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8. Februar 2016
Euler Hermes erweitert Vertrauensschadenversicherung

Euler Hermes erweitert Vertrauensschadenversicherung

In der neuen Vertrauensschadenversicherung XXL von Euler Hermes sind nun Ersatzinvestitionen zur Fortführung des Betriebs ebenso abgesichert wie Schäden aus Hackerangriffen auf Clouds. Und auch der Datendiebstahl außerhalb des firmeneigenen Systems ist ab sofort im XXL-Sicherheitspaket enthalten.

Laut Statistiken ist bereits jedes zweite Unternehmen in Deutschland schon einmal Opfer einer Cyberattacke gewesen. Besonders betroffen sind neben Banken und Versicherungen die Automobil-, Chemie- und Pharmabranche und auch Mittelständler sind bei Hackern beliebt. Euler Hermes hat nun seine Vertrauensschadenversicherung XXL erweitert, sodass Ersatzinvestitionen zur Fortführung des Betriebs ebenso abgesichert sind wie Schäden aus Hackerangriffen auf Clouds. Auch der Datendiebstahl außerhalb des firmeneigenen Systems, bei dem Daten in den externen Netzwerkleitungen oder Datenknotenpunkten einfach abgefangen werden, ist ab sofort erstmals im XXL-Sicherheitspaket mit der vollen Versicherungssumme von bis zu 100 Mio. Euro enthalten.

Zusätzlich zu den neuen Deckungsbausteinen hat Euler Hermes die sofortige Entschädigungsleistung von ursprünglich 250.000 Euro auf 5 Mio. Euro erhöht, das Sublimit für „Fake President“-Schadenfälle mit vorangegangenen Identitätsdiebstahl von 1 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro verfünffacht. Euler Hermes verzeichnet drei unterschiedliche Formen des Identitätsdiebstahls „Fake President“: Durch Vorspiegelung einer falschen Identität werden Mitarbeiter vom vermeintlichen Vorstand oder Geschäftsführer mit Zahlungen für geheime Transaktionen im Ausland beauftragt. Oder aber die Betrüger geben sich als Geschäftspartner oder Lieferanten des versicherten Unternehmens aus und erreichen durch gefälschte Mitteilungen, dass die Bezahlung für Waren oder erbrachte Dienstleistungen auf abweichende Konten erfolgt. Beim dritten Betrugsszenario geben sich die Täter als ein bereits existierender Kunde oder als ein Neukunde des versicherten Unternehmens aus und ordern schriftlich Waren. Mit plausiblen Erklärungen wird dann die Lieferung an eine abweichende Lieferadresse verlangt. (ad)