Der deutsche Fondsverband BVI zieht nach rund 120 europäischen und deutschen Gesetzen seit 2008 mit Bedeutung für Fonds eine gemischte Bilanz. Positiv hervorzuheben sei aber aus Sicht des BVI, dass die Grundpfeiler der Branche erhalten geblieben seien. Anders als bei anderen Finanzmarktakteuren habe es bei Fondsprodukten durch die Regulierung keinen strukturellen Bruch in der Geschäftstätigkeit gegeben. Viele Finanzpolitiker hätten inzwischen erkannt, dass die nach der Finanzkrise erlassenen Gesetze nun erst einmal auf ihre Wirkung untersucht werden sollten.
Kritisch bewertet der BVI allerdings die zunehmende Überregulierung auf EU-Ebene durch technische Ausführungsvorschriften, die von den europäischen Aufsichtsbehörden ESMA, EBA und EIOPA (ESAs) und von der EU-Kommission erlassen werden. Seit Gründung der ESAs 2011 wurden insgesamt 537 Durchführungsmaßnahmen, Leitlinien und Empfehlungen veröffentlicht. EU-Parlament und Rat erließen als Gesetzgeber im gleichen Zeitraum 39 Rahmenrichtlinien und -verordnungen. BVI Hauptgeschäftsführer Thomas Richter erklärt: „Die derzeitige Überregulierung führt zu Widersprüchen und unbeabsichtigten Nebenwirkungen. Deshalb sollte die Zahl der Ermächtigungen zum Erlass technischer Level-2-Vorschriften deutlich beschränkt werden.“
Engere Grenzen für EU-Aufsicht
Der BVI plädiert zudem für eine stärkere Kontrolle der ESAs. Kritisch sei insbesondere, dass den Marktteilnehmern und nationalen Aufsichtsbehörden gegen Leitlinien der ESAs keine Rechtsmittel zur Verfügung stünden. Leitlinien sind zwar formell für die Marktteilnehmer nicht bindend, die nationalen Aufsichtsbehörden sind aber grundsätzlich verpflichtet, für ihre Einhaltung zu sorgen. Darüber hinaus lehnt der BVI die Pläne ab, die ESAs künftig durch die Marktteilnehmer zu finanzieren.
Anleger entlasten: Investmentsteuerreform nachbessern
Bei den deutschen Regulierungsvorhaben steht für den BVI derzeit die Investmentsteuerreform im Fokus und sieht diesbezüglich Nachbesserungsbedarf. Dazu Richter: „Die bislang steuerfreie Ausschüttung von Immobiliengewinnen außerhalb der Zehn-Jahres-Frist sollte beibehalten werden. Jedenfalls sollte ein Wegfall die Privatanleger nicht belasten.“ Letztlich dürfen Privatanleger, die über Fonds am Immobilienmarkt partizipieren möchten, gegenüber Direktanlegern nicht schlechter gestellt werden. Nachbesserungsbedarf sieht der BVI auch bei den neuen administrativen Anforderungen. Hier drohen den KVGs durch einen höheren Verwaltungsaufwand bei den Erstattungsverfahren und in der Buchführung Mehrbelastungen in dreistelliger Millionenhöhe.
Systemrelevanz: Keine Pauschallösungen für Asset Manager
Kritisch bewertet der BVI auch die internationale Diskussion um die Systemrelevanz von Asset Managern. „Die Risiken von Asset Managern und Banken sind nicht vergleichbar und müssen unterschiedlich reguliert werden. Wir brauchen zielgenaue Regeln statt Pauschallösungen“, so Richter. Die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO und der Finanzstabilitätsrat FSB haben sich bislang zu eng an den Regeln für Banken orientiert. Anders als bei Banken ist aber eine pauschale Einstufung nach Fondsgröße oder „Bilanzsumme“ bei Fondsgesellschaften nicht sinnvoll, da sie die Sondervermögen außerhalb ihrer Bilanz verwalten. Selbst im Falle einer Insolvenz könnte ein anderer Asset Manager das Verwaltungsrecht über die Fonds übernehmen, ohne dass Anlegern daraus Verluste entstünden. Eine Kettenreaktion wie nach der Lehman-Pleite wäre deshalb nicht möglich. Zudem ist der Fondsmarkt im Vergleich zu anderen Branchen stark fragmentiert. Der weltweite Marktanteil der fünf größten Asset Manager liegt bei lediglich 17%. Die deutsche Fondsbranche hält nur Streubesitz, ihr Anteil an Aktien aus der DAX-Familie beträgt beispielsweise nur etwa 8%. (sg)
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