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27. April 2018
Erste übergreifende Schlichtungsstelle für Vermittler gestartet

Erste übergreifende Schlichtungsstelle für Vermittler gestartet

Für Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung gibt es nun eine erste übergreifende Schlichtungsstelle unter der Trägerschaft des VOTUM-Verbandes. Sie steht als einzige nicht-staatliche Ombudsstelle zur Durchführung von Schlichtungsverfahren allen Vermittlern nach §§ 34c bis i GewO offen, unabhängig von einer VOTUM-Mitgliedschaft.

Alle gewerbetreibenden Vermittler sind verpflichtet, auf die für sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, und müssen zudem darüber informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren mitzuwirken. Mit der neuen „Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung“ gibt es nun eine erste übergreifende private Schlichtungsstelle, die für alle Vermittler nach §§ 34c bis i GewO zugelassen ist. Der VOTUM Verband unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. ist Träger der Stelle, doch ist eine Mitgliedschaft im VOTUM-Verband nicht erforderlich. Man habe sich bei VOTUM von Anfang an dafür entschieden, die Stelle offen für alle registrierten Vermittler zu machen, wie auch Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbandes, gegenüber AssCompact betonte.

Eine statt vier Schlichtungsstellen für Allfinanzvertriebe

„Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle schließen wir eine bestehende Lücke für die freien Finanzdienstleister“, erläutert Klein. Die neue Schlichtungsstelle bringe für alle, die den gesamten Bereich der Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung anbieten, eine deutliche Vereinfachung. Zur Erfüllung ihrer Hinweispflicht mussten diese Vermittler ihre Kunden bislang auf vier unterschiedliche Schlichtungseinrichtungen verweisen. Nun können Allfinanzvertriebe für alle Schlichtungsfragen auf die neue Ombudsstelle hinweisen.

Alternative auch für Versicherungsvermittler

Für Finanzanlagenvermittler nach § 34f und Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO handelt es sich dabei um die erste branchenspezifische und nicht-staatliche Schlichtungsstelle. Für Versicherungsvermittler gibt es mit dem Versicherungsombudsmann und den PKV-Ombudsmann bereits eine solche privatwirtschaftlich organisierte Stelle, die neu ins Leben gerufene Institution bietet Maklern und Mehrfachagenten nun eine Alternative. „Die Öffnung der neuen Schlichtungsstelle auch für den Bereich der Versicherungsvermittlung verstehen wir als Zeichen dafür, dass die Versicherungsvermittlung von den Produkten bzw. der Leistung der Versicherungsunternehmen getrennt betrachtet werden kann, ohne dass damit eine Konkurrenz zum Versicherungsombudsmann entstehen soll“, erklärt Klein. So können Vermittler beispielsweise im Bereich Versicherung weiterhin mit dem Versicherungsombudsmann zusammenarbeiten und die neue Schlichtungsstelle nur für die Anlage- und Kreditvermittlung nutzen.

Zwei erfahrene Streitmittler als Ombudsmänner

Die Neutralität der Schlichtungsstelle stellen zwei unabhängige Ombudsmänner sicher: Wolfgang Arenhövel, ehemaliger Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, und Klaus Schlüter, vormals Präsident des Amtsgerichts Bremen. Beide sind bereits gemeinsam für die Ombudsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland tätig. Verbraucher können das Schlichtungsverfahren kostenfrei in Anspruch nehmen. Die im konkreten Schlichtungsfall für Vermittler anfallenden Vergütungen würden unterhalb der Kosten bei staatlichen Sammelschlichtungsstellen liegen, wie VOTUM unterstreicht.

Weitere Informationen zur neuen Stelle sowie ein Informationsblatt zu den Hinweispflichten rund um die außergerichtliche Streitbeilegung finden Vermittler unter www.schlichtung-finanzberatung.de. (tk)