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6. Oktober 2016
Deutsche Familienversicherung passt Pflegeversicherung vorzeitig an PSG II an

Deutsche Familienversicherung passt Pflegeversicherung vorzeitig an PSG II an

Die Deutsche Familienversicherung bietet bereits jetzt eine an das zweite Pflegestärkungsgesetz angepasste private Pflegezusatzversicherung an. Kritik übt der Versicherer dennoch und rückt die Frauen in den Fokus der Pflegevorsorge.

Zum 01.01.2017 müssen die Anbieter von privaten Pflegezusatzversicherungen ihre Produkte an das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) anpassen. Als einer der ersten Versicherer hat die Deutsche Familienversicherung nun reagiert und ihr Produkt entsprechend umgestellt. Die „DFV-DeutschlandPflege“ knüpft dabei nicht an komplizierte Leistungskataloge an, sondern garantiert in den Varianten Basis, Komfort, Premium und Exklusiv eine Verdopplung oder Verdreifachung bzw. eine Vervierfachung oder Verfünffachung des staatlichen Pflegegeldes.

Finanzierungslücke bleibt

Dr. Stefan M. Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Familienversicherung, übt dennoch Kritik am PSG II. Er erklärt: „Die staatlichen Zuwendungen im PSG II sind künftig zwar höher als bisher, decken aber weiterhin nur kleine und kleinste Teile der wahren Pflegekosten ab. Durch die lautstarke Einführung des PSG II entstand bei den Menschen der falsche Eindruck, dass die staatliche Pflegeversicherung mehr sei, als eine Teilkasko-Versicherung. In Wahrheit müssen deutsche Rentner auch weiterhin für einen Großteil der Pflegekosten aus eigenem Einkommen und Vermögen selbst aufkommen, um die Finanzierungslücke zwischen den staatlichen Zuwendungen und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen.“

Frauen besonders betroffen

Leidtragende der durch das PSG II noch verschärften Armutsfalle Pflege seien insbesondere die Frauen, erläutert die DFV weiter. Gründe seien ihre deutlich höhere Lebenserwartung sowie ihre besondere Rolle in der Pflege. Oft würden sie die familiären Pflegetätigkeiten übernehmen. In dem Fall, dass sie dann selbst pflegebedürftig würden, wären die Ersparnisse aufgebraucht und niemand mehr da, der die Pflege übernehmen könne. „Wir dürfen die Menschen nicht in falscher Sicherheit wiegen, sondern müssen sie rechtzeitig und ausreichend versichern. Wenn sich die Pflegekosten vervielfachen, müssen die Versicherungsleistungen mithalten. Kümmern müssen wir uns dabei ganz besonders um die Frauen“, so Dr. Knoll. (bh)

Lesen Sie zu dem Thema auch den Autorenbeitrag von Dr. Stefan M. Knoll in AssCompact 10/2016, Seite 38/39.