Mit dem neuen Kfz-Tarif der Generali können jetzt auch Nutzer kreditfinanzierter Fahrzeuge die sogenannte GAP-Deckung für sich in Anspruch nehmen, die bisher nur für Besitzer von Leasingfahrzeugen galt: Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls sorgt die GAP-Deckung dafür, dass die Forderung des Leasinggebers, die unter Umständen höher als der Restwert ist, ausgeglichen wird. Die Höchstentschädigung beträgt sechs Monatsdarlehensraten.
Außerdem übernehmen die Generali Versicherungen im neuen Kfz-Tarif die Kosten für die Innenraumreinigung eines Fahrzeuges, das nach einem Diebstahl wieder aufgefunden wird. Und: Analog zur Pkw-Regelung werden jetzt auch bei Lieferwagen, Wohnmobilen und Krafträdern in der Teilkaskoversicherung beitragsfrei die Kosten für Tierbissschäden gezahlt; Auch daraus resultierende Folgeschäden werden bis zu einer Höhe von 1.000 Euroübernommen – wenn beispielsweise angebissene Zündkabel zu einer Schädigung des Katalysators führen.
Gleichzeitig mit dem neuen Kfz-Tarif, der seit Anfang Juli am Markt ist, hat die Generali auch neue Schadenfreiheitsklassen für Krafträder, Campingfahrzeuge und diverse Nutzfahrzeuge eingeführt. Der niedrigste Beitragssatz liegt nun bei 20%. Die Schadenfreiheitsklassen können jetzt auch einfacher auf Großeltern, Enkel oder Geschwister übertragen werden. (ad)
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