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26. Februar 2016
Bei Auswahl eines BU-Produkts auf Finanzkraft des Anbieters achten

Bei Auswahl eines BU-Produkts auf Finanzkraft des Anbieters achten

Die Finanzkraft eines Lebensversicherers ist für Versicherungsmakler ein wichtiges Auswahlkriterium für ein Altersvorsorgeprodukt. Die Rating-Agentur ASSEKURATA meint, Makler sollten auch in der Vermittlung von BU-Produkten näher hinschauen: Denn Versicherer hätten seit dem LVRG die Möglichkeit, BU-Überschüsse mit defizitären Kapitalanlageergebnissen quer zu verrechnen. Für den einzelnen BU-Kunden sei dies keine gute Nachricht.

Nach dem Einbruch im Altersvorsorgegeschäft konzentrieren sich viele Lebensversicherer auf das Geschäft mit biometrischen Risiken. Auch Versicherungsmakler tun dies. Konfliktfrei und einfach ist das gerade im BU-Geschäft nicht. Einzelne Aspekte stehen seit längerem im Fokus. Wenig wurde bisher aber darüber diskutiert, welchen Einfluss die Finanzkraft eines Unternehmens auf die BU hat. Diesen Aspekt hat sich nun die Rating-Agentur ASSEKURATA in einer Studie näher angesehen und kommt zu dem Schluss, dass Makler und Kunden bei der Auswahl eines BU-Produktes durchaus auf Finanzkraft und Kollektivgröße eines Versicherers achten sollten. Hintergrund ist ausgerechnet eine neue Regelung im LVRG. Bisher wird diese nach ASSEKURATA-Erkenntnissen in der Praxis noch nicht angewendet, dies könnte in der Zukunft aber der Fall sein.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist die durch das LVRG geänderte Mindestzuführungsverordnung (MindZV), in der die Beteiligung der Kunden an den Ertragsquellen des Lebensversicherers geregelt ist. So müssen die Lebensversicherer ihre Kunden seither zu mindestens 90% (vorher 75 %) am Risikoergebnis beteiligen. „Die Dispositionsfreiheit über diese Ergebnisquelle hat sich damit für die Unternehmen verringert“, erläutert ASSEKURATA-Chef Dr. Reiner Will bei einer Pressekonferenz am Donnerstag. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber aber Verrechnungsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Ergebnisquellen zugelassen. Danach darf ein negatives Kapitalanlageergebnis mit einem positiven Risikoergebnis oder übrigen Ergebnis (quer) verrechnet werden. Damit werde zwar das Gesamtkollektiv des Versicherers gestärkt, für den einzelnen BU-Kunden könnte dies aber negative Folgen haben.

Neue BU-Kunden zahlen für alte Altersvorsorgeverträge mit hohen Garantien

Bisher profitieren die BU-Kunden von den hohen Risikoüberschüssen in der Sparte, auch weil die Versicherer hier vorsichtig rechnen. Marktweit liegen die Überschüsse laut ASSEKURATA bei rund 30% der Prämie. Diese fließen über die Überschussbeteiligung, in der Regel in Form eines Sofortrabatts auf die Prämie, zum Großteil an die Kunden zurück. Kurz gesagt, der Kunde kann von niedrigeren Prämien profitieren. Das kann durchaus einen Preisvorteil von 250 Euro bedeuten. Dieser sei in Gefahr, wenn Lebensversicherer anfangen würden, von der Möglichkeit der Querverrechnung mit einem negativen Kapitalergebnis Gebrauch zu machen. Nach ASSEKURATA-Meinung wäre dies ein durchaus anzunehmendes Szenario. „Dass ein negatives Kapitalanlageergebnis keineswegs aus der Luft gegriffen ist, belegt die Tatsache, dass 2014 im Branchendurchschnitt das reine Zinsergebnis – das heißt, die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen abzüglich der Garantiezinsanforderungen und der Zinszusatzreserve – bereits negativ war. Erst durch Auflösung von Bewertungsreserven, die in das übrige Kapitalanlageergebnis eingehen, wurde dies letztlich kompensiert“, stellt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse bei ASSEKURATA, fest.

Sollten nun aber künftig tatsächlich BU-Überschüsse verrechnet werden (müssen), würde dies bedeuten, dass ein Teil der BU-Kunden für einen Teil der Altersvorsorgekunden mitbezahlen würde. Im Einzelfall würde also ein neuer insbesondere junger BU-Kunde die alten Altersvorsorgeverträge mit hohen Garantien mitbezahlen.

Was bedeutet das für die BU?

Daraus ergibt sich die Frage, wie es Versicherern gelingt, nachhaltig stabile Beiträge sicherzustellen. „Denn geraten erst einmal die Beiträge unter Druck, sind auch Auswirkungen auf die Leistungsregulierung nicht auszuschließen“, so Will. Sein Fazit: Neben einer auskömmlichen Kalkulation des BU-Bestandes stellt ein solides Gesamtertragsprofil die Voraussetzung dar, um das Ansteckungsrisiko der Garantierisiken im Altersvorsorgebereich auf den BU-Bestand möglichst gering zu halten.

Ganz einfach ist es allerdings nicht, zu erkennen, welche Versicherer von einem Szenario wie dargestellt bedroht sind. Dennoch sollten Makler und Kunden sich mit den Kennzahlen rund um die Finanzkraft beschäftigen. „Strukturell sind die Lebensversicherer im Vorteil, die über eine starke Kapitalanlage mit substanziellen Bewertungsreserven, Kostenvorteile sowie Ausgleichsgeschäfte jenseits der konventionellen Lebensversicherungsgeschäfte verfügen“, schlussfolgert Will. Wichtige Kennzahlen finden sich in den Geschäftsberichten und der Mindestzuführungsverordnung, die meist auf den Internetseiten der Versicherer zu finden sind – oder es muss auf die Unternehmensratings zurückgegriffen werden.

Über die Studie

In der Studie „Finanzkraft in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Relevante Einflussfaktoren erkennen, messen und bewerten“ stellt ASSEKURATA die entsprechenden Wirkungszusammenhänge dar und analysiert dabei eine Vielzahl von Kennzahlen zur Finanzkraft der Lebensversicherer auf Einzelunternehmensebene. Das Unternehmen verweist darauf, dass es die Studie im Auftrag der Allianz Lebensversicherungs-AG für deren Vertriebspartner Anfang 2016 durchgeführt hat. Die wissenschaftliche Analyse, die Bewertung der Ergebnisse sowie die redaktionelle und grafische Aufbereitung der Inhalte und Ergebnisse seien jedoch ausschließlich durch ASSEKURATA erfolgt. Die Studie kann unter www.assekurata.de bestellt werden.