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28. Mai 2018
BdV klagt erfolgreich gegen Geschäftsmodell von Minerva

BdV klagt erfolgreich gegen Geschäftsmodell von Minerva

Der Bund der Versicherten hat erfolgreich auf Unterlassung des Geschäftsmodells der Minerva GmbH geklagt. Sie unterstützt PKV-Versicherte beim Tarifwechsel und fordert dafür ein erfolgsbedingtes Honorar.

Vor dem Landgericht München I hat der Bund der Versicherten e. V. (BdV) gegen die Minerva KundenRechte GmbH auf Unterlassung ihres derzeitigen Geschäftsmodells Klage erhoben. Minerva bietet PKV-Versicherten eine Unterstützung, Beratung und Begleitung im Rahmen des Tarifwechselrechts an. Im Falle eines erfolgreich durchgeführten Tarifwechsels setzt Minerva ein Vielfaches der „ersparten“ Monatsprämie als Honorar an. Die Klage gegen diese Geschäftspraxis seitens des BdV hatte Erfolg.

Erfolgsabhängiges Honorar durch Versicherungsberater unzulässig

Das Gericht bestätigt in seinem Urteil, dass Minerva damit gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Bei der Tarifwechselberatung handele es sich nach Ansicht des BdV um die Erbringung einer Rechtsdienstleistung. Daher unterliege die Zulässigkeit der erfolgsabhängigen Vergütung den gleichen Voraussetzungen, die auch Rechtsanwälte zu beachten haben. Das Gericht urteilte, dass die Vereinbarung eines ersparnisbezogenen und damit erfolgsabhängigen Honorars durch einen Versicherungsberater rechtswidrig ist. Die Minerva GmbH muss es laut dem Urteil künftig unterlassen, „geschäftlich handelnd als Versicherungsberater selbst oder durch Mitarbeiter oder Beauftragte Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung nach § 204 WG gegen eine erfolgsabhängige Vergütung anzubieten, zu erbringen oder hierfür zu werben“.

BdV: Beratungsleistung soll im Mittelpunkt stehen

„Bei einer Versicherungsberatung hat die Beratungsleistung im Mittelpunkt zu stehen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs“, stellt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss klar. Der BdV sieht mit diesem Urteil die Verbraucherrechte im Rahmen des Tarifwechselrechts in der PKV gestärkt. Das PKV-Tarifwechsel-Geschäftsmodell von Minerva darf so nicht weiter betrieben werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (tos)

LG München I, Urteil vom 18.05.2018, Az.: 37 O 8325/17