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25. Januar 2016
Forderung nach flexibleren Garantien auch für Riester-Rente

Forderung nach flexibleren Garantien auch für Riester-Rente

Zum Schutz der Altersvorsorgesparer ist die Riester-Rente an strenge Vorschriften geknüpft. Unter anderem erhalten Sparer eine Brutto-Beitragsgarantie. An dieser wird nun gerüttelt. Experten erhoffen sich davon, dass ein Riester-Vertrag mit flexibleren Garantien wieder attraktiver wird.

Die Erkenntnis, dass Garantien Rendite kosten, ist nicht neu. Seitdem es immer schwieriger wird, auskömmliche Renditen zu erwirtschaften und die Garantiekosten steigen, wird vonseiten der Produktanbieter an den Garantieformen geschraubt. Eine Studie der Frankfurt School of Finance & Management aus dem vergangenen Jahr gibt nun Anlass, auch Änderungen bei der Riester-Rente zu fordern: Prof. Dr. Olaf Stotz hat anhand von Sparplänen errechnet, dass Vorsorgesparern im jetzigen Niedrigzinsumfeld ein sechsstelliger Eurobetrag entgeht. Das lässt jetzt auch die Brutto-Beitragsgarantie, die bei der Riester-Rente vorgeschrieben ist und eine Schutzfunktion für den Sparer haben soll, in einem anderen Licht erscheinen. Sie konterkariere unter den gegenwärtigen Finanzmarktbedingungen die Ziele in der Altersvorsorge, so das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). Das Institut fordert deshalb, dass diese starre Garantie durch eine flexible und individuell anpassbare Form der Absicherung ersetzt wird.

„Die Kosten für diese Garantien sind wegen des Niedrigzinses seit 2009 rapide angestiegen. Der indirekte Preis, den Sparer für eine Absicherung ihrer Beiträge bezahlen, ist deutlich höher, als allgemein angenommen und beträgt häufig ein Mehrfaches der eingezahlten Beiträge“, erklärt dazu DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Der Sparer solle selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe er seine Beiträge absichern lässt. „Langfristige Altersvorsorge braucht in der Ansparphase, die sich über Jahrzehnte erstreckt, wenig oder gar keine Garantien. Das zeigen auch die Erfahrungen der Vergangenheit“, so Morgenstern. Die Beitragsgarantie in der Riester-Rente sei aus falsch verstandener Fürsorgepflicht vom Gesetzgeber in die Bedingungen der Riester-Rente aufgenommen worden. „Flexiblere Lösungen mit Wahlrechten und Optionen, die sowohl die Situation des Sparers als auch die Länge des Sparvertrages berücksichtigen, wären unter den gegebenen Bedingungen die bessere Lösung.“

Ohne Transparenz keine Entscheidungsfindung

Um allerdings solche Entscheidungen treffen zu können, müsste der Kunde wissen, wie hoch die Garantiekosten eigentlich sind. Prof. Dr. Olaf Stotz kommt anhand seiner Studie zu dem Schluss: „Ohne Transparenz der Garantiekosten liegt die Vermutung nahe, dass Anleger in ihrer Altersvorsorge keine optimale Entscheidung treffen können. Während dem Anleger die Leistung der Garantie bewusst ist und seine Zustimmung finden dürfte, sind ihm die Kosten und insbesondere der starke Anstieg in den letzten Jahren, kaum bewusst. Würde er sie kennen, dann könnte er den Preis für die Garantie mit der Leistung vergleichen, er könnte dann mit Kenntnis des tatsächlichen Preis-Leistungsverhältnisses eine bessere Entscheidung für die Altersvorsorge treffen.“ Entwickelt wurde dazu deshalb ein Garantiekostenindex.

Warum nach Rürup nicht auch Riester?

Flexiblere Garantien in Riester-Verträgen finden auch Befürworter in den Reihen der Produktanbieter. So wird in einer Pressemitteilung der Frankfurt School of Finance & Management Frank Breiting, Leiter private Altersvorsorge und Versicherungen der Deutsche Asset & Wealth Management, dazu wie folgt zitiert „Bislang wurden Garantien in einigen Vorsorgeprodukten vom Staat als Bestandteil der Fürsorgepflicht für den Sparer angesehen. Die fortdauernde Dürre bei den Zinsen verkehrt das allerdings ins Gegenteil. Sparer werden durch die Garantie in Anlagen gezwungen, die ihren Vorsorgebedarf nicht decken helfen, das Gegenteil ist der Fall – Investitionen in Produktivkapital könnten das durchaus. Diese Möglichkeit wird Sparern von Staat allerdings versperrt. Hier wäre eine Flexibilisierung der Garantien dringend geboten.“ Da dies bei der Rürup-Rente bereits möglich ist, fragt sich Breiting, warum dies nicht auch bei Direktversicherung oder Riester-Rente der Fall sein soll. (bh)