig der Gepäckaufgabe und der Übergabe der Bordkarte, so das Gericht.</p><p>Das Online Check-In-Verfahren, führt das Gericht weiter aus, diene maßgeblich den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften. Die Airlines könnten durch das Online Check-In Personal einsparen, wenn die Reisenden den Vorgang des Eincheckens in Eigenregie durchführten. Mit dem Online Check-In erkläre der Reisende der Fluggesellschaft gegenüber, dass er beabsichtige, die vertraglich vereinbarte Beförderung durch die Fluggesellschaft abzurufen.
</p><p>Dieser Zeitpunkt ist dem Amtsgericht München zufolge, vor dem der Fall verhandelt wurde, aber noch nicht der faktische Reiseantritt. Das Gericht ist der Meinung, dass für den Reiseantritt der Reisende zumindest auch faktisch Leistungen der Fluggesellschaft in Anspruch nehmen müsse, die unmittelbar mit der Beförderung verbunden seien.</p><h5>Es bleiben Fragen</h5><p>So nehme ein Reisender mit der Aufgabe von Gepäck am Flughafenschalter eine solche Leistung in Anspruch. Denn hier werde sein Gepäck zum Zweck der Beförderung in den Frachtraum transportiert.
Weiterhin könne man von einem Reiseantritt ausgehen, wenn der Reisende unter Vorlage seiner Bordkarte den Flugsteig passiert, um das Flugzeug betreten zu können. Das Gericht hat jedoch offen gelassen, ob auch durch die Vorlage der Bordkarte bei der Sicherheitskontrolle im Abflugbereich ein Reiseantritt erfolgt. </p><p>Das Urteil ist rechtskräftig.
</p><p>Text: Umar Choudhry
</p><p>Urteil des Amtsgerichts München vom 30.10.13, Aktenzeichen 171 C 18960/13</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/4466996F-0DB8-460B-A25F-FABCBEC422AB"></div>

 

Haftpflicht für Hebammen steigt auf 5.091 Euro

Ab dem 01.07.2014 müssen freiberufliche Hebammen 5.091 Euro pro Jahr für ihre Berufshaftpflichtversicherung zahlen. Die Verhandlungen zwischen den freiberuflichen Hebammen und den Krankenkassen um den Ausgleich der steigenden Haftpflichtprämien sind gescheitert. Auch die Versicherungswirtschaft ist im Gespräch mit den Hebammenverbänden und der Politik.

<p>&nbsp;</p>
<p>&bdquo;Wir verhandeln seit Monaten mit dem GKV-Spitzenverband, aber die Krankenkassen sind nicht bereit, die nachgewiesene Mehrbelastung der geburtshilflich t&auml;tigen Hebammen ausreichend auszugleichen&ldquo;, sagt Katharina Jeschke, Pr&auml;sidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes. &bdquo;Der GKV-Spitzenverband hat drei verschiedene Modelle vorgestellt, wie der berechnete Betrag vollst&auml;ndig zwischen den Hebammen verteilt werden kann. Leider haben die Hebammenverb&auml;nde alle drei Modelle abgelehnt&ldquo;, wehrt sich der GKV-Spitzenverband.</p>
<p>Betroffen von dem jetzigen Scheitern der Verhandlungen sind alle freiberufliche Hebammen, die in Kliniken, in Geburtsh&auml;usern und zuhause Frauen w&auml;hrend der Geburt begleiten. Sie betreuen fast ein Viertel aller Geburten in Deutschland. F&uuml;r sie steigt die aktuelle Haftpflichtpr&auml;mie zum 01.07.2014 auf 5.091 Euro.</p>
<h5>
Vorw&uuml;rfe von beiden Seiten</h5>
<p>&bdquo;Nur wenn die Hebammen die Kostensteigerung vor&uuml;bergehend anderweitig ausgleichen k&ouml;nnen, werden sie ihren Beruf weiterhin aus&uuml;ben k&ouml;nnen&ldquo;, warnt Katharina Jeschke, Pr&auml;sidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes. Der GKV-Spitzenverband bedauert, dass der &bdquo;fehlende Einigungswille der Hebammenverb&auml;nde&ldquo; dazu gef&uuml;hrt habe, dass die freiberuflich t&auml;tigen Hebammen keine Planungssicherheit f&uuml;r den Zeitraum ab 01.07.2014 bek&auml;men.</p>
<p>&bdquo;Wir fordern die Hebammenverb&auml;nde auf, die Verhandlungen um die Ausgleichszahlungen f&uuml;r die steigenden Pr&auml;mien f&uuml;r deren Berufshaftpflichtversicherung nicht mit allgemeinen Honorarforderungen zu vermischen&ldquo;, so der GKV-Spitzenverband. Als n&auml;chsten Schritt haben die Hebammen angek&uuml;ndigt, die Schiedsstelle anzurufen.</p>
<p>&bdquo;Durch das Schiedsstellenverfahren verz&ouml;gert sich der bereits seit Jahren gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich durch die Krankenkassen unn&ouml;tig&ldquo;, so Jeschke vom Deutschen Hebammenverband. Jetzt warteten nicht nur die Hebammen mit wenigen Geburten auf den Sicherstellungszuschlag. Auch alle anderen freiberuflich in der Geburtshilfe t&auml;tigen Hebammen blieben eine ungewisse Zeit auf ihren Kosten sitzen, bedauert Jeschke. Zuletzt hatte das Bundesgesundheitsministerium ein Ma&szlig;nahmenpaket f&uuml;r freiberufliche Hebammen vorgestellt, um die Haftpflichtproblematik bei Geburtshebammen zu entsch&auml;rfen. Das Paket enthielt unter anderem auch ebenjenen Sicherstellungszuschlag, durch den Hebammen, die wenige Geburten betreuen, entlastet werden sollen.</p>
<h5>
Assekuranz begr&uuml;&szlig;t Ma&szlig;nahmenpaket</h5>
<p>Vorschl&auml;ge zur Qualit&auml;tssicherung in der Geburtshilfe sowie ein Regressverzicht der Sozialversicherungstr&auml;ger sollen ebenfalls den Versicherungsschutz dauerhaft bezahlbar machen. Denn die Berufshaftpflicht ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich teurer geworden. Grund hierf&uuml;r sind &bdquo;massiv gestiegene&ldquo; Kosten f&uuml;r Geburtssch&auml;den infolge von Behandlungsfehlern. &bdquo;Das Ma&szlig;nahmenpaket ist aus Sicht der Versicherungswirtschaft sehr geeignet, um die geburtshelfende T&auml;tigkeit von freiberuflichen Hebammen auf eine solide und zukunftsf&auml;hige Basis zu stellen&ldquo;, sagte J&ouml;rg von F&uuml;rstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgesch&auml;ftsf&uuml;hrung.</p>
<p>Die Versicherungswirtschaft ist seit l&auml;ngerem im Gespr&auml;ch mit den Hebammenverb&auml;nden und den zust&auml;ndigen Ministerien. Wenn es bis zum 30.06.2014 keine Einigung gebe, k&ouml;nne die tats&auml;chlich gezahlte Verg&uuml;tung pro Geburt aufgrund eines zwischen den Hebammenverb&auml;nden und dem GKV-Spitzenverband im vergangenen Jahr abgeschlossenen Vertrages sogar sinken, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Das m&uuml;sse verhindert werden.</p>
<p>Text: Umar Choudhry</p>
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Makler scheuen Vertrieb von Cyber-Versicherungen

Ins Visier von Cyberattacken nehmen kriminelle Hacker besonders mittelständische Unternehmen. Dennoch haben nur die wenigsten von ihnen eine Versicherung gegen Cyber-Risiken abgeschlossen. Ein Grund: Versicherungsvertriebe und Makler machen um den als aufwendig und haftungsträchtig empfundenen Verkauf einzelner Gewerbeprodukte einen Bogen. Konsequenz: Risiken in den Unternehmen bleiben unentdeckt, weil Vermittler im Kundengespräch nicht danach fragen.

<p></p><p>Von einem Jahr der „Mega-Hacks“ spricht die amerikanische Softwarefirma Symantec in ihrem Sicherheitsbericht 2013. In der Geschichte von Datenverlusten, so der Anti-Viren-Hersteller, sei 2013 das „bisher schlimmste Jahr“ gewesen. Besonders mittelständische Unternehmen mit einer Größe von 251 bis 500 Mitarbeitern sowie Firmen ab 2.500 Mitarbeitern stünden im Fokus von gezielten Angriffen. Kleine bis mittelständische Unternehmen sind Symantec zufolge nach wie vor ein beliebtes Ziel, da sie oft weniger ausgefeilte Sicherheitssysteme zum Schutz des Netzwerks einsetzten und oftmals als Dienstleister und Zulieferer für größere Unternehmen fungierten. In ihrem Bericht weist die Firma auch auf ein „verändertes Vorgehen der Cyberkriminellen“ hin. „Obwohl die Komplexität der Attacken deutlich zugenommen hat, ist es überraschend, dass Cyberkriminelle geduldiger geworden zu sein scheinen und erst dann zuschlagen, wenn das Ziel größer und aussichtsreicher ist“, schildert Candid Wüst, Sicherheitsexperte bei Symantec, die neuen Erkenntnisse.</p><p>Vertrieb „aufwendig und haftungsträchtig“</p><p>Trotz der IT-Gefahren gehen die meisten Geschäfts- und IT-Entscheider in großen europäischen Unternehmen davon aus, dass die Einhaltung einer Sicherheits-Richtlinie bereits ausreicht, um sich vor Cyber-Risiken zu schützen. Dieses Grundvertrauen ist gefährlich und führt dazu, dass sich die meisten Unternehmen in Europa nicht gegen IT-Risiken versichern. Zu diesem Ergebnis kommt eine europaweite Studie zum Thema Cyber-Security, die die Beratungsgesellschaften Steria Mummert und Pierre Audoin Consultants (PAC) durchgeführt haben. Befragt wurden 270 Entscheider in mittelständischen Unternehmen und Konzernen in verschiedenen Branchen. Im Mittelpunkt standen hierbei Lösungsstrategien und -modelle, mit denen die Unternehmen aktuell und in den kommenden drei Jahren auf IT-Gefahren reagieren. Die Studie betrachtet auch 72 deutsche Unternehmen.</p><p>Nur die wenigsten Unternehmen (15%) haben eine Versicherung gegen Cyber-Risiken abgeschlossen, heißt es in der Untersuchung. Bei den großen Unternehmen seien dies aber immerhin schon 30%. Dennoch sei das Gros der Unternehmen nicht ausreichend gegen Hacker &amp; Co. versichert. Dies könne ein Unternehmen teuer zu stehen kommen. Falle zum Beispiel ein für den Geschäftsbetrieb zwingend notwendiges IT-System oder auch nur eine geschäftskritische Anwendung aus, stehe der Gewerbebetrieb im schlimmsten Fall still. Die Gründe für die fehlende Absicherung gegen Cyber-Risiken seien dabei vielfältig. Einer betrifft die Versicherung und ihren Vertrieb selbst, so die Unternehmensberatung. Versicherungsvertriebe und Makler scheuten den „aufwendigen und haftungsträchtigen Verkauf einzelner Gewerbeprodukte“. Dies ist ein Ergebnis einer weiteren Studie – „Branchenkompass Versicherungen“ – von Steria Mummert. </p><p>Cyber-Policen im Kundengespräch kein Thema</p><p>Diese Studie vom Ende letzten Jahres zeigt, dass viele unternehmerische Risiken unentdeckt bleiben, schlicht weil die Vermittler im Kundengespräch nicht danach fragen. Hierzu zählen vor allem Cyber-Risk-Versicherungen, die heute kaum angeboten würden. „Null-Risiko gibt es nicht, das ist den meisten IT-Entscheidern klar. Die Bedrohungen nehmen zu und die Angriffe werden aggressiver und erfolgreicher“, kommentiert Gerald Spiegel, Leiter Information Security Solutions bei Steria Mummert Consulting, die Studienergebnisse. „Neben der notwendigen Vorhaltung und Beachtung der Security-Policy ist es daher heute wichtiger denn je, risikoorientiert zu handeln“. Dazu gehöre, sich rechtzeitig gegen Cyber-Angriffe zu versichern und so die möglichen negativen Folgen eines Betriebsausfalls zu minimieren.</p><p>Auch der britische Spezialversicherer Hiscox sieht den Mittelstand auf die Bedrohungen von Cyber-Angriffen kaum vorbereitet. Denn 22% der deutschen Mittelständler verfügten über keinerlei Backup-System. Knapp ein Drittel halte Datenverluste zwar für ein bedeutendes Risiko, sei aber nicht dagegen versichert und alarmierende 94% besäßen keine Versicherung gegen Datenverlust. Zu diesen Resultaten kam der Versicherer in seinem „Hiscox eDNA Report 2013“ zur Sicherheitslage im deutschen Mittelstand. „Die Zahl der Cyber Angriffe und von Datenverlusten erklimmt neue Höchststände, allerdings fehlt noch immer ein adäquates Risikobewusstsein bei den Unternehmen“, so Stefan Sievers, Underwriting Manager bei Hiscox. Dabei ließen sich Datenrisiken gerade auch für den deutschen Mittelstand nicht nur umfassend absichern, sondern auch gleich von vornherein vermeiden.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><p>Siehe dazu auch <a href="http://www.asscompact.de/article/wenn-versicherer-zur-zielscheibe-von-c…; target="_blank" >Wenn Versicherer zur Zielscheibe von Cyberattacken werden</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/57B667E8-691F-471E-B53C-59A03BBCB8B0"></div>

 

Die PKV für die Zielgruppe Studenten

Die Hürden für den Eintritt in die Private Krankenversicherung sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Doch für eine Gruppe hat der Gesetzgeber die Tür zur PKV weit geöffnet – für Studenten. Und die Zahl der Studienanfänger erreicht Höchstmarken. Für Vermittler also durchaus ein Vertriebsfeld, das sich zu pflügen lohnt.

<p>Der Wunsch der Bildungspolitiker ist in Erfüllung gegangen. Jeder zweite Schulabgänger wird Student. Die Zahlen sind so beachtlich, dass nun manch einer von einem „Akademisierungswahn“ spricht. So haben im Jahr 2013 rund 370.000 Schüler die Hochschulreife erlangt. Das waren 3,8% mehr als im Vorjahr, hat das Statistische Bundesamt errechnet. Gesteigert wird diese Zahl von den Studienanfängern. Im Sommersemester 2013 und im Wintersemester 2013/2014 nahmen, nach vorläufigen Zahlen, 506.600 Studienanfänger ein Studium an einer Hochschule in Deutschland auf. Im Vergleich zu 2012 stieg die Zahl der Erstsemester um 2%. Sie erreichte damit den zweithöchsten Stand, der jemals erzielt wurde, teilt die Statistikbehörde in Wiesbaden mit. Den Rekordwert hält das Studienjahr 2011. Damals begannen 518.700 Studienanfänger ihre akademische Bildung. Dass hinter all diesen Zahlen ein erhebliches Vertriebspotenzial für die Private Krankenversicherung schlummert, scheinen viele Vermittler auszublenden. Dabei kann es sich lohnen, einen Blick in das Sozialgesetzbuch zu werfen. </p><p>Der Weg in die PKV – Regeln und Fristen</p><p>Denn dort – im „Sozialgesetzbuch Fünftes Buch“ (SGB V) – finden sich die Bestimmungen zur Krankenversicherung. So sind nach § 5 SGB V Absatz 9 „versicherungspflichtig [...] Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, [...].“ Der Gesetzgeber macht dabei keinen Unterschied, ob der Student Mitglied in einer Gesetzlichen (GKV) oder Privaten (PKV) Krankenversicherung ist. Die Tür in die PKV steht hier am Beginn eines neuen Lebensabschnitts also sehr weit offen. Diese Offenheit steht im Gegensatz zur allgemeinen Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre. So ist die Versicherungspflichtgrenze 2012 und 2013 mit jeweils 2,7% gestiegen. Sie beträgt aktuell 4.050 Euro pro Monat oder 48.600 Euro pro Jahr. Vor diesem Hintergrund bietet sich für Vermittler also eine sehr günstige Gelegenheit, um Studenten über die Möglichkeit eines privaten Versicherungsschutzes aufzuklären. Die Hochschulen und Krankenkassen selber sind nämlich noch nicht mit großen Aufklärungskampagnen aufgefallen. </p><p>Die Universitäten prüfen lediglich formal, ob der neue Student einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen kann. Diese ist nämlich Voraussetzung, um überhaupt ein Studium aufzunehmen. Ab diesem Zeitpunkt wird es für Vermittler höchste Zeit. Ab der Immatrikulation in das erste Semester verbleiben nämlich nur noch drei Monate, um sich von der GKV zu lösen. Hierzu muss der Student einen sogenannten Befreiungsantrag bei seiner bisherigen Krankenkasse stellen. Sobald die Bestätigung der Befreiung eingetroffen ist, wird sie der Hochschule als Nachweis vorgelegt. Mit der PKV ist der Student dann für seine gesamte Studienzeit versichert – unwiderruflich. Die PKV beginnt, wenn der Antragsteller bereits Leistungen beansprucht hat, vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Sind keinerlei Ansprüche gestellt worden, gilt der private Schutz von Beginn der Versicherungspflicht an. </p><p>Leistungen und Beiträge </p><p>Sobald die Lehrjahre an der Uni jedoch abgeschlossen sind, dürften die meisten Absolventen dann wieder in die GKV fallen. Wohl nur eine kleine Zahl von Berufsanfängern schafft es, gleich mit einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze einzusteigen. Für den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. ist die Studienzeit daher eine „sehr gute Möglichkeit, die PKV für eine überschaubare Zeit auszuprobieren“. „Mit nur wenigen Euro mehr im Monat als in der Studentischen Krankenversicherung der GKV hat man damit Anspruch auf den höheren Leistungsumfang in der PKV“, lautet das Argument. Der Verband weist auch darauf hin, dass „in vielen Fällen“ nach dem Studienabschluss eine Anwartschaftsversicherung möglich sei, die es den Studenten ermögliche, zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung zu ihrem früheren privaten Krankenversicherer zurückzukehren.</p><p>Konkret werben die Unternehmen in ihren Studententarifen mit einer Kostenübernahme für ärztliche Leistungen zum 1,7-fachen Satz der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen und bei der zahnärztlichen Gebührenordnung zum 2,0-fachen Satz. Nach Angaben des PKV-Verbandes sind die Beiträge für den Studententarif bei allen beteiligten Unternehmen bis auf einen unternehmensindividuellen Zuschlag gleich. Sie betragen demnach aktuell 76,50 Euro für Studienanfänger bis zum 24. Lebensjahr, 99,50 Euro bis zum 29. Lebensjahr und 91,60 Euro für über 30-Jährige. Bei diesen Beiträgen für den Studententarif werden allerdings keine Alterungsrückstellungen gebildet. Die Beiträge berücksichtigen also keineswegs die im Alter steigenden Ausgaben für die Gesundheitsversorgung. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/380674D7-5982-4F3B-AABC-48AC707C871C"></div>

 

Datenschützer verbieten Videoüberwachung aus Fahrzeugen

Trend gestoppt? Die obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden schieben sogenannten „Dashcams“ nun einen Riegel vor. In einem offiziellen Beschluss sehen die Datenschützer den Einsatz von Unfallkameras in Deutschland als „unzulässig“ an. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, empfahlen Versicherer den Einsatz der Kameras – und honorierten ihn sogar mit einem Beitragsrabatt.

<p>Trend gestoppt? Die obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden schieben sogenannten „Dashcams“ nun einen Riegel vor. In einem offizielle Beschluss sehen die Datenschützer den Einsatz von Unfallkameras in Deutschland als „unzulässig“ an. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, empfahlen Versicherer den Einsatz der Kameras – und honorierten ihn sogar mit einem Beitragsrabatt. </p><p>Aufmerksam verfolgten Datenschützer den Trend unter Autofahrern, spezielle Kameras an Windschutzscheibe, Armaturenbrett oder innen am Rückspiegel zu befestigen. Mit diesen sogenannten „Dashcams“ kann das Verkehrsgeschehen gefilmt werden. Hersteller und Händler werben damit, zum Beispiel bei einem Unfall handfestes Beweismaterial vorliegen zu haben. So kann der Hergang gegenüber der Polizei und der Versicherung dokumentiert werden. Nachdem bereits in den vergangenen Monaten einzelne Landesdatenschützer diese Unfallkameras kritisch beäugt haben, haben nun die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich, der sogenannte Düsseldorfer Kreis, einen offiziellen Beschluss gefasst. „In Deutschland ist der Einsatz solcher Kameras in der Regel datenschutzrechtlich unzulässig“, heißt es im Beschluss, der Ende vergangener Woche veröffentlicht wurde. </p><p>„Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“</p><p>„Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren“, mahnt denn Jörg Klingbeil, Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg. Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen obliege einzig und allein der Polizei. Besonders heikel wird es nach den Worten von Klingbeil, wenn Dashcam-Aufnahmen zum Beispiel im Internet veröffentlicht würden, ohne dass die gefilmten Personen ihr Einverständnis gegeben hätten. Der Landesdatenschutzbeauftragte weist auch darauf hin, dass die Videoüberwachung per Dashcam in Österreich sogar mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werde. Auch in der Schweiz werde der Einsatz als datenschutzrechtlich unzulässig gewertet.</p><p>Die Einschränkung, dass Dashcams „in der Regel datenschutzrechtlich unzulässig“ seien, ist auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zurückzuführen. Denn danach ist eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokameras zulässig, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Diese Voraussetzungen sehen mit dem vorliegenden Beschluss die Datenschutzaufsichtsbehörden in aller Regel jedoch als nicht erfüllt an, da die schutzwürdigen Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer überwögen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht umfasse auch das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden, lautet der Tenor der Entscheidung. </p><p>Schlappe für die Versicherungswirtschaft</p><p>Beflügelt wurde der Trend zu den Dashcams nicht nur von den vielen Herstellern und Händlern auf den Markt der Videoüberwachung. Wie aus den aktuellen Jahresberichten der Landesdatenschutzbeauftragten hervorgeht, empfahlen auch Autoversicherer die Videoüberwachung. Am Beispiel des Taxigewerbes, das in den Jahresberichten konkret genannt wird, zeigen die Datenschützer das Spannungsfeld einer möglichen Überwachung auf. „Auch wenn KfZ-Versicherer den Einsatz der Kameras empfehlen und diesen gegebenenfalls sogar mit einem Beitragsrabatt honorieren, müssen nicht nur Taxi-Unternehmer berücksichtigen, dass sie die datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der Außenkameras tragen“, ist beispielsweise im Tätigkeitsbericht der Jahre 2012/2013 von Johannes Caspar, dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, zu lesen. </p><p>Auch über die Wirkung von Attrappen weist Caspar in seinem Bericht hin. Da die Funktionsfähigkeit der Kamera nicht erkennbar sei, könne ein Überwachungsdruck hervorgerufen werden und somit zu einer Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Fahrgäste führen. Zur gleichen Einschätzung kam auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil. „Die Ausstattung von Taxis mit ‚Unfallkameras’, wie sie von Versicherungsunternehmen vorgeschlagen wird, ist [...] unzulässig“, resümiert Klingbeil in seinem aktuellen Jahresbericht. Unerheblich sei dabei, ob die Kameras mobil seien und eventuell nur die nähere Umgebung des Fahrzeugs erfassten.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/153DAE6D-4049-488F-9EE0-CCC2BBAC8689"></div>

 

Gesundheitsförderung im Arbeitsalltag der Vermittler

45, 46, 47, 48 und 50: Das sind hierzulande die Durchschnittsalter der Versicherungsvermittler. Die Zahl älterer Arbeitnehmer ist in den vergangenen Jahren merklich nach oben geschossen. Gleichzeitig musste die Hälfte der Ruheständler ihre Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen an den Nagel hängen. Demografie und Fachkräftemangel führen auch für Vermittler zu der Frage, wie sie vital bis ins hohe Alter ihrer Arbeit nachgehen können.

<p>45, 46, 47, 48 und 50: Das sind hierzulande die Durchschnittsalter der Versicherungsvermittler. In einer statistischen Auswertung hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag Ende 2013 eine Aufschlüsselung nach Status und Alter der Versicherungsvermittler vorgenommen. Demnach beträgt das Durchschnittsalter gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 4 GewO) 45 Jahre. Sie machen mit 143.994 Vermittlern das Gros der Branche aus. Mit einem Durchschnittsalter von 46 Jahren folgen ihnen die Versicherungsvertreter mit Erlaubnis (nach § 34d Abs. 1 GewO). Durchschnittlich ein Jahr älter, also im Schnitt 47 Jahre, sind Versicherungsmakler (mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Getoppt werden diese nur noch von Versicherungsberatern mit Erlaubnis (nach § 34e Abs. 1 GewO), die ein Durchschnittsalter von 48 Jahren aufweisen und von Versicherungsberatern mit Erlaubnisbefreiung (nach §34d Abs. 3 GewO, produktakzessorisch), die sogar im Durchschnitt auf stolze 50 Jahre kommen. </p><p>Doch allein auf weiter Flur stehen die Vermittler mit diesen Zahlen nicht da. Denn auch gesamtgesellschaftlich ist die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Nach Zahlen des Statistische Bundesamts waren im Jahr 2012 knapp die Hälfte (49,6%) der 60- bis 64-Jährigen am Arbeitsmarkt aktiv. Damit hat sich der Anteil im Vergleich zur Situation vor zehn Jahren (2002: 25,1%) fast verdoppelt. Zugleich hat sich das mittlere Eintrittsalter in den Ruhestand im Zehnjahresvergleich um knapp zwei Jahre nach hinten verlagert. Beschäftigte, die im Jahr 2011 ihre Erwerbstätigkeit wegen Ruhestand aufgegeben haben, waren im Mittel 61,1 Jahre alt. Zehn Jahre zuvor betrug das Durchschnittsalter noch 59,3 Jahre. Bei denjenigen, die 2011 aus Altersgründen in Ruhestand gegangen sind, betrug das Durchschnittsalter sogar 63,9 Jahre (2001: 61,6 Jahre). Bei Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen waren es 55,6 Jahre (2001: 55,3 Jahre). Fast die Hälfte der Ruheständler, die ihre Erwerbstätigkeit 2011 aufgegeben haben, tat dies nach eigenen Angaben aus gesundheitlichen Gründen (25,4 %). </p><p>Wertvoller Wissens- und Erfahrungsschatz</p><p>Umso drängender kommt auch für Vermittler die Frage auf, wie sie fit und motiviert ihren Arbeitsalltag bis zu ihrem Ruhestand gestalten können. Allein vor dem Hintergrund des demografischen Wandels stellt sich die Frage, wie ältere Vermittler in ihrem Beruf gehalten werden können, um deren spezifische Kompetenzen zu nutzen und zugleich einem Fachkräftemangel vorzubeugen. Denn auch für Vermittler gilt, dass viele von ihnen länger arbeiten müssen als früher, um ihre eigene Versorgung im Alter zu sichern. Damit Berufstätige bis zum Ruhestand fit, motiviert und leistungsfähig bleiben, kommt es darauf an, das Arbeitsleben alters- und alternsgerecht zu gestalten, so die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). „Jede Altersgruppe hat im Beruf spezifische Stärken und Schwächen“, sagt Stephan Köhler, Demografie-Experte der BGW. Während jüngere Beschäftigte beispielsweise oft körperlich belastbarer seien und als besonders flexibel gelten würden, verfügten Ältere unter anderem über einen wertvollen Wissens- und Erfahrungsschatz.</p><p>Ideal seien nach Einschätzung der BGW altersgemischte Teams, in denen jeder seine Aufgaben mit seiner persönlichen Situation vereinbaren könne. So ergänzten sich Jung und Alt und sicherten mit ihren unterschiedlichen Kompetenzen gemeinsam den Unternehmenserfolg, so Köhler. Arbeitgebern empfiehlt die BGW, die Kompetenzen älterer Beschäftigter nicht nur anzuerkennen, sondern aktiv zu fördern. Weiter sollten sie auf die sich wandelnden Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter eingehen und das gegenseitige Verständnis der verschiedenen Altersgruppen in der Belegschaft untereinander fördern.</p><p>Auch die Arbeitnehmer selbst können einiges dafür tun, ihr Berufsleben gesund und zufrieden zu durchlaufen. Wichtig sei unter anderem, dass sie betriebliche Unterstützungsangebote annehmen und bei Bedarf auch ausdrücklich erbitten. Das betreffe sowohl den Abbau von Belastungen als auch die Stärkung persönlicher Ressourcen. </p><p>Konkrete Tipps</p><p>Hierzu sollten Tätigkeiten im Team regelmäßig gewechselt und Tätigkeitsschwerpunkte verlagert werden. Auch der flexible Einsatz von Arbeitszeitmodellen – etwa Teilzeit, Gleitzeit oder ein Jahresarbeitszeitkonto – können hilfreich sein. Empfohlen wird ebenfalls, an einen Wochentag eine „Auszeit“ von negativ belastenden Tätigkeiten einzurichten. Weitere Tipps: Bewegung und Entspannung in Pausen und Freizeit, regelmäßige Fortbildungen und teambildende Maßnahmen. Diese können vom gegenseitigen Geburtstagstisch bis zum Betriebsausflug reichen. Unter die Lupe sollte auch die gesundheitsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes genommen werden. Es bietet sich an, in ergonomische Bürostühle, Stehpulte und höhenverstellbare Tische zu investieren. Die Betriebe sollten auch die Finanzierungshilfen nutzen. So gibt es zur finanziellen Unterstützung den Steuerfreibetrag für die betriebliche Gesundheitsförderung.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><p>Siehe auch: <a href="http://www.asscompact.de/article/45-47-48-so-alt-sind-versicherungsverm…; target="_blank" >45 – 47 – 48 – so alt sind Versicherungsvermittler</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E2EA0EF4-5A60-44E1-A698-1935D7BCBA1D"></div>

 

Steigende Kaufkraft der Teenager – und bei der Altersvorsorge im Stich gelassen

Wie steht es um die Finanzen der Jugendlichen im Alter von 12 bis 19 Jahren? Sparen junge Leute heute überhaupt noch? Besitzen sie schon ein Konto? Einblick in Kaufkraft, Sparverhalten und Kontobesitz dieser jungen Zielgruppe zeigt der „Bravo Trendmonitor“ des Bauer-Verlags. Wie junge Erwachsene zur Altersvorsorge stehen, ergründete vergangenes Jahr auch eine andere Untersuchung.

<p>Schon in frühen Jahren beginnt die Einkommensschere sich zu öffnen. Im Jahresschnitt haben Jungen 200 Euro mehr zur Verfügung als Mädchen. Zwar bekommen die männlichen 12- bis 19-Jährigen weniger Taschengeld, dafür verdienen sie aber mehr als die Mädchen, 584 Euro im Schnitt (Mädchen: 384 Euro). Im Schnitt hat ein Jugendlicher nach Abzug aller Kosten, wie etwa für Miete oder Versicherungen, 2773 Euro pro Jahr zur freien Verfügung. Das zeigt der aktuelle „Bravo Trendmonitor“ von Bauer. Das meiste davon wird gespart, oft für eine größere Anschaffung wie zum Beispiel den Führerschein. „Die Kaufkraft der Teenager ist gestiegen“, sagt Jean-Paul Daniel, Anzeigenleiter bei Bauer. </p><p>„Im Schnitt stehen den Kids knapp 1.200 Euro im Jahr zur Verfügung. Das sind über 100 Euro mehr im Vergleich zum Vorjahr“, so Daniel. Der „Bravo Trendmonitor“ ist eine regelmäßige Online-Befragung, die im Schnitt zweimal pro Jahr Aufschluss über Trends, Markenbekanntheit, Konsumverhalten und Kaufkraft von Jugendlichen gibt. Die Befragten setzen sich unter anderem aus den Nutzern der Online-Seite der Zeitschrift „Bravo“ und deren Profilseite auf Facebook zusammen. An der aktuellen Erhebung haben 961 Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren teilgenommen. Die Befragung anhand eines Online-Fragebogens wurde Anfang Oktober bis Ende November 2013 von der Bauer Media Group durchgeführt. </p><p>Sparverhalten und Kontobesitz</p><p>Jugendliche, die noch zur Schule gehen, verfügen der Untersuchung zufolge über bis zu drei Einnahmequellen: Taschengeld, Nebenjob sowie andere finanzielle Zuwendungen. Zu diesen zählen zum Beispiel Geld für gute Noten oder zum Geburtstag. 96% der befragten Schüler erhalten solche Zuwendungen. 35% der Mädchen und 38% der Jungen verdienen sich mit einem Nebenjob Geld hinzu. Und 89% aller befragten Schüler gaben an, ein Taschengeld zu erhalten, das meist monatlich ausgezahlt wird. Beim Sparverhalten zeigt sich, dass 43% der Jungen und Mädchen ihr ganzes Geld oder den größten Teil davon sparen. Weitere 34% sparen zumindest einen kleinen Teil. Lediglich 18% sparen fast nichts. </p><p>Mindestens ein Konto führen drei Viertel (77%) der Jugendlichen. Hierbei handelt es sich überwiegend um ein Girokonto (50% der weiblichen und 55% der männlichen Kontobesitzer) und/oder um ein Sparkonto (30% der weiblichen und 47% der männlichen Kontobesitzer). Über ein Jugendkonto verfügen 20% der weiblichen und 28% der männlichen Kontobesitzer. Und 18% der Mädchen, die ein Konto besitzen, wissen nicht, um was für ein Konto es sich genau handelt. Bei den Jungs liegt der Anteil nur bei 5%.</p><p>Risiko der Altersarmut</p><p>Welche Einstellung junge Erwachsene zur Altersvorsorge haben, untersuchte bereits vergangenes Jahr die Studie „Jugend, Vorsorge, Finanzen – von der Generation Praktikum zur Generation Altersarmut?“ Für die vom Versorgungswerk MetallRente in Auftrag gegebene Studie hat das Sozialforschungsinstitut TNS Infratest bei einer telefonischen Repräsentativbefragung bundesweit 2.500 Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 17 und 27 Jahren interviewt. Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland blicken demnach so optimistisch wie schon lange nicht mehr in die Zukunft. </p><p>Obwohl sie die wirtschaftlichen Aussichten durchaus skeptisch einschätzen, fürchten sie sich kaum noch vor Arbeitslosigkeit. 95% gehen davon aus, in zehn bis fünfzehn Jahren ein gutes Leben zu führen, 91% sind sich sicher, beruflich erfolgreich zu sein. „So optimistisch war schon lange keine junge Generation mehr“, sagte der wissenschaftliche Leiter der Studie, Jugendforscher Klaus Hurrelmann von der Berliner Hertie School of Governance. Die gute wirtschaftliche Lage sei im Bewusstsein der jungen Frauen und Männer angekommen. Ein Ergebnis machte Hurrelmann aber große Sorge: Nur 38% der jungen Leute zwischen 17 und 27 Jahren sorgen regelmäßig zusätzlich zur Gesetzlichen Rentenversicherung für ihr Alter vor. </p><p>Die jungen Leute fühlten sich bei dieser elementaren Frage der Zukunftssicherung überfordert, schlecht informiert und von Staat und Politik im Stich gelassen. Damit laufe die Mehrheit von ihnen Gefahr, im Alter arm zu sein. Besonders junge Frauen seien mit dem Risiko der Altersarmut konfrontiert. „Die Rentenreformen der letzten Jahre haben ihre hochgesteckten Ziele bisher weitgehend verfehlt“, kommentierte Heribert Karch, Geschäftsführer des Versorgungswerks MetallRente, die Ergebnisse der Studie. Das in den kommenden Jahrzehnten deutlich sinkende Rentenniveau werde Karch zufolge nicht in ausreichendem Maß durch zusätzliche Vorsorge abgefangen. Alarmierend sei: Die jungen Menschen seien die Hauptbetroffenen der Reformen. Ausgerechnet sie drohten deren große Verlierer zu werden.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/4FA04871-3978-49D5-A4B6-6AE042E66B6A"></div>