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15. Juni 2018
IDD und Interessenkonflikte: Fehlanreize werden von Maklern wahrgenommen

IDD und Interessenkonflikte: Fehlanreize werden von Maklern wahrgenommen

Details zur Versicherungsvermittlungsverordnung und damit zur nationalen Umsetzung der IDD sollen am 20.06.2018 im Bundeskabinett beraten werden. Auf den Tisch kommen dann vermutlich auch wieder Fragen zu Interessenkonflikten durch Fehlanreize in der Vermittlung. Einer aktuellen Studie zufolge scheinen Versicherungsmakler in der Praxis weiterhin auf solche Fehlanreize zu stoßen.

Die IDD schreibt vor, dass Vergütungsformen nicht mehr zulässig sind, die mit der Pflicht der Versicherungsvermittler kollidieren, den Kunden in dessen bestmöglichen Interesse zu beraten. Problematisch sind dabei etwa Bonifikationen und erfolgsabhängige Zusatzvergütungen, denn diese könnten falsche Anreize für den Vermittler schaffen.

GDV-Vertriebskodex sollte Problem schon vor IDD gelöst haben

Mit Blick auf Versicherungsmakler sollte das Problem eigentlich schon mit dem GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb gelöst worden sein. Dort heißt es, dass umsatzbezogene Zusatzvergütungen über die vertragsgemäße Courtage hinaus, die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers tangieren können. Es sei daher darauf zu achten, dass solche Vereinbarungen die Unabhängigkeit des Maklers und das Kundeninteresse nicht beeinträchtigen. Dass es dennoch solche Contingency-Vereinbarungen – also mehr Provision ab einer verkauften Vertragsstückzahl – gibt, kritisieren etwa der BVK und der BDVM.

So war das Thema auch auf dem 9. Makler-Symposium des BDVM Anfang Juni präsent. Dort riet Rechtsanwalt Maximilian Teichler, solche Contingency-Vereinbarungen möglichst ganz zu unterlassen. Die bocquel-news zitieren den Rechtsanwalt mit den Worten: „Ich spreche das an, weil ich immer noch erschreckend vielen dieser Verträge begegne.“ Im Zuge der IDD-Umsetzung sollten Makler solche Vergütungsvereinbarungen in Ordnung bringen.

Makler kommen weiter mit Fehlanreizen in Berührung

Dem heiklen Thema „Fehlanreize“ hat sich auch die aktuelle Studie „AssCompact TRENDS II/2018“ genähert. 22% der 381 teilnehmenden ungebundenen Vermittler stimmten uneingeschränkt, 41% zumindest teilweise zu, dass sie solche Fehlanreize am Markt kennen.

Bei der Frage nach konkreten Vorkommnissen geben etwa ein Drittel der unabhängigen Vermittler an, dass ihnen Fälle bekannt seien, in denen Kollegen mit Anreizen vonseiten der Produktgeber konfrontiert worden seien, die im Widerspruch zu den gesetzlich fixierten und auch freiwillig eingegangenen Handlungsmaximen stehen. Persönlich sah sich laut Studie bislang immerhin jeder Vierte gelegentlich einem solchen Anreiz ausgesetzt.

Versicherungsmakler scheinen also auch im Jahr 2018 noch mit kritischen Vergütungsvereinbarungen in Berührung zu kommen. Wie man solche Fehlanreize reduzieren könnte, dazu hatten die für die Studie befragten Vermittler ebenfalls eine explizite Meinung: Der Großteil sieht entweder ganz oder zumindest teilweise einen Lösungsansatz in Courtagemodellen mit erhöhter Bestandscourtage. (bh)