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30. Juli 2018
Berufsunfähigkeit im Rahmen der bAV absichern

Berufsunfähigkeit im Rahmen der bAV absichern

Viele Menschen verdrängen das Thema Einkommensvorsorge, obwohl jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland berufsunfähig wird. Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen sind dabei die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit (BU). Ein Artikel von Thomas Lay, Leiter Maklervertrieb Köln bei der Allianz Lebensversicherungs-AG.

Für eine bedarfsgerechte Absicherung der Folgen einer Berufsunfähigkeit bietet sich neben der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit besonderen Vorteilen an: Die Absicherung ist zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis erhältlich, da die staatliche Förderung für geringere Nettobeiträge bei gleichem Absicherungsniveau sorgt. Außerdem können bei der Absicherung über den Arbeitgeber in der Regel Sonderkonditionen in Anspruch genommen werden. Dazu kommt, dass im Mitarbeiterkollektiv eine vereinfachte Gesundheitsprüfung möglich ist. Ein eventueller Zuschuss des Arbeitgebers macht die BU-Vorsorge als Betriebsrente zusätzlich attraktiv. Und wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, kann er den BU-Schutz entweder zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat weiterführen.

Auch aus Arbeitgebersicht ist die Berufsunfähigkeitsvorsorge im Rahmen der bAV interessant. Dies gilt insbesondere für Arbeitgeber, die gezielt in Personal investieren wollen und Wert auf langfristige Mitarbeiterbindung und Motivation legen. Diese Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einen besonders einfachen und lukrativen Einstieg in die Berufsunfähigkeitsvorsorge ermöglichen – dies gilt für die Entgeltumwandlung wie natürlich auch für eine arbeitgeberfinanzierte bAV.

Lösungen bei Allianz Leben

Allianz Leben stellt für die Absicherung im Rahmen einer bAV drei Möglichkeiten zur Verfügung: den sogenannten „B“-Baustein als Renten-Retter, den „BR“-Baustein als Einkommens- und Rentenretter und den Einkommensretter als eigenständigen Berufsunfähigkeitsvertrag im Rahmen der bAV.

Beim „B“-Baustein werden ab Eintritt der Berufsunfähigkeit die Beiträge für die bAV von der Allianz übernommen. Die Betriebsrente und eine gegebenenfalls eingeschlossene Hinterbliebenenvorsorge sind damit im Fall der Berufsunfähigkeit sicher. Und für die Gesundheitsprüfung bei Gruppenverträgen gilt: Bei obligatorischem „B“-Einschluss ist keine Risikoprüfung notwendig; ist der „B“-Einschluss optional, kann dieser innerhalb von zwölf Monaten ab Vertragsschluss ebenfalls ohne Risiko aufgenommen werden. Danach kann der Baustein mit verkürzten Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Wer im Fall der Berufsunfähigkeit nicht nur eine Befreiung von den Beiträgen zur Altersvorsorge, sondern auch eine Berufsunfähigkeitsrente wünscht, kann mit dem „BR“-Baustein seinen aktuellen Lebensstandard und den Ruhestand absichern.

Die dritte Möglichkeit ist der sogenannte Einkommensretter: Bei einer Selbstständigen Berufsunfähigkeits-Vorsorge (SBV) wird ab Eintritt der Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente ausbezahlt. Falls bereits ein Altersvorsorgevertrag bei Allianz Leben besteht, kann zu einem attraktiven Preis die Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung (EBV) abgeschlossen werden. Auch hier besteht unter bestimmten Bedingungen die Chance auf vereinfachte Aufnahme (Arbeitgeber- bzw. Eigen-Dienstobliegenheitserklärung) bei bestehenden oder neuen Gruppenverträgen.

Für 2018 wartet Allianz Leben mit einigen attraktiven Neuerungen im Bereich der BU in der bAV auf: So wird im vereinfachten Aufnahmeverfahren (mit Dienstobliegenheitserklärung im Gruppenvertrag gegen Entgeltumwandlung ab zehn Personen) das Höchsteintrittsalter von 50 auf 55 Jahre gesetzt und die maximale garantierte monatliche Rente steigt von 1.000 auf 1.250 Euro. Dazu wird die Beitragsdynamik flexibilisiert, sodass eine Zuwachsvereinbarung zwischen 1 und 5% mit unbegrenztem Widerspruchsrecht möglich ist. Neu ist auch die Wiedereingliederungshilfe: Wird die BU-Rentenzahlung eingestellt, weil der Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit ausübt, leistet Allianz Leben eine Wiedereingliederungshilfe. Diese fließt in Form von Rentenzahlungen nach der vereinbarten Zahlungsweise in Höhe von insgesamt einer halben BU-Jahresrente.

Lösungen im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), welches zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist, beinhaltet umfassende Neuregelungen zur Stärkung der Betriebsrente in Deutschland. Unter anderem ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter, der eine Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung abschließt, in Zukunft einen Zuschuss von 15% des Umwandlungsbetrages zahlen muss, soweit er durch Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Dies gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen bereits ab dem 01.01.2019 und für bestehende Vereinbarungen ab dem 01.01.2022.

Die Erfahrung aus zahlreichen Veranstaltungen und Einzelgesprächen nach Einführung des BRSG zeigt, dass von allen Neuregelungen der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss Vermittler und Firmenkunden am meisten beschäftigt und viele Fragen aufwirft: Soll zwischen Neuanmeldungen zur Entgeltumwandlung und bestehenden Versorgungen unterschieden werden? Inwieweit können bestehende Zuschüsse berücksichtigt werden? Und schließlich: Mit welchen tariflichen Lösungen kann der Arbeitgeberzuschuss realisiert werden?

Eine Möglichkeit, den Arbeitgeberzuschuss in die Praxis umzusetzen, besteht darin, die bereits bestehende Altersvorsorge um eine BU-Vorsorge zu ergänzen. Bei einer Versorgung über Allianz Leben können dabei künftige Neuanmeldungen zur Altersvorsorge im Gruppenvertrag obligatorisch und damit ohne Gesundheitsprüfung mit dem „B“-Baustein erfolgen, sodass die Beiträge im Fall der Berufsunfähigkeit von der Allianz übernommen werden. Und auch für eine Beitragsbefreiung im Bestand bietet Allianz Leben eine Lösung an: Hier kann eine ergänzende (oder selbstständige) Berufsunfähigkeitsversicherung als nachträgliche Beitragsbefreiung angeboten werden – und zwar auch hier in der Regel mit listenmäßiger Aufnahme ohne Altersbegrenzung und ohne Gesundheitsprüfung. Der Vorteil: Neuanmeldungen und Bestand in einem Unternehmen werden gleich behandelt, und beide Gruppen profitieren von einem „Rentenretter“ in ihrer betrieblichen Altersversorgung. Die Betriebsrente der Mitarbeiter ist damit für den Fall der Berufsunfähigkeit gesichert und der Arbeitgeber hat eine wichtige Verpflichtung aus dem BRSG erfüllt.

Diesen Artikel finden Sie auch in der Sonderedition „betriebliche Versorgung“, Seite 18.