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17. Oktober 2018
ADAC Autoversicherung bietet Kfz-Police nun auch für Nichtmitglieder

ADAC Autoversicherung bietet Kfz-Police nun auch für Nichtmitglieder

Zum anstehenden Wechselgeschäft öffnet sich die ADAC Autoversicherung AG einem weiteren Kundenkreis: Erstmals können auch Nichtmitglieder des Clubs eine Kfz-Police abschließen. Wer sich für die ADAC Autoversicherung entscheidet und bereits seit zehn Jahren ADAC-Mitglied ist, erhält einen Nachlass. 

Die ADAC Autoversicherung AG, ein Joint Venture der ADAC Versicherung AG und der Zurich Gruppe, öffnet sich zum bevorstehenden Wechselgeschäft dem Markt. Ab sofort bietet die Versicherungsgesellschaft erstmals auch Nichtmitgliedern des Automobil-Clubs eine Kfz-Police an. ADAC-Mitglieder, die nun zur ADAC Autoversicherung wechseln, bekommen einen Rabatt von 10%, wenn die Mitgliedschaft zehn Jahre oder länger besteht. Kunden, die noch nicht so lange Mitglied sind, erhalten einen Nachlass von 5%. 

ADAC gibt Tipps zum Wechsel

Für wechselwillige Kunden hat die ADAC Autoversicherung auch einige Tipps: Wer seine Kfz-Versicherung zum Stichtag 30.11. wechseln möchte, sollte die Bedingungen der bisherigen und der neuen Versicherung im Detail vergleichen. Denn oftmals ist der günstigere Tarif nicht automatisch eine Alternative zur bestehenden Versicherung, wie der Versicherer unterstreicht. Die Deckungssumme der Police sollte bei 100 Mio. Euro liegen. Der Rabattschutz bewahrt in der Regel bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung, der Tarifbeitrag steigt nicht. Außerdem sollte die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko in Komforttarifen bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens zwölf Monate gelten. Die Police sollte den Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit beinhalten, darüber hinaus sollten Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland verursacht werden, mitversichert sein.

Von der Voll- in die Teilkasko?

Wie der ADAC betont, lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko nicht immer, zumal die Prämienhöhe der Vollkasko vom Schadenfreiheitsrabatt abhängt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass Sonder-Rabatte und -Einstufungen in der Regel nicht auf den neuen Versicherer übergehen. Daher gilt es vorher zu prüfen, ob solche Rabatte vorliegen. Auch die Zahlungsweise gilt es zu beachten: Kunden, die jährlich zahlen, können gegenüber vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Rabatte sind auch bei mehreren Fahrzeugen unter einem Familiendach möglich. (tk)