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Steuern & Recht
11. Juli 2017
Fondsgesellschaft wegen nicht aktualisiertem Prospekt verurteilt

Fondsgesellschaft wegen nicht aktualisiertem Prospekt verurteilt

Eine Fondsgesellschaft ist in einem aktuellen Fall des Landgerichts München zu Schadensersatz gegenüber einem Anleger verurteilt worden. Die Gesellschaft hatte einen Fondsprospekt nicht aktualisiert und musste daher haften.

Das Landgericht München hat die Initiatorin sowie Prospektherausgeberin Hannover Leasing GmbH & Co. KG zur Zahlung von Schadensersatz von mehr als 40.000 Euro an einen von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger des Fonds „Hannover Leasing Development, L.P. verurteilt.

Shopping Center konnte nicht realisiert werden

Der Anleger hatte sich im Mai 2008 mit 60.000 US-Dollar an dem Fonds Hannover Leasing Developement beteiligt. Die Beklagte, die Hannover Leasing GmbH & Co. KG war Initiatorin, Anbieterin, Geschäftsbesorgerin, Eigenkapitalvermittlerin und Prospektherausgeberin der Beteiligung.

Gegenstand des Fonds war eine Investition in die Projektentwicklung eines Shopping Centers in Nashville, Tennessee. Das Shopping Center sollte nach den Prospektangaben in vier Bauphasen entstehen. Die Beteiligungsdauer war laut Prospekt für einen Beitritt zum 01.01.2008 mit rund drei Jahren geplant. Aufgrund der Wirtschaftskrise und weil ein Grundstückskaufvertrag mit Wal-Mart später als im Prospekt angegeben erfolgte, konnte das Projekt nicht realisiert werden.

Klage auf Schadensersatz wegen Prospekthaftung erfolgreich

Der Anleger verklagte Hannover Leasing auf Schadensersatz. Eine im Mai 2008 gebotene Aktualisierung des Prospekts sei nicht erfolgt. Daher hafte die Beklagte. Das Gericht hat der Klage vollumfänglich stattgegeben und folgte dabei der Argumentation des Anwalts Oliver Renner: Die Hannover Leasing GmbH & Co. KG hat besondere Sachkunde, Kompetenz und Erfahrung für sich in Anspruch genommen, sodass eine Prospekthaftung im weiteren Sinne besteht. Zudem hätte ein ab Mai 2008 beitretender Anleger durch einen Prospektnachtrag oder durch Prospektberichtigung darüber aufgeklärt werden müssen, dass die für Ende 2007 vorgesehene Durchführung der mit Wal-Mart geschlossenen Kaufverträge über Teilflächen des Grundstücks noch nicht vollzogen worden sind.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hannover Leasing kann Berufung einlegen.(tos)

LG München, Urteil vom 04.07.2017, Az.: 28 O 19462/16