AssCompact suche
Home
Hausrat & Wohngebäude
7. Februar 2018
Garantien in der Hausratversicherung für nachhaltige Beratungssicherheit

Garantien in der Hausratversicherung für nachhaltige Beratungssicherheit

Einige Hausratversicherer haben in ihren Vertragsbedingungen Garantien verankert, die nicht nur für Kunden Vorteile bieten, sondern für Vermittler mehr Sicherheit in der Beratung bedeuten. Auch in Sachen Schadenregulierung warten Versicherer wie die Haftpflichtkasse mit Lösungen auf.

Von Sabine Schäfer, Abteilungsleiterin / Prokuristin Hausrat Vertrag bei der Haftpflichtkasse VVaG

Auf den ersten Blick sieht eine Hausratversicherung einfach aus: Sie schützt das eigene Hab und Gut gegen Schäden, die zum Beispiel von Feuer, Einbruchdiebstählen, Leitungswasser oder Stürmen ausgehen. Diese statische Denkweise galt zumindest noch bis weit in das erste Jahrzehnt dieses Jahrhunderts. Doch was hat sich verändert?

Zum einem sind die Bedürfnisse und Ansprüche der immer preis- und leistungsbewussteren Verbraucher gestiegen – nicht zuletzt durch das nahezu unbegrenzte Angebot an Informationen im Internet. Weiterhin muss man sich vor Augen führen, dass es sich hier um einen Markt handelt, der nach den Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) 26 Millionen Verträge mit 2,99 Mrd. Euro für Ende 2016 ausweist. Zum anderen engagieren sich immer mehr Anbieter in diesem Segment. Die Versicherer haben erkannt, dass das vermeintlich „kleine“ Geschäft Hausrat geeignet ist, Gewinne zu generieren und Synergie­effekte wie eine starke Kundenbindung herzustellen und eigene Bestände zu sichern.

Schon länger ist den Versicherern bewusst, dass sie anders als bei der eigenen Vertriebsorganisation beim Vertrieb über Versicherungsvermittler deren besondere rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen müssen. Eine Rolle spielen dabei etwa die Vermittlerrichtlinien, die auch die Maklerhaftung betreffen. Auch vor diesem Hintergrund und der fast schon inflationären Entwicklung der Zusatzleistungen war es nahezu unumgänglich, den Versicherungsvermittlern Instrumente an die Hand zu geben, um dem entgegenzuwirken.

Solche Instrumente sind zum Beispiel die Innovationsgarantie und Besitzstandsgarantie sowie die „Erweiterte Vorsorge“ inklusive „Pro-aktive Schadenregulierung“. Die Haftpflichtkasse gilt als Wegbereiter und Initiator dieses Leistungsmerkmals am deutschen Markt. Die genannten Leistungen können bei anderen Versicherungsgesellschaften andere Bezeichnungen haben, spiegeln aber im Wesentlichen dieselben Inhalte wider:

Innovationsgarantie

Ein Wunsch aus Vermittlerkreisen ist die Nachhaltigkeit von vereinbarten Tarifen. Im harten Wettbewerbsumfeld werden Produkte und Leistungen in immer kürzeren Abständen auf den Prüfstand gestellt und entsprechend angepasst. Für Versicherungsvermittler bedeutet aber jede neue Bedingungsänderung eines bestehenden Vertrages einen erheblichen Aufwand, den Bestand zu prüfen und dann gegebenenfalls zu aktualisieren. Eine Lösung hierfür bietet die Innovationsgarantie. Sie bewirkt, dass zukünftige Bedingungsverbesserungen – ohne Mehrbeitrag – automatisch auch für Bestandsverträge mitversichert gelten, und gibt dem Vermittler somit nachhaltige Beratungssicherheit.

Besitzstandsgarantie

Bestand der Vorvertrag eines Versicherungsnehmers bei einem Versicherer, der weitergehenden Versicherungsschutz geboten hat, reguliert der aktuelle Versicherer den Schaden auf Grundlage der besseren Bedingungen des Vorvertrages nach dessen letztem Vertragsstand. Vorausgesetzt wird, dass es sich um den direkten Vorvertrag handelt und dass ein ununterbrochener Versicherungsschutz bestand. Die Besitzstandsgarantie bietet dem Versicherungsmakler zusätzlich Haftungsminimierung bei Umdeckungen.

Erweiterte Vorsorge

Ein stetig steigender Bedarf an Versicherungsschutz sowie die Vielzahl und Komplexität der am Markt verfügbaren Tarife führen zu immer größeren Schwierigkeiten, den Überblick zu behalten. Im November 2010 brachte die Haftpflichtkasse als erster Anbieter überhaupt die „Erweiterte Vorsorge“ für die Privathaftpflichtversicherung auf den Markt. Durch die „Erweiterte Vorsorge“ wird im Schadenfall der bestmögliche Versicherungsschutz am Markt zur Regulierung herangezogen. Es war letztendlich nur eine Frage der Zeit, diesen neuen Versicherungsschutz auch auf andere Versicherungssparten auszuweiten. Mittlerweile ist dieses Leistungsmerkmal auch fester Bestandteil der aktuellen Tarifgeneration „Hausrat Einfach Komplett“ der Haftpflichtkasse.

Mit der „Erweiterten Vorsorge“ werden dem Kunden automatisch die höchstmöglichen Leistungen garantiert, die Versicherer in Deutschland bieten. Darüber hinaus gilt ein Sublimit- und Selbst­beteiligungsverzicht. Das bedeutet den Wegfall von bedingungsseitigen Selbstbeteiligungen und den Wegfall der Höchstentschädigungsgrenzen bzw.  Sublimits – bis zu den im deutschen Markt erreichbaren Summen, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Ein Schadenfall, was dann?

Das Premiumprodukt der Haftpflichtkasse „Hausrat Einfach Komplett“ bietet, wie bereits erwähnt, Versicherungsschutz für weitergehende Leistungen, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts Bestandteil eines anderen Hausrattarifs am deutschen Markt sind. Entsprechend den zivilrechtlichen Beweisregeln muss die Partei die jeweiligen Tatsachen beweisen, aus denen sie Rechte herleitet. Es obliegt daher dem Versicherungsnehmer grundsätzlich auch im Rahmen der „Erweiterten Vorsorge“, die den Versicherungsschutz begründenden Tatsachen, also die weitergehende Leistung, darzulegen und nachzuweisen. Und genau an dieser Stelle unterstützt die Haftpflichtkasse den Kunden bzw. Vermittler aktiv.

Pro-Aktive Schadenregulierung

Die Haftpflichtkasse recherchiert im Zuge der „Pro-Aktiven Schadenregulierung“ selbst, ob es einen Anbieter gibt, der für das entsprechende Risiko weitergehenden Versicherungsschutz bietet. Durch dieses Alleinstellungsmerkmal nimmt der Versicherungsverein eine Vorreiterstellung am deutschen Markt ein. Durch fortlaufende Marktbeobachtung und entsprechende Anwendung bereits bekannter Leistungsvorteile am Markt wird eine kundenfreundliche Schadenregulierung sichergestellt. In den meisten Fällen ist ein Nachweis durch den Versicherungsnehmer oder Versicherungsmakler somit nicht mehr erforderlich.

Eine gänzliche Freistellung von der Maklerhaftung sowie der Beratungspflicht kann jedoch durch keine Produktlösung erreicht werden. Wie in jedem Bedingungswerk gibt es Ausschlusstatbestände. Dies sind zum Beispiel Schäden durch Vorsatz oder berufliche und gewerbliche Risiken. Diese Ausschlüsse können von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein.

Unterm Strich bieten die aktuellen Tarife am Markt mit ihren innovativen Zusatzleistungen nachhaltige Lösungen und Sicherheit für Versicherungsmakler und deren Kunden. Nichtsdestotrotz arbeitet die Haftpflichtkasse kontinuierlich daran, neue Ideen auszubauen und in die Weiterentwicklung der Produkte zu investieren.

Den Artikel finden Sie auch in AssCompact 02/2018, Seite 40 f.
 
Ein Artikel von
Sabine Schäfer