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7. Juni 2016
Das Ringen um die bessere bAV

Das Ringen um die bessere bAV

Wie bekommt man 12 bis 13 Millionen Sozialversicherungspflichtige, die bisher ohne bAV sind, in die bAV? Das Bundesarbeitsministerium präferiert als Lösung ein Sozialpartnermodell, die Versicherer wollen eine Reform des bestehenden Systems. In der vergangenen Woche hat sich eine Veranstaltung der HDI mit diesen Themen beschäftigt.

Zwei ministerielle Gutachten haben Bewegung in die Diskussion um eine bAV-Reform gebracht. Nicht klar ist bisher, wie es nun weitergehen wird. Die einen rechnen damit, dass schon im September ein Vorschlag vom Bundesarbeitsministerium vorliegen werde, andere glauben nicht an ein so schnelles Vorgehen. Vorerst werden deshalb weiterhin die Positionen ausgetauscht, so auch auf dem HDI bAV-Expertenforum, das in der vergangenen Woche in Köln stattfand.

Weniger Garantie in der bAV?

In einem Vergleich der zur Diskussion stehenden Reformideen machte Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG und verantwortlich für bAV bei der HDI, zunächst deutlich, dass die bAV im bestehenden System reformiert werden müsse. Als Beispiele nannte er, dass die Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung entfallen solle und ebenso die Doppelverbeitragung in der KVdR („Krankenversicherung der Rentner“) ein Ende haben müsse. Beides würde Arbeitnehmer, insbesondere Geringverdiener, bisher davon abhalten, eine bAV abzuschließen. Ein konkreter Ansatz wäre wohl auch eine Förderung bei Personen mit kleinem Einkommen.

Dass auch der Niedrigzins ein Grund für die mangelnde bAV-Beteiligung sein könnte, lässt von Löbbecke nicht gelten. Entscheidend sei nicht allein die „Produktrendite“, sondern auch die „Systemrendite“, die sich durch die nachgelagerte Besteuerung ergebe. Selbst wenn die Produktrendite gegen Null gehe, lohne sich die bAV aufgrund der Steuervorteile, rechnete er vor. Zudem warf er die Frage auf, ob das Garantieniveau in der BZML (Beitragszusage mit Mindestleistung) tatsächlich bei 100% der gezahlten Beiträge liegen müsse, oder ob nicht auch 80 oder 90% reichen würden. Die Versicherer hätten dann die Möglichkeit, mehr Geld in die Rendite zu investieren.

Lässt das „Leitplankenmodell“ Luft für Wettbewerb?

Selbst wenn die Forderungen der Versicherer erfüllt werden würden, würde dies nicht die rund 12 Millionen Sozialversicherungspflichtigen in die bAV führen, entgegnete Ex-Zurich-Vorstand Dr. Marco Arteaga vor den geladenen HDI-Vertriebspartnern in Köln. Er hat als Partner der Anwaltssozietät DLA Piper das Gutachten des Bundesarbeitsministeriums zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ erstellt. In diesem Modell würden die Tarifverbände – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – eine zentrale Rolle spielen. Per Tarifvertrag soll die bAV demnach verbreitet werden. Wer die bAV nicht wolle, könne sich dann auch dagegen entscheiden. Und es würde sich um eine reine Beitragszusage ohne Mindestleistung handeln. Dieses Modell werde Versicherer und Versicherungsmakler nicht aus dem Feld schlagen, sondern als weiterer Wettbewerber am Markt stehen, so Arteaga. Denn das „Ur-Modell“, in dem eigene Versorgungseinrichtungen der Tarifparteien möglich gewesen wären, würde wohl so nicht kommen. Wahrscheinlicher sei ein „Leitplankenmodell“, in dem der Tarifvertrag den Rahmen setze, aber auch betriebsbezogene Kollektivverträge zum Tragen kämen.

Arbeitgeber-Zuschuss als Pflicht?

Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), glaubt nicht daran, dass das Sozialpartnermodell reicht, um mehr bAV zu generieren. Zuvorderst rechnete er in Köln jedoch vor, dass die bAV dank der Steuervorteile ein Erfolgsmodell sei. Ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss oder eine Zulage etwa – beides findet sich auch in dem zweiten Gutachten des Bundesfinanzministeriums wieder – könnte die Verbreitung der bAV allerdings weiter befördern, ebenso die Aufstockung von Beitragshöchstgrenzen im EStG und SvEV/SGB IV auf 10%. Insgesamt hat das IVFP zehn Reformpunkte aufgestellt.

Was ist mit der Beratung?

Es wird wohl nicht ohne Vertrieb gehen, gab Dr. Marco Arteaga den Besuchern des HDI bAV-Expertenforums mit auf den Weg. Auch nicht beim Sozialpartnermodell. Allerdings würde im Zuge der Reformgedanken durchaus über die Vergütung in der bAV-Beratung diskutiert. Es gäbe politische Tendenzen, die Abschlussprovision in der bAV abzuschaffen. Möglich wäre auch, dass sich die Honorarberatung hier durchsetzen werde. Dr. Tobias Warweg, Vorstand der HDI Vertriebs AG und verantwortlich für den Kooperations- und Maklervertrieb, geht davon aus, dass es auch künftig genug Raum für den Vertrieb gebe, insbesondere auch für Versicherungsmakler: bAV bliebe ein Expertenthema und ginge nicht ohne Beratung. (bh)

Fotos: Eindrücke vom HDI bAV-Expertenforum 2016 am 01.06.2016 in Köln. Quelle: HDI, Steffen Hauser