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13. Februar 2017
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Bundesrat bezieht Stellung

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Bundesrat bezieht Stellung

Der Bundesrat hat am Freitag Stellung zur Betriebsrentenreform bezogen. Er hat sich dabei weitgehend den Vorstellungen der Bundesregierung angeschlossen. Den Empfehlungen der beratenden Ausschüsse kam der Bundesrat nur teilweise nach.

Nur wenig Änderungsbedarf sah der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag am Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz).

Bundesrat ist gegen ein vollständiges Garantieverbot

In seiner Stellungnahme übernahm er nur einzelne Empfehlungen des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses sowie des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik. So sprach er sich gegen ein vollständiges Garantieverbot bei Direktversicherungen aus. Dies würde, so die Begründung, einerseits den Betriebsparteien die Wahlmöglichkeit nehmen, bei der reinen Beitragszusage eine Garantieübernahme durch die Versorgungsträger vorzusehen. Außerdem würde es im Bereich der Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung erschweren, Leistungen zu gewähren.

Erhöhung des Sonderausgabenhöchstbetrages gefordert

Der bisherige Gesetzentwurf sieht vor, die staatliche Grundzulage bei Riester von 154 auf 165 Euro anzuheben. Der Bundesrat fordert in der Stellungnahme nun auch die Anhebung des Höchstbetrages der Sonderausgaben um 7% (entspricht 150 Euro). Dies sei notwendig, um die Struktur der bisherigen Förderung beizubehalten. Der Betrag würde sich demnach von 2.100 auf 2.250 Euro erhöhen.

Zu prüfen: Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten

Weitere Empfehlungen der Ausschüsse, insbesondere zur Stärkung nicht tarifgebundener Betriebe in der bAV, berücksichtigte der Bundesrat in der Stellungnahme nicht. Im weiteren Verlauf formulierte er lediglich einige Prüfbitten an die Bundesregierung, so zum Beispiel inwieweit die hundertprozentige Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten auch außerhalb der Riester-Renten reduziert werden könne. Weitere Themen, die der Bundesrat geprüft haben will, betreffen die steuerliche Gleichbehandlung der Einmalauszahlung von Kleinbetragsrenten, die Anrechnung von Einkommen sowie eine Anhebung und Dynamisierung der Riester-Zulagen.

Mit seiner Stellungnahme war der Bundesrat in weiten Teilen konform mit der Linie der Bundesregierung. Diese hatte das Gesetz als eilbedürftig eingestuft und muss im nächsten Schritt, auf die Empfehlungen des Bundesrates antworten. Anschließend wird das Gesetz erneut – voraussichtlich Anfang März – im Deutschen Bundestag beraten. (tos)

Die Volltextversion der Stellungnahme finden Sie hier.