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13. März 2018
Die arbeitgeberfinanzierte bAV kann es allein nicht richten

Die arbeitgeberfinanzierte bAV kann es allein nicht richten

Die arbeitgeberfinanzierte bAV kann nicht allein das Absenken der gesetzlichen Rente kompensieren. Um Versorgungslücken zu decken, müssen sich Arbeitnehmer durch höhere Eigenbeteiligung stärker in die bAV mit einbringen, konstatiert eine aktuelle Untersuchung von Willis Towers Watson, die auch Auskunft über die Versorgungshöhen unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen gibt.

Es reicht nicht aus, dass sich Arbeitnehmer auf die arbeitgeberfinanzierte bAV ihres Unternehmens verlassen. Das Versorgungsniveau der arbeitgeberfinanzierten bAV beträgt im Median zwischen 4,4% und 4,8% des letzten Grundgehalts. Das Absenken der gesetzlichen Rente kann so nicht allein von der arbeitgeberfinanzierten bAV kompensiert werden. Das ist ein Ergebnis des „Deutschen bAV-Index 2018“ von Willis Towers Watson, für das 200 Unternehmen mit 332 arbeitgeber- oder mischfinanzierten Versorgungszusagen analysiert wurden.

Versorgungshöhe richtet sich nach Position und Branche

Der Analyse zufolge erhält ein Angestellter mit Tarifgehalt nach einer 42-jährigen Dienstzeit eine Altersleistung in Höhe von im Median 4,6% des letzten Grundgehalts. Bei Arbeitnehmern im außertariflichen Bereich sind es 4,4% des letzten Grundgehalts nach einer Dienstzeit von 32 Jahren. Eine Führungskraft kann nach 22 Jahren im Dienst mit einer Altersleistung von 4,8% der letzten Grundvergütung rechnen. Tendenziell gilt laut bAV-Index: Je größer das Unternehmen, desto höher die bAV. Und auch die Branche spielt eine Rolle. So können Arbeitnehmer im Bereich Rohstoffverarbeitung und Warenherstellung im Median mehr als doppelt so hohe Leistungen erwarten wie Angestellte der Informations- und Kommunikationsbranche.

Höhere Motivation der Arbeitnehmer gefragt

So unterschiedlich die Versorgungshöhen auch sind, Willis Towers Watson sieht die Arbeitnehmer selbst gefragt, mehr für ihre bAV zu tun. Das BRSG könnte hier gute Dienste leisten: Es spreche auf die bisher eher zurückhaltende Motivation der Arbeitnehmer an, sich an der Finanzierung der bAV zu beteiligen, indem es eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Opting-out-Modelle für Tarifverträge liefert. Mit diesen Modellen nehmen Arbeitnehmer automatisch an einem Programm zur Entgeltumwandlung teil, wenn sie sich nicht explizit dagegen entscheiden. „Um dem gesellschaftspolitischen Anspruch als zweite Säule der Alterssicherung in vollem Umfang gerecht zu werden, müsste die Dotierung der bAV mehr als verdoppelt werden. Unternehmen alleine können diese Last nicht stemmen und engagieren sich in Sachen bAV ohnehin bereits sehr stark. Vor allem Arbeitnehmer selbst sind gefragt, sich durch höhere Eigenbeteiligung stärker in die bAV einzubringen“, sagt Dr. Heinke Conrads, Bereichsleiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson.

Mehr Eigenbeteiligung durch „Matching-Modelle“

Eine Mischung aus arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter bAV könnte hier ein wichtiger Schritt sein. So ist es im deutschen bAV-Markt schon gängige Praxis, den Mitarbeiter durch sogenannte Matching-Modelle zur Mitfinanzierung seiner bAV zu motivieren. Das heißt, die Höhe der Arbeitgeberbeiträge ist ganz oder teilweise an die Eigenbeteiligung des Mitarbeiters gekoppelt. Aktuell wird dies aber noch sehr unterschiedlich gehandhabt: Dem bAV-Index zufolge ist in über zwei Fünftel der Unternehmen die Eigenbeteiligung des Mitarbeiters eine Voraussetzung für arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur bAV. Knapp zwei Fünftel der Unternehmen bieten ein moderateres Matching-Modell an, in dessen Rahmen ein fester Grundbeitrag vorgesehen ist, der aufgestockt wird, wenn der Mitarbeiter sich zu einer Entgeltumwandlung entschließt.

Über den bAV-Index

Im Rahmen des deutschen bAV-Index wurden 200 Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 50 Mio. Euro analysiert. Betrachtet wurden dabei insgesamt 332 arbeitgeber- oder mischfinanzierten Versorgungszusagen. Geschlossene Zusagen, die von neueren Zusagen abgelöst wurden, sind nicht Gegenstand der Studie. (ad)