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Steuern & Recht
10. Juli 2014
Erbschaftssteuer: Freibeträge für Unternehmenserben in der Kritik

Erbschaftssteuer: Freibeträge für Unternehmenserben in der Kritik

Das Bundesverfassungsgericht hat am 08.07.2014 in einer ersten mündlichen Verhandlung über Privilegien von Firmenerben bei der Erbschaftsteuer verhandelt. Ein erstes Fazit: Die Privilegien könnten gegen das Grundgesetz verstoßen.

Nach Informationen von ZEIT ONLINE zweifelt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an den derzeitig möglichen Steuerprivilegien für Unternehmenserben. Die Besserstellung von Unternehmenserben könnte gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und damit gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Regierung verteidigte die aktuelle Gesetzgebung vor Gericht. So würden die Steuervergünstigungen zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Eine Entscheidung des BVerfG könnte im Herbst diesen Jahres fallen.

Hintergrund

Seit der im Jahre 2009 eingeführten Erbschaftssteuer profitieren Familienunternehmer, die ihr Betriebsvermögen vererben oder verschenken, von Steuererleichterungen bis hin zu Steuerbefreiungen. In der Gesetzesbegründung heißt es, diejenigen Unternehmen seien von der Steuer zu entlasten, bei denen im Zuge des Betriebsübergangs die Arbeitsplätze weitestgehend gesichert würden.

Der Bundesfinanzhof hatte im September 2012 beim BVerfG einen Antrag auf konkrete Normenkontrolle gegen Steuervergünstigungen nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, die beim Übergang betrieblichen Vermögens gewährt werden, gestellt.

Gleichmäßige Besteuerung gefordert

Das Deutsche Forum für Erbrecht e.V. fordert, dass künftig sowohl Privat- als auch Firmenvermögen gleichmäßig besteuert werden sollen. Hiervon würden bei bei geringeren Sätzen alle profitieren. Zudem sollte eine Stundungsregelung eingeführt werden, so dass niemand gezwungen sei, wegen der Erbschaftssteuer Vermögen zu veräußern, sondern diese aus den laufenden Erträgen zu bedienen.

Droht ein Ausverkauf der Familienunternehmen?

Der BDI (Bundesverband der deutschen Industrie e.V.) warnt indes vor einem Wegfall der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen. BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber: „Sollte die geltende Regelung gekippt werden, droht vielen Familienunternehmen ein Ausverkauf. Die aktuellen Regelungen dienen der wirtschaftlichen und politischen Kontinuität in Deutschland und sind angesichts der regelmäßigen Überbewertungen zwingend erforderlich.“

„Die Familienunternehmen werden für die Erbschaftsteuer regelmäßig überbewertet“, sagte Kerber. Erst die Verschonungsregelungen glichen die Nachteile für die Familienunternehmen aus. Je höher die Überbewertung der Familienunternehmen, desto höher sei der Druck auf die Verschonungsregelungen. „Aus diesem Grund müssen mögliche Anpassungen des Abschmelzmodells zwingend mit einer fairen Bewertung der Familienunternehmen einhergehen“, forderte der BDI-Hauptgeschäftsführer. „Gesetzgeber und Politik müssen auch in Zukunft das Ziel verfolgen, den Generationenwechsel im industriellen Mittelstand zu erleichtern“, sagte Kerber. (kb)

 
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The Cat Expertenteamteamteamteam Testautor mit Katze und so
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