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Finanzen
28. Mai 2015
Bank- und Versicherungsmitarbeiter sollen am Verbraucherschutz beteiligt werden

Bank- und Versicherungsmitarbeiter sollen am Verbraucherschutz beteiligt werden

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert, dass die Beschäftigten im Finanzsektor an Fragen rund um den Verbraucherschutz beteiligt werden. Sie stünden schließlich in gutem Kontakt zu den Kunden. Bisherige Regulierungen würden Berater dagegen nur unter falschen Verdacht stellen.

Am 03.06. wird in Frankfurt am Main der „Tag des Verbraucherschutzes“ stattfinden, den die europäischen Behörden für die Finanzaufsicht veranstalten. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der europäische Gewerkschaftsdachverband UNI Finance unterstützen die Aktion zwar grundsätzlich, da der Verbraucherschutz durch die Finanzaufsicht in den Fokus gestellt wird. Die Gewerkschaften kritisieren allerdings, dass sich die Aufsichtsbehörden weigern, die Bank- und Versicherungsbeschäftigten und ihre entsprechenden Vertreter zu beteiligen.

Mitarbeiter einbinden

Die Mitarbeiter im Finanzsektor stünden in gutem Kontakt zu den Kunden. ver.di ruft daher zu einer Protestkundgebung am 03.06. in Frankfurt zum Thema „Verbraucherschutz – nur mit Beschäftigten“ auf. Die Beschäftigten werden laut ver.di-Bundesvorstand Christoph Meister vielfach noch von ihren Arbeitgebern angehalten, im Zweifel die Interessen der Bank oder Versicherung höher zu halten als die Bedürfnisse der Kunden. Sie bräuchten jedoch die reale Möglichkeit, gut zu beraten.

Berater unter falschem Verdacht

Bisherige Regulierungen wie Beratungsprotokolle oder das Beschwerderegister seien bürokratisch, würden den Unternehmen mehr nutzen als den Verbrauchern und nicht die Unternehmen, sondern die Berater unter den Verdacht falscher Beratung stellen. Gewerkschaftsforderungen wie das Verbot von Verkaufsvorgaben oder ein Zulassungsverfahren für neue Produkte seien hingegen bis heute nicht realisiert worden. (mh)