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11. Februar 2016
HanseMerkur bringt neues bKV-Angebot mit Stressvorsorge

HanseMerkur bringt neues bKV-Angebot mit Stressvorsorge

Im neuen bKV-Tarif Vorsorge-Premium (BKVP) der HanseMerkur sind unter anderem ein kostenfreies telefonisches Coaching zur Stressvorsorge, medizinischer Schutz für Urlaubsreisen oder Leistungen für zertifizierte Präventionskurse, wie beispielsweise autogenes Training enthalten.

Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen nehmen zu. 2014 war nach Angaben der DAK-Gesundheit bereits jeder 20. Arbeitnehmer mindestens einmal aufgrund eines psychischen Leidens krankgeschrieben. Im neuen Baustein Vorsorge-Premium (BKVP) in der betrieblichen Krankenversicherung der HanseMerkur ist aus diesem Grund neben vielen Präventionsleistungen auch ein kostenfreies, professionell angeleitetes telefonisches Coaching zur Stressvorsorge enthalten.

Der Tarif BKVP erstattet bis zu 100% der wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen in jeder Lebensphase, von der erweiterten Krebsvorsorge über die Glaukom-Früherkennung bis zur Schlaganfallvorsorge. Hinzu kommen frei wählbare Vorsorgeleistungen, die bis zu 75% erstattet werden, wie beispielsweise Hörtest, Knochendichtemessung oder ein sportmedizinischer Checkup. Mit den erweiterten Vorsorgeleistungen können die Mitarbeiter die Untersuchung im Umfang von bis zu 200 Euro im Jahr auswählen, die für sie am sinnvollsten ist. Medizinischer Schutz für Urlaubsreisen ist ebenfalls abgedeckt: Erstattet werden Schutzimpfungen und ambulante sowie stationäre Heilbehandlungen im Ausland. Erstattungsfähig sind auch zertifizierte Präventionskurse nach § 20 Sozialgesetzbuch V (SGB V). So können zum Beispiel Rückenschulen oder Autogenes Training abgerechnet werden.

Voraussetzung ist eine Gruppengröße von mindestens fünf Mitarbeitern; dann kostet der Baustein 11 Euro pro Person und Monat. Je nach Wunsch lässt sich der Tarif BKVP mit verschiedenen Leistungspaketen kombinieren. Aus den Angeboten ambulante Vorsorgeleistungen, Zahnprophylaxe, Heilpraktiker/Naturheilkunde, Sehhilfen und Leistungen im Dentalbereich kann sich der Arbeitgeber die passenden Absicherungen für seine Mitarbeiter auswählen. (ad)