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12. Dezember 2018
Beratung zu Risikoleben: DELA startet neues Service-Angebot

Beratung zu Risikoleben: DELA startet neues Service-Angebot

Um Paare und junge Familien für das Thema Vorsorge zu sensibilisieren und Makler bei der Beratung rund um die Risikolebensversicherung zu unterstützen, hat die DELA ein neues Service-Angebot entwickelt: Der DELA Familien-Schutz bietet Notfall-Ordner, Checklisten und Dokumente zur Vorsorge für den Ernstfall.

Mit dem neuen DELA Familien-Schutz wollen die DELA Lebensversicherungen Makler und deren Kunden für die Vorsorge für den Ernstfall sensibilisieren, sei es eine schwere Krankheit, ein Unfall oder gar ein plötzlicher Todesfall. Das neue Serviceangebot soll Vermittler bei der Beratung unterstützen und dabei helfen, Vorsorgelücken bei Paaren und jungen Familien zu ermitteln. So kann der DELA Familien-Schutz dazu beitragen, den Kunden einen Überblick zu verschaffen, was für den Ernstfall geregelt sein muss. Das Angebot umfasst Notfall-Ordner, Checklisten und juristisch geprüfte Vorsorgedokumente wie eine Sorgerechts- oder Organverfügung, um alle für den Notfall notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Notfall-Ordner mit wichtigen Dokumenten

Ist jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, finanzielle, organisatorische oder medizinische Entscheidungen zu treffen, müssen dies meist Angehörige oder mitunter sogar ein gesetzlich bestellter Betreuer übernehmen. Für eine solche Situation enthält der Notfallordner Informationen zu finanziellen, rechtlichen und gesundheitlichen Fragen. Angehörige und Betreuer können im Notfall auf den Ordner zugreifen und im Sinne des Betreuten handeln. Auch Dokumente wie Vorsorgevollmacht, Sorgerechts-, Patienten- oder Organverfügung, Testament sowie Informationen zu Bankverbindungen, Versicherungen, Mietverträgen, Internetkonten oder Social Media Accounts lassen sich im Notfall-Ordner hinterlegen.

Vorsorgelücken in der Beratung aktiv ansprechen

„Vielen Menschen ist beispielsweise nicht bewusst, dass sie in anderen europäischen Ländern wie Österreich automatisch Organspender sind, wenn die Organspende nicht ausdrücklich schriftlich abgelehnt wurde“, erläutert Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der DELA Lebensversicherungen in Deutschland. Aus diesem Grund umfasst der DELA Familien-Schutz auch die Organverfügung mit Informationen über die Ablehnung oder die Bereitschaft zu einer Organspende.

Auch beim Thema Sorgerechtsverfügung haben viele junge Familien Beratungsbedarf: In Deutschland erhalten per Gesetz nicht automatisch die nächsten Angehörigen das Sorgerecht für die Kinder. Stößt beiden Elternteilen etwas zu und gibt es keine Sorgerechtsverfügung, bestimmt zunächst das Jugendamt einen gesetzlichen Betreuer für die minderjährigen Kinder. „In der Beratung sollten diese Themen aktiv angesprochen werden, damit solche Vorsorgelücken erkannt und geschlossen werden können“, betont Capellmann.

Auf ihrer Internetseite bietet die DELA Informationen, einen Beratungsleitfaden und Vertriebsmaterial zum Thema Risikolebensversicherung sowie Vorsorgeverfügungen zum Download. (tk)