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13. März 2017
Bei Diebstahl zahlt Handyversicherung nur selten

Bei Diebstahl zahlt Handyversicherung nur selten

Wird das Mobiltelefon gestohlen, können Verbraucher trotz Handy-Police nur selten darauf hoffen, dass die Versicherung für den Schaden aufkommt. Denn es gelten hohe Maßstäbe der Versicherer, wie Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg anhand einer Studie betonen.

Besitzer einer Handy-Police bekommen bei einem Diebstahl nur äußerst selten die Kosten von der Versicherung erstattet. Die Versicherer würden nämlich hohe Anforderungen an Verbraucher stellen, wie das Handy bei sich zu tragen sei, so Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg. Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Marktwächters Finanzen belegt, dass 77% aller befragten Handynutzer ihr Mobiltelefon im öffentlichen Raum so verwahren, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müsste. Fast alle Versicherer zahlen bei Diebstahl aber nur dann, wenn der Verbraucher das Handy im „persönlichen Gewahrsam mitgeführt hat“. Dies bedeutet, der Handybesitzer muss sein Mobiltelefon so körpernah tragen, dass er den Versuch eines Langfingers, das Handy zu entwenden, jederzeit bemerken und abwehren kann.

Die Verbraucherzentrale verzeichnete vermehrt Beschwerden von Versicherten, die nach einem Handydiebstahl die Kosten nicht von ihrer Versicherung erstattet bekommen hatten.

Kein Anspruch, wenn Handy aus der Hosentasche gestohlen wird

Bei einem Konzertbesuch oder der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln reicht es beispielsweise nicht, das Mobiltelefon in der Handtasche oder Hosentasche zu tragen und zwischendurch zu prüfen, ob es noch da ist. „Die Rechtsprechung verlangt, dass beispielsweise eine Handtasche mit einem Schloss gesichert werden muss, oder der Versicherte glaubhaft machen kann, dass seine Hand ständig auf der Tasche lag. Nur dann können Ansprüche geltend gemacht werden“, erläutert Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Wie Klug ergänzt, sei ein solches Verhalten aber im Alltag realitätsfern. Nach Einschätzung von Klein gebe es wenige Diebstahlsszenarien, in denen die Handyversicherung tatsächlich greifen würde. Bei Raub oder Einbruchdiebstahl kommt in der Regel die Hausratversicherung für den Schaden auf und erstattet im Unterschied zu vielen Handyversicherungen sogar den Neuwert des Mobiltelefons.

Wie die Forsa-Umfrage ergeben hat, haben knapp 40% der unter 30-jährigen erwachsenen Verbraucher eine Handyversicherung oder wollen eine Police abzuschließen. Unter allen Erwachsenen sind es 17%. (tk)