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2. Februar 2017
Ammerländer erweitert Leistungen in Fahrrad-Vollkaskoversicherung

Ammerländer erweitert Leistungen in Fahrrad-Vollkaskoversicherung

Für private Elektrofahrräder bietet die Ammerländer nun zwei Varianten ihrer Fahrrad-Vollkaskoversicherung. Außerdem sind in den neuen Produkten für Privatkunden nun Schutzbriefleistungen enthalten, die in Kooperation mit der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG angeboten werden.

Die Ammerländer Versicherung (AV) baut ihre Fahrrad-Vollkaskoversicherung aus und bietet für private Elektrofahrräder mit den Produkten Classic und Exclusiv nun zwei Varianten an. Für hochwertige Modelle ohne Tretunterstützung gilt ein eigener Classic-Schutz. Neu ist in allen Produkten der Auslandsschutz von sechs Monaten (vorher zwölf Wochen). Außerdem sind in den neuen Produkten für Privatkunden nun Schutzbriefleistungen enthalten, die in Kooperation mit der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG angeboten werden. Versicherte des E-Bike-Produkts Exclusiv und des Fahrrad-Produkts Classic können diese Schutzbriefleistungen ab sofort nutzen. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls gehören dazu eine 24-Stunden-Service-Hotline und Pannenhilfe direkt vor Ort. Bei Bedarf werden Ersatzfahrrad, Fahrrad-Rücktransport, Abschleppdienst, Werkstattvermittlung sowie Weiter- oder Rückfahrt organisiert. Im Notfall sind auf Reisen auch Übernachtungskosten und Bargeld inbegriffen.

Größerer Kundenkreis für die gewerbliche Variante

Darüber hinaus öffnet die AV ihre gewerbliche Fahrrad-Vollkaskoversicherung für einen größeren Kundenkreis. Die Variante richtete sich bisher ausschließlich an Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Diensträder gemäß § 8 Abs. 2 EStG (Dienstwagenprivileg) zur Verfügung stellen. Neu ist, dass die 1%-Regel nicht mehr zwingend erfüllt sein muss. Gleiches gilt für den Kaufpreis: Statt der gesamten Flotte müssen sich nur noch 80% der versicherten Diensträder im Kaufpreis zwischen 1.499 und 7.500 Euro bewegen.

Mit dem Servicebaustein Mobilität erweitert die AV auch hier ihren Service. Er fängt Kosten durch Beschädigungen ab, beispielsweise verursacht durch einen Unfall oder eine Panne. Bis zu einer Höhe von insgesamt 150 Euro werden die Kosten für ein Ersatzrad, Transportkosten bis zur Werkstatt, Rückfahrt mit ÖPNV oder Taxi und bis zu drei Übernachtungen auf Reisen erstattet. (ad)

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