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20. Dezember 2017
IDD-Verschiebung so gut wie sicher

IDD-Verschiebung so gut wie sicher

Dass die Anwendung der IDD-Richtlinie verschoben wird, ist nun fast sicher. Am heutigen Mittwoch hat die Europäische Kommission ihren formellen Vorschlag dazu vorgelegt. Dieser muss nun lediglich noch vom Parlament und dem Europäischen Rat abgesegnet werden.

Es wird immer wahrscheinlicher, dass die Anwendung des IDD-Umsetzungsgesetzes um sieben Monate auf den 01.10.2018 verschoben wird. Die Europäische Kommission hat dies am heutigen Mittwoch, den 20.12.2017, formell vorgeschlagen. Das Europäische Parlament und 16 Mitgliedstaaten hatten die Verschiebung beantragt (AssCompact berichtete). Dem lag die Befürchtung zu Grunde, dass die derzeit für Februar 2018 vorgesehene Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie die Branche überfordert.

Verschiebung der Delegierten Verordnungen

In der Konsequenz schlägt die Kommission weiterhin vor, auch die Anwendung der zwei delegierten Rechtsakte auf den 01.10.2017 zu verschieben. Es handelt sich dabei um die Verordnungen "Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Produkte an Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber" sowie die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten ergänzenden Regelungen zu Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln. Die darin enthaltenen Anforderungen sind für Versicherungsvermittler unmittelbar nach Inkrafttreten der IDD verbindlich. Trotz einer Verschiebung sind die Mitgliedstaaten auch weiterhin verpflichtet, die Richtlinie bis zum ursprünglichen Datum, dem 23.02.2018, in nationales Recht umzusetzen.

Wie ein Sprecher der EU-Kommission mitteilt, müssen das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag jetzt nur noch absegnen. Dies muss in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren bis spätestens zum 23.02.2018 geschehen. (tos)

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