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21. Februar 2018
Facto AG zahlt mehr als 3,4 Mio. Euro an Verbraucher für rückabwickelbare Lebensversicherungen

Facto AG zahlt mehr als 3,4 Mio. Euro an Verbraucher für rückabwickelbare Lebensversicherungen

Mit Service-Modell D hat das Legal-Tech-Unternehmen Facto 2017 erstmals ein Produkt auf den Markt gebracht, das für Verbraucher eine Sofortauszahlung bei der Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung anbietet. Bislang konnten bereits über 3,4 Mio. Euro Nutzungsentschädigung an Verbraucher ausgezahlt werden.

Die Facto Financial Services AG, die sich mit ihren umfangreichen Erfahrungen als Rechtsdienstleister auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert hat, bietet mit ihrem Modell D neben dem vollständigen Rückkaufswert bereits nach rund sechs Wochen eine steuerlich günstige Sofortauszahlung von bis zu 20% der errechneten Nutzungsentschädigung an. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens bekommen die Versicherungsnehmer eine weitere anteilige Auszahlung der erstrittenen Nutzungsentschädigung. Alle Prozess- und Gerichtskosten übernimmt dabei die Facto AG, sodass für die Verbraucher vor allem bei gekündigten Verträgen kein finanzielles Risiko besteht. Auch die juristische Auseinandersetzung sowie die komplette Organisation wird ausschließlich von der Facto AG abgewickelt.

Grundlage hierbei ist zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung durch die Facto, die den Verbrauchern bei der Entscheidung hilft, ob eine Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung sinnvoll ist oder nicht. Dabei gilt das Prinzip, im Zweifel die Rückabwicklung eingereichter Policen abzulehnen, wenn ein Risiko für den Verbraucher besteht.

Individuelle Berechnung für eine erfolgreiche Rückabwicklung unabdingbar

Die sogenannte Nutzungsentschädigung wird nicht über eine pauschale Berechnung vorgenommen, die von den Gerichten mittlerweile zum größten Teil abgelehnt wird, sondern auf Grundlage der realen Geschäftstätigkeit der Versicherungsunternehmen. Deren Erträge nachzuweisen, ist aufwendig und erfordert eine umfangreiche Datenbasis, die sich die Facto mittels hoher Investments aufgebaut hat. Mit ihrer modernen IT-Struktur sowie eigens entwickelten Algorithmen ist die Facto in der Lage, die tatsächlichen Gewinne zu berechnen, die ein Versicherungsunternehmen im Versicherungszeitraum erwirtschaftet hat. Im Regelfall folgt daraus ein wesentlich höherer Anspruch für die Versicherten als bei pauschalen Berechnungsmodellen.

Nach dem EuGH-Urteil von 2014 haben Verbraucher das Recht, Verträge aus den Jahren 1995 bis 2007 wegen Aufklärungsmängeln rückabzuwickeln. Das betrifft nach Einschätzung von Experten ungefähr 45 Millionen bestehende Verträge. „Unsere Ersteinschätzung bieten wir über unsere Vertriebspartner kostenlos an. Die Rückabwicklung kann eine gute Option für die Verbraucher sein. Allerdings benötigen sie eine fundierte Beratung und Unterstützung. Das beginnt bei der aufwendigen Berechnung der Nutzungsentschädigung bis hin zur Durchsetzung vor Gericht“, beschreibt Fabian Keller, CEO der Facto AG, die Vorgehensweise für Verbraucher.