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16. November 2015
„Die provisionsabhängige Beratung erzeugt vor allem schlechte Finanzempfehlungen“

„Die provisionsabhängige Beratung erzeugt vor allem schlechte Finanzempfehlungen“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II ein essenzielles Gesetz zur Regulierung der Finanzberatung. Die Verbraucherschützer sehen darin aber auch eine verpasste Chance. Das Grundproblem sei damit nach wie vor nicht gelöst: der Provisionsvertrieb.

Um Missstände im Finanzvertrieb zu beheben, fordert der vzbv das Gesetz zur Umsetzung von MiFID II zu nutzen, um ein Verbot von Provisionen einzuführen. Das Finanzmarktnovellierungsgesetz sei essenziell für die Regulierung der Finanzberatung. Der Gesetzgeber habe aber erneut die Chance verpasst, damit ein Verbot von Provisionen einzuführen. Die vorherrschende, provisionsbasierte Finanzberatung führt laut dem vzbv zu einem erheblichen Anteil von Fehl- und Falschberatungen. Provisionen würden schließlich den Verkauf bestimmter Produkte für Kreditinstitute und Finanzvermittler lukrativ machen und dazu verleiten, häufig umzuschichten. Berater stünden schließlich in einem schwierigen Interessenkonflikt.

Beratungsprotokolle verfehlen Wirkung

Die 2010 von der Bundesregierung eingeführten Beratungsprotokolle haben den Verbraucherschützern zufolge ihre Wirkung verfehlt. Fehl- und Falschberatung konnten damit nicht besser nachgewiesen werden. Hierzu würden eindeutige, standardisierte Vorgaben für das Protokoll fehlen. Kern des Beratungsproblems sei aber ohnehin, dass sie in der Regel auf Provisionen basiert. „Die provisionsabhängige Beratung ist nicht nur teuer, sondern erzeugt vor allem schlechte Finanzempfehlungen. Es wird immer suggeriert, dass diese Beratung kostenlos sei. Das muss sich ändern“, so Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzen beim vzbv.

Stärkung der Honoraranlageberatung

Langfristige Lösung des Problems sehen die Verbraucherschützer nur in einem Provisionsverbot nach britischem oder niederländischem Vorbild. In der Übergangsphase sei dabei eine Stärkung des Modells der unabhängigen Honoraranlageberatung wichtig, das in Deutschland unter einer völlig unbefriedigenden Regulierung leide.

Drei Schwächen sollten beseitigt werden

Der vzbv fordert die Politik dazu auf, den nun vorliegenden Gesetzentwurf dazu zu nutzen, um drei „Schwächen“ zu beseitigen. Erstens müsse das Wesen der von Produkten „abhängigen“ Provisionsberatung und von Produkten „unabhängigen“ Honorarberatung den Kunden unmissverständlich erläutert werden. Begriffe, die nur auf die Vergütung hinweisen, sollten ausgeschlossen werden. Zweitens solle die Honorarberatung nicht nur auf Wertpapiere und Vermögensanlagen ausgerichtet werden, sondern müsse auch die Beratung zu Versicherungen, Spareinlagen und Bausparplänen umfassen. Drittens sollten sämtliche Vertriebsanreize, ob in Form einer Provision oder Marge, den Verbrauchern gegenüber unmissverständlich in Euro und Cent offengelegt werden. (mh)