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30. Januar 2018
IDD-Verschiebung: BdV befürchtet ungeklärte Rechtsfolgen

IDD-Verschiebung: BdV befürchtet ungeklärte Rechtsfolgen

Kurz vor Jahresende verkündete die EU-Kommission, dass die Anwendung der Vertriebsrichtlinie IDD auf den 01.10.2018 verschoben werden soll. Der Bund der Versicherten hat nun darauf hingewiesen, dass die Verschiebung eine Reihe rechtlich unklarer Folgen nach sich ziehen könnte. Er mahnt den Gesetzgeber zum Handeln.

Das IDD-Umsetzungsgesetz ist im Herbst 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Im Dezember gab die EU-Kommission bekannt, dass die Anwendung der IDD auf den 01.10.2018 verschoben werden soll. Mittlerweile steht fest: Trotz einer Verschiebung sollen die EU-Mitgliedsstaaten weiterhin verpflichtet sein, die notwendigen Gesetze der IDD auf nationaler Ebene bis zum 22.02.2018 zu verabschieden. Was nach wie vor aussteht, ist die Neufassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), die Details des nationalen Umsetzungsgesetzes der IDD regelt. Sie muss vorliegen, damit eine fristgerechte Umsetzung der IDD möglich ist.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat nun darauf hingewiesen, dass für eine rechtsverbindliche Verschiebung der IDD-Anwendung in Deutschland das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz geändert werden müsste, um Rechtslücken zu verhindern. „Sollte der Deutsche Bundestag eine Verschiebung beschließen, was wegen des notwendigen Abwartens des EU-Gesetzgebungsverfahrens erst nach dem 23.02.2018 möglich wäre, würde die IDD wie ursprünglich vorgesehen in Kraft treten, um dann bis zur endgültigen Anwendung der Richtlinie im Oktober aufgehoben zu werden“, heißt es in der Pressemitteilung des BdV.

Laut dem Verband würde dies innerhalb des neuen Zeitfensters für die Anwendung der IDD zu Rechtslücken führen: „Was würde geschehen, wenn gerade in dieser Zeitspanne ein Verstoß gegen die Richtlinie festgestellt werden würde? Bliebe dieser Verstoß dann folgenlos wegen der zwischenzeitlichen Aussetzung der Anwendung der Richtlinie?“ Constantin Papaspyratos, Leiter der Stabstelle des BdV, appelliert an den deutschen Gesetzgeber, dafür Sorge zu tragen, dass diese rechtlichen Fragen geklärt werden und keine Regelungslücke entsteht. (tos)

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