AssCompact suche
Home
Finanzen
22. Juni 2017
BaFin nimmt Restschuldversicherungen in die Mangel

BaFin nimmt Restschuldversicherungen in die Mangel

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Ergebnisse ihrer Marktuntersuchung zu Restschuldversicherungen veröffentlicht. Die Aufsichtsbehörde zieht ein ernüchterndes Fazit. Die Vertragsgestaltungen seien für den Verbraucher oft nur schwer nachvollziehbar und die Provisionen zum Teil außerordentlich hoch.

Bei Restschuldversicherungen ist der Kunde in vielen Fällen nicht selbst Versicherungsnehmer, sondern die Bank, die ihm zugleich auch die Versicherung vermittelt. Dies führe mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen dazu, dass dem Kunden gegenüber Informations- und Beratungspflichten nicht gelten sowie Widerrufs- und Kündigungsrechte nicht greifen. Im Ergebnis bedeutet das, dass Verbraucher nur auf freiwilliger Basis Informationen erhalten und Verträge kündigen oder widerrufen können. Zu diesem Fazit kommt eine aktuelle Marktuntersuchung der BaFin bei 30 Versicherern und 31 Banken. Die überwiegende Anzahl der Banken und Versicherer stelle dies durch Regelungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sicher.

Gefahr eines falschen Eindrucks

Der Untersuchung zufolge werden Restschuldversicherungen bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags generell optional angeboten werden und nicht verpflichtend. Etwa zwei Drittel der befragten Institute gaben an, tendenziell mehr Verbraucherdarlehensverträge ohne Restschuldversicherung zu vergeben als mit der Absicherung. Ein Drittel der Institute vertreibt die Mehrzahl ihrer Verbraucherdarlehensverträge allerdings konstant mit Restschuldversicherung. Beim Verbraucher könne in diesem Fall der Eindruck entstehen, dass ein Darlehensvertrag an den Abschluss einer Restschuldversicherung geknüpft ist.

Teils außerordentliche hohe Provisionen

Die Untersuchung der Aufsicht kommt darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen teils außerordentlich hoch seien. Zwölf Kreditinstitute gaben an, 50% der Versicherungsprämie zu erhalten. Bei zwölf weiteren Banken lag der Provisionshöchstsatz unter 50%, bei sieben Instituten über 50%. In Einzelfällen betrugen die Provisionen sogar mehr als 70%.

Dialog mit betroffenen Verbänden

Die BaFin will die Untersuchungsergebnisse nun mit der Industrie und den betroffenen Verbänden besprechen und verbraucherschutzverbessernde Maßnahmen anstoßen. Wesentliche Kritikpunkte der Untersuchung der Aufsicht werden derzeit auch im Zuge der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD diskutiert. (mh)