AssCompact suche
Home
Assekuranz
22. Juli 2014
Höchstzulässiger Garantiezinssatz auch in Österreich gesenkt

Höchstzulässiger Garantiezinssatz auch in Österreich gesenkt

Auch in Österreich wird nun der Höchstzinssatz in der klassischen Lebensversicherung gesenkt. Wie Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mitteilt, wird ab 01.01.2015 der höchste zulässige Garantiezinssatz in der klassischen Lebensversicherung sowie in der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge von derzeit 1,75% auf 1,5% reduziert.

Die Herabsetzung des Garantiezinssatzes in Österreich geht aus der mit 17.07.2014 in Kraft getretenen Novelle zur Höchstzinssatzverordnung (BGBl. II Nr. 179/2014) der FMA hervor. Die Höchstzinssatzverordnung bezieht sich lediglich auf die garantierte Verzinsung der Sparprämie, also die einbezahlte Prämie abzüglich Steuern, Risiko- und Kostenanteile. Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass Garantieleistungen aus Versicherungsverträgen auch weiterhin langfristig erfüllt werden können. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen.

Die in Kraft getretene Novelle ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die ab dem 01.01.2015 in Österreich abgeschlossen werden. Für bestehende Verträge der klassischen Lebensversicherung gilt weiterhin die beim Vertragsabschluss garantierte Verzinsung, grundsätzlich auch für jene Prämienanteile, die nach dem 01.01.2015 eingezahlt werden.

In Deutschland hat der Gesetzgeber eben mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) entschieden, dass der Höchstzinssatz ab 2015 auf 1,25% gesenkt wird. (sg)