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6. Oktober 2014
GDV-Vertriebskodex in der Umsetzung

GDV-Vertriebskodex in der Umsetzung

Seit etwas mehr als einem Jahr gilt der neue GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb. Die elf Verhaltensregeln haben sich die Versicherer selbst auferlegt – sie führten aber auch zu Kontroversen mit Versicherungsmaklern. Der überwiegende Teil der Versicherer hat den Kodex mittlerweile unterschrieben und befindet sich nun in der Umsetzungsphase.

Mehr als 200 Unternehmen haben den verschärften „GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb“ ein Jahr nach „Inkrafttreten“ unterschrieben. Im Kodex enthalten sind elf Verhaltensregeln, die unter anderem eine faire Beratung sowie transparente Produkte sicherstellen sollen. Zudem werden Parameter für die Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern genannt. Neu im Vergleich zum alten Kodex aus dem Jahr 2010 ist, dass die Implementierung der Verhaltensregeln von Wirtschaftsprüfern verifiziert werden muss.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist in einer aktuellen Meldung nun darauf, dass die Umsetzung des Kodex’ die Arbeitsweisen der Versicherer verändert. Demnach müssen zum Beispiel sowohl die Produktkonstruktion als auch Produktinformationsblätter neu gestaltet werden. Auch die Übertragung der Daten an die Wirtschaftsprüfer stellt die Versicherer vor Herausforderungen. Denn Produktinformationsblätter, Prozessbeschreibungen, Musterverträge und auch Schulungsunterlagen müssen dort vorgelegt werden. Spätestens Ende April 2015 müssen die ersten Versicherer ihre Prüfberichte vorlegen.

Eigene Verhaltensregeln als Reaktion auf GDV-Kodex

Während die Umsetzung bei den Versicherern also voranschreitet, ebbt die Kritik an dem Kodex vonseiten der Versicherungsmakler und deren Verbänden nur langsam ab. So wurde nach Bekanntwerden des GDV-Kodex’ sehr schnell vom Verband deutscher Versicherungsmakler (VDVM), vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und vom VOTUM-Verband kritisiert, dass ein einseitiger Versicherer-Kodex nicht zum Berufsstand der Versicherungsmakler, der nur seinen Kunden verpflichtet ist, passe. Sie entwickelten den sogenannten Basis-Kodex, der gleichwertig von den Versicherern anerkannt wird. Es folgten weitere Verhaltensregeln, etwa von der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) oder auch vom AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung. Noch mehr Kritik gab es jedoch am Vorgehen mancher Versicherer: Der GDV-Kodex sollte fester Bestandteil der Courtagezusage werden. Insbesondere Passagen, dass Versicherer sich vorbehalten, die Einhaltung des Kodex’ vor Ort im Maklerbüro zu überprüfen, führten zu heftigen Protesten. (bh)