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Steuern & Recht
23. Juni 2014
Abhängigkeit der Finanzbranche von Ratings soll verringert werden

Abhängigkeit der Finanzbranche von Ratings soll verringert werden

Das europäische Parlament hat die Ratingagenturen als Mitschuldige an der Finanzkrise ausgemacht und hat entsprechende Richtlinien auf den Weg gebracht, um den Einfluss von Ratings zu begrenzen. Die deutsche Bundesregierung hat nun entsprechend einen Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratingagenturen (Drucksache 18/1774) auf den Weg gebracht.

In dem Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratingagenturen (Drucksache 18/1774), den die Bundesregierung dieser Tage eingebracht hat, heißt es, dass die unkritische und häufig schematische Übernahme von Ratings von Ratingagenturen zur Einstufung der Bonitätsgewichtung von Kreditnehmern und Wertpapieren durch Unternehmen der Finanzbranche häufig zu einer unzureichenden Einschätzung der Ausfallrisiken geführt habe. „Dies hat nicht unerheblich zum Entstehen der Finanzmarktkrise im Herbst des Jahres 2008 beigetragen“, schreibt die Regierung. Der Gesetzentwurf, mit dem auch europäisches Recht umgesetzt wird, sieht vor, dass die Unternehmen der Finanzbranche in Zukunft bei der Bonitätseinschätzung stärker eigene Einschätzungen von Risiken vornehmen müssen.

Im Blick hat die Regierung dabei insbesondere Interessenskonflikte im Zusammenhang mit Investitionen in Ratingagenturen, Höchstlaufzeit von vertraglichen Beziehungen zu einer Ratingagentur, die Veröffentlichung von Länderratings, die Berücksichtigung von Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten und die zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen.

Mit dem Gesetzentwurf werden in die Bußgeldvorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches zudem neue Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten aufgenommen. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vor. In den meisten Punkten sagt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung zu. Konkretes liegt dazu aber noch nicht vor. (bh)