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26. Juni 2015
„Wir werden weitere Rechte verlieren, insbesondere bei der Produktauswahl“

„Wir werden weitere Rechte verlieren, insbesondere bei der Produktauswahl“

AssCompact hat bei Versicherungsmaklerinnen und -maklern nachgefragt, was sie selbst als ihre Rechte und Pflichten ansehen und was sich durch die fortschreitende Regulierung für sie ändert. Heute gibt Versicherungsmakler Tom Budig seine Einschätzung ab.

Die Maklerpflichten haben immer mehr zugenommen. Wie definieren Sie für sich Ihre wichtigsten Pflichten?

Stimmt, die gesetzlichen Maklerpflichten haben gerade in den letzten Jahren stark zugenommen und werden voraussichtlich weiter steigen. Die mit Abstand wichtigste Pflicht, als Sachwalter des Kunden zu arbeiten, haben wir Makler aber schon seit jeher wahrgenommen. Nunmehr wurde in den Gesetzestext hinzugenommen, dass wir Makler Beratungs- und Dokumentationspflichten unterliegen. Der Beratungspflicht sind wir ebenfalls schon immer nachgekommen. Bei der Dokumentationspflicht hatten wir Schwachstellen, die wir mit der Gesetzeseinführung 2007 abgestellt haben. Nun nutzen wir diese Pflicht zunehmend vertrieblich, was sich positiv auf den Umsatz auswirkt. Dies gilt zum Beispiel ebenfalls für die Erstinformation. Diese übergeben wir dem Kunden mit einer Broschüre, in der unter anderem existenzbedrohende Risiken mit anschaulichen Lösungen knackig angesprochen werden.

Was hat sich durch die Regulierung diesbezüglich geändert?

Für uns als Maklerunternehmen hat sich durch die Regulierung nicht so viel geändert. Die Voraussetzungen für den Betrieb eines Maklerunternehmens nach § 34d Gewerbeordnung wie Sachkunde, Vermögensschadenshaftpflicht, geordnete Vermögensverhältnisse oder persönliche Zuverlässigkeit bestehen schon seit der Firmengründung 1990. Grundsätzlich begrüßen wir, dass der Gesetzgeber Voraussetzungen für die Vermittlung geschaffen hat. Leider gibt es im Markt jedoch immer noch zu viele Hintertüren, die zugeschlagen werden könnten. Dass aber schon erste Erfolge zu verzeichnen sind, hat der Fall „Tchibo“ gezeigt.

Die Pflichten sind sehr stark mit Haftungsfragen verbunden. Fühlen Sie sich hier unter Druck?

Die stetig steigende Vielzahl der Maklerpflichten erhöht per se das Risiko, diese zu verletzten und die Haftung zu provozieren. Hier muss man sich als mittelständischer Makler die Expertise einkaufen. Viele Pools bzw. Maklergenossenschaften bieten hier fachlich hochwertige Lösungen an, auf die man setzen kann. Wir nutzen hier unter anderem allgemeine, spartenspezifische aber auch anlassbezogene Risikoanalysebögen, Dokumentationsvorschläge und vieles mehr. All diese Instrumente bieten bei richtigem Einsatz eine immense Minimierung der Haftung. Zusätzlich nutzen wir diese Werkzeuge natürlich auch vertrieblich. Somit fühlen wir hier keinen Druck.

Haben Sie das Gefühl, dass Ihnen durch den Gesetzgeber nicht nur Maklerpflichten aufgebürdet wurden, sondern auch, dass Sie Rechte verloren haben?

Nein, aktuell gehen unsere Rechte noch nicht direkt und unmittelbar durch den Gesetzgeber verloren. Es besteht aber die Möglichkeit, dass wir hier gewisse Einschnitte als Folge sehen werden. So konnten auch Einzelkämpfer mit fast jeden Maklerversicherer zusammenarbeiten. Dadurch, dass der Gesetzgeber bei den Gesellschaften – zum Beispiel durch LVRG, Solvency II, Rechnungszinsänderungen usw. – immer mehr Kosten verursacht, steigt hier der Kostendruck. So gibt es neuerdings Anzeichen, dass der ein oder andere Versicherer nur noch mit großen und für ihn profitablen Maklern zusammenarbeiten möchte. Das beschneidet kleineren Maklerbetrieben das Recht der freien Produktauswahl. Ob der Gesetzgeber weitere Rechte beschneidet, bleibt abzuwarten. Noch haben wir zum Beispiel das Recht auf Provisionen im Lebensbereich. Ob das so bleibt, hängt in erster Linie von der Umsetzung des LVRG bei den Gesellschaften ab.

Wie sieht dies im Verhältnis zu den Produktgebern aus?

Das Verhältnis zu den Produktgebern ist nach wie vor sehr gut. Wir schauen immer, dass alle beteiligen Parteien am Tisch profitieren: Der Kunde bekommt seine finanziellen Risiken abgesichert und im Schadenfall die Leistung. Der Versicherer soll aber auch weiterhin seine Marge haben. Wenn bei uns als dritte Partei auch etwas hängen bleibt, haben wir eine schöne Win-Win-Win-Situation. So haben wir eine sehr angenehme Zusammenarbeit, auch mit den Gesellschaften. Das versuchen wir immer in den Vordergrund zu stellen. Wenn dann aber Versicherer kommen und uns in die Pflicht nehmen wollen, zum Beispiel beim Thema Maklerverträge/-vollmachten oder bei der Datenerfassung bei Antragsstellung, sprechen wir kritisch mit den Anbietern. Wenn die Gesellschaften nun unsere einmalige Abschlusscourtage im Altersvorsorgebereich reduziert, aber im gleichen Schritt die laufende Courtage anhebt, ist das für uns ok. Da wir sehr sachlastig sind, unsere LV-Courtage seit zehn Jahren ratierlich auszahlen lassen – jeden Monat ein 60-stel und die Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung davon nicht betroffen sind, werden wir das kaum merken.

Wie sehen Sie die künftige Entwicklung?

Wir werden weitere Pflichten erhalten. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Diesen müssen wir Versicherungsmakler uns stellen und schauen, dass wir jeder Pflicht immer etwas Gutes abgewinnen können und diese so im Büro umsetzen, das man auch vertrieblich davon profitiert. Wenn zum Beispiel irgendwann die Weiterbildungspflicht kommt, ist es hilfreich, wenn man hier ein Konzept bzw. einen Plan hat. Ein willkürliches Sammeln von Punkten wird a) dem Ziel des Gesetzgebers nicht gerecht und bringt einen b) auch selbst nicht weiter. Zudem werden wir weitere Rechte verlieren, insbesondere bei der Produktauswahl. Auch hier sollte man sich so aufstellen, dass man davon nicht betroffen sein wird, und sich zum Beispiel einen Pool oder einer Maklergenossenschaft anschließen. Grundsätzlich führen die Änderungen zu einem verstärken Risk-Management in den einzelnen Maklerhäusern. Das wiederum ist von Vorteil, da wir Makler von Hause aus mit dem Thema Risiko unser Geld verdienen.

Ich würde mir im Zusammenhang mit dem Thema Rechte/Pflichten wünschen, dass …

... alle Parteien, sowohl der Gesetzgeber, als auch die Versicherer, Verbrauchschützer und Verbände an einem Strang ziehen und ordentliche und umsetzbare Lösungen finden. Wünsche und Träume darf man ja haben.

Zur Person

Tom Budig ist Geschäftsführer der PHV – Görlitz Versicherungsmakler GmbH, Görlitz. Das Unternehmen berät Privat- und Gewerbekunden. Im vergangenen Jahr belegte er beim Jungmakler-Award den dritten Platz in der Kategorie „Betriebsübernahme“.

Lesen Sie auch Maklerpflichten: Die wichtigste Pflicht ist der 'suitable advice'"

Mehr zu Maklerpflichten und Maklerrechten lesen Sie in der nächsten AssCompact-Ausgabe, die Anfang Juli erscheint.

 
Ein Artikel von
Tom Budig