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9. November 2018
Gut abgesichert in der fünften Jahreszeit: Die wichtigsten Fragen

Gut abgesichert in der fünften Jahreszeit: Die wichtigsten Fragen

Die einen nennen es „Karneval“, die anderen „Fasching“ oder „Fasnacht“: Die Narren und Jecken stehen schon in den Startlöchern, denn die fünfte Jahreszeit beginnt. Bis Aschermittwoch kann viel passieren. Wer zahlt die Arztkosten, wenn man ausrutscht oder sich an zerbrochenem Glas schneidet?

Ob „Karneval“, „Fasching“ oder „Fasnacht“ – am Sonntag beginnt die fünfte Jahreszeit. Zum Start ins närrische Treiben beantworten Experten der Gothaer Versicherung einige grundlegende Fragen zum Versicherungsschutz: Was passiert, wenn man das Kostüm eines anderen aus Versehen mit Getränken oder einer Zigarette zerstört? Verletzt man im Gedränge versehentlich einen anderen oder beschädigt dessen Kleidung, kommt in der Regel die Privathaftpflicht für Schäden auf. „Diese Versicherung sollte aber sowieso bei jedem Erwachsenen ‚Standard‘ sein“, betont Konrad Göbel, Haftpflichtexperte der Gothaer.

Wer übernimmt die Kosten von Unfallfolgen?

Rutscht man auf der Straße aus oder schneidet sich an zerbrochenen Gläsern, ist dies ein Fall für die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Sind die Verletzungen schwerwiegender und kommt es zu Langzeitfolgen, kann eine private Unfallversicherung finanzielle Entschädigungen bieten, wie der Gothaer Unfallexperte Ralf Mertke unterstreicht.

Versichert trotz Alkoholkonsum?

Die meisten Policen umfassen auch Unfälle oder Schäden, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Allerdings kommt es hier auf das Maß an: Bei ein oder zwei Gläsern zum Anstoßen dürfte es noch nicht problematisch werden. Betrinkt sich aber jemand systematisch, kann er im Fall der Fälle seinen Versicherungsschutz verlieren.

Was passiert im Falle einer Schlägerei?

Wenn eine Auseinandersetzung eskaliert und gar in einer Schlägerei endet, stellt sich die Frage, wer die Kosten übernimmt. Laut Experten der Gothaer handelt es sich um einen heiklen Fall, denn es kommt darauf an, wer die Schlägerei angefangen hat bzw. ob beide Parteien zugeschlagen haben. Grundsätzlich riskieren Versicherte bei vorsätzlicher Schädigung, vor allem unter Alkoholeinfluss, den privaten Haftpflichtschutz. Wird man selbst ungewollt Opfer von Schlägen, muss der Verursacher die Kosten und sogar Spätfolgen übernehmen. Im schlimmsten Fall können Personenschäden in die Millionen gehen, besonders bei langen Klinik-Aufenthalten und anschließender Berufsunfähigkeit. In diesem Fall bietet eine private Unfallversicherung Schutz. (tk)