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2. Februar 2018
Bundesrat fordert zügiges Handeln bei der Rente

Bundesrat fordert zügiges Handeln bei der Rente

Der Bundesrat hat Stellung zum Rentenversicherungsbericht 2017 genommen. Er appelliert dabei an die Bundesregierung, den großen Herausforderungen in Bezug auf die Alterssicherung zügig Rechnung zu tragen. Zu einigen Themen gab es bereits Einigkeit in den Koalitionsverhandlungen.

Digitalisierung der Arbeitswelt und Alterung der Gesellschaft: Diese zwei Themen bezeichnet der Bundesrat als enorme Herausforderungen für die Zukunft der Alterssicherung in seiner Stellungnahme zum Rentenversicherungsbericht 2017. In seiner Plenarsitzung am 02.02.2018 appelliert er in dem Zusammenhang an die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, die diesen Herausforderungen Rechnung tragen, um die Rente und das Vertrauen in die Rentenversicherung zu sichern.

Besonders dringlich sind nach Ansicht des Bundesrates folgende Themen: Die Festlegung langfristiger Rentenniveau- und Beitragsziele, die Sicherung der Liquidität ohne Liquiditätshilfen des Bundes, die Absicherung von Selbstständigen, die Prüfung von Verbesserungen für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen, aber auch die längere gesunde Teilhabe am Erwerbsleben.

Thema in den Koalitionsverhandlungen: Rentenniveau und Absicherung von Selbstständigen

In einigen dieser Punkte gab es bereits Einigkeit in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. Am 01.02.2018 wurden hier Eckpunkte der Rentenpolitik festgelegt. So soll zum Beispiel das gesetzlich garantierte Rentenniveau von 42% auf 48% steigen. Die Beiträge sollen gleichzeitig auf maximal 20 Prozentpunkte in den kommenden sieben Jahren steigen. Auch die Absicherung von Selbstständigen war bei den Koalitionsverhandlungen bereits Thema. Geplant ist eine „gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen“. Sie sollen zwischen gesetzlicher und privater Absicherung wählen können. In jedem Fall sollen aber nur insolvenzsichere Vorsorgearten in Frage kommen.

Längere Anrechnungszeiten in der Erwerbsminderungsrente

Um das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken, fordert der Bundesrat außerdem eine Verbesserung für die Situation von Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen. In den Koalitionsverhandlungen wurde sich diesbezüglich wie folgt geeinigt: Wer wegen Krankheit frühzeitig Erwerbsminderungsrente bekommt, soll rentenrechtlich so behandelt werden, als wenn er bis zum aktuellen Renteneintrittsalter gearbeitet hätte.

Insgesamt zieht der Bundesrat ein positives Fazit aus dem aktuellen Rentenversicherungsbericht. Die Rentenbezüge steigen auch in den kommenden Jahren weiter an: bis 2031 um rund 2,2% jährlich. Der Beitragssatz bleibt bis 2021 bei 18,7%. Die Reserve der Deutschen Rentenversicherung schätzt der Bericht auf 32,2 Mrd. Euro. Dies entspricht 1,6 durchschnittlichen Monatsausgaben der Deutschen Rentenversicherung. (tos)