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4. Februar 2019
Diese Innovationen könnten der Unfallversicherung neuen Schub geben

Diese Innovationen könnten der Unfallversicherung neuen Schub geben

Wie lässt sich das Geschäft mit der Unfallversicherung ankurbeln? Laut Einschätzung des ifa-Instituts gilt es, neue Kundengruppen wie die aktiven älteren Menschen zu berücksichtigen. Zudem sind neue Produktfeatures gefragt wie Sofort- oder Übergangsleistungen. Auch der Unfallbegriff sollte erweitert werden.

Die Zahl der Unfallversicherungsverträge in den Beständen deutscher Versicherer ist rückläufig. Mit welchen Innovationen sich das Geschäft ankurbeln lässt, hat das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) beleuchtet. Laut ifa fordert der Wettbewerb immer neue, zusätzliche Produktfeatures, wie etwa Sofort- oder Übergangsleistungen. Außerdem gilt es, den Unfallbegriff zu erweitern, etwa um Infektionskrankheiten oder Eigenbewegung. Zudem wird es wichtig sein, neue attraktive Kundensegmente adäquat in der Tarifierung zu berücksichtigen. Als Beispiel nennt das ifa die Gruppe der aktiven älteren Menschen, die bislang bei Unfallversicherungsprodukten wenig bedacht wurden. Das Augenmerk sei hier vor allem auf deren Unfallrisiken im Zusammenhang mit dem Fahrrad und dem in diesem Segment immer bedeutsameren E-Bike zu legen. 

Schutz bei psychischen Unfallfolgen

Als eine weitere Richtung in der Tarifentwicklung sieht das ifa-Institut die Versicherbarkeit psychischer Unfallfolgen. Bislang sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (wie beispielsweise posttraumatische Belastungsstörungen nach Beinbruch durch einen Verkehrsunfall) ausgeschlossen, auch wenn diese Störungen durch einen Unfall bedingt sind. Auch die gesetzliche Unfallversicherung erbringt bereits in Teilen Leistungen bei psychischen Unfallfolgen. Da psychische Erkrankungen nach einem Unfall zunehmen und die gesetzlichen Unfallversicherer hier in Teilen bereits Leistungen erbringen, sollte die privaten Unfallversicherer nachziehen und ihre Leistungen entsprechend erweitern.

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wieder attraktiver machen

Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR) ist ein adäquates Mittel, um Kunden längerfristig zu binden. Zur Sicherstellung der Beitragsrückgewähr wird in der Regel eine klassische Kapitallebensversicherung genutzt. Die in der Garantiekomponente enthaltenen Zinsversprechen führen aber im aktuellen Kapitalmarktumfeld zu enormen Solvenzkapitalanforderungen, daher haben die UBR-Angebote am Markt an Bedeutung verloren.

In der Lebensversicherungswirtschaft sind die meisten klassischen Produkte von gestiegenen Solvenzkapitalanforderungen betroffen und wurden durch kapitaleffizientere Produkte ersetzt. Als naheliegend bezeichnet es das ifa, erfolgreiche kapitaleffiziente Konzepte auch auf die Unfallversicherung zu übertragen und damit die UBR-Angebote wieder attraktiver zu machen. Da hier das Augenmerk des Kunden auf dem Unfallversicherungsschutz und der Beitragsrückgewähr liegt, nicht aber auf einer jährlichen Verzinsungsanforderung, bliebe laut ifa bei einem Austausch der Garantiekomponente in eine kapitaleffizientere Variante der Kern der UBR unverändert erhalten. Mit im Zeitverlauf gebildete Kapitalreserven könnten allerdings extreme Zinsszenarien gedämpft werden. (tk)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Alexander Alberg am 04. Februar 2019 - 16:56

Alles gut und schön, denn schon seit Jahren waren die Infektionen bei Boxplus der DBV mitversichert und sogar in einer Broschüre von 2006 noch extra z.B. (unerkante Gelbsucht mitversichert)angegeben.... Leider beruft sich die Versicherung auf die Beweislast des VNs. und aufs Argument: ich kann ja den Infekt nicht sehen, nicht riechen und nicht fangen und darum den Zeitpunkt der Infektion nicht nachweisen kann, wird die Anerkennung als mitversicherter Erreignis abgelehnt. Dazu noch eine schlaue Richterin beim Amtsgericht ausspricht: wenn Sie es nicht beweisen können, dann haben Sie eben einfach Pech und im Nebensatz sagte sie: wenn mann die Sache so (wie wir) sehnen möchte, müssen ja alle Infektionen mitversichert sein.... Fakt ist ja, dass in den ALBs. bestimmte Unfälle und Infektionen ausgeschlossen sind. Bitte an die Kollegen, habt Ihr evtl. schon damit zu tun oder Informationen für mich. Der Vertrag der DBV läuft mit einigen Vertragsänderungen und darum die ALB von 2009 massgebend, seit ca. 1998. Meine EMal: alberg-makler@web.de Danke.

Gespeichert von Alexander Alberg am 04. Februar 2019 - 17:08

Mitversichert sollen sein:
1.13 Diphtherie oder Tuberkulose durch Anhauchen, Anniesen oder Anhusten; Meine Frage: wie kann man es nachweisen: wann, wo und wie die Infektion in den Körper gelang sei?
Die Versicherungsgesellschft kann ja das blaue vom Himmel versprechen, denn die müssen ja für die Versprechung nicht gerade stehen. Geil ne`?