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20. Juli 2015
Bewegung im Kfz-Bereich

Bewegung im Kfz-Bereich

Elektrofahrzeuge und Telematik: zwei Stichworte, die im KfZ-Bereich für Wirbel sorgen. Ersteres, weil die Bundesregierung mit aller Macht Elektrofahrzeuge auf die Straßen bringen will und dafür unter anderem die gerade in Deutschland erfolgsversprechende Karte der Steueranreize ausspielt (siehe E-Kennzeichen und neue Steueranreize für Elektroautos). Und Telematik, da immer mehr Versicherer entsprechende Tarife auf den Markt bringen.

Die Förderung der Elektromobilität tut in Deutschland not. Im Juni 2015 wurden laut dem Kraftfahrt-Bundesamt gerade mal 1.032 neue Elektrofahrzeuge zugelassen. Dies entspricht einem Anteil von 0,3% an den Gesamtzulassungen in diesem Monat. Seit Jahresbeginn wurden damit 4.662 E-Fahrzeuge angemeldet. In der Jahresbilanz des Kraftfahrt-Bundesamts waren am 01.01.2015 18.948 Fahrzeuge mit Elektroantrieb im deutschen Fahrzeugbestand.

Unproblematischer Versicherungsschutz für Elektroautos

Versicherungsmakler sehen sich derzeit also nicht allzu oft mit Elektrofahrzeugen konfrontiert. Sollten die Maßnahmen der Bundesregierung jedoch fruchten, werden sicherlich vermehrt auch Anfragen zur entsprechenden Deckung auf dem Tisch der Makler landen. Den passenden Versicherungsschutz für den Kunden zu bekommen, wird aber keine Herausforderung sein. Schon jetzt bietet eine Vielzahl der Versicherer entsprechende Policen an. Eine Besonderheit sollten Makler jedoch im Auge behalten: So gibt es nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einzelne Versicherer, die eine erweiterte Deckung in der Vollkasko für Batterien von Elektrofahrzeugen anbieten. Es sei aber auch möglich, den Versicherungsschutz für den Akkumulator gegen einen Beitragsnachlass auszuschließen, wenn sich dieser nicht im Eigentum des Versicherten befindet, also separat geleast oder gemietet ist. Hier komme es nach Aussagen des GDV auf die Vereinbarung in den Überlassungsverträgen an.

Telematik: ein neuer Trend?

Für etwas mehr Aufsehen sorgen die sogenannten Telematik-Tarife. Zahlreiche Versicherer haben diese in ihr Produktportfolio aufgenommen. Die neuen Angebote gehen dabei von einer einfachen Annahme aus: Wer vorsichtig fährt, hat eine geringere Schadenwahrscheinlichkeit. Doch um dies zu beurteilen, brauchen die Versicherer Daten. Nach Aussagen des GDV setzen die Versicherungen dabei auf ganz unterschiedliche Ansätze (weitere Informationen unter http://www.gdv.de/2015/05/wie-funktioniert-eigentlich-telematik/). Trotzdem herrscht eine eher verhaltene Stimmung. „Es ist aber noch unklar, ob die Telematik-Tarife auf dem deutschen Markt Erfolg haben werden. Die meisten Anbieter betonen stets, dass Telematik-Angebote erst einmal Pilot-Projekte sind oder sich noch in der Testphase befinden“, sagt der GDV exklusiv gegenüber AssCompact.

Datenschutz, Datenvermeidung und Datensparsamkeit

Doch nicht nur die Versicherungsbranche beschäftigt sich mit der neuen Tarifgeneration. Auch die Politik hat das Thema für sich entdeckt. In einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ am 13.07.2015 warnt Bundesjustizminister Heiko Maas vor der totalen Überwachung. Seine Forderung: „In intelligenten Autos muss der Mensch die Hoheit über seine Daten behalten.“ Noch gehe es nur darum, Schadenfälle zu vermeiden. Maas warnt aber, dass die vorhandenen Daten auch Begehrlichkeiten wecken könnten, um sie für andere Zwecke zu nutzen. Er plädiert dafür, schon bei der Entwicklung der sogenannten Smart-Cars den Datenschutz zu berücksichtigen, denn diese böten ohne Frage faszinierende Möglichkeiten, gerade hinsichtlich von Notfallsituationen und der Verkehrslenkung. Und für die Versicherungswirtschaft gilt es hier, diese Technik zu versichern. „Der Anspruch der Versicherer ist es, Verkehrsopfer auch bei Unfällen mit hochautomatisierten Fahrzeugen genauso gut zu schützen wie heute – und zwar unabhängig davon, ob ein Schaden auf einen Fahrfehler, ein defektes technisches System oder andere äußere Ursachen zurückzuführen ist“, erläuterte der GDV auf Nachfrage von AssCompact. (kb)