AssCompact suche
Home
Sonderthema Sachwerte
1. März 2016
Entwicklung regulierter Sachwertinvestments hinter den Erwartungen zurück

Entwicklung regulierter Sachwertinvestments hinter den Erwartungen zurück

Die Branche der Sachwertinvestmentvermögen hat mit dem Jahr 2015 die Hoffnung auf einen deutlichen Aufschwung verbunden. Anfang 2016 wird nun aber deutlich, dass die zurückliegenden zwölf Monate diese Erwartungen nicht vollumfänglich erfüllt haben.

Die Branche der Sachwertinvestmentvermögen hat mit dem Jahr 2015 die Hoffnung auf einen deutlichen Aufschwung verbunden, nachdem die Jahre 2013 und 2014 noch maßgeblich vom Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches geprägt waren. Zu Beginn des Jahres 2016 wird nun deutlich, dass die zurückliegenden zwölf Monate diese Erwartungen nicht vollumfänglich erfüllt haben. Dies betrifft vor allem die Entwicklung im Publikumsbereich.

Publikumsgeschäft 2015 mit verhaltener Entwicklung

Auf der Produktseite stehen für das Jahr 2015 insgesamt 29 Zulassungen von Publikums-AIFs. Damit sind seit Anfang 2014 insgesamt 62 geschlossene Publikums-AIFs mit einem prospektierten Fondsvolumen von insgesamt 3,97 Mrd. Euro an den Markt gegangen.

Spitzenreiter bleibt die Asset-Klasse Immobilien: 58% der seit 2014 zugelassenen Publikums-AIFs sind der Asset-Klasse Immobilien zuzurechnen, 19% entfallen auf den Bereich Private Equity. Die Segmente Flugzeug, erneuerbare Energien und AIF mit einem gemischten Portfolio machen je 6% des Gesamtvolumens aus. Insgesamt dominieren risikogemischte Publikums-AIFs das Geschehen: 71% aller seit 2014 zugelassenen Publikums-AIFs setzen auf dieses Prinzip. Allerdings bindet etwa die Hälfte der geschlossenen Publikums-AIFs ihre Investitionsgegenstände erst während oder nach der Platzierungsphase an: 52% aller zugelassenen Produkte haben einen Blind-Pool-Charakter.

344 KVGen bis Ende 2015

Die Anzahl zugelassener Kapitalver­waltungsgesellschaften stieg im Laufe des Jahres 2015 von 202 (Ende Dezember 2014) auf 344 (Ende Dezember 2015), wobei im letzten Viertel des Jahres deutlich weniger Zulassungen erfolgten. Es ist davon auszugehen, dass es hier 2016 kaum noch zu größeren Veränderungen kommen wird.

Ein Blick auf die Zusammensetzung zeigt, dass registrierte KVGen das Mittel der Wahl sind: 217 der insgesamt 344 Gesellschaften wählten diese Form. Weitere 118 sind externe KVGen. Interne KVGen spielen mit neun Zulassungen eine nur kleine Rolle.

Interessant sind die Bereiche, für welche die Zulassung beantragt wurde (wobei mehrere Bereiche pro Zulassung beantragt werden können). Demnach erfolgten 50% aller KVG-Zulassungen auch für geschlossene inländische Publikums-AIFs, 41% aller Zulassungen enthielten außerdem die Erlaubnis zur Emission geschlossener inländischer Spezial-AIFs.

Produktzulassungen laufen, Vertrieb braucht Unterstützung

Die Zulassung neuer AIFs und die Zusammenarbeit mit der Finanzaufsicht haben sich im Jahresverlauf 2015 deutlich verstetigt, so hört man aus den Unternehmen. Dies hat allerdings nicht zwangsläufig dazu geführt, dass die Produkte auch im Vertrieb durchstarten konnten. Vielmehr hat 2015 gezeigt, dass die Branche hier Unterstützung braucht.

Zum einen bestehen in zahlreichen Vertriebsunternehmen Vorbehalte gegenüber dem Produkt, die sich im Wesentlichen aus den Erfahrungen der vorregulierten Zeit speisen. Hier können die neuen Publikums-AIFs mit vielen guten Argumenten punkten. Diese hat der bsi in einem Erklärfilm und den neuen Basisinformationen zu geschlossenen Investmentvermögen zusammengestellt, die beide unter www.sachwerteverband.de abrufbar sind. Unabhängig davon hat die KAGB-­Regulierung aber auch viele Prozesse im Vertrieb verändert. Das beginnt schon bei den Unterlagen, die nun zur Information des Kunden vorzuhalten sind, und geht schnell weiter zur Frage, ob diese auch ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt werden können. Und dies ist nur ein kleiner Ausschnitt. Die Praxis hat gezeigt, dass Standards und Muster hier viele Unsicherheiten beseitigen können. Sie schaffen für alle Beteiligten Einheitlichkeit und verbessern in der Produktauswahl wie auch auf Kundenseite die Vergleichbarkeit.

Themen aktiv aufgreifen

Als Branchenverband hat der bsi diese Themen aufgenommen. Gemeinsam mit den Mitgliedern wurden zum Beispiel die Musterformulierungen zur Ausweisung des jüngsten Nettoinventarwerts (NAV) und eine Muster-Beitrittserklärung für geschlossene Publikums-AIFs entwickelt. Letztere dient als Empfehlung für den Aufbau von Beitrittsunterlagen und enthält beispielhafte Formulierungs­vorschläge. Weitere Projekte waren die Entwicklung von Musteranlagebedingungen sowie Zusatzbögen zur Dokumentation der Bewertung des Anlegers (inklusive einer Ausfüllhilfe) für nicht-risikogemischte AIFs. Diesen Ergebnissen ist ein intensiver Austausch mit Banken und anderen Vertriebspartnern vorausgegangen, mit dem viele dringende Fragen geklärt und gelöst werden konnten. Insofern spricht nun viel dafür, dass der Vertrieb 2016 reibungslos verlaufen kann.

Nach der Regulierung ist vor der Regulierung

Was im Fußball gilt, hat auch für die Sachwertbranche Gültigkeit: Nach der Regulierung ist vor der Regulierung. Das Jahr 2016 wird vor allem im Zeichen von MiFID II stehen. Zwar scheint sich die Umsetzung womöglich bis 2018 zu verzögern, die Weichen werden aber jetzt gestellt. Die KVGen sind nicht unmittelbar im Anwendungsbereich von MiFID II, gleichwohl übernehmen sie Vertriebspartnern gegenüber Aufgaben und müssen spezifische Informationen bereitstellen, damit diese ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen können. Von Bedeutung für die Sachwertbranche sind vor allem Fragen zur rechtskonformen Ausgestaltung von Provisionen und Zuwendungen, insgesamt der Bereich Kostentransparenz und das Thema Zielmarktbestimmung. An den Ergebnissen des Prozesses wird sich womöglich entscheiden, wie Anteile an geschlossenen Investmentvermögen in Zukunft überhaupt noch über Banken und Sparkassen vertrieben werden können. Weitere wichtige Gesetzesvorhaben im Jahr 2016 sind das OGAW-V-Umsetzungsgesetz und die Investmentsteuerreform.

Digital auf dem Vormarsch

Jenseits der rechtlichen Themen wird die Digitalisierung die Branche auch 2016 bewegen. 2015 ist das Thema mit viel Tempo auf die Agenda gekommen, ausgelöst durch die rasant wachsende Zahl von FinTechs. Die Schnelligkeit der Entwicklung zeigt, dass „Abwarten-und-Tee-trinken“ womöglich keine Option ist. Wichtig ist dabei die Erkenntnis, dass es bei diesem Prozess nicht darum geht, den Berater verzichtbar zu machen. Ganz im Gegenteil: Erfolgreiche Digitalisierung verbindet alle möglichen Wege des Kunden zum Produkt miteinander, sodass er sich einerseits selbst informieren kann und andererseits immer auch einen Ansprechpartner hat. Gleichzeitig ist aber auch nachvollziehbar, dass in einer anhaltend angespannten Vertriebssituation die Unternehmen zunehmend das Thema Direktvertrieb für sich entdecken und als zusätzliche Option in Betracht ziehen. Der bsi wird das Thema mit einem eigenen Projekt begleiten, bei dem die Information über die Produktklasse und ihre verschiedenen Märkte „ins Netz geht“ und die Grundlage für mehr Information und Finanzwissen auf Anlegerseite legt.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2016, Seite 48f.

 
Ein Artikel von
Eric Romba

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Frank L. Braun am 02. März 2016 - 09:37

Ich bin sehr gespannt, wie der Vertrieb die „Geeignetheitsprüfung“ umsetzt.
Ohne diese gibt es keine „Beweislastumkehr“! Bei den implizierten Wertschwankungen aller Geldanlagen muss ja der Vermittler vor Gericht beweisen, was er alles zur Produktverträglichkeits-Prüfung unternommen hat: „Sammlung der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden zum jeweiligen Produkt und ob dieses, im Rahmen aller anderen Maßnahmen seiner Ziele & Wünsche, nicht nur grundsätzlich passte, sondern sogar in Übereinstimmung mit der jeweiligen Risikotoleranz und Prüfung der Verkraftbarkeit von Verlusten von z.B. 50 % oder sogar mehr.
(Brüsseler Vorgaben für MiFID II + IDD + Kleinanlegerschutzgesetz).

Damit wird ein Beratungsprozess mit 3-4 Terminen, wie bei der ganzheitlichen Finanzberatung erforderlich.
Wohl dem, der sich ab sofort damit beschäftigt, diesen individuellen „Fortbildungsprozess“ seiner potenziellen Kunden gegen eine Zeitpauschale abrechnen zu können, wenn es nicht zu Abschlüssen kommt, denn sonst sind weitaus mehr Umsonst-Beratungen garantiert, als bisher.
Rechtssichere Beratungshilfe bietet z.B. der VERMÖGENSPASS, wie im eBook bei mwsbraun.de beschrieben.