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15. März 2018
Aon Hewitt: Hoher Informationsbedarf in Sachen BRSG und bAV

Aon Hewitt: Hoher Informationsbedarf in Sachen BRSG und bAV

Einer repräsentativen Studie der Beratungsgesellschaft Aon Hewitt zufolge schlummert in den Betriebsrenten noch jede Menge ungenutztes Potenzial. Um dieses optimal ausschöpfen zu können, müsse der in der Bevölkerung vorhandene große Informationsbedarf rund um die Themen BRSG und bAV gedeckt werden. Hierin liegen Chancen für Makler verborgen.

Es müsse mehr an die Motivation der Arbeitnehmer appelliert werden, sich durch höhere Eigenbeteiligungen starker in die bAV mit einzubringen, da die arbeitgeberfinanzierte bAV das Absinken der gesetzlichen Rente allein nicht kompensieren könne, hat jüngst der “Deutsche bAV-Index 2018” von Willis Towers Watson ergeben. Das BRSG könne hier gute Dienste leisten, indem es eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Opting-out-Modelle für Tarifverträge liefere. Aber auch eine ausgewogene Mischung aus arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter bAV könnte ein wichtiger Schritt sein (siehe hier).

Rund zwei Drittel der Arbeitnehmer hat noch nichts vom BRSG gehört

Nun hat eine repräsentative Studie des Beratungsunternehmens Aon Hewitt eine weitere Stellschraube ausgemacht, um das in den Betriebsrenten schlummernde Potenzial noch besser ausschöpfen zu können: Die Optimierung der Kommunikation und Information über BRSG, bAV und Co. Der Aon-Hewitt-Studie zufolge hat rund zwei Drittel der Arbeitnehmer nämlich noch nichts vom BRSG gehört, das Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um kleinere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten oder um Großbetriebe mit über 250 Beschäftigten handelt. Lediglich die Mitarbeiter bei Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern seien von Berufs wegen besser informiert. Aber auch in dieser Branche haben der Studie zufolge zwei Fünftel der Mitarbeiter noch nichts von dem neuen Gesetz gehört.

Makler als kompetente Ansprechpartner für ihre Firmenkunden

Die im Rahmen der Studie „AssCompact TRENDS I/2018“ befragten unabhängigen Vermittler, die das BRSG und den damit verbundenen Beratungsbedarf bei den Firmen als Chance wahrnehmen (siehe hier) liegen also richtig mit ihrer Einschätzung und können diese Chance nutzen, indem sie sich als zuverlässige, kompetente Berater an die Seite ihrer Firmenkunden stellen. Der Beratungsbedarf ist groß, zumal die Studie von Aon Hewitt unabhängig vom neuen BRSG auch extrem große Wissenslücken konstatiert, was die bAV betrifft – vor allem bei Arbeitnehmern in kleineren Unternehmen. Rund die Hälfte der Mitarbeiter in Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern weiß nichts davon, dass für sie bereits seit Langem ein Anspruch auf bAV besteht. Auch bei vielen Arbeitgebern in kleineren Unternehmen herrscht hier Unkenntnis. Fast ein Drittel der Manager weiß nicht, dass sie ihren Mitarbeitern eine Entgeltumwandlung anbieten müssen.

Arbeitgeber sind zu bAV-Engagement bereit

Aber: Die Bereitschaft der Arbeitgeber, sich in dieser Hinsicht zu engagieren, ist laut Aon Hewitt zweifelsohne vorhanden. Nur bei den Kleinstbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern gibt es mit rund einem Viertel eine nennenswerte Zahl von „Totalverweigerern”. Deren Anteil schrumpft bei den Unternehmen zwischen 51 und 250 Mitarbeitern auf unter 5%. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber schätzen die bAV als Sozialleistung. In der Aon-Hewitt-Befragung stimmte die Hälfte der Teilnehmer (sowohl Arbeitnehmer also auch Arbeitgeber) dem Statement zu, die bAV als Sozialleistung zu schätzen. Diejenigen, die stattdessen lieber mehr Lohn/Gehalt hätten (knapp ein Fünftel der Arbeitnehmer in Betrieben mit 51 bis 250 Mitarbeitern) bzw. als Arbeitgeber alles bar auszahlen würden (3,8% in Betrieben mit 51 bis 250 Mitarbeitern) sind klar in der Minderheit. (ad)