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18. Dezember 2013
Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2014 ändert (Teil 3)

Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2014 ändert (Teil 3)

Das neue Jahr beschert Versicherungen, Vermittlern wie auch Verbrauchern wieder zahlreiche Änderungen. Auf der Agenda für 2014 stehen eine neue Regelung beim Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, sowie bei der Kennzeichenmitnahme, Online-Zulassung und im Punktesystem für Verkehrssünder. Ein Überblick.

Endspurt für die Riester-Förderung

Arbeitnehmer und Bausparer sollten vor dem Jahreswechsel prüfen, ob sie sich die vollen Ansprüche auf die staatlichen Förderungen gesichert haben. Mit Bausparen, Wohn-Riestern und Fondssparen kann der Sparer nämlich in den Genuss von gleich vier Prämien kommen und damit bis zu 322,00 Euro im Jahr kassieren. Für verheiratete Arbeitnehmer mit zwei Kindern betragen die jährlichen Prämien nach Berechnungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall insgesamt 1.244 Euro.

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Eine am 01.01.2014 wirksam werdende Regelung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes vom Oktober 2012 kann Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung helfen: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach einer Regelprüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind. Sie sollen insbesondere auf den Abschluss und den Inhalt von Kooperationsverträgen oder die Einbindung der Einrichtung in Ärztenetze sowie den Abschluss von Vereinbarungen mit Apotheken hinweisen. Ob und welche Regelungen ein Pflegeheim hinsichtlich der ärztlichen, fachärztlichen und zahnärztlichen Versorgung sowie der Arzneimittelversorgung getroffen hat, kann ein wichtiges Auswahlkriterium bei der Suche nach einer Pflegeeinrichtung sein. Die Pflegekassen haben daher sicherzustellen, dass diese Informationen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Kennzeichenmitnahme und Online-Zulassung

Bei einem Umzug in einen neuen Kreis oder ein anderes Bundesland sollen ab Juli 2014 die bisherigen Kennzeichen weiter gültig bleiben können. Auch erste Schritte für eine internetbasierte Fahrzeugzulassung sollen umgesetzt werden. Ziel ist es, den Zeitaufwand durch das Angebot einer elektronischen Außerbetriebsetzung zu reduzieren. Eingeführt werden hierzu neue Kennzeichen-Plaketten, eine neue Zulassungsbescheinigung mit einem verdeckten Sicherheitscode und ein zentrales Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Bußgelder und Punkte für Verkehrssünder

Ab dem 01.05.2014 tritt ein neues Punktsystem in Kraft. Die Führerscheinentzugsgrenze liegt dann bei acht Punkten, anstatt wie bisher bei 18 Punkten. Die Eintragungsgrenze steigt von 40 Euro auf 60 Euro. Pflichtseminare sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert. Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 01.05.2014 auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer. Ab Juli 2014 gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden. Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.

Siehe dazu auch Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2014 ändert (Teil 1) und

Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2014 ändert (Teil 2)

Text: Umar Choudhry