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Steuern & Recht
12. Januar 2016
Baufinanzierung: Hälfte der Vermittler wollen 34i-Erlaubnis

Baufinanzierung: Hälfte der Vermittler wollen 34i-Erlaubnis

Der § 34i rückt in Sichtnähe, auch wenn bisher weder Gesetz noch Verordnung zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorliegen. Dabei endet die Frist am 21.03.2016. Danach gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, bevor für die Immobilienkreditvermittlung eine Erlaubnis gemäß § 34i GewO benötigt wird. Da stellt sich die Frage, wie viele Vermittler die Erlaubnis überhaupt beantragen wollen.

Die Regulierung von Versicherungsmaklern, Finanzanlagenvermittlern und Honorarberatern ist längst geschehen. Nun folgt die Darlehensvermittlung. Wer künftig Baufinanzierungen vermitteln will, muss eine Erlaubnis nach § 34i GewO vorweisen. Dies bedeutet weiteren Aufwand und Kosten für die Vermittler. Ob sich das jedes Vermittlerbüro antun will, stellt sich hier als Frage. Die Erfahrung des § 34f GewO zeigt, dass die Zahl der Fondsvermittler zurückgegangen ist.

Der AfW-Verband hat in seinem 8. Vermittlerbarometer eine Antwort auf diese Frage gesucht. Demnach will fast jeder zweite Vermittler, genau genommen 47,9%, eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliendarlehen beantragen – vorausgesetzt allerdings, dass die gesetzlichen Regelungen sowie die Kosten vergleichbar mit den bereits abgeschlossenen Regulierungen für die Paragrafen 34d und 34f GewO wären. In den Blick fällt hier etwa der Prozess der Erlaubniserteilung, der Abschluss einer Vermögenschaden-Haftpflicht oder auch das Ablegen der geforderten Sachkundeprüfung. Allerdings ist das entsprechende Gesetz zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie noch nicht endgültig verabschiedet, so dass hierzu Fragen offen bleiben.

Beschluss wohl erst Ende Januar

Der AfW-Verband geht anhand des Terminplans von Bundestag und Bundesrat davon aus, dass ein entsprechender Beschluss zum § 34i GewO erst zu Ende Januar 2016 erfolgen wird, was von den Verbandsvertretern kritisiert wird. „Es ist ein Unding, dass das Gesetz sowie die Verordnung zwei Monate vor Inkrafttreten noch nicht verabschiedet sind und es somit keine sichere Planungsbasis für unsere Branche gibt. Die gesetzlichen Grundlagen müssen dringend verabschiedet werden“, fordert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Baufinanzierung mit Cross-Selling-Potential

Die AfW-Umfrage ergab aber nicht nur Erkenntnisse zur neuen Regulierung, sondern auch zur Vertriebspraxis. Demnach arbeiten rund 60% der befragten Vermittler im Bereich der Baufinanzierung mit Pools zusammen, 48% mit speziellen Finanzierungsvermittlern wie zum Beispiel ProHyp oder Dr. Klein. Es folgen Banken mit 46% Bausparkassen mit 30% und sonstige Finanzierungspartner mit 4,8%. (Mehrfachnennungen waren zulässig).

Dass die Immobilienfinanzierung auch Türöffner für Zusatzgeschäft ist, zeigt zudem ein weiteres Ergebnis des AfW-Barometers: Jeder vierte der Befragten vermittelt neben der Finanzierung stets auch weitere Produkte wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenabsicherung an seine Kunden. Weitere 29% vermitteln neben der Finanzierung weitere Produkte in mindestens jedem zweiten Beratungsfall.

Zum 8. AfW-Vermittlerbarometer

Nach Auskunft des AfW-Verbands wurden für das 8. AfW-Vermittlerbarometer Finanzdienstleistung im Sommer 2015 über einen Online-Fragebogen 1.700 Vermittler zu den wichtigsten aktuellen Branchenthemen und -entwicklungen befragt. 91% der Umfrageteilnehmer haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung, 48% für die Finanzanlagenvermittlung. 22% der befragten Vermittler sind Mitglieder im AfW. (bh)