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10. Oktober 2017
Datenschutz-Einwilligung nicht in Maklervollmacht integrieren

Datenschutz-Einwilligung nicht in Maklervollmacht integrieren

Die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung tritt am 25.05.2018 in Kraft und wird Versicherungsmakler vor weitere Herausforderungen stellen. Wichtig sei auch, wie die Datenschutz-Einwilligung überhaupt präsentiert werde, erklärte der IGVM-Vorsitzende Wilfried E. Simon Ende vergangener Woche in Kassel.

Neben aktuellen Themen wie der Umsetzung der IDD ging es beim 14. IGVM-Versicherungsmakler-Forum in Kassel in der vergangenen Woche vor allem auch um Datenschutz. Der tags darauf zum neuen Vorsitzenden der Interessensgemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) e. V. gewählte Wilfried E. Simon erläuterte, was Makler spätestens ab 25.05.2018 in puncto Datenschutz beachten müssen. Denn dann tritt die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Vor allem beim Umgang und Schutz von personenbezogenen Daten von Kunden gelten schärfere Richtlinien. Grundsätzlich muss der Kunde sein Einverständnis geben, wenn Makler personenbedingte Daten erheben. Ab 2018 drohen höhere Bußgelder bei Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Vorsicht bei Datenerfassung von Kindern des Kunden

Generell dürfen Makler nur die Daten vom Kunden erheben, die sie auch tatsächlich brauchen. Simon zeigte anhand von kleinen Beispielen, was es dabei in der täglichen Praxis alles zu beachten gilt. Erhebt der Makler beispielsweise die Namen der Kinder seines Kunden, muss er dafür das Einverständnis beider Erziehungsberechtigter einholen – und zwar auch bei Getrenntlebenden und unabhängig davon, ob beide Elternteile Kunden des Maklers sind.

Datenschutz-Einwilligung immer separat

Was die Datenschutz-Einwilligung betrifft, die der Kunde unterschreiben muss, riet Simon davon ab, diese in die Makler-Vollmacht zu integrieren. Denn dann müsste sie in besonderer Form optisch hervorgehoben sein. Stattdessen empfahl Simon dringend, die Datenschutz-Einwilligung immer separat zu halten.

Datenschutz – ein weites Feld

Zum Thema Datenschutz tauchten im Plenum viele Fragen auf, so etwa was zu tun sei, wenn der Kunde zwar einerseits die Löschung seiner Daten wünsche, der Makler andererseits aber auch seiner Dokumentationspflicht über eine erfolgte Beratung nachkommen müsse. Oder etwa der Aspekt des Datenschutzes bei der Verwendung von Apps. Hier wurde deutlich, was Simon zu Beginn seiner Ausführungen betont hatte: „Das Thema ist sehr komplex.“ Simon kündigte zudem an, sich ausführlicher mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Betrachtungen in Kürze zu veröffentlichen. (tk)