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1. März 2017
Gesetzentwurf zur Cybersicherheit
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Gesetzentwurf zur Cybersicherheit

Die EU-Richtlinie zur Cybersicherheit ist mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 27.02.2017 der Umsetzung einen Schritt näher. Die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cybersicherheit ist das Ziel.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie „über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in den Union“ (18/11242) vorgelegt. Mit der Richtlinie wurden den Angaben zufolge ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cybersicherheit, eine stärkere Zusammenarbeit der EU-Staaten sowie „Mindestsicherheitsanforderungen an und Meldepflichten für bestimmte Dienste“ geschaffen.

Wie die Bundesregierung ausführt, werden die europarechtlichen Vorgaben im Rahmen einer Anpassung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie „einzelner für bestimmte Branchen der Kritischen Infrastrukturen vorrangiger Spezialgesetze“ umgesetzt. Die europarechtlichen Vorgaben bezüglich der Betreiber wesentlicher Dienste seien im Wesentlichen bereits durch das IT-Sicherheitsgesetz vom Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt worden. Daher seien „nur wenige Anpassungen erforderlich“. (kk)