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4. Juni 2018
BRSG: Die nächste Evolutionsstufe der bAV

BRSG: Die nächste Evolutionsstufe der bAV

Das BRSG hebt die bAV auf ihre nächste Evolutionsstufe: die bAV 4.0. Das Gesetz bringt Verbesserungen für Geringverdiener und mit dem Sozialpartnermodell komplett neue Möglichkeiten. Talanx Deutschland und Zurich Deutschland haben sich entschieden, diese Herausforderungen gemeinsam anzugehen, wie Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG, berichtet.

Die Geschichte der bAV ist eine Geschichte großer Umwälzungen. Im Talanx-Konzern reichen ihre Ursprünge bis in die 1920er-Jahre zurück. Damals begannen Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter dabei zu unterstützen, ein zusätzliches finanzielles Polster für das Rentenalter aufzubauen. Die Basis waren individuelle arbeitsvertragliche Vereinbarungen.

Einheitliche gesetzliche Regeln für die „bAV 1.0“ schuf 1974 das Betriebsrentengesetz. Die zweite Evolutionsstufe markierte das 2002 in Kraft getretene Altersvermögensgesetz, durch das Arbeitnehmer endlich einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erhielten. Eine weiter verbesserte „bAV 3.0“ entstand 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz, das die gesamte steuerliche Behandlung von Betriebsrenten neu ordnete und das es Arbeitnehmern zum Beispiel erleichterte, Anwartschaften beim Jobwechsel „mitzunehmen“.

Obwohl viele dieser Neuerungen anfangs zwiespältig beurteilt wurden, haben die bAV – und mit ihr die Arbeitnehmer – stets von ihnen profitiert. Zwei Beispiele: Die Zahl der bAV-Anwartschaften in Deutschland ist von gut 14 Millionen im Jahr 2001, also kurz vor Inkrafttreten des Altersvermögens­gesetzes, bis 2015 auf gut 20 Millionen geklettert. Das geht aus Erhebungen der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) und der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Die Zahl der bAV-Verträge im Bestand hat sich von 8 Millionen im Jahr 2001 über 11,5 Millionen 2006 auf 15 Millionen 2014 sogar fast verdoppelt.

Doppelte Schubkraft für die Betriebsrente

 Die nächste Evolutionsstufe der betrieblichen Altersversorgung

Aktuell erleben wir, wie die „bAV 4.0“ entsteht – durch das BRSG. Diesmal wird die Betriebsrente sogar doppelt profitieren. Zum einen rechne ich damit, dass die gesetzlichen Neuerungen die bewährte bAV beflügeln. Dafür sprechen zum Beispiel der künftig obligatorische 15%-ige Arbeitgeberzuschuss, die neue Geringverdiener-Förderung und die Erleichterungen bei der Riester-bAV. Das alles macht bAV für Arbeitnehmer attraktiver und wird deshalb die Nachfrage stärken.

Zum anderen ist mit dem Sozialpartnermodell ein ganz neuer Weg entstanden, über den Arbeitgeber für das Rentenalter vorzusorgen. Der auffälligste Unterschied zur bewährten bAV ist der Verzicht auf Garantien. Er soll eine flexiblere Kapitalanlage ermöglichen und Arbeitnehmern damit größere Renditechancen eröffnen.

Bei allen Chancen stellt diese sogenannte Zielrentenlösung die Beteiligten – Sozialpartner, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lösungsanbieter – auch vor Herausforderungen. Langfristig verspricht eine Zielrente mehr Leistung als eine bewährte bAV mit Garantien, doch zwischenzeitlich kann die in Aussicht gestellte Zielrente schwanken. Daran sind viele Kunden, die jahrzehntelang auf Garantieprodukte fokussiert waren, nicht gewöhnt. Die Folge könnten kritische Fragen sein, die auch Arbeitgeber vor kommunikative Herausforderungen stellen könnten. Alle Anbieter von Lösungen zum Sozialpartnermodell sollten deshalb mit einer fein justierten mathematischen Kalkulation für einen möglichst gleichmäßigen Vertragsverlauf sorgen. Weitere Aufgaben sind beispielsweise: neue digitale Lösungen im Front-end für die Arbeitnehmer, effiziente automatisierte Verwaltungsprozesse und aussagekräftige Reportings für Sozialpartner.

Talanx Deutschland und Zurich bündeln ihre Kompetenzen

Talanx Deutschland und Zurich haben sich entschieden, diese Herausforderungen mit vereinten Kräften anzugehen und eine Konsortiallösung für das Sozialpartnermodell auf den Markt zu bringen. Die Kooperation trägt den Namen „Die Deutsche Betriebsrente“ und wird eine rendite- und sicherheitsorientierte Zielrentenlösung auf Basis des kapitalmarktbasierten Pensionsfonds bieten, die keine Garantien benötigt.

Für Zurich als Kooperationspartner hat sich die Talanx entschieden, weil ihre Stärken die Kompetenzen von Talanx Deutschland optimal ergänzen. Beide Unternehmen verfügen über große Erfahrung in der bAV, insbesondere mit Pensionsfonds. Die automatisierte Verarbeitung von Anträgen und die Pflege bestehender Verträge ist eine besondere Kompetenz von Zurich. Sie soll mit der Expertise von Talanx Deutschland bei der digitalen Steuerung von Beratungs- und Angebotsprozessen kombiniert werden. So wird sich die Konsortiallösung flexibel an die Bedürfnisse der Sozialpartner anpassen können.

Durch kollektive Kapitalanlagemechanismen wird „Die Deutsche Betriebsrente“ für stabile Zielrenten mit möglichst geringen Ergebnisschwankungen sorgen. Zudem wird sie Arbeitnehmern neben der Altersversorgung zahlreiche zusätz­liche Absicherungsmöglichkeiten bieten. Sie können sich gegen die vielfach unterschätzten Risiken von Invalidität und Tod absichern – und das ohne jegliche Gesundheitsprüfung. Hier bietet der kollektive Risikoausgleich verschiedene, individuell einsetzbare Möglichkeiten.

Schlanke Administration dank Digitalisierung

Die Digitalisierung ist ein entscheidender Ansatzpunkt, um die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer einfach und transparent zu gestalten. „Die Deutsche Betriebsrente“ ermöglicht neben persönlichen Beratungsangeboten auch automatisierte und intelligente Beratungsprozesse über neue digitale Plattformen. Self-Service-Portale dienen als Verwaltungszentrale.

Im Schulterschluss mit Zurich werden wir Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Sozialpartnern eine kostengünstige, renditestarke und damit besonders effiziente Altersversorgung bieten. Indem wir die Verantwortung auf die Schultern von zwei starken Partnern verteilen, wollen wir dokumentieren, dass „Die Deutsche Betriebsrente“ über Jahrzehnte ein verlässlicher Partner sein wird – und dass die Chancen, die das BRSG bietet, auch wirklich bei den Arbeitnehmern ankommen.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 05/2018, Seite 32 f.
 
Ein Artikel von
Fabian von Löbbecke