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Steuern & Recht
23. Mai 2014
Bundesminister Maas und Schäuble fordern Finanzmarktwächter

Bundesminister Maas und Schäuble fordern Finanzmarktwächter

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und der Bundesminister für Verbraucherschutz Heiko Maas haben am 22.05.2014 in Berlin ein gemeinsames Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Anlegerschutz am „Grauen Kapitalmarkt“ vorgestellt. Neben einer schärferen Regulierung der Produkte und deren Vertrieb betonen beide Minister die Notwendigkeit, die staatliche Finanzaufsicht mit einer unabhängigen Marktbeobachtung durch die Verbraucherzentralen zu unterstützen und einen Finanzmarktwächter aufzubauen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die unabhängige Marktbeobachtung durch die Verbraucherzentralen: „Angesichts vielfältiger Probleme von Verbrauchern im Finanzmarkt muss der Aufbau einer unabhängigen Marktbeobachtung jetzt oberste Priorität haben“, fordert Klaus Müller, Vorstand des vzbv. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung bereits angekündigt, die bestehenden Verbraucherorganisationen mit einer solchen Marktwächterfunktion zu beauftragen. Maas und Schäuble haben das Vorhaben jetzt erstmals öffentlich konkretisiert und eine Verbindung von staatlicher Finanzaufsicht und Sensorfunktion der Verbraucherzentralen in Aussicht gestellt.

vzbv fordert generelles Verbot des aktiven Vertriebs

Auch der Vertrieb von Graumarktprodukten soll stärker reguliert werden. So soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Befugnisse erhalten, anlassbezogen Werbeverbote und Vertriebsbeschränkungen zu erlassen. „Das anlassbezogene Verbot irreführender Werbung geht in die richtige Richtung. Letztlich brauchen wir aber ein generelles Verbot des aktiven Vertriebs von Graumarktprodukten“, sagt Müller.

Keine Enthaftung durch Unterschrift des Verbrauchers

Nicht akzeptabel ist aus Sicht des vzbv, dass aufsichtsrechtliche Maßnahmen, wie die Verhängung von Bußgeldern, nicht zwingend, sondern nur optional öffentlich gemacht werden sollen. Auch der Vorschlag der beiden Minister, dass Verbraucher im Direktvertrieb das Vermögensanlageninformationsblatt unterzeichnen müssen, das mit einem verschärften Risikohinweis versehen werden soll, stößt auf Kritik des vzbv. Mit einer solchen Unterschrift würden Verbraucher den Vertrieb aus der Haftung entlassen. Dass sie die Risiken und Konsequenzen der Anlageentscheidung verstehen und umfassend darüber informiert worden sind, sei nicht gewährleistet. Müller sieht die Gefahr, dass das Informationsblatt Verbrauchern zur Unterschrift untergeschoben wird: „Mit einer solchen Haftungsfreizeichnung für den Vertrieb macht es sich die Regierung zu leicht. Das Informationsblatt darf nicht der Entlastung des Beraters dienen, sondern allein der Information des Verbrauchers.“

Deutsche Kreditwirtschaft fordert Beaufsichtigung durch die BaFin

Auch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das vorgelegte Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern. Allerdings ist aus Sicht der DK die Chance, die Akteure des Grauen Kapitalmarkts unter eine sachgerechte Aufsicht zu stellen, leider ungenutzt geblieben. Nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) könne ein einheitliches, qualitativ hohes Schutzniveau für alle Verbraucher sicherstellen.