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14. Oktober 2016
BaFin will Garantie- und Reparaturkostenversicherungen untersuchen

BaFin will Garantie- und Reparaturkostenversicherungen untersuchen

Seit einem BGH-Urteil im Jahr 2009 dürfen in den Garantie- und Reparaturkostenversicherungen keine Klauseln mehr verwendet werden, die die Auszahlung von Garantieleistungen von der Vorlage einer Reparaturrechnung abhängig machen. Die BaFin untersucht nun „aus gegebenem Anlass“, ob die Klauseln immer noch in den Bedingungen zu finden sind.

Die BaFin hat angekündigt, Bedingungen von Garantie- und Reparaturkostenversicherungen im Kfz-Bereich daraufhin zu überprüfen, ob diese die Auszahlung von Garantieleistungen von der Vorlage einer Reparaturrechnung abhängig machen, obwohl dieses Vorgehen unzulässig ist. Grund für die Überprüfung sei ein aktueller Fall, der der BaFin vorliegt.

Unangemessene Benachteiligung der Versicherten

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 14.10.2009 sind Klauseln, die die Auszahlung von Garantieleistungen von der Vorlage einer Reparaturrechnung abhängig machen unwirksam, da sie den Garantienehmer unangemessen benachteiligen (Az. VIII ZR 354/08). So müsse der Versicherer die Reparatur vorfinanzieren und unter Umständen sogar eine Reparatur durchführen, die unwirtschaftlich ist, da die Reparaturkosten den Höchstbetrag der Kostenerstattung oder sogar den Wert des Fahrzeugs übersteigen. (kb)